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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.1981 - 4 ARs 15/81   

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https://dejure.org/1981,876
BGH, 10.09.1981 - 4 ARs 15/81 (https://dejure.org/1981,876)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1981 - 4 ARs 15/81 (https://dejure.org/1981,876)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1981 - 4 ARs 15/81 (https://dejure.org/1981,876)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Auslieferung - Begriff der politischen Tat - Beurteilung - Prüfungsumfang - Ersuchender Staat

  • hjil.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    DAG § 3, § 4, § 25; EuAlÜbk Art. 3, 14

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 199
  • NJW 1982, 531
  • MDR 1981, 1030
  • NStZ 1981, 483 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

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  • BGH, 07.02.1980 - 4 ARs 14/79

    Anwendbarkeit des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus

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  • BGH, 17.08.1978 - 4 ARs 8/78

    Beurteilung einer bloßen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung -

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  • BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84

    Begriff der rechtswidrigen Tat im Auslieferungsrecht - Freiheit der Kunst und

    Wie der Bundesgerichtshof dies in einer Entscheidung vom 10. September 1981 (MDR 1981, 1030 f.) gefordert hat, hat das Oberlandesgericht sodann geprüft, ob der ersuchende Staat - hier die Schweizerische Eidgenossenschaft - das Verhalten des Beschwerdeführers als "politische" bewertet.
  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

    Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gewährt jedem politisch Verfolgten, welcher seine Zuflucht in der Bundesrepublik sucht, unabhängig davon, ob ihm eine Straftat vorgeworfen wird, Asyl und damit auch Schutz vor Auslieferung (vgl. BGH, NJW 1982, S. 531; Kimminich in: Bonner Kommentar, 13. Lief., 1964, Rdnr. 160 zu Art. 16; Franke, Politisches Delikt und Asylrecht, 1979, S. 55 ff.; jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 12.11.2019 - 2 Ws 146/19

    Keine Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei zu prüfender Auslieferung

    Ob es sich bei der dem Angeklagten vorgeworfenen prozessualen Tat um eine politische Tat handelt, ist vorrangig nach deutschem Recht zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.1981 in BGHSt 30, 199).

    Auch muss die Tat in der Weise der politischen Opposition zuzurechnen sein, dass sie sich als Angriff auf die bisherige politische Verfassung bzw. politischen Macht darstellt und es muss gerade der ersuchende Staat durch die Tat politisch angegriffen werden (vgl. Vogel in Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 6 Rz 41ff; BGHSt 30, 199; 28, 110; 2, 160).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 Ausl (A) 308/02

    Metin Kaplan

    Nach der wohl herrschenden - und vom Gesetzgeber selbst mehrfach in Bezug genommenen (vgl. BT-Drucksache 9/1338 S. 39; BT-Drucksache 8/1204 S. 4) - Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist für die Unterscheidung zwischen politischen Straftaten und "allgemeiner" Kriminalität darauf abzustellen, ob bei einer Abwägung aller für und gegen den Täter sprechenden Umstände und unter Berücksichtigung insbesondere der Zweck-Mittel-Relation im Einzelfall der politische oder der kriminelle Gehalt des Delikts überwiegt (vgl. BGHSt 28, 110, 113f.; BGHSt 30, 199, 206; OLG Schleswig, OLGSt IRG § 6 Nr. 1; Vogler, aaO, § 6 Rn. 45f., 49; Schomburg, in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Auflage, § 6 IRG Rn. 20, 21, 23).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 6 AuslA 2/08

    Zulässigkeit einer Auslieferung einer vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der

    Als politische Taten sind dabei solche strafbaren Angriffe anzusehen, die sich unmittelbar gegen den Bestand oder die Sicherheit des Staates sowie dessen wesentliche Funktionen und Institutionen richten (BGH, NJW 1982, 531; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1984, 347; v. Bubnoff, Auslieferung, Verfolgungsübernahme, Vollstreckungshilfe, 1989, S. 63).
  • KG, 07.03.2019 - 4 AuslA 10/19

    Unzulässigkeit der Auslieferung an Russland wegen des (bloßen) Vorwurfs der

    StGB ohne Belang (vgl. BGHSt 30, 199, 205).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.1981 - 2 StR 467/81   

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https://dejure.org/1981,883
BGH, 26.08.1981 - 2 StR 467/81 (https://dejure.org/1981,883)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1981 - 2 StR 467/81 (https://dejure.org/1981,883)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1981 - 2 StR 467/81 (https://dejure.org/1981,883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer nicht geringen Menge bei qualitativ schlechten Heroins im Rahmen der Beurteilung eines schweren Falls - Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Voraussetzungen des Handeltreibens

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 483
  • StV 1981, 620
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73

    Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 26.08.1981 - 2 StR 467/81
    Gegenüber dem Erwerb von Betäubungsmitteln und dem Handeltreiben mit solchen tritt die Begehungsform des Besitzes zurück, da § 11 Abs. 1 Nr. 4 BetMG eine Art Auffangtatbestand enthält, der die Schwierigkeiten ausräumen soll, die sich hinsichtlich des Nachweises eines illegalen Erwerbs ergeben können (BGHSt 25, 385).
  • BGH, 10.03.1980 - 3 StR 56/80

    Abgabe Geringer Mengen Heroin als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 26.08.1981 - 2 StR 467/81
    Wie der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80 - entschieden hat, können drei Gramm qualitativ gutes, besonders reines Heroin als eine "nicht geringe Menge" angesehen werden.
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Zur Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG a.F. hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, daß 3 g qualitativ gutes, besonders reines Heroin als eine nicht geringe Menge angesehen werden können, aber 15 g eines Gemische mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bilden (BGH NStZ 1981, 483; 1983, 322, 323; Körner, BetMG § 29 Rdn. 352 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91

    Anforderungen an die Anordnung einer Einziehung von Betäubungsmitteln

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts bedarf es jedoch deshalb einer Zurückverweisung der Sache nicht; der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH NStE Nr. 1 zu § 33 BtMG; Dreher/Tröndle aaO), wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (BGH, Beschluß vom 7. September 1978 - 4 StR 434/78; BGH b. Schmidt, MDR 1981, 883).
  • BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83

    Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß etwa 3 g besonders reines Heroin(gemisch) eine nicht geringe Menge darstellen können (Beschl. vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80), aber 15 g eines Gemisches mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bilden (NStZ 1981, 483; 1982, 425; Strafverteidiger 1982, 347).
  • BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82

    Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall

    Denn drei Gramm qualitativ gutes besonders reines Heroin können schon als "nicht geringe Menge" angesehen werden, während 15 g einer Heroinzubereitung mit einem Heroinanteil von nur zehn Prozent nicht geeignet zu sein brauchen, diesen Begriff zu erfüllen (BGH NStZ 1981, 483).
  • BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83

    Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen

    So hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, daß drei Gramm besonders reines Heroin(gemisch) eine nicht geringe Menge darstellen könnten (Beschluß vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80; vgl. dazu Urteil vom 8. März 1983 - 1 StR 66/83), aber 15 Gramm eines Gemisches mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bildeten (BGH NStZ 1981, 483; vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1983 - 1 StR 66/83).
  • BGH, 30.11.1982 - 1 StR 682/82

    Betäubungsmittel - Nicht Geringe Menge - Handeltreiben - Voraussetzungen

    Der Wirkstoffgehalt lag damit in einem Bereich, in dem die Annahme einer "nicht geringen Menge" zweifelhaft ist (vgl. BGH NStZ 1981, 483 sowie die bei Schoreit in NStZ 1982, 63, 65 unter IX. wiedergegebenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs) und deshalb besonderer Begründung bedarf.
  • BGH, 10.03.1982 - 3 StR 62/82

    Abgabe eines Gemisches mit niedrigem Heroinanteil von insgesamt drei Gramm -

    Die Abgabe eines Gemisches mit niedrigem Heroinanteil von insgesamt drei Gramm erfüllt die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF aber nicht (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81; Beschlüsse vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 und vom 26. August 1981 - 2 StR 467/81; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 1981 - 5 StR 5/81).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 500/81

    Beantragung der Ladung und Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Ablehnung

    Da auch Heroinzubereitungen mit wesentlich geringeren Heroinanteilen gehandelt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 26. August 1981 - 2 StR 467/81), muß der Tatrichter entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemischs treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81).
  • BGH, 01.07.1982 - 2 StR 319/82

    Betäubungsmittel: Konkurrenzverhältnisse bei Besitz, Erwerb und Handeltreiben

    Denn diese Bestimmung stellt nur eine Art Auffangtatbestand dar, der die Schwierigkeiten ausräumen soll, die sich hinsichtlich des Nachweises eines illegalen Erwerbs ergeben können (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH, Beschlüsse vom 2. August 1981 - 2 StR 467/81 - und vom 19. März 1982 - 2 StR 677/81 -).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83

    Rauschgift; Nicht geringe Menge; Rauschzustände; Wirkstoffgehalt; Gefährlichkeit;

    Die Feststellung des Wirkstoffgehalts des jeweiligen Rauschmittels ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Abgrenzung der nicht geringen von der geringen bzw. normalen Menge unabdingbar (vgl. StV 1982, 73 ; 1981, 337; NStZ 1981, 483 ; vgl. auch Körner, StV 1982, 92 und 93).
  • LG Aachen, 30.09.1982 - 14 KLs 10 Js 207/82
  • LG Hamburg, 09.09.1982 - 54/82
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Rechtsprechung
   BGH, 05.08.1981 - 2 StR 142/81   

Zitiervorschläge
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BGH, 05.08.1981 - 2 StR 142/81 (https://dejure.org/1981,1816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Sammeln von Geldbeträgen ohne gemeinnützigen Zweck - Leistung von Wertersatz - Einlegung eines Rechtsmittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1296 (Ls.)
  • MDR 1981, 951
  • NStZ 1981, 483
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.1953 - 5 StR 640/52
    Auszug aus BGH, 05.08.1981 - 2 StR 142/81
    Da über ein- und dieselbe Sache in jedem Rechtszug nur ein Gericht entscheiden kann (BGHSt 4, 207), hat der Senat auch über die Revision der Staatsanwaltschaft zu befinden.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1981 - 2 StR 249/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1962
BGH, 11.09.1981 - 2 StR 249/81 (https://dejure.org/1981,1962)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1981 - 2 StR 249/81 (https://dejure.org/1981,1962)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1981 - 2 StR 249/81 (https://dejure.org/1981,1962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Gesamtstrafe aus Taten, die nicht alle Gegenstand der Auslieferungsbewilligung waren - Vorrang der Grundsätze des Auslieferungsrechts vor innerstaatlichen Rechtsvorschriften - Einheitsjugendstrafe - Einbeziehung der Verurteilung - Auslieferungsbewilligung - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 483
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97

    Bildung einer Gesamtstrafe - Auslieferung aus Marokko

    Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität verbietet es, die mangels Zustimmung der marokkanischen Behörden nicht vollstreckbare Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Kronach in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Februar 1997 - 3 StR 597/96; BGH NStZ 1981, 483).
  • BGH, 01.08.2023 - 5 StR 201/23

    Grundsatz der Spezialität (Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens,

    Damit steht aber der Grundsatz der Spezialität (Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h IRG) der Einbeziehung der mangels Zustimmung der rumänischen Auslieferungsbehörden nicht vollstreckbaren Sanktion (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20 Rn. 2 mwN) aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in eine neue Einheitsjugendstrafe entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 249/81).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 597/96

    Verfolgung und Aburteilung einer Tat sowie die Vollstreckung einer Strafe bei

    Damit steht das auf die Sachrüge von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis der Spezialität nach Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens (EuAlÜbk) sowohl der Verurteilung wegen der beiden Diebstähle als auch der Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe und damit der Vollstreckung der Entscheidung vom 5. Dezember 1994 entgegen (zu letzterem vgl. BGH NStZ 1981, 483).
  • KG, 13.01.2009 - 1 AR 1855/08

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Weder überzeugt im Übrigen der Hinweis der Staatsanwaltschaft auf § 344 StGB (ausweislich des Vermerks des ermittelnden Staatsanwalts vom 15. Februar 2008 stand fest, dass die Auslieferungsbewilligung vorlag; vgl. insoweit nur OLG München NStZ 1985, 549, 550), noch enthält die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 1981 - 2 StR 249/81 - den von ihr in Anspruch genommenen Rechtssatz.
  • KG, 13.01.2009 - 4 Ws 128/08

    Haftbefehl: Aufhebung wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot bei Überhaft

    Weder überzeugt im Übrigen der Hinweis der Staatsanwaltschaft auf § 344 StGB (ausweislich des Vermerks des ermittelnden Staatsanwalts vom 15. Februar 2008 stand fest , dass die Auslieferungsbewilligung vorlag; vgl. insoweit nur OLG München NStZ 1985, 549, 550), noch enthält die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 1981 - 2 StR 249/81 - den von ihr in Anspruch genommenen Rechtssatz.
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