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Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02   

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https://dejure.org/2002,537
BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02 (https://dejure.org/2002,537)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2002 - 3 StR 11/02 (https://dejure.org/2002,537)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2002 - 3 StR 11/02 (https://dejure.org/2002,537)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 3 UWG; § 4 Abs. 1 Satz 1 UWG; § 17 StGB; § 263 StGB
    Strafbarkeit falscher Versprechungen, mit denen zur Teilnahme an entgeltlichen Kaffeefahrten gelockt werden soll; Betrug; strafbare Werbung (Angabe über geschäftliche Verhältnisse im Sinne des § 4 Abs. 1 UWG gesehen hat, die den Anschein eines besonders günstigen Angebots ...

  • lexetius.com

    UWG § 4 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Anlocken mit falschen Versprechungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anlocken mit falschen Versprechungen zu Kaffeefahrten

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit - Falsche Versprechungen - Kaffeefahrt - Anlocken - Strafbare Werbung - Betrug - Verkaufsfahrt - Verkaufsveranstaltung - Werbung - Reisegutschein - Jackpot - Gewinn - Mittagessen - Gewinnversprechen

  • reise-recht-wiki.de

    Strafbare Kaffeefahrten

  • Judicialis

    UWG § 4 Abs. 1

  • RA Kotz

    Kaffeefahrten - falsche Versprechungen - Strafbarkeit?

  • streifler.de

    Zur Strafbarkeit falscher Versprechungen, mit denen zur Teilnahme an entgeltlichen "Kaffeefahrten" gelockt werden soll.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Abs. 1
    Strafbarkeit falscher Versprechen bei Kaffeefahrten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anlocken mit falschen Versprechungen zu "Kaffeefahrten" ist strafbar

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anlocken mit falschen Versprechungen zu "Kaffeefahrten" ist strafbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Falsche Versprechen bei Butterfahrt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anlocken mit falschen Versprechungen zu "Kaffeefahrten" ist strafbar

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Strafbare Versprechungen bei Kaffeefahrten

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Anlocken mit falschen Versprechungen zu "Kaffeefahrten" ist strafbar

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Brechbohnen aus der Konserve sind kein "leckeres Mittagessen" // missbräuchlicher Werbung für Kaffeefahrten Grenzen gesetzt

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3415
  • NStZ 2003, 268 (Ls.)
  • NStZ 2003, 39
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02
    Denn abgesehen davon, daß es sich um eine Passage eines längeren, sehr klein gedruckten Textes handelte, der sich weitgehend nicht auf die Verhältnisse einer Tagesfahrt bezog, konnte diese nachträgliche Einschränkung die Unwahrheit der Angabe im Werbeschreiben nicht mehr beseitigen (vgl. BGH BB 2000, 1429 f.).
  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02
    Für die Annahme des Unrechtsbewußtseins genügt es nämlich, daß der Täter bei der Tat mit der Möglichkeit rechnet, Unrecht zu tun, und dies billigend in Kauf nimmt (BGHSt 4, 1, 4; BGH NJW 1996, 1604 f.).
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

    Auszug aus BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02
    Für die Annahme des Unrechtsbewußtseins genügt es nämlich, daß der Täter bei der Tat mit der Möglichkeit rechnet, Unrecht zu tun, und dies billigend in Kauf nimmt (BGHSt 4, 1, 4; BGH NJW 1996, 1604 f.).
  • BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90

    Strafbare Werbung

    Auszug aus BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02
    Der in den §§ 3 und 4 UWG identisch verwendete Begriff der geschäftlichen Verhältnisse ist in einem weiten Sinne zu verstehen und umfaßt alle mit dem Geschäftsbetrieb unmittelbar oder mittelbar in Beziehung stehenden Umstände; lediglich persönliche Verhältnisse des Werbenden ohne Verbindung mit den Belangen des Betriebs u. ä. werden nicht erfaßt (BGHSt 36, 389, 392 m. w. N.).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86

    Unerlaubte Werbung durch Verwendung eines Briefkopfes - Erstellung von Gutachten

    Auszug aus BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02
    Es kommt hinzu, daß durch die unwahre Angabe "Topgewinn" dem Empfänger der Eindruck vermittelt wird, er sei ein gegenüber den anderen Teilnehmern einer Verlosung herausgehobener "Glückspilz", was ihn in besonderer Weise veranlassen kann und soll, die angebotene Tagesfahrt zu buchen, um in den Genuß des Gewinnes kommen zu können (vgl. zur Befriedigung ideeller Bedürfnisse des Abnehmers BGH wistra 1987, 221).
  • OLG Frankfurt, 13.11.1998 - 6 W 163/98

    Anforderungen an die Werbung für einen unter einer 0190-Nr. abzurufenden

    Auszug aus BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02
    Soweit es die Verurteilung des Angeklagten wegen Betruges, begangen durch den Betrieb der 0190-Telefon-Servicenummern, anbelangt, teilt der Senat den rechtlichen Ausgangspunkt des Landgerichts, wonach der Tatbestand des § 263 StGB erfüllt sein kann, wenn es dem Betreiber lediglich auf das "Abkassieren" ankommt, ohne daß er bereit ist, die in Aussicht gestellten Informationsleistungen zu erbringen (Koblitz in Wabnitz/Janovski, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 2000, S. 855; vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 409).
  • OLG Köln, 01.09.1964 - Ss 251/64

    Irreführende Angaben zur Anlockung von Besuchern für eine Werbe- und

    Auszug aus BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02
    Allerdings ist dieser Zusammenhang in der Rechtsprechung für Fälle verneint worden, in denen Passanten mit schwindelhaften Anpreisungen ("jeder Besucher bekommt 10 DM in bar" OLG Köln, MDR 1964, 1028; Verlosung bei Verkaufsveranstaltung OLG Hamm, WRP 1963, 176 f.) von der Straße in einen Verkaufsraum gelockt wurden.
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Die Unwahrheit derartiger Angaben kann nicht ohne weiteres dadurch beseitigt werden, dass an anderer Stelle - etwa in optisch schwer zugänglichen "Vergabe-Bedingungen" auf der Rückseite eines sog. "Auszahlungs-Belegs" (UA S. 52) - Gegenteiliges behauptet wird (vgl. BGH NJW 2002, 3415; OLG Celle NStZ-RR 2005, 25).

    Die Werbesendungen waren darauf angelegt, diesen Personen den Eindruck zu vermitteln, der jeweilige Empfänger sei gegenüber anderen Warenbestellern privilegiert (vgl. BGH NJW 2002, 3415, 3416).

    dd) Die Annahme des Landgerichts, dass sich die Angaben nicht auf persönliche Verhältnisse, Eigenschaften oder Motive des Werbenden, sondern auf geschäftliche Verhältnisse im Sinne von § 4 Abs. 1 UWG aF bezogen, entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 36, 389, 392; BGH NJW 2002, 3415, 3416; Kempf/Schilling wistra 2007, 41, 45).

    Ein solcher Zusammenhang ist unzweifelhaft gegeben, wenn im Sinne eines rechtlichen Zusammenhangs der in der Werbeaussage versprochene Vorteil vom beabsichtigten Erwerbsgeschäft abhängig gemacht wird, so dass eine Kopplung der - vermeintlichen - Vorteilserlangung an die Bestellung der beworbenen Ware bzw. an die Inanspruchnahme der beworbenen Leistung vorliegt (vgl. BGH NJW 2002, 3415, 3416: "im Sinne einer vertraglichen Gegenleistung"; ferner zur Wettbewerbswidrigkeit BGHZ 147, 296, 302 (GewinnZertifikate); 151, 84 (Kopplungsangebot I); BGH WRP 2002, 1259 (Kopplungsangebot II)).

    Es liegt nahe, dass ein Interessent einen Gewinnvorteil oder ein Geschenkversprechen mit dem Warenangebot zusammen sehen und insgesamt von einem günstigen Angebot ausgehen wird (vgl. BGH NJW 2002, 3415, 3416).

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Sonst würde den Angeklagten, die gegen die Freisprüche Rechtsmittel nicht einlegen und somit die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen nicht angreifen konnten, eine Instanz genommen (BGH StV 1999, 415 m. Anm. Pauly, BGHR StPO 354 Abs. 1 Schuldspruch 1, BGHR StGB § 339 Staatsanwalt 1, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 354 Rdn. 23 m. w. N.; vgl. aber die andere Verfahrensweise in BGHSt 36, 277, 282 f. und BGH, Urt. vom 15. August 2002 - 3 StR 11/02).
  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09

    Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig

    Dass die Angeklagten selbst von einer erheblichen Wahrscheinlichkeit einer Strafbarkeit ihres Verhaltens ausgingen, zeigen gerade auch ihre Bemühungen, sowohl in vorformulierten Bewerbungsbögen als auch in Vertriebsmitarbeiterverträgen die tatsächliche Kopplung von Seminarerwerb und Mitarbeit bei der Firma PPV zu verschleiern (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. August 2002 - 3 StR 11/02, NJW 2002, 3415, 3417).
  • OLG Oldenburg, 20.08.2010 - 1 Ws 371/10

    Ping-Anrufe sind Betrug

    Indes steht - was Voraussetzung für die Annahme eines vollendeten Betruges wäre (vgl. BGH, Urteil v. 15.08.2002, 3 StR 11/02, NJW 2002, 3415) - nicht ausreichend fest, dass es gerade in diesen Fällen tatsächlich zu täuschungsbedingten Rückrufen seitens des Anschlussinhabers oder eines sonstigen Berechtigten gekommen ist.
  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Ob sich das Oberlandesgericht eine allein dem Tatrichter obliegende Entscheidung angemaßt hat oder nur die - von den Fachgerichten in Ausnahmefällen teilweise für zulässig gehaltene (vgl. BGHSt 36, 277 ; BGH, NJW 2002, S. 3415 ; dagegen BGHSt 48, 77 ; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 364 ) - Behebung eines Subsumtionsfehlers vorliegt, kann das Bundesverfassungsgericht ohne vollständige Kenntnis der Feststellungen in der Ausgangsentscheidung nicht hinreichend beurteilen.
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 114/05

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Widerruf der Haftverschonung wegen

    Wohl bejaht der Senat aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen der Polizeidirektion O. und der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes F. nicht nur hinsichtlich der strafbaren unlauteren Werbung (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 3415; NJW 2004, 1652; NJW 2004, 3039; NJW 2004, 3555), sondern auch hinsichtlich der dem Beschuldigten angelasteten Steuerhinterziehung dringenden Tatverdacht, gegen den die Beschwerde im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens selbst nichts erinnert.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02

    Inanspruchnahme Dritter aus einer Gewinnzusage einer Gesellschaft

    Ungeachtet der Frage, ob die vermisste Effektivität auf eine zu geringe Reichweite der wettbewerbsrechtlichen Schutzvorschriften (zur Frage der Reichweite vgl. BGH, NJW-RR 1995, 808 ff.; 1998, 1199 ff.; 2001, 1547 ff.; insbesondere nunmehr das "Kaffeefahrten"-Urteil NJW 2002, 3415 ff.) oder nicht zuletzt auf eine vom Bundesgerichtshof im "Kaffeefahrten"-Urteil nicht geteilte Auffassung der Strafverfolgungsbehörden zurückzuführen war, dass § 4 UWG auf Gewinnmitteilungen mit persönlichem Bezug mangels Öffentlichkeitswirkung keine Anwendung findet (vgl. hierzu den "Standardbescheid" der StA Düsseldorf, Bl. 41 ff. EA StA Bochum, und das Schreiben der StA Wuppertal vom 13. März 2002, Bl. 132 f. EA StA Mainz), wollte der Gesetzgeber mit § 661 a BGB jedenfalls ein weiteres und effektives Mittel gegen unlautere Verkaufspraktiken im Versandhandel schaffen.
  • LG Mannheim, 31.01.2003 - 7 O 251/02

    Anspruch eines Inkassounternehmens auf Unterlassung der Veröffentlichung eines

    Zum einen könnte das Verhalten der kritisierten Firmen auch einen anderen Straftatbestand als den des Betrugs erfüllen (vgl. etwa BGH Az: 3 StR 11/02 vom 15.08.2002 in Anlageband II).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2932
BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02 (https://dejure.org/2002,2932)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2002 - 5 StR 212/02 (https://dejure.org/2002,2932)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02 (https://dejure.org/2002,2932)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Beteiligung an einem sogenannten Umsatzsteuerkarussel - Höhe des deliktischen Steuerschadens als maßgebliches Kriterium der Strafzumessung - Innerer Zusammenhang der Steuerschäden bei hintereinander geschalteten Beteiligten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AO § 370 Abs. 1
    Steuerschaden beim "Steuerkarussell"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 268
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02
    Der Bundesgerichtshof hat deshalb entschieden, daß im Rahmen der Strafzumessung maßgeblich auf den insgesamt durch das Karussell bewirkten deliktischen Steuerschaden abzustellen ist, weil dieser der Tat ihr eigentliches Gepräge gibt (BGH NJW 2002, 3036, 3039).
  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02
    Diesen inneren Zusammenhang hätte das Landgericht bei der Strafzumessung bedenken müssen (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 14).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14

    Vorlage an den EuGH (Treibhausmissionszertifikate als ähnliche Rechte im Sinne

    Ist eine Person in ein auf Hinterziehung von Umsatzsteuer ausgerichtetes Gesamtsystem integriert, fördert sie, wenn sie von den anderen Geschäften in der Lieferkette Kenntnis hat, als Gehilfe mit ihrem eigenen Beitrag innerhalb der Lieferkette auch jeweils eine Umsatzsteuerhinterziehung der anderen Mitglieder, die an den auf Hinterziehung der Umsatzsteuer gerichteten Geschäften beteiligt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02, NStZ 2003, 268).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    c) Im Hinblick auf die Teilidentität im Unrechtsgehalt zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und der dasselbe Jahr betreffenden Jahreserklärung wird der Tatrichter im Regelfall - schon aus Gründen der Vereinfachung - in Verfahren dieser Art gemäß § 154a Abs. 2 StPO die Verfolgung auf die falsche Jahreserklärung beschränken können (vgl. schon BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 18).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte

    Damit ist das Steueraufkommen zwar nicht in der Summe der beiden Hinterziehungen, aber im Umfang des jeweils höheren Hinterziehungsbetrages gefährdet (BGH NStZ 2003, 268).

    Der Umstand, dass insoweit für sich genommen eine eigenständige Beihilfe zur Steuerhinterziehung der ursprünglichen Halter gegeben ist, die als solche nicht angeklagt wurde, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 2003, 268).

  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

    Ziel ist es, den durch rechtswidrige Verkürzung der Umsatzsteuer erzielten Betrag zur Verbilligung der im Karussell weiter gelieferten Waren zu verwenden (vgl. BGH, NJW 2002, S. 3036 ; NStZ 2003, S. 268).
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 210/16

    Hinterziehung von Umsatzsteuer (Umsatzsteuerkarussell: Berechnung des

    In Fällen wie dem vorliegenden, in dem hinsichtlich derselben Waren mehrfach Umsatzsteuern hinterzogen wurden, ist deshalb im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass das Steueraufkommen des deutschen Fiskus nicht in der Summe der Hinterziehungen der am Hinterziehungssystem beteiligten Firmen, sondern nur im Umfang des jeweils höheren Hinterziehungsbetrages gefährdet oder geschädigt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08 Rn. 43, BGHSt 53, 311, 318; Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02, wistra 2003, 140 und Urteil vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01, BGHSt 47, 343).
  • BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03

    Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung); Zulässigkeit der Aufklärungsrüge

    Zwar ist im Rahmen von "Umsatzsteuerkarussellen" zu bedenken, daß es - schon aus Vereinfachungsgründen - regelmäßig angezeigt sein wird, das Verfahren allein auf die täterschaftlichen Steuerhinterziehungen zu beschränken und insoweit den steuerlichen Gesamtschaden lediglich als Gesichtspunkt in die Strafzumessung einzustellen (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 18 m.w.N.), weil sich der Tatrichter damit nicht nur eine im Einzelfall schwierige Abschichtung des jeweils eigenständigen Schuldumfangs der miteinander verzahnten Taten, sondern auch zusätzliche Feststellungen zu den Steuererklärungen der übrigen Beteiligten des "Umsatzsteuerkarussells" erspart.
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 209/14

    Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: unberechtigter Vorsteuerabzug

    Dies führt zur Aufhebung der hiervon betroffenen Einzelstrafen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02, wistra 2003, 140; BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 448/01, BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 14).
  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 150/03

    Verurteilung wegen Umsatzsteuer- Verkürzung nach AO 1977 § 370 Abs 1 Nr 1 iVm

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02 -,.
  • BGH, 14.11.2019 - 1 StR 247/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung bei Umsatzsteuerhinterziehungssystemen:

    Der Schaden, der sich aus den unrichtigen Erklärungen des einen Kettenglieds ergibt, setzt sich im Verhalten der nachfolgenden Glieder nur fort und vergrößert sich allenfalls (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02 Rn. 3 f.; Urteil vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01 Rn. 25 ff., BGHSt 47, 343, 353 f.).
  • BVerfG, 03.04.2007 - 2 BvR 1797/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

    Ziel ist es, durch rechtswidrige Verkürzung der Umsatzsteuer zur Verbilligung der im Karussell weiter gelieferten Waren zu verwenden (vgl. BGH, NJW 2002, S. 3036 ; NStZ 2003, S. 268).
  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 87/13

    Abgabenordnung: Haftung gemäß § 71 AO aufgrund einer Beteiligung an einem

  • LG Kiel, 16.12.2019 - 3 KLs 8/17
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