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   BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93   

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BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93 (https://dejure.org/1993,949)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1993 - 4 StR 509/93 (https://dejure.org/1993,949)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1993 - 4 StR 509/93 (https://dejure.org/1993,949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessungsregel - Anwendbarkeit - Tateinheit - Verbrechen - Vergehen - Tathandlung - Konkurrenz - Grunddelikt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 39
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 419/69

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Bande" - Aufhebung eines Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93
    Der Grundtatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 BtMG tritt vielmehr hinter dem Verbrechenstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zurück (BGH NJW 1970, 1279 (1280); BGHSt 33, 50 (53) [BGH 10.10.1984 - 2 StR 470/84] zum Verhältnis von § 244 Abs. 1 StGB zu §§ 242, 243 StGB).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Ausüben der

    Auszug aus BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93
    Soweit der Generalbundesanwalt eine Änderung des Schuldspruchs dahingehend erstrebt, daß der Angeklagte im Fall II. 1.a der Urteilsgründe "wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln" zu verurteilen ist (S. 4 der Antragsschrift), kann dem schon deshalb nicht gefolgt werden, weil der durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15.6.1992 (BGBl 1, 1302) eingefügte Verbrechenstatbestand des ? 29 a BtMG erst am 22.9.1992 in Kraft getreten ist und das Landgericht zu Recht das mildere Tatzeitrecht angewendet hat (? 2 Abs. 3 StGB; vgl.Senatsurteil v. 26.08.1993 - 4 StR 326/93).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93
    Denn Tatmodalitäten, die nach der Gesetzesfassung (des hier anwendbaren § 29 BtMG a.F.) kein eigenes Unrecht darstellen oder die allein für die Strafzumessung von Bedeutung sind, gehören nicht in die Urteilsformel (BGHSt 27, 287 (289); BGH NStZ 1992, 546; Kleinknecht/Meyer 40. Aufl., § 260 Rdn. 25, 26).
  • BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92

    Urteil - Urteilsformel - Drogen - Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93
    Denn Tatmodalitäten, die nach der Gesetzesfassung (des hier anwendbaren § 29 BtMG a.F.) kein eigenes Unrecht darstellen oder die allein für die Strafzumessung von Bedeutung sind, gehören nicht in die Urteilsformel (BGHSt 27, 287 (289); BGH NStZ 1992, 546; Kleinknecht/Meyer 40. Aufl., § 260 Rdn. 25, 26).
  • BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93
    Der Grundtatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 BtMG tritt vielmehr hinter dem Verbrechenstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zurück (BGH NJW 1970, 1279 (1280); BGHSt 33, 50 (53) [BGH 10.10.1984 - 2 StR 470/84] zum Verhältnis von § 244 Abs. 1 StGB zu §§ 242, 243 StGB).
  • BGH, 26.10.2015 - 1 StR 317/15

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Die Erfüllung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG behält aber für die Strafbemessung innerhalb des in dem Qualifikationstatbestand vorgesehenen Strafrahmens Bedeutung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 1993 - 4 StR 509/93, NStZ 1994, 39 und vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95, StV 1996, 267; Patzak, aaO, § 30, Teil 6, Rn. 69 mwN).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Vielmehr kann die Erfüllung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG im Rahmen der Strafzumessung innerhalb des Qualifikationstatbestands angemessen berücksichtigt werden ( vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 - 1 StR 21/19; vom 3. September 1997 - 2 StR 431/97; vom 17. September 1993 - 4 StR 509/93, NStZ 1994, 39; vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95, StV 1996, 267; Urteil vom 26. Oktober 2015 - 1 StR 317/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 27.09.1995 - 2 StR 434/95

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Tateinheit

    Zwischen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) und gewerbsmäßigem Handeltreiben (§ 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG) besteht aber keine Tateinheit (BGH NStZ 1994, 39; widersprüchlich Körner, BtMG 4. Aufl., der in Rdn. 129 zu § 29 a Tateinheit annimmt, jedoch in Rdn. 1223 zu § 29 Idealkonkurrenz ausschließt).

    Ebenso wie § 243 StGB (vgl. dazu BGHSt 23, 254, 256 f.; 26, 104, 105 und 33, 370, 373) enthält § 29 Abs. 3 BtMG keine selbständigen Qualifikationstatbestände, sondern lediglich Strafzumessungsregeln (BGH NStZ 1994, 39; BGH, Beschl. v. 19. Januar 1990 - 4 StR 668/89).

    Da Strafzumessungsregeln durch die Tathandlung nicht "verletzt" werden können, findet auf sie § 52 Abs. 1 StGB keine Anwendung (BGH NStZ 1994, 39; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl., § 46 Rdn. 50; Lackner StGB 21. Aufl. § 46 Rdn. 18; Schönke/Schröder/Stree, StGB 24. Aufl. § 243 Rdn. 43).

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird allein vom Verbrechenstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfaßt, hinter dem der Grundtatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 BtMG zurücktritt (BGH NStZ 1994, 39 und BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/95; vgl. auch BGHSt 33, 50, 53 [BGH 10.10.1984 - 2 StR 470/84] zum Verhältnis von § 244 Abs. 1 StGB zu §§ 242, 243 StGB).

    Dies gilt auch, soweit die Verurteilung wegen eines tateinheitlich begangenen Vergehens nach § 29 Abs. 1 BtMG entfällt, da das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten Berücksichtigung finden kann (BGH NStZ 1994, 39).

  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Ob dies in einer Gesamtschau mit ihrem übrigen Vorbringen ergibt, daß die Nichtanwendung von § 64 StGB wirksam vom Rechtsmittelangriff ausgenommen ist (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 10 m.w.N.; die im übrigen uneingeschränkte Anfechtung des Urteils stünde dem nicht entgegen, vgl. BGH, Beschluß vom 27. März 2000 - 1 StR 87/00; Beschluß vom 6. Mai 1998 - 5 StR 53/98 m.w.N.), kann aber offen bleiben.
  • BGH, 09.10.2002 - 1 StR 137/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Diese Strafzumessungsregel kann auch beim Vorliegen des Verbrechenstatbestandes nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG Bedeutung haben (BGH NStZ 1994, 39).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Anlass hierfür besteht allerdings nur dann, wenn es nach den Urteilsfeststellungen nahe liegt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 10).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 294/02

    Erweiterter Verfall (Vorrang des Verfalls / Verfalls von Wertersatz;

    Die Strafzumessungsregel kann allerdings auch beim Vorliegen des Verbrechenstatbestands nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG Bedeutung haben (vgl. hierzu BGH NStZ 1994, 39; Beschl. vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02).
  • BGH, 09.04.2019 - 1 StR 21/19

    Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln (Subsidiarität zur unerlaubten

    Die Erfüllung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG behält aber für die Strafbemessung innerhalb des in dem Qualifikationstatbestand vorgesehenen Strafrahmens Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2015 - 1 StR 317/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3; Beschlüsse vom 17. September 1993 - 4 StR 509/93, NStZ 1994, 39 und vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95, StV 1996, 267; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 30 Rn. 81 mwN).
  • BGH, 27.09.2023 - 2 StR 227/23

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Die Erfüllung des Regelbeispiels kann auch bei qualifizierten Formen des Handeltreibens von strafzumessungsrechtlicher Bedeutung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 1993 - 4 StR 509/93, juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2019 - 1 StR 21/19, juris Rn. 2), was das Landgericht nach den hier festgestellten Umständen der Tatbegehung hätte in den Blick nehmen müssen.
  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz -

    Doch tritt, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, der Grundtatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln einschließlich der in § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG enthaltenen Zumessungsregel hinter einem der in §§ 29a, 30 und 30a BtMG aufgeführten Verbrechenstatbestände zurück (BGH NStZ 1994, 39; BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94 - und vom 14. Dezember 1995 - 1 StR 613/95; ebenso Schoreit NStZ 1994, 325 sowie Zschockelt NStZ 1995, 326).
  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 274/18

    Revisibilität der Strafzumessung (Annahme eines minder schweren Falles)

  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 140/08

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung einer Unterbringung in einer

  • BGH, 08.08.2001 - 1 StR 139/01

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Aufdrängung einer

  • BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94

    Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung -

  • BGH, 20.02.2001 - 4 StR 542/00

    Konkurrenzen zwischen verschiedenen Betäubungsmittelstraften; Fehlende Gewährung

  • BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95

    Nachtragsanklage - Einbeziehungsbeschluß - Fehlende Prozeßvoraussetzung -

  • LG Bochum, 10.11.2014 - 9 KLs 11/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 419/97

    § 29 Abs. 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als Strafzumessungsregel und nicht als

  • BGH, 31.01.1995 - 4 StR 15/95

    Maßregelung - Unterbringung - Entzug - Entziehungsanstalt - Rausch -

  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 195/97

    Strafschärfende Berücksichtigung einer aus der damaligen DDR stammenden

  • BGH, 15.07.1998 - 1 StR 291/98

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" bei Cannabisprodukten

  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 629/93

    Behandlung einer in den Urteilsgründen nicht erwähnten Straftat in der Revision

  • BGH, 20.11.1996 - 3 StR 463/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit

  • BGH, 10.06.1998 - 5 StR 232/98

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt -

  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 110/98

    Eigenständige Bedeutung der Strafzumessungsregel des § 29 Abs. 3

  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 351/97

    Prüfungspflicht des Gerichts bezüglich der Unterbringung in einer

  • BGH, 25.03.1997 - 1 StR 5/97

    Einfluss der Tatsache, dass der Täter ein Regelbeispiel eines besonders schweren

  • BGH, 31.05.1995 - 3 StR 186/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Abnehmer - Vereidigungsverbot

  • BGH, 14.12.1995 - 1 StR 613/95

    Änderung des Schuldspruchs nach Revisionseinlegung

  • OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 2 Ss 393/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenverbrauch und zum Zweck des

  • BGH, 24.05.1995 - 3 StR 195/95

    Verwerfung einer Revision

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Rechtsprechung
   BGH, 05.08.1993 - 4 StR 439/93   

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https://dejure.org/1993,3025
BGH, 05.08.1993 - 4 StR 439/93 (https://dejure.org/1993,3025)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1993 - 4 StR 439/93 (https://dejure.org/1993,3025)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1993 - 4 StR 439/93 (https://dejure.org/1993,3025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91

    Vollendung des Handeltreibens bei polizeilicher Sicherstellung des

    Auszug aus BGH, 05.08.1993 - 4 StR 439/93
    Die Tatsache, daß auf beiden Seiten des Umsatzgeschäftes, das der Angeklagte vermitteln wollte, verdeckte Ermittler tätig geworden sind, hindert die Annahme vollendeter Tatbegehung nicht (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 596/05

    Konkurrenzen im Waffenstrafrecht

    Dadurch werden unter den hier gegebenen Umständen alle im Zusammenhang mit dem Handeltreiben mit diesen Waffen begangenen Verstöße gegen das WaffG zur Tateinheit verbunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 1993 - 4 StR 439/93 und vom 20. August 1996 - 4 StR 309/96 m.N.).
  • BGH, 12.12.1997 - 3 StR 383/97

    Überlassen einer vollautomatischen Selbstladewaffe - Erwerb und Ausübung der

    Die beiden Erwerbshandlungen bilden mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese beiden Waffen und weitere Waffen (Fall 22) ein einheitliches Waffendelikt (BGH NStZ 1984, 171; 1997, 446 [BGH 13.03.1997 - 1 StR 800/96]; BGH, Beschl. vom 6. Mai 1997 - 1 StR 129/97 - und vom 5. August 1993 - 4 StR 439/93).
  • BGH, 19.03.1998 - 4 StR 52/98

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Überlassen einer Schußwaffe durch Übergabe -

    Soweit die Strafkammer meint, es liege im Hinblick auf die Übergabe der Waffe (Fall II 11) gewerbsmäßiges unerlaubtes Überlassen einer Schußwaffe vor (§§ 7 Abs. 1 Nr. 2, 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b WaffG), wird diese Auffassung von den Feststellungen, die lediglich ein gewerbsmäßiges Handeln mit Betäubungsmitteln belegen (vgl. UA 3/4), nicht getragen; es kommt insoweit lediglich eine Bestrafung nach § 53 Abs. 3 Nr. 2 WaffG in Betracht (vgl. Senatsbeschluß vom 5. August 1993 - 4 StR 439/93 = BGHR WaffG § 53 I Vertrieb 1; Steindorf aaO § 53 WaffG Rdn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 15.09.1993 - 3 Rs 28/93 (E)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,16431
OLG Bamberg, 15.09.1993 - 3 Rs 28/93 (E) (https://dejure.org/1993,16431)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.09.1993 - 3 Rs 28/93 (E) (https://dejure.org/1993,16431)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. September 1993 - 3 Rs 28/93 (E) (https://dejure.org/1993,16431)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 39
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