Rechtsprechung
BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 587
- StV 1992, 575
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83
Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher …
Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Dabei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ebenso mit einzubeziehen wie die Persönlichkeit des Täters (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; 1991, 121;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 24 jeweils m.w.N.). - BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz - …
Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Dabei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ebenso mit einzubeziehen wie die Persönlichkeit des Täters (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; 1991, 121;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 24 jeweils m.w.N.). - BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung - …
Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.N.).
- BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90
Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den …
Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Dabei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ebenso mit einzubeziehen wie die Persönlichkeit des Täters (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; 1991, 121; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 24 jeweils m.w.N.). - BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von …
Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.N.). - BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Dabei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ebenso mit einzubeziehen wie die Persönlichkeit des Täters (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; 1991, 121; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 24 jeweils m.w.N.). - BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86
'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB, …
Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.N.). - BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89
Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger …
Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Dabei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ebenso mit einzubeziehen wie die Persönlichkeit des Täters (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; 1991, 121;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 24 jeweils m.w.N.). - BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.N.). - BGH, 13.09.1991 - 4 StR 426/91
Grundlagen der Strafbarkeit: Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Darüber hinaus hätte bedacht werden müssen, ob die durch den heftigen Streit ausgelöste hochgradige Erregung des Angeklagten, die das Landgericht als affektiven Ausnahmezustand definiert, oder seine erhebliche Alkoholisierung zur Tatzeit, die zu einer verminderten Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB führte, jeweils für sich genommen (vgl. insoweit BGH NStZ 1988, 175 und BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 26) oder im Zusammenwirken miteinander dazu geeignet waren, zumindest das voluntative Vorsatzelement, also die billigende Inkaufnahme des Todes der S. B., in Frage zu stellen. - BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87
Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen …
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 5 StR 300/92, NStZ 1992, 587, 588). - BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher …
Auch für das Willenselement stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar, jedoch ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.). - BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden
Er muß sich aber bewußt sein, daß die Grenzen beider Schuldformen oft eng beieinander liegen und strenge Anforderungen an die Feststellung des inneren Tatbestandes zu steilen sind (BGH NStZ 1992, 587 f.; 1984, 19).
- BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16
Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als …
Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 5 StR 300/92, NStZ 1992, 587, 588; BGH…, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 Rn. 26). - LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog. …
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung zumindest abfindet (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGH NStZ 2003, 603; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 33). - BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09
Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz; …
Vor der Annahme bedingten Vorsatzes müssen beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Wollenselement, geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGH NStZ 2003, 603; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 33). - BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 36, 1, 9 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33). - BGH, 08.05.2008 - 3 StR 142/08
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; besonders gefährliche …
a) Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung zumindest abfindet; vor der Annahme bedingten Vorsatzes müssen beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens als auch das Willenselement, in jedem Einzelfall besonders geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGH NStZ 2003, 603, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 33). - BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06
Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung; …
Da diese beiden Schuldformen im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissenselement als auch das Willenselement, in jedem Einzelfall besonders geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGHSt 36, 1, 9 f; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 33). - BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18
Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite: …
Zwar liegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit des Todes des Tatopfers rechnet und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 5 StR 300/92, NStZ 1992, 587, 588). - BGH, 23.04.2003 - 2 StR 52/03
Tötungsvorsatz (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Hemmschwelle bei …
- BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03
Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen …
- BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13
Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" weitgehend bestätigt
- BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes
- LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
- BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19
Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und …
- BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16
Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer …
- BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99
Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)
- BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94
Revision zu Ungunsten des Angeklagten - Voraussetzung eines bedingt vorsätzlichen …
- BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07
Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (Revisibilität: …
- BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99
Mord; Niedrige Beweggründe; Gemeingefährliche Mittel; Eventualvorsatz; …
- BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10
Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den …
- LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines …
- LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
- BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07
Beweiswürdigung beim Vorwurf des Mordes (Behauptung eines …
- BGH, 26.08.2005 - 3 StR 259/05
Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung)
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
Tötungsvorsatz (Lebensgefährliche Handlung; Bedingter Vorsatz; Hemmschwelle); …
- BGH, 12.08.2009 - 2 StR 226/09
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (Erörterungsmängel bei …
- BGH, 17.01.2001 - 1 StR 487/00
Subjektives Rechtfertigungselement bei der Notwehr
- LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks
Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog. …
- BGH, 11.01.2001 - 5 StR 281/00
Bedingter Vorsatz beim Totschlag; Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts …
- LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15
Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt
- BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94
Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung - …
- LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks 3 Js 6514/19
- BGH, 24.04.1996 - 5 StR 318/95
Anforderungen an die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
- BGH, 28.03.1995 - 4 StR 96/95
Bedingter Tötungsvorsatz - Vorsatz - Fahrlässigkeit - Totschlag - Drosseln mit …
- KG, 16.06.2015 - 121 Ss 73/15
Abgrenzung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung
- LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks
- BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94
Totschlag - Tötungsvorsatz - Tötung - Beweis - Entlastende Aussagen
- BGH, 22.06.1995 - 5 StR 212/95
Totschlag - Bedingter Tötungsvorsatz - Brandanschlag - Bewohntes Gebäude
- BGH, 13.07.1993 - 1 StR 91/93
Ablehnung von Verdeckungsabsicht aufgrund affektiver Erregung und hochgradiger …
Rechtsprechung
BGH, 13.05.1992 - 2 StR 159/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Finalzusammenhang - Gewalt - Sexuelle Handlung - Unmittelbarkeitszusammenhang - Gegenwehr
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 587
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 05.02.2009 - 4 StR 640/08
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen; nötige …
Darüber hinaus wird, je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldspruch bekannt sind, desto fraglicher, ob der Richter von der Tat im Sinne des § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1 und 2). - BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96
Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der …
Der neue Tatrichter wird zudem Gelegenheit haben, die für die Tatbestandsverwirklichung im Sinne des § 178 StGB erforderliche finale Verknüpfung zwischen den eingesetzten Nötigungsmitteln und den sexuellen Handlungen näher darzutun (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 2 und 5). - BGH, 17.11.1998 - 4 StR 559/98
Milderes Gesetz; Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Qualifiziertes …
Das festgestellte Entkleiden des Kindes "unter Festhalten" (UA 14, 15) und die Aufforderung, sich auf das Sofa zu legen, verbunden mit der Drohung, daß das Kind "sonst 'Ärger kriegen' würde" (UA 14), reicht hier nicht aus zu belegen, daß der Angeklagte gegen sein Opfer in unmittelbarem Zusammenhang mit sexuellen Handlungen Gewalt angewendet oder er es mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben bedroht hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1992, 587; 1995, 230; StV 1998, 331, 332;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8, Gewalt 3, 4; § 178 Abs. 1 Drohung 1, Gewalt 1;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 178 Rdn. 7 f.). - BGH, 06.04.1994 - 2 StR 76/94
Tatgeschehen - Rechtsstaatlichkeit - Verurteilung - Schriftsatz - Einlassung - …
Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, desto fraglicher wird es, ob der Tatrichter von der Tat im Sinne des § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (BGHR StPO § 267 I Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 2, 3, 4;… BGHR StGB § 266 Mindestfeststellungen 1;… BGHR StGB v. 1/Rechtsstaatsprinzip - Feststellungen 3).
Rechtsprechung
BGH, 22.07.1992 - 2 StR 325/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Beweiswürdigung als Revisionsgrund - Anforderungen an strafbefreienden Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit beim Erwischt werden (Lügen des Opfers)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 587
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.01.1992 - 2 StR 577/91
Freiwilliger Rücktritt vom Versuch
Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 2 StR 325/92
Es ist daher nicht ohne weiteres einsichtig, daß er meinte, die Tat nicht vollenden zu können, weil eine weitere Person am Tatort erscheinen könnte (vgl. BGH StV 1992, 224).
- BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen; …
- BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung - …
Anhaltspunkte dafür, daß der Angekl. so auf einen bestimmten Tatplan festgelegt war, daß ihm eine Durchführung der Tat unter etwas anderen tatsächlichen Voraussetzungen nicht möglich gewesen wäre oder sich als neue Tat dargestellt hätte (vgl. BGHSt 34, 53, 57; vgl. auch BGH NStZ 1992, 587) oder daß sich durch vom Täter nicht vorhergesehene Umstände das mit der Tatbegehung verbundene Risiko für den Täter beträchtlich erhöht hätte (BGH NStZ 1993, 76; 1992, 536), sind nicht vorhanden. - LG Münster, 21.01.2022 - 22 KLs 30/21 Die bloße Möglichkeit des Hinzutretens Dritter am Tatort, reicht nicht aus, um annehmen zu können, der Täter habe nun gemeint, die Tat nicht mehr vollenden zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.1992, 2 StR 325/92, NStZ 1992, 587).