Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.06.2000

Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00   

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BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00 (https://dejure.org/2000,2862)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2000 - 3 StR 84/00 (https://dejure.org/2000,2862)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 3 StR 84/00 (https://dejure.org/2000,2862)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Polizeiliche Vertrauensperson - Zeuge - Glaubwürdigkeit - Beweiswürdigung - Beweismittel - Urteil - Nachvollziehbarkeit - Selbstleseverfahren

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 249; ; StPO § 251; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 249 Abs. 2; ; StPO § 249 Abs. 2 Satz 3; ; StPO § 273

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bezüglich der Angaben eines Zeugen vom Hörensagen (Vertrauensperson-Führer)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 607
  • StV 2000, 603
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00
    Handelt es sich bei den von dem Vetrauensperson - Führer bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmanns, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 42, 15, 25; 39, 141, 145 f.; 36, 159, 166 ff.; BVerfG NStZ 1995, 600 - jew. m. w. Nachw.).

    In diesem Zusammenhang verweist der Senat auf die in BGHSt 36, 159, 166, 167 niedergelegten Grundsätze.

  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00
    Handelt es sich bei den von dem Vetrauensperson - Führer bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmanns, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 42, 15, 25; 39, 141, 145 f.; 36, 159, 166 ff.; BVerfG NStZ 1995, 600 - jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift fehlt es bei diesem Antrag nicht schon an der erforderlichen Konnexität zwischen Beweismittel und Beweisbehauptung (vgl. dazu BGHSt 43, 321, 329 f. m. w. Nachw.), da dem Antrag entnommen werden kann, daß durch das Beweismittel bewiesen werden sollte, daß der Angeklagte in dem angegebenen Zeitraum nicht an einem Treffen in Frankfurt teilgenommen haben konnte.
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00
    Handelt es sich bei den von dem Vetrauensperson - Führer bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmanns, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 42, 15, 25; 39, 141, 145 f.; 36, 159, 166 ff.; BVerfG NStZ 1995, 600 - jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00
    Handelt es sich bei den von dem Vetrauensperson - Führer bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmanns, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 42, 15, 25; 39, 141, 145 f.; 36, 159, 166 ff.; BVerfG NStZ 1995, 600 - jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00
    Im vorliegenden Fall hätte zudem ein Eingehen auf die Höhe der Strafen der Mitangeklagten nahegelegen, die trotz erheblich gewichtigerer Tatbeiträge, insbesondere trotz Fortführung des gescheiterten Rauschgiftgeschäfts sowie weiterer Rauschgiftdelikte zu erheblich niedrigeren Freiheitsstrafen verurteilt worden sind (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Zumessungsfehler 1; Wertungsfehler 23).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2001, 161; StV 2000, 603, 604).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 85/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH, Beschl. v. 21. September 1999 - 1 StR 389/99 und v. 7. Juni 2000 - 3 StR 84/00).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein

    Das Gericht kann unter diesen Voraussetzungen insbesondere Verhörspersonen als mittelbare Zeugen über die Angaben vernehmen, die ihnen für das Gericht aufgrund der Sperrerklärung unerreichbare V-Leute gemacht haben (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1993 - 5 StR 550/92 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2000 - 3 StR 84/00 -, juris).

    Der Rückgriff auf Beweissurrogate infolge einer Sperrerklärung verpflichtet das Tatgericht zu besonders vorsichtiger Beweiswürdigung und zu besonderen Begründungsanforderungen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84 -, juris; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1993 - 5 StR 550/92 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2000 - 3 StR 84/00 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01 -, juris).

  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 280/09

    Rechtsfehlerhaft dokumentiertes Selbstleseverfahren (Dokumentation der

    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2001, 161; 2005, 160; StV 2000, 603, 604).
  • BGH, 26.01.2005 - 1 StR 523/04

    BGH verwirft Revision des Amokläufers von Pforzheim

    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGHR StPO § 249 Kenntnisnahme 1; BGH, Beschluß vom 21. September 1999 - 1 StR 389/99 = NStZ 2000, 47; BGH, Beschluß vom 7. Juni 2000 - 3 StR 84/00 - unter Ziff. IV. 1.; Beschluß vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03).
  • BGH, 09.05.2012 - 5 StR 41/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an die

    Die Würdigung der Glaubhaftigkeit seiner Aussage ist dennoch lückenhaft und wird den in der gegebenen Konstellation geltenden besonderen Anforderungen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Juni 2000 - 3 StR 84/00, NStZ 2000, 607 mwN) nicht gerecht.
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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2000 - 4 StR 190/00   

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https://dejure.org/2000,2641
BGH, 29.06.2000 - 4 StR 190/00 (https://dejure.org/2000,2641)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2000 - 4 StR 190/00 (https://dejure.org/2000,2641)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 4 StR 190/00 (https://dejure.org/2000,2641)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 607
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 21.03.2000 - Ss 84/00

    "Besitz" einer "bemakelten" Sache als Sichverschaffen i.S.d. § 259 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - 4 StR 190/00
    Mangels weiterer Angaben zu dem Handlungsrahmen, in den die Telefonate gestellt waren, insbesondere zu den ihnen vorausgegangenen sowie den nachfolgenden, die jeweilige Tatbeute betreffenden Handlungen des Angeklagten bleibt aber im Dunkeln, ob er etwa an den Diebstählen selbst als Täter oder Mittäter beteiligt war (was in einzelnen Fällen nach dem Inhalt der Telefonate jedenfalls nicht fernliegt), ob er von dem Vortäter die Verfügungsmacht über die Sachen erhalten hat, ob er selbständig um den Absatz bemüht war oder Absatzbemühungen des Vortäters oder - mit der Folge, daß er sich nur als Gehilfe strafbar gemacht hätte (vgl. Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 259 Rdn. 14; siehe auch OLG Köln StraFo 2000, 233) - solche eines Dritten unterstützt hat.
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    a) Die Feststellungen zur Tat zu Lasten der Drogenhändler sind zwar bedenklich knapp (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11, juris Rn. 5; vom 29. Juni 2000 - 4 StR 190/00, NStZ 2000, 607 f.), genügen aber bei dem eher einfach gelagerten Sachverhalt gerade noch den Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO.
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Die Sachdarstellung erschöpft sich insoweit nicht bloß in der Wiedergabe des Gesetzeswortlauts oder in der Umschreibung mit einem gleichbedeutenden Wort oder einer allgemeinen Redewendung (hierzu BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 11; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 267 Rdn. 32).
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04

    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei

    Der in Abschnitt II. der Urteilsgründe mitgeteilte Sachverhalt ist vielfach unvollständig und erlaubt eine ausreichende revisionsrechtliche Nachprüfung des Schuldspruches nicht (vgl. BGH NStZ 2000, 607 f.).
  • BGH, 01.03.2011 - 4 StR 30/11

    Bandendiebstahl (Tat in Erfüllung der Bandenabrede: Feststellungen);

    Dies genügt nicht den Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 190/00, NStZ 2000, 607; Engelhardt in KK-StPO, 6. Aufl., § 267 Rn. 9) und ermöglicht keine revisionsgerichtliche Kontrolle der vom Tatrichter vorgenommenen Subsumtion des Sachverhalts unter die angewandte Strafvorschrift.
  • OLG Köln, 20.11.2009 - 81 Ss 71/09

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen i.F.e. Verurteilung wegen

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können sowie welchen gesetzlichen Tatbestand das Gericht daher als erfüllt angesehen und bei der Bemessung der Rechtsfolgen zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 83 ff.; BGH NStZ 2000, 607 f; SenE v. 20.03.2007 - 82 Ss 30/07 - SenE v. 24.04.2007 - 81 Ss 60/07 - SenE v. 24.04.2009 - 83 Ss 27/09 -).

    Rechtsbegriffe müssen durch die ihnen zugrunde liegenden tatsächlichen Vorgänge "aufgelöst" werden, sofern sie nicht allgemein geläufig sind oder die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen sich aus dem Urteilszusammenhang ergänzen lassen (vgl. BGH NStZ 2000, 607 f; SenE v. 24.04.2009 - 83 Ss 27/09 - Gollwitzer, in: Löwe Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 267 Rdnrn. 32-35; Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 267 Rn. 9).

  • BGH, 05.12.2008 - 2 StR 424/08

    Unzureichende Urteilsgründe (mangelnde nachvollziehbare Darstellung des

    Die unklaren, unübersichtlichen und widersprüchlichen Ausführungen in den Urteilsgründen erlauben eine ausreichende revisionsrechtliche Nachprüfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 13; erkennbare Subsumtion; BGH NStZ 2000, 607 f.).
  • BGH, 10.01.2001 - 5 StR 566/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Zweck und Umfang der schriftlichen

    Soweit es auf einen Beweisgewinn aus Überwachungen des Fernmeldeverkehrs ankommt, sind nicht etwa - von begründeten Einzelfällen abgesehen alle Protokolle der abgehörten Ferngespräche wörtlich (vgl. BGH NStZ 2000, 607 f.) oder - wie hier - gerafft wiederzugeben.
  • KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17

    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der

    Ausführungen, die nur die Worte des Gesetzes wiederholen oder - wie hier - mit einem gleichbedeutenden Wort oder einer allgemeinen Redewendung umschreiben, reichen nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 190/00 -, juris Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2009 - 1 Ss 90/08

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit bei Zuwiderhandlung gegen räumliche Beschränkung

    Hierfür reicht eine "Feststellung", die nur die Worte des Gesetzes wiederholt, nicht aus (vgl. BGH in NStZ 2000, 607).
  • AG Zweibrücken, 29.10.2018 - 1 OWi 4285 Js 7167/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsbegriff des Kfz-Halters;

    Der Rechtsbegriff des Halters konnte durch den tatsächlichen Vortrag aufgelöst werden (BGH, Beschl. v. 29.06.2000 - 4 StR 190/00, juris, konkret Rn. 3).
  • KG, 17.06.2020 - 3 Ws (B) 125/20

    Tateinheit bei verschiedenen Verstößen gegen die PAngV

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