Rechtsprechung
BGH, 05.04.2017 - 5 StR 86/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 66b StGB; § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK; § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Altfall (strikte Verhältnismäßigkeit; hochgradige Gefahr der Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte; Gesamtwürdigung; Wahrscheinlichkeit und Schwere drohender Straftaten; psychische Störung) - lexetius.com
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§ 66b Abs 3 Nr 1 StGB vom 23.07.2004, Art 316f Abs 2 S 2 StGBEG
Maßregelvollstreckung: Anforderungen an die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung in Altfällen - IWW
§ 67d Abs. 6 Satz 1 StGB, § 275a Abs. 6 StPO, § 66b Abs. 3 StGB, § 66b Abs. 3 Nr. 1 Var. 2 StGB, § 66b Abs. 3 Nr. 2 StGB, § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB
- Wolters Kluwer
Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem Altfall ; Ableitung der hochgradigen Gefahr der Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder in dem Verhalten des Betroffenen; Anforderungen an die ...
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Maßregelvollstreckung: Anforderungen an die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung in Altfällen
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Materielles Maßregelvollstreckungsrecht
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Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem Altfall; Ableitung der hochgradigen Gefahr der Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder in dem Verhalten des Betroffenen; Anforderungen an die ...
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Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem Altfall; Ableitung der hochgradigen Gefahr der Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder in dem Verhalten des Betroffenen; Anforderungen an die ...
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Maßregelvollstreckung: Anforderungen an die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung in Altfällen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachträgliche Sicherungsverwahrung in Altfällen
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 27.10.2016 - 210 Js 15656/00
- BGH, 05.04.2017 - 5 StR 86/17
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 526
- StV 2018, 366
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der …
Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 86/17
Er verweist zur Notwendigkeit von Feststellungen zu einer psychischen Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG als dem hier heranzuziehenden Prüfungsmaßstab auf die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. September 2011 und 7. Mai 2013 (2 BvR 1516/11 und 2 BvR 1238/12, jeweils zu Fällen einer "dissozialen Persönlichkeitsstörung'; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 28. November 2013 - 7345/12; BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, BGHSt 56, 254, 261; KG, Beschluss vom 4. März 2015 - 2 Ws 27/15). - EGMR, 28.11.2013 - 7345/12
GLIEN v. GERMANY
Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 86/17
Er verweist zur Notwendigkeit von Feststellungen zu einer psychischen Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG als dem hier heranzuziehenden Prüfungsmaßstab auf die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. September 2011 und 7. Mai 2013 (2 BvR 1516/11 und 2 BvR 1238/12, jeweils zu Fällen einer "dissozialen Persönlichkeitsstörung'; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 28. November 2013 - 7345/12; BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, BGHSt 56, 254, 261; KG, Beschluss vom 4. März 2015 - 2 Ws 27/15). - BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (nachträgliche Anordnung); dissoziale …
Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 86/17
Er verweist zur Notwendigkeit von Feststellungen zu einer psychischen Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG als dem hier heranzuziehenden Prüfungsmaßstab auf die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. September 2011 und 7. Mai 2013 (2 BvR 1516/11 und 2 BvR 1238/12, jeweils zu Fällen einer "dissozialen Persönlichkeitsstörung'; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 28. November 2013 - 7345/12; BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, BGHSt 56, 254, 261; KG, Beschluss vom 4. März 2015 - 2 Ws 27/15).
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 1238/12
Sicherungsverwahrung (Vertrauensschutz in "Altfällen"); Verhältnismäßigkeit …
Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 86/17
Er verweist zur Notwendigkeit von Feststellungen zu einer psychischen Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG als dem hier heranzuziehenden Prüfungsmaßstab auf die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. September 2011 und 7. Mai 2013 (2 BvR 1516/11 und 2 BvR 1238/12, jeweils zu Fällen einer "dissozialen Persönlichkeitsstörung'; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 28. November 2013 - 7345/12; BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, BGHSt 56, 254, 261; KG, Beschluss vom 4. März 2015 - 2 Ws 27/15). - BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2759/12
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Begriff der Strafe iSd …
Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 86/17
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert es, hinsichtlich beider Elemente der Gefährlichkeitsprognose - der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung - einen gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengeren Maßstab anzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2016 - 2 StR 4/16 mwN; vgl. auch BVerfG (Kammer), Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2759/12). - BGH, 11.08.2016 - 2 StR 4/16
Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 86/17
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert es, hinsichtlich beider Elemente der Gefährlichkeitsprognose - der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung - einen gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengeren Maßstab anzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2016 - 2 StR 4/16 mwN; vgl. auch BVerfG (Kammer), Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2759/12). - KG, 04.03.2015 - 2 Ws 27/15
Für die Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung anzuwendendes Recht bei …
Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 86/17
Er verweist zur Notwendigkeit von Feststellungen zu einer psychischen Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG als dem hier heranzuziehenden Prüfungsmaßstab auf die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. September 2011 und 7. Mai 2013 (2 BvR 1516/11 und 2 BvR 1238/12, jeweils zu Fällen einer "dissozialen Persönlichkeitsstörung'; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 28. November 2013 - 7345/12; BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, BGHSt 56, 254, 261; KG, Beschluss vom 4. März 2015 - 2 Ws 27/15).
- BGH, 19.05.2021 - 4 StR 304/20
Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: …
Entscheidend für die das Verhältnismäßigkeitsurteil tragende Gesamtwürdigung muss sein, dass die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf die prekärsten Fälle begrenzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2017 - 5 StR 86/17, NStZ 2017, 526;… Harrendorf in SSW-StGB, 5. Aufl., § 66b Rn. 24 mwN). - BGH, 05.09.2019 - 3 StR 235/19
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach altem Recht …
a) Hinsichtlich der psychischen Störung, die im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG auszulegen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2017 - 5 StR 86/17, NStZ 2017, 526 f. mwN;… BeckOK JGG/Freuding, § 7 Rn. 71 ff.), beschränkt sich das Urteil im Wesentlichen darauf, die von den beiden Sachverständigen für den Verurteilten gestellte Diagnose einer schweren kombinierten Persönlichkeitsstörung in Form einer dissozialen Persönlichkeitsstörung mit histrionischen und narzisstischen Zügen (s. UA S. 30 f., ferner UA S. 24) wiederzugeben. - BGH, 18.07.2018 - 1 StR 122/18
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen)
Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Verfahren mit Anlasstaten aus den Jahren 2007/2008, wie sie vorliegend zur Entscheidung anstand, gemäß § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. (NJW 2011, 1931) umsetzt, nur zulässig ist, wenn die hochgradige Gefahr der Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder in dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (…BVerfG aaO; zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1048/11, BVerfGE 131, 268; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. August 2016 - 2 StR 4/16 und vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12, NStZ 2013, 100; Beschlüsse vom 7. August 2013 - 1 StR 246/13, NStZ 2014, 209; vom 5. April 2017 - 5 StR 86/17, NStZ 2017, 526 und vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12). - BGH, 02.06.2021 - 1 StR 111/21
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
Entscheidend für die Gesamtwürdigung muss sein, die Wahrscheinlichkeit und die Schwere der drohenden Straftaten so aufeinander zu beziehen, dass die nachträgliche Anordnung oder Fortdauer der Sicherungsverwahrung auf die prekärsten Fälle begrenzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2017 - 5 StR 86/17 Rn. 5;… SSW-StGB/Harrendorf, 5. Aufl., § 66b Rn. 24). - OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18
Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Altfall; psychische Störung; …
Entscheidend für die Gesamtwürdigung muss sein, die Wahrscheinlichkeit und die Schwere der drohenden Straftaten so aufeinander zu beziehen, dass die Anordnung oder Fortdauer der Sicherungsverwahrung auf die prekärsten Fälle begrenzt wird (BGH, Beschluss vom 5. April 2017 - 5 StR 86/17, juris).