Rechtsprechung
OLG München, 25.04.1994 - 2 Ws 550/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Statthaftigkeit ; Sofortige Beschwerde ; Terminsverschiebung ; Ablehnende Verfügung ; Vorsitzender ; Rechtsfehlerhafte Ermessensausübung ; Selbständige Beschwer ; Beistand eines Verteidigers
Verfahrensgang
- OLG München, 25.04.1994 - 2 Ws 550/94
- LG München II, 18.03.2020 - 2 KLs 44 Js 5781/19
- BVerfG, 19.03.2020 - 2 BvR 474/20
- BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvR 474/20
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 451
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 11.10.1985 - 3 Ws (B) 372/85
Auszug aus OLG München, 25.04.1994 - 2 Ws 550/94
Sie erfüllen deshalb nur dann ihren Zweck, wenn sie aus sich heraus verständlich sind und den die Prüfung vornehmenden Beamten unmittelbar in die Lage versetzen, ihnen ohne Rückgriff auf andere Erkenntnisquellen und ohne zeitraubende Ermittlungen zuverlässig zu entnehmen, wer zu einer bestimmten Zeit Führer des Fahrzeugs war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 1985 - 3 Ws (B) 372/85 - in VRS 70, 59 und vom 5. Juli 1990 - 3 Ws (B) 144/90 - in NZV 1990, 362 ;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 31. Aufl., § 31 a StVZO Rdn. 6).Das Fahrtenbuch kann seine Aufgabe aber nur erfüllen, wenn es nicht lediglich Anfang und Ende eines Benutzungszeitraums an einem bestimmten Tage, sondern Anfang und Ende einer jeden Fahrt angibt, um im Falle einer Überprüfung ohne weiteren Ermittlungsaufwand feststellen zu können, welche Person auf welcher Fahrt das Fahrzeug geführt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 11. Oktober 1985 aaO).
- KG, 05.07.1990 - 3 Ws (B) 144/90
Auszug aus OLG München, 25.04.1994 - 2 Ws 550/94
Sie erfüllen deshalb nur dann ihren Zweck, wenn sie aus sich heraus verständlich sind und den die Prüfung vornehmenden Beamten unmittelbar in die Lage versetzen, ihnen ohne Rückgriff auf andere Erkenntnisquellen und ohne zeitraubende Ermittlungen zuverlässig zu entnehmen, wer zu einer bestimmten Zeit Führer des Fahrzeugs war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 1985 - 3 Ws (B) 372/85 - in VRS 70, 59 und vom 5. Juli 1990 - 3 Ws (B) 144/90 - in NZV 1990, 362 ;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 31. Aufl., § 31 a StVZO Rdn. 6).
- BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20
Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem …
Wendet sich ein Betroffener aber nicht gegen die Zweckmäßigkeit einer Terminsbestimmung, sondern macht er - wie vorliegend der Antragsteller - geltend, die Terminsanordnung sei rechtswidrig, weil das Gericht das ihm zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe und in dieser fehlerhaften Ausübung eine besondere, selbständige Beschwer liege, steht § 305 Satz 1 StPO einer Beschwerde nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. März 2020 - 2 BvR 474/20 -, Tenorbegründung; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 21. Mai 1991 - 2 Ws 83/91 -, StV 1991, S. 509 f.; OLG München, Beschluss vom 25. April 1994 - 2 Ws 550/94 -, NStZ 1994, S. 451; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 3 Ws 1101/00 -, juris, Rn. 3; OLG Dresden, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 1 Ws 121/04 -, juris, Rn. 8; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 5. April 2005 - 1 Ws 361/05 -, StV 2005, S. 491 ; OLG München, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 3 Ws 68/07 -, juris, Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Februar 2015 - III-5 Ws 36/15 -, juris, Rn. 14;… Gmel, in: Karlsruher Kommentar, 8. Aufl. 2019, § 213 Rn. 6;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. 2020, § 213 Rn. 8;… Grube, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl. 2020, § 213 Rn. 30). - OLG Dresden, 28.06.2004 - 1 Ws 121/04
Terminsverlegung - Sind alle Verteidiger verhindert,muss der Termin verlegt …
Sie ist jedoch nach der vom Senat geteilten herrschenden Meinung ausnahmsweise dann statthaft, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessenausübung getroffene Entscheidung für Verfahrensbeteiligte eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt, weil sie zum Beispiel unschwer vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt, sich des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (OLG München, NStZ 1994, 451) und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung evident ist (KG Berlin, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 4 Ws 28/98 -). - OLG Hamm, 13.08.2009 - 2 Ws 216/09
Terminsverlegung; Ablehnung; Anfechtbarkeit; Ermessensentscheidung; Urlaub, …
Die - mittlerweile - wohl herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur hält die Beschwerde gegen Terminierungsentscheidungen des Vorsitzenden abweichend vom Grundsatz des § 305 Satz 1 StPO ausnahmsweise dann gemäß § 304 Abs. 1 uns Abs. 2 StPO für statthaft, wenn sie in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffen wurden und daher für die Verfahrensbeteiligten eine besondere, selbstständige Beschwer bewirken (OLG Bamberg…, Beschluss vom 09. März 1999 - 3 Ws 169/99 -, zitiert nach juris Rn. Orientierungssatz 1 und Rn. 7; OLG München, NStZ 1994, 451 und Beschluss vom 06. Februar 2007 - 3 Ws 68/07 -, zitiert nach juris Orientierungssatz, abgedruckt in: StV 2007, 518; OLG Dresden…, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 1 Ws 121/04 -, zitiert nach juris Rn. 6, 8; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. April 2005 - 1 Ws 361/05 -, zitiert nach juris Orientierungssatz 1, abgedruckt in: StV 2005, 491 - 492; LG Dresden…, Beschluss vom 07. Februar 2007 - 3 Qs 14/07 -, zitiert nach juris Rn. 6; LG Düsseldorf, NStZ 2003, 168;… so auch: Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 213 Rn. 8 mit zahlreichen weiteren Nachweisen für beide Auffassungen).Dabei soll das Beschwerdegericht überprüfen können, ob der Vorsitzende das staatliche Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Strafverfahrens und die Interessen des Angeklagten, wozu insbesondere das Interesse der Verteidigung durch den Anwalt des Vertrauens gehört, angemessen gegeneinander abgewogen hat (siehe nur: OLG Dresden…, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 1 Ws 121/04 -, zitiert nach juris Rn. 8; OLG München, NStZ 1994, 451; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. April 2005 - 1 Ws 361/05 -, zitiert nach juris Orientierungssatz 1).
- BVerfG, 19.03.2020 - 2 BvR 474/20
Einstweilige Anordnung betreffend die Aufhebung des Hauptverhandlungstermins …
Der Beschwerdeführer hat nicht dargelegt, dass es ihm nicht zumutbar gewesen wäre, zunächst im Wege der Beschwerde gegen die Ablehnung der von ihm wegen der Gefahr einer Corona-Infektion begehrten Aufhebung des Hauptverhandlungstermins vom 20. März 2020 vorzugehen (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 25. April 1994 - 2 Ws 550/94 -, NStZ 1994, 451;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 213 Rn. 8). - OLG Stuttgart, 21.06.2005 - 5 Ws 81/05
Strafprozess: Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des …
Dagegen lässt die inzwischen - soweit ersichtlich - überwiegende Auffassung die Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO ausnahmsweise dann zu, wenn die Entscheidung des Vorsitzenden auf einer rechtsfehlerhaften Ermessensausübung beruht und den Antragsteller, was in der Regel der Fall sein wird, beschwert ( vgl. OLG Frankfurt, StV 1995, 10, 1997, 403 und 2001, 157; OLG München, NStZ 1994, 451; OLG Bamberg, Strafo 1999, 237; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; offengelassen in OLG Stuttgart, Die Justiz 2004, 127). - OLG München, 30.03.2020 - 2 Ws 387/20
Keine Aussetzung des Verfahrens wegen Gesundheitsgefahren aufgrund der …
Lediglich in Ausnahmefällen kann eine Beschwerde statthaft sein, etwa wenn die Terminaufhebung und Verfahrensaussetzung vom Gericht ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig abgelehnt wurde (OLG Celle, NStZ 2012, 176 für die Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung; vgl. auch OLG München, NStZ 1994, 451). - OLG München, 20.03.2020 - 2 Ws 364/20
Unzulässige Beschwerde gegen Ablehnung eines Terminaufhebungsantrags …
Lediglich in Ausnahmefällen kann eine Beschwerde statthaft sein, etwa wenn die Terminaufhebung und Verfahrensaussetzung vom Gericht ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig abgelehnt wurde (OLG Celle, NStZ 2012, 176 für die Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung; vgl. auch OLG München, NStZ 1994, 451). - LG Halle, 01.10.2007 - 13 Qs 174/07 Soweit ersichtlich ist nach der überwiegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Ablehnung der Terminsverlegung als Verfügung des Vorsitzenden grundsätzlich unanfechtbar ( OLG München, NStZ 1994, 451 [OLG München 25.04.1994 - 2 Ws 550/94] ; OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1997, 403; OLG Hamburg, Straf Verteidiger 1995, 11; OLG Karlsruhe, Strafverteidiger 1991, 50).
Teilweise wird die Beschwerde gegen die Terminsbestimmung des Vorsitzenden bei Ermessensfehlgebrauch oder Ermessenüberschreitung für zulässig angesehen ( OLG Dresden, NJW 200, 3196; OLG München, NStZ 1994, 451).
Eine solche selbständige Beschwer besteht vorliegend deshalb, weil durch die Ablehnung der Terminsverlegung das Recht des Angeklagten beeinträchtigt wurde, sich des Beistands eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (vgl. OLG München, NStZ 1994, 451 [OLG München 25.04.1994 - 2 Ws 550/94] ) und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung evident ist ( OLG Dresden, NJW 2004, 3196 f. [OLG Dresden 28.06.2004 - 1 Ws 121/04] ; OLG Stuttgart, Justiz 2006, 8 f.).
- OLG Hamm, 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00
Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Beiordnung wegen …
Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Urlaub des Verteidigers grundsätzlich auch zu den für eine Terminsverlegung anzuerkennenden Gründen gehört (OLG Celle StV 1984, 503; OLG Frankfurt StV 1997, 402; OLG München NStZ 1994, 451; so wohl auch schon OLG Hamm NZV 1997, 90). - OLG Hamm, 02.02.2015 - 5 Ws 36/15
Unzulässigkeit der Anfechtung einer Terminsverfügung oder …
Hierdurch sollen Verfahrensverzögerungen verhindert werden, die eintreten würden, wenn Entscheidungen des erkennenden Gerichts sowohl auf eine Beschwerde als auch auf ein gegen das ergangene Urteil gerichtetes Rechtsmittel überprüft werden müssten (Senatsbeschlüsse vom 08. Dezember 2009 in 5 Ws 344-346/09 und vom 06. November 2012 in III-5 Ws 333/12; ebenso Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 19. März 2009 in 1 Ws 210/09; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 08. September 2005 in 2 Ws 218/05; Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 22. September 1988 in 4 Ws 436/88, NStZ 1989, 133 = StV 1990, 56; vgl. auch OLG München, NStZ 1994, 451; OLG Frankfurt, StV 1997, 403; OLG Hamburg, StV 1995, 11; OLG Celle, NStZ 1984, 282; OLG Karlsruhe, StV 1982, 560; OLG Nürnberg, StV 2005, 491; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Juni 2004 in 1 Ws 230/04;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 213 Rdnr. 8). - OLG Hamm, 08.09.2005 - 2 Ws 218/05
Terminierung; Beschwerde gegen Terminsverfügung; Ermessen des Vorsitzenden; …
- OLG Stuttgart, 21.08.2003 - 1 Ws 232/03
Nebenklage: Verhinderung des Nebenklägervertreters kein Grund für …
- OLG Köln, 22.10.2004 - 8 Ss OWi 48/04
Recht auf Verteidigung im Bußgeldverfahren; Verwerfung des Einspruchs wegen …
- LG Düsseldorf, 29.07.2003 - X Qs 90/03
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags eines Angeklagten auf …
- OLG Hamburg, 14.10.1994 - 1 Ws 275/94
Rechtswidrigkeit angefochtener Verfügungen; Fehlerhafte Ermessensausübung; …
- OLG München, 06.02.2007 - 3 Ws 68/07
Bindungswirkung der mit einem früheren Verteidiger getroffenen Terminabsprache …
- OLG Hamm, 06.11.2012 - 5 Ws 333/12
Beschwerdeausschluss gegen Terminsverfügungen des Gerichtsvorsitzenden
- BVerfG, 21.11.2006 - 2 BvR 2368/06
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf …
- OLG Frankfurt, 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00
Grundsatz der Terminshoheit des Vorsitzenden der Strafkammer zur Durchsetzung des …
- OLG Hamm, 17.10.1996 - 2 Ss OWi 1126/96
Abwesenheit des Verteidigers trotz angeordneten persönlichen Erscheinens; …
- OLG Rostock, 02.06.2004 - I Ws 230/04
Unzulässige Beschwerde gegen Terminsverfügung des Vorsitzenden
- OLG Nürnberg, 05.04.2005 - 1 Ws 361/05
Statthaftigkeit der Anfechtung eines abgelehnten Antrags auf Terminsverschiebung; …
- OLG München, 24.02.2022 - 2 Ws 97/22
Zur Anfechtbarkeit von Terminsverfügungen in Strafsachen.
- OLG Hamm, 09.10.2001 - 3 Ws 458/01
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Terminsbestimmung, Abstimmung der …
- LG Schwerin, 24.06.2021 - 33 Qs 47/21
Terminsverlegung, Ablehung, Ermessensabwägung
- OLG Hamm, 27.03.2008 - 2 Ws 88/08
Terminsverlegung; Ablehnung; Beschwerde; Zulässigkeit
- OLG Düsseldorf, 16.06.1995 - 1 Ws 477/95
- LG Braunschweig, 16.12.1996 - 33 Qs 34/96
Eine die Terminsverlegung ablehnende richterliche Verfügung kann ausnahmsweise …
- LG Ingolstadt, 23.02.2006 - 2 Qs 22/06
- OLG Hamm, 27.03.2008 - 2 Ws 95/08
Terminsverlegung; Ablehnung; Beschwerde; Zulässigkeit
- OLG Koblenz, 08.08.2000 - 1 Ws 387/00
Terminsbestimmung Verfügungen des Vorsitzenden Beschwerde Zulässigkeit berufliche …
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.05.1994 - 3 VAs 31/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JurPC-Archiv
Datenspeicherung in der zentralen Namenskartei der Anwaltschaft Frankfurt am Main
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1102
- NVwZ 1995, 623 (Ls.)
- NStZ 1994, 451 (Ls.)
- StV 1995, 349
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 14.07.1988 - 3 VAs 4/88
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.1994 - 3 VAs 31/93
Die Speicherung personenbezogener Daten in den von den Staatsanwaltschaften geführten zentralen Namenskarteien entbehrt nach wie vor einer gesetzlichen Grundlage (im Anschluß an OLG Frankfurt, NJW 1989, 47 ff).
- OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen …
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung sogenannter Übergangsfristen, auf die auch die Fachgerichte - also auch der Senat - zurückgreifen dürfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1988 StV 1988, 433 ff = NJW 1989, 47 ff und vom 19. Mai 1994 StV 1995, 349 ff) beinhaltet nicht, daß nicht (mehr) verfassungskonforme Verwaltungsanordnungen ohne weiteres bis zum Erlaß einer gesetzlichen Eingriffsermächtigung anwendbar bleiben.Die Einräumung einer solcher Übergangsfrist setzt deshalb zwingend voraus, daß auf die weitere Anwendung der Verwaltungsanordnung nicht ohne "gravierende Nachteile für das Gemeinwohl" verzichtet werden kann (OLG Koblenz NStZ 1937, 289, 290; Senat StV 1988, 473 ; 1995, 349 ff [350]).
- VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01
Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA
Auch sieht sich das erkennende Gericht außerstande, für eine vom Gesetzgeber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einmal erkannte gesetzgeberische Lücke fast 18 Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz 1983 dem Gesetzgeber einen weiteren Übergangsbonus einzuräumen, wie ihn die Rechtsprechung bis zur Schaffung des Strafverfahrenänderungsgesetzes 1999 eingeräumt hatte (siehe nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.7.1998, Az. 3 VAs 4/88, NJW 1989 S. 47 ff. = DuD 1989 S. 364 ff. = RDV 1989 S. 20 ff. = CR 1989 S. 505 ff., mit Anmerkung von Riegel; nochmals bestätigend OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.5.1994, Az. 3 VAs 31/93, NJW 1995 S. 1102 ff.; a.A. aber VGH München, Entscheidung vom 9.7.1985, Az. Vf. 44 -- VI/84, NJW 1986 S. 915 f. = DuD 1987 S. 369 f. = CR 1986 S. 101 ff.; VG München, Urt. vom 22.10.1987, Az. M 17 K 86.625, RDV 1987 S. 88 f. = CR 1988 S. 329 ff., mit Anmerkung von Riegel; siehe auch Demke/Schild, Kommentar zum Hessischen Datenschutzgesetz, 6. Nachlieferung 1998, § 3 Erl. - OLG Hamm, 11.01.2000 - 1 VAs 63/99
Auskunftserteilung, Datenlöschung, Aktenvernichtung, Speicherung …
Den weitergehenden Antrag des Betroffenen auf Löschung der über ihn vorhandenen Daten und Vernichtung der Verfahrensakten hat die Staatsanwaltschaft Siegen mit näheren Ausführungen unter Hinweis auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 19. Mai 1994 (NJW 95, 1102) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. März 1998 (1 VAs 24/98) zurückgewiesen.Der Senat schließt sich deshalb insoweit der ausführlich begründeten Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt in den Beschlüssen vom 14. Juli 1988 (NJW 89, 47 ff.), vom 19. Mai 1994 (NJW 95, 1102 ff.) und vom 16. August 1998 (NJW 99, 73) an.
Rechtsprechung
KG, 02.05.1994 - 4 Ws 1 - 2/94, 4 Ws 1/94, 4 Ws 2/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 451
- StV 1994, 494
- Rpfleger 1994, 476
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83
Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten …
Auszug aus KG, 02.05.1994 - 4 Ws 1/94
Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, daß sich die Auslegung der undifferenzierten Kostenregelung des § 464 a Abs. 2 Nr. 2 StPO i.V.m. § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO aus verfassungsrechtlichen Gründen (BVerfG NJW 1984, 2403 ) nicht allein am Wortlaut der letztgenannten Vorschrift ausrichten darf, wonach hier in der Tat nur die Kosten eines der beiden Wahlverteidiger zu erstatten wären.Die Weichen für die erweiterte Auslegung des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO hat die Rechtsprechung (…vgl. etwa KG JR 1980, 436 sowie die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 141 StPO Rdn. 1) mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1984, 2403 ) bereits dadurch gestellt, daß sie gegen den Gesetzeswortlaut der §§ 141 Abs. 2, 143 StPO über den Ausnahmefall des § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO hinaus aus Gründen der gerichtlichen Fürsorge oder zur Sicherung des Verfahrensfortgangs neben einem Wahlverteidiger die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers für zulässig, weil notwendig hält, dessen Kosten sodann neben denen des Wahlverteidigers erstattungsfähig sind.
- BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
Auszug aus KG, 02.05.1994 - 4 Ws 1/94
Entgegen der Auffassung des Landgerichts gebieten diese Erwägungen es allerdings nicht, dem Freigesprochenen die gesetzlichen Gebühren für beide Wahlverteidiger zu erstatten, ihm also einen eigenen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zu gewähren, weil eine so weite Auslegung von § 464 Abs. 2 StPO durch den Wortlaut der Vorschrift, der stets die Grenze für jede erweiternde Interpretation bildet (vgl. BVerfGE 73, 206, 235; 71, 108, 115), nicht mehr gedeckt wäre. - BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
Auszug aus KG, 02.05.1994 - 4 Ws 1/94
Denn die zügige Durchführung des Strafverfahrens liegt nicht zuletzt auch im Interesse des Beschuldigten selbst (vgl. BVerfGE 63, 45, 68 f). - BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82
Anti-Atomkraftplakette
Auszug aus KG, 02.05.1994 - 4 Ws 1/94
Entgegen der Auffassung des Landgerichts gebieten diese Erwägungen es allerdings nicht, dem Freigesprochenen die gesetzlichen Gebühren für beide Wahlverteidiger zu erstatten, ihm also einen eigenen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zu gewähren, weil eine so weite Auslegung von § 464 Abs. 2 StPO durch den Wortlaut der Vorschrift, der stets die Grenze für jede erweiternde Interpretation bildet (vgl. BVerfGE 73, 206, 235; 71, 108, 115), nicht mehr gedeckt wäre.
- OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18
Auslagenerstattung für zwei Wahlverteidiger nach Freispruch
Dass eine durch einen Erstattungsanspruch zu schließende Regelungslücke vorliegt, ist bei einem Freigesprochenen, bei dem zur Begründung der finanziellen Haftung nicht an die begangene Straftat angeknüpft werden kann, inzwischen anerkannt, wenn ihm zuvor ein Sicherungsverteidiger beigeordnet wurde (OLG Celle…, Beschluss vom 10.09.2018, 1 Ws 71/18, juris, Rn. 19, 17 m.w.N.; KG, Beschluss vom 02.05.1994, 4 Ws 1-2/94 = NStZ 1994, S. 451).Der Höhe nach orientiert sich der Erstattungsanspruch des Freigesprochenen im Gegensatz zu der Entscheidung des Kammergerichts vom 02.05.1994 (KG, Beschluss vom 02.05.1994, 4 Ws 1-2/94 = NStZ 1994, S. 451) nicht an den hypothetischen Kosten eines Pflichtverteidigers (die das Kammergericht dann über § 51 RVG erhöht hat), sondern unmittelbar an den Wahlverteidigergebühren.
- OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - 3 Ws 62/05
Zweiwöchige Notfrist bei sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss …
Das KG Berlin hält ferner bei einem durch zwei Wahlverteidiger vertretenen Freigesprochenen nicht nur die Kosten eines Wahlverteidigers, sondern zusätzlich auch die hypothetische Vergütung eines Pflichtverteidigers für erstattungsfähig, sofern im betreffenden Verfahren die Mitwirkung zweier Verteidiger aus Gründen der gerichtlichen Fürsorge oder zur Sicherung des Verfahrensfortganges notwendig war (NStZ 1994, 451f.). - KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10
Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen eines im Ausland …
Ein von der Rechtsprechung anerkannter Ausnahmefall, in dem zur Verfahrenssicherung oder aus Fürsorgegründen ein Pflichtverteidiger (neben dem Wahlanwalt) oder zwei Verteidiger bestellt worden sind (vgl. OLG Dresden StraFo 2007, 126; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 370; KG NStZ 1994, 451), liegt ebenfalls nicht vor.
- KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers bei Freispruch; …
So sind die gesamten Kosten eines Wahlverteidigers - neben den Gebühren eines Pflichtverteidigers jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn das Gericht die Bestellung des Pflichtverteidigers entgegen § 143 StPO nicht oder nicht rechtzeitig zurückgenommen oder aus Fürsorgegründen oder zur Sicherung des Verfahrens die zusätzliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers oder die Beibehaltung seiner Beiordnung für notwendig gehalten hat (vgl. BVerfG NStZ 1984, 561, 562; KG bei Kotz NStZ-RR 2000, 163; NStZ 1994, 451; JR 1980, 436; HansOLG Hamburg MDR 1986, 518; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 235; AnwBl . - OLG Rostock, 20.09.1996 - I Ws 39/96
Anspruch des Pflichtverteidigers auf Vergütung nach den Sätzen eines …
Diese Auffassung (vgl. OLG Düsseldorf in Anwaltsblatt 1983, 40; Kammergericht in NStZ 1994, 451 ff.) ist von Verfassungs wegen geboten, da anderenfalls das Recht der Angeklagten auf freie Verteidigerwahl, beeinträchtigt wäre (BVerfG in NStZ 1984, 561, 562 mit Anmerkungen Senge). - OLG Dresden, 19.10.2006 - 1 Ws 206/06
Gebühren und Kosten: Erstattung der notwendigen Auslagen bei mehreren …
In Fällen wie dem Vorliegenden, wenn die Mitwirkung von zwei Verteidigern aus Gründen der gerichtlichen Fürsorge oder zur Sicherung des Verfahrensfortgangs notwendig war, haben somit ausnahmsweise beide Pflichtverteidiger Anspruch auf Festsetzung ihrer Vergütung in Höhe der Wahlverteidigervergütung als notwendige Auslagen des Angeklagten (vgl. KG Berlin NStZ 1994, 451 f.; Senat, Beschl. v. 10.2.2006 - 1 Ws 47/05). - KG, 12.12.2002 - 3 Ws 447/02 So sind die gesamten Kosten eines Wahlverteidigers - neben den Gebühren eines Pflichtverteidigers - jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn das Gericht die Bestellung des Pflichtverteidigers entgegen § 143 StPO nicht oder nicht rechtzeitig zurückgenommen oder aus Fürsorgegründen oder zur Sicherung des Verfahrens die zusätzliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers oder die Beibehaltung seiner Beiordnung für notwendig gehalten hat (vgl. BVerfG, NStZ 1984, 561, 562; KG, bei Kotz, NStZ-RR 2000, 163; NStZ 1994, 451 ; JR 1980, 436; HansOLG Hamburg, MDR 1986, 518 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 235 ; AnwBl 1983, 40; OLG Bamberg, JurBüro 1984, 247; OLG Koblenz, MDR 1984, 777; OLG Frankfurt a.M., AnwBl 1983, 41; OLG München, NStZ 1981, 194 ).
- OLG Hamm, 02.03.1999 - 4 Ws 163/98
Unselbständige Anschlußbeschwerde, Auslagenerstattung, Freispruch, …
Diesem Grundsatz haben sich in der Folgezeit Literatur (…KleinK./Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl. 1997, § 464 a Rdnr. 13;… KK-Franke, StPO, 4. Aufl. 1999, § 464 a Rdnr. 13;… AK-Meyer, StPO, § 464 a Rdnr. 13;… LR-Hilger, StPO, 24. Aufl. 1989, § 464 a Rdnr. 47;… Heidelberger Kommentar-Krehl, StPO, 2. Aufl. 1999, § 464 a Rdnr. 14) und Rechtsprechung (z.B. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 235; OLG Düsseldorf, JurBüro 1985, 899; OLG Rostock JurBüro 1997, 37; KG NStZ 1994, 451; OLG Koblenz, JurBüro 1985, 1669, 1670; OLG Hamm, Beschluß vom 01.06.1989, 3 Ws 103/89) angeschlossen.