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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1725
BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86 (https://dejure.org/1986,1725)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1986 - 5 StR 184/86 (https://dejure.org/1986,1725)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1986 - 5 StR 184/86 (https://dejure.org/1986,1725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftsmäßigkeit der Besetzung eines Gerichts bei einer Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 469
  • StV 1986, 418
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86
    Daß bei der Zuweisung des zeitweiligen Vertreters die Hauptverhandlung in der vorliegenden Sache unmittelbar bevorstand und deswegen die Mitwirkung des bestellten Vertreters an dieser Sache von vornherein abzusehen war, liegt in der Natur einer solchen Notmaßnahme (vgl. BVerfGE 31, 145, 163 zu § 67 GVG a.F.).
  • BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77

    Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer

    Auszug aus BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86
    Diese Maßnahme des Präsidiums hielt sich in den in BGHSt 27, 209 genannten Grenzen.
  • RG, 28.06.1927 - I 587/27

    1. Wird bei einer nach § 266 Abs. 2 StPO. unzulässigen Aburteilung durch die

    Auszug aus BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86
    5 St 14/85|BGH; 26.03.1985; 5 StR 198/85">StV 1985, 357) vermag der Senat nicht zu folgen; die Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 61, 353), auf die sich das Bayerische Oberste Landesgericht beruft, betraf einen anderen Fall.
  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03

    Besetzung (Vertretungsregelung BGHSt 27, 209); Verfall (Bruttoprinzip;

    Die grundsätzlich ausreichende, insgesamt zwölf Richter aus vier großen Strafkammern erfassende Vertretungsregelung versagte aus zu Beginn des Geschäftsjahres unvorhersehbaren Umständen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Beisitzer 1) und erforderte keine Änderung des Geschäftsverteilungsplans wegen einer voraussehbaren Häufung der Bestellung zeitweiliger Vertreter (vgl. BGHSt 27, 209, 210 f.).
  • BGH, 05.01.1989 - 1 StE 5/88

    Eröffnungsbeschluß - Sofortig Beschwerde - Unzulässigkeit

    Auch dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 (BGHR StPO § 207 Abs. 2 Nr. 1, 1) liegt keine andere Rechtsauffassung zugrunde.
  • BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87

    Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung

    Die Entscheidungsgründe ergeben klar, daß der 5. Strafsenat die Bestellung zeitweiliger Vertreter auf vergleichbare Fälle beschränkt wissen will und bei voraussehbarer Häufung derartiger Maßnahmen Abhilfe durch sachgerechte Änderung des Geschäftsverteilungsplans verlangt (vgl. ebenso BGHSt 26, 382, 383; BGH, Urteile vom 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 = NStZ 1986, 469, und vom 6. März 1986 - 4 StR 587/85 = StV 1986, 236).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90

    Genügen der Anforderungen an den Umfang einer Vertreterkette durch eine im

    Diese Anzahl von Vertretern wird den vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen an den Umfang der "Vertreterkette" gerecht, selbst wenn man berücksichtigt, daß alle Strafkammern nur mit der gesetzlichen Mindestzahl von Richtern (§ 76 Abs. 1 GVG) besetzt waren (vgl. BGHSt 27, 209; BGH StV 1987, 514; BGH, Urt. v. 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 - und Beschl. v. 9. Februar 1988 - 5 StR 6/88).
  • BGH, 09.02.1988 - 5 StR 6/88

    Nicht ordnungsgemäße Besetzung des Schwurgerichts aufgrund eines unzureichenden

    Hierdurch unterscheidet sich der Fall von denjenigen, die der Senat in BGHSt 27, 209 (Vertretung durch die Mitglieder von vier anderen Kammern) und im Urteil vom 8. Juli 1986 - BGHR § 338 Nr. 1 StPO Beisitzer 1 = NStZ 1986, 469 = bei Holtz MDR 1986, 978 (Vertretung durch die Beisitzer aus drei anderen Strafkammern) entschieden hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86   

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https://dejure.org/1986,2350
BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86 (https://dejure.org/1986,2350)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1986 - 4 StR 152/86 (https://dejure.org/1986,2350)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1986 - 4 StR 152/86 (https://dejure.org/1986,2350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens - Verfahrenseinstellung wegen Strafklageverbrauchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 469
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86
    Der Senat hält § 154 Abs. 4 StPO auf eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 1 StPO für unanwendbar (vgl. BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81] m.w.Nachw.; Rieß in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl. § 154 StPO Rdn. 33).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86
    Ob in diesen Fällen eine Beschwer des Angeklagten (wegen der Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 3 bzw. Abs. 4 StPO) zu bejahen wäre und deshalb eine Beschwerde gemäß § 304 StPO ausnahmsweise als zulässig angesehen werden könnte (vgl. BGHSt 10, 88, 93), hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86
    Falls der 1. Strafsenat insoweit in seinem Urteil vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83 (NJW 1984, 2169) - der gegenteiligen Auffassung gewesen sein sollte, vermöchte ihm der erkennende Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

    Nach der Fassung des Gesetzes gelten die Beschränkungen in den Absätzen 3 bis 5 des § 154 StPO nur für den Fall der vorläufigen Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 154 Abs. 2 StPO (vgl. BGH NStZ 1986, 469).
  • BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10

    Begriff der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Bewertung einer

    Denn diese kann jederzeit - bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung - ein nach § 154 Abs. 1 StPO eingestelltes Verfahren wieder aufnehmen, ohne an die Beschränkungen des § 154 Abs. 3 und 4 StPO gebunden zu sein (BGHSt 30, 165; 37, 10, 11; BGHR StPO § 154 Abs. 4, Wiederaufnahme 1; BGH NStZ-RR 2007, 20; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 154 Rn. 21a).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

    Denn diese Vorschriften beschränken die Strafverfolgung, was der Senat in seinem Beschluß vom 3. Juni 1986 - 4 StR 152/86 - bereits ausgesprochen hat (vgl. auch BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]), nur für Fälle, in denen ein Gericht das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt hat.
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91

    Anforderungen an einen Verweisungsbeschluss - Entfallen der Bindungswirkung einer

    Der Senat hält trotz der dagegen vorgebrachten Einwände (Momberg NStZ 1984, 536) an der Rechtsprechung fest, wonach die Staatsanwaltschaft in Fällen dieser Art nicht an die Beschränkungen nach § 154 Abs. 3, 4 StPO gebunden ist (BGH NJW 1986, 3217; BGH NStZ 1986, 469).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 202/91

    Fristgebundenheit der Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Verfahrens -

    Der Senat bemerkt im übrigen, daß die Wiederaufnahme des vorläufig eingestellten Verfahrens nicht fristgebunden war, da die Einstellung nicht nach § 154 Abs. 2 StPO durch das Gericht, sondern nach § 154 Abs. 1 StPO durch die Staatsanwaltschaft erfolgt war (vgl. BGHR StPO § 154 Abs. 4 Wiederaufnahme 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3534
BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86 (https://dejure.org/1986,3534)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1986 - 1 StR 152/86 (https://dejure.org/1986,3534)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - 1 StR 152/86 (https://dejure.org/1986,3534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bindung an das Strafverfahren bei fehlender Vereidigung einer Dolmetscherin - Einführung eines KGB-Protokolls in die Hauptverhandlung - Strafsachen für Angehörige der SS

  • junsv.nl

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle - von 100 Juden, die von rumänischen Truppen aus Odessa nach Krinitschki verbracht worden waren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 469
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86
    Das Vorhandensein einer richterlichen Vernehmungsniederschrift schloß eine solche Verlesung des polizeilichen Protokolls nicht aus (vgl. BGHSt 19, 354; 27, 139, 140) [BGH 16.03.1977 - 3 StR 327/76].
  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86
    Es kann aber ausgeschlossen werden, daß das Urteil auf diesem Verfahrensmangel beruht, die Dolmetscherin also, weil sie nicht nach § 189 Abs. 1 GVG vereidigt wurde, weniger zuverlässig übertrug als sie dies sonst getan hätte; denn sowohl das Gericht als auch (nach Belehrung durch den Vorsitzenden) die Dolmetscherin gingen davon aus, der allgemeine Eid, auf den sich die Dolmetscherin berufen hatte, binde sie auch in diesem Verfahren (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Dezember 1985 - 1 StR 394/85 - im Anschluß an BGH NStZ 1984, 328).
  • BGH, 23.06.1964 - 1 StR 1/64

    Schwerhörigkeit eines Schöffen als Revisionsgrund - Einschreiten des

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86
    Das Vorhandensein einer richterlichen Vernehmungsniederschrift schloß eine solche Verlesung des polizeilichen Protokolls nicht aus (vgl. BGHSt 19, 354; 27, 139, 140) [BGH 16.03.1977 - 3 StR 327/76].
  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 84/85

    Äußerung eines Angeklagten zur Sache - Erklärung eines Angeklagten zu seinem

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86
    Denn die in § 251 Abs. 2 StPO genannte Voraussetzung für eine Verlesung, daß der Zeuge in absehbarer Zeit "gerichtlich" nicht vernommen werden kann, bezieht sich auf eine Vernehmung vor dem erkennenden Gericht (BGH NStZ 1985, 561, 562).
  • BGH, 04.12.1985 - 1 StR 394/85

    Beruhen eines Urteils auf einem Fehler in der Vereidigung des Dolmetschers -

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86
    Es kann aber ausgeschlossen werden, daß das Urteil auf diesem Verfahrensmangel beruht, die Dolmetscherin also, weil sie nicht nach § 189 Abs. 1 GVG vereidigt wurde, weniger zuverlässig übertrug als sie dies sonst getan hätte; denn sowohl das Gericht als auch (nach Belehrung durch den Vorsitzenden) die Dolmetscherin gingen davon aus, der allgemeine Eid, auf den sich die Dolmetscherin berufen hatte, binde sie auch in diesem Verfahren (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Dezember 1985 - 1 StR 394/85 - im Anschluß an BGH NStZ 1984, 328).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Urteil nicht auf einem Rechtsfehler im Zusammenhang mit der Vereidigung eines in der Hauptverhandlung tätig gewordenen Dolmetschers beruht, wenn dieser allgemein beeidigt war, sich im Glauben an die Wirksamkeit des Eides und dessen Erstreckung auf die konkrete Übersetzungsleistung auf diesen berufen hat und auch das Gericht von der Wirksamkeit des Eides ausgegangen ist, die allgemeine Beeidigung aber im Einzelfall mängelbehaftet oder unzureichend war, weil der Eid statt vom Gerichtspräsidenten von einem von diesem beauftragten Richter abgenommen worden war (BGH, Urteil vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83, NStZ 1984, 328), weil er sich auf eine andere als die Sprache bezog, aus der im konkreten Fall übertragen wurde (BGH, Beschluss vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung zusätzliche 1), oder weil er - unter der bis zum 11. Dezember 2008 geltenden Fassung des § 189 Abs. 2 GVG - ein Tätigwerden bei dem betreffenden Gericht nicht erfasste (BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 152/86, NStZ 1986, 469 f.).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 499/86

    Berufung des Dolmetschers auf allgemein geleisteten Eid; Beruhen des Urteils auf

    Auch wenn sie nur für Übertragungen in die tschechische und aus der tschechischen Sprache allgemein vereidigt war, so liegt es doch nahe, daß die Dolmetscherin davon ausging, ihr Eid binde sie für die gesamte Übertragung bei der Vernehmung der Zeugin T. und nicht nur für die Tätigkeit der Übersetzung in die tschechische Sprache (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 152/86).
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