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   OLG Celle, 10.01.2007 - 1 Ws 1/07   

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https://dejure.org/2007,8769
OLG Celle, 10.01.2007 - 1 Ws 1/07 (https://dejure.org/2007,8769)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.01.2007 - 1 Ws 1/07 (https://dejure.org/2007,8769)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 1 Ws 1/07 (https://dejure.org/2007,8769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klageerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft des Tierhalters bei Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 172 Abs. 1 StPO; § 1 TierSchG; § 17 TierSchG; § 303 StGB
    "Verletzter" im Sinne des § 172 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei Straftaten nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG); Im Wege eines Klagerzwingungsverfahrens zu verfolgende Straftaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Verletzter" im Sinne des § 172 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei Straftaten nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG); Im Wege eines Klagerzwingungsverfahrens zu verfolgende Straftaten

  • Judicialis

    StPO § 172 Abs. 1; ; TierSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 1; TierSchG
    Tierschutzgesetz , Verletzter, Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Hunde

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3737 (Ls.)
  • NStZ 2007, 483
  • NStZ 2007, 483 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2007 - 1 Ws 1/07
    Hiernach ist jemand durch eine Tat nur dann verletzt, wenn die übertretene Norm zumindest auch die Rechte dieser Person schützen will (BGHSt 18, 238; LR-Graalmann-Scheerer, StPO, 25. Aufl., § 172 Rn. 52 ff; KK-Schmid, Strafprozessordnung, 5. Aufl., § 172 Rn. 19).
  • OLG Braunschweig, 29.08.2013 - 1 Ws 227/13

    Zulässigkeit der Einstellung nach §§ 153, 153a StPO im Klageerzwingungsverfahren

    Da das Tierschutzgesetz in erster Linie das lebende Tier vor Beeinträchtigungen durch den Menschen schützt und Ausdruck eines auf den Schutz des Tieres ausgerichteten ethischen Tierschutzes ist, ist nach ganz überwiegender Meinung, der sich der Senat anschließt, der Eigentümer/Halter des Tieres vom Schutzzweck des Gesetzes nicht erfasst und damit nicht als Verletzter anzusehen (OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss v. 10.01.2007, 1 Ws 1/07; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 172, Rn. 100 m. w. N.; Pfohl in Münchner Kommentar, StGB Bd. VI, Nebenstrafrecht, 2. Auflage, § 17 Tierschutzgesetz, Rn. 149; anders OLG Koblenz, Urteil v. 14.12.1988, 1 Ws 676/88 ohne Begründung).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 Ws 284/16

    Klageerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft einer im Tierschutz engagierten

    In Bezug auf die Strafnorm des § 17 TierSchG hat die obergerichtliche Rechtsprechung selbst für den Tierhalter überwiegend die Verletzteneigenschaft verneint, da diese nur den Schutz der Tiere bezweckt (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. August 2013 - 1 Ws 227/13, NStZ 2014, 174, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. März 2010 - 2 Ws 176/09, Die Justiz 2010, 309, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 1 Ws 1/07, NStZ 2007, 483, vgl. auch Graalmann-Scheerer, in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 172 Rn. 100; anders, allerdings ohne Begründung, offenbar KG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 1 Zs 348/01, juris; zudem Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 172 Rn. 30).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2010 - 2 Ws 176/09

    Klageerzwingungsverfahren: Eigentümer als Verletzter bei einem Verstoß gegen das

    Denn insoweit werden die Rechte der Halter durch die - dem Verfahren nach § 172 Abs. 1 StPO nicht zugängliche - Vorschrift des § 303 StGB geschützt (vgl. OLG Celle, NStZ 2007, 483 mit zustimmender Anmerkung Iburg; Graalmann-Scheerer in Löwe Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 172, Rdn. 100).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2008 - 1 Ws 225/08

    Antrag eines Vaters auf Erhebung der öffentlichen Klage wegen Verleumdung und

    Bei den Delikten der Beleidigung oder der Verleumdung handelt es sich - wie bei den übrigen Beleidigungsdelikten - um Privatklagedelikte nach § 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO , welche im Wege eines Klageerzwingungsverfahrens nach § 172 StPO nicht verfolgt werden können (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 172 Rn. 2; OLG Celle, NStZ 2007, 483 ).
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