Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.03.1994

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94   

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BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94 (https://dejure.org/1994,409)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1994 - 4 StR 173/94 (https://dejure.org/1994,409)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 173/94 (https://dejure.org/1994,409)
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Münzhändler

§§ 263, 22, 25 Abs. 2 StGB, vermeintliche Mittäterschaft, untauglicher Versuch, unmittelbares Ansetzen

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung; Abgrenzung von BGHSt 39, 236); Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft

  • Wolters Kluwer

    Überfall auf einen Münzhändler in der irrigen Annahme, er hätte eingewilligt um seine Versicherung zu täuschen - Kriterien zur Abgrenzung der Mittäterschaft von der Beihilfe - Entlohnung des Täters vor Auszahlung der Versicherungssumme - Mangelnde Einflussnahme des ...

  • Wolters Kluwer

    Vermeintlicher Mittäter - Untauglicher Versuch - Unmittelbares Ansetzen - Zurechenbare Handlung

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der Münzhändlerfall - Vermeintliche Mittäterschaft

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nichts ging los im "Münzhändler-Fall" (Prof. Dr. Wolfgang Mitsch; ZIS 2013, 369-377)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 299
  • NJW 1995, 142
  • MDR 1995, 83
  • NStZ 1994, 534
  • NStZ 1995, 120
  • StV 1995, 128
  • JR 1995, 425
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
    Eine Anrufung des Großen Senats für Strafsachen (§§ 132 Abs. 2, 138 GVG) im Hinblick auf die Entscheidungen des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93 (BGHSt 39, 236 mit krit. Anm. Hauf NStZ 1994, 263) und des 3. Strafsenats vom 1. August 1986 - 3 StR 295/86 (BGHR StGB § 22 Ansetzen 3) ist nicht geboten.

    Der 2. Strafsenat hat dargelegt, er halte an seiner im Urteil vom 2. Juni 1993 (BGHSt 39, 236 ff) vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Der erkennende Senat ist durch das Urteil des 2. Strafsenats vom 2. Juni 1993 (BGHSt 39, 236) indessen nicht gehindert, so, wie geschehen, zu entscheiden (vgl. BGHSt 35, 60, 64 ff).

  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 295/86

    nicht angezündetes Benzin - § 265 StGB aF, §§ 25 Abs. 2, 22 StGB, vermeintlicher

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
    Bei der Mittäterschaft treten alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt, und zwar unabhängig davon, ob einzelne von ihnen ihren Tatbeitrag bereits im Vorbereitungsstadium erbracht haben (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 3; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 22 Rdn. 55; Lackner StGB 20. Aufl. § 22 Rdn. 9).

    Eine Anrufung des Großen Senats für Strafsachen (§§ 132 Abs. 2, 138 GVG) im Hinblick auf die Entscheidungen des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93 (BGHSt 39, 236 mit krit. Anm. Hauf NStZ 1994, 263) und des 3. Strafsenats vom 1. August 1986 - 3 StR 295/86 (BGHR StGB § 22 Ansetzen 3) ist nicht geboten.

    Der 3. Strafsenat hat hierzu noch ausgeführt, der hier zur Beurteilung vorliegende Sachverhalt unterscheide sich wesentlich von der Fallgestaltung, die seiner Entscheidung (Beschluß vom 1. August 1986 - 3 StR 295/86) zugrunde gelegen habe.

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
    Da für eine Tatbeteiligung als Mittäter lediglich ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann, notwendig ist (vgl. BGHSt 11, 268, 271/272; 16, 12, 14; 37, 289, 292; BGH NStZ 1993, 180), ist mittäterschaftliches Handeln beim Betrug zum Nachteil einer Versicherung nicht etwa deshalb ausgeschlossen, weil der Mittäter keinen Einfluß auf die Schadensmeldung nimmt.

    Diese Kriterien gelten auch für den untauglichen Versuch, dessen Strafwürdigkeit in der - für sich gesehen schon gefährlichen - Auflehnung gegen die rechtlich geschützte Ordnung begründet ist (vgl. BGHSt 4, 254; 11, 268, 271; 30, 363, 366; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 22 Rdn. 24 m.w.Nachw.).

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
    a) Das Landgericht hat die in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Kriterien zur Abgrenzung der Mittäterschaft von der Beihilfe (vgl. u.a. BGHSt 37, 289, 291; BGHR § 25 Abs. 2 Mittäter 9; BGH NStZ 1984, 413 jeweils m.w.Nachw.) beachtet.

    Da für eine Tatbeteiligung als Mittäter lediglich ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann, notwendig ist (vgl. BGHSt 11, 268, 271/272; 16, 12, 14; 37, 289, 292; BGH NStZ 1993, 180), ist mittäterschaftliches Handeln beim Betrug zum Nachteil einer Versicherung nicht etwa deshalb ausgeschlossen, weil der Mittäter keinen Einfluß auf die Schadensmeldung nimmt.

  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
    Diese Kriterien gelten auch für den untauglichen Versuch, dessen Strafwürdigkeit in der - für sich gesehen schon gefährlichen - Auflehnung gegen die rechtlich geschützte Ordnung begründet ist (vgl. BGHSt 4, 254; 11, 268, 271; 30, 363, 366; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 22 Rdn. 24 m.w.Nachw.).

    Entscheidend ist hier die Vorstellung des Täters von der Tauglichkeit der Handlung, die als unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung im Sinne des § 22 StGB anzusehen ist (vgl. BGHSt 11, 324, 326/327; 30, 363, 366; Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts AT 4. Aufl. § 50 I 5; Baumann/Weber, Strafrecht AT 9. Aufl. § 33 IV 1 b, 2).

  • BGH, 16.04.1953 - 5 StR 119/53
    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
    Der Angeklagte hat sich jedoch wegen (untauglichen) Versuchs des Betruges (§§ 263 Abs. 1, 2, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB) strafbar gemacht (vgl. RGSt 42, 92; 50, 35 f; BGHSt 4, 254; 14, 345, 350).

    Diese Kriterien gelten auch für den untauglichen Versuch, dessen Strafwürdigkeit in der - für sich gesehen schon gefährlichen - Auflehnung gegen die rechtlich geschützte Ordnung begründet ist (vgl. BGHSt 4, 254; 11, 268, 271; 30, 363, 366; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 22 Rdn. 24 m.w.Nachw.).

  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
    Der erkennende Senat ist durch das Urteil des 2. Strafsenats vom 2. Juni 1993 (BGHSt 39, 236) indessen nicht gehindert, so, wie geschehen, zu entscheiden (vgl. BGHSt 35, 60, 64 ff).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
    Die nach dem Täterplan maßgebliche Handlung, die zur unmittelbaren Tatbestandserfüllung führen soll (vgl. BGHSt 26, 201, 203) und die nach natürlicher Auffassung auch zur Tatbestandserfüllung führen könnte, wenn sie geeignet wäre, ist hier so zu betrachten, als wäre sie tauglich (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 900; Jescheck aaO; Baumann/Weber aaO).
  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
    Er unterlag somit im Hinblick auf den angeklagten schweren Raub einem den Vorsatz ausschließenden Irrtum (vgl. BGHSt 17, 87, 91; 31, 264, 286/287).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
    Er unterlag somit im Hinblick auf den angeklagten schweren Raub einem den Vorsatz ausschließenden Irrtum (vgl. BGHSt 17, 87, 91; 31, 264, 286/287).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58

    Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten untauglichen Versuch

  • BGH, 01.04.1960 - 4 StR 450/59
  • BGH, 11.01.1951 - 2 StR 534/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.10.1988 - 5 StR 362/88

    Mittäterschaft an einem Versicherungsbetrug - Annahme der Mittäterschaft eines

  • RG, 24.01.1938 - 2 D 726/37

    Wann beginnt beim Betruge die Täuschungshandlung?

  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 429/82

    Strafzumessung bei versuchtem Betrug - Gerichtliche Verpflichtung zur Prüfung von

  • RG, 03.12.1908 - III 739/08

    1. Liegt in einem Falle, wo der tatsächlich erstrebte Erfolg unter irriger

  • RG, 11.04.1916 - V 113/16

    Ist Verurteilung wegen Betrugsversuchs möglich, wenn die zur Täuschung

  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

    Als Mittäter handelt, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung des anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des einen Tatanteils erscheint (BGHSt 40, 299, 301; Fischer, StGB 57. Aufl. § 25 Rdn. 12 ff.).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Die nach dem Täterplan maßgebliche Handlung, die zur unmittelbaren Tatbestandserfüllung führen soll und die nach natürlicher Auffassung auch zur Tatbestandserfüllung führen könnte, wenn sie geeignet wäre, ist hier so zu betrachten, als wäre sie tauglich (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 173/94, BGHSt 40, 299, 302; Beschlüsse vom 6. Mai 2003 - 4 StR 108/03, NStZ 2004, 110, 111; vom 1. August 1986 - 3 StR 295/86, BGHR StGB § 22 Ansetzen 3).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Mittäter ist gemäß § 25 Abs. 2 StGB, wer aufgrund gemeinschaftlichen Tatentschlusses seinen Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und denjenigen des anderen als Ergänzung seines Tatanteils will (BGHSt 37, 289, 291; 40, 299, 301).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Vielmehr reicht für eine Tatbeteiligung als Mittäter ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 173/94, NStZ 1995, 120).
  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Der Annahme von Mittäterschaft bei den Betrugstaten stünde zwar nicht entgegen, dass der Angeklagte S. keine eigenen Täuschungshandlungen vorgenommen, sondern jeweils (lediglich) Kreditnehmer beschafft und diese an die Angeklagte G. verwiesen bzw. sie dorthin gebracht hat; auch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen kann Mittäterschaft begründen (vgl. nur BGH, Urteile vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 173/94, BGHSt 40, 299, 301; vom 7. Mai 1996 - 1 StR 168/96, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auf der Grundlage gemeinsamen Wollens kann dabei sogar eine bloße Mitwirkung bei der Tatvorbereitung oder eine sonstige Unterstützungshandlung ausreichen (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; 1999, 609).

    Die Tatsache, daß er damit bezüglich des späteren Entziehens nur eine Vorbereitungshandlung vorgenommen hat, steht der Annahme von Mittäterschaft nicht entgegen (vgl. BGHSt 40, 299, 301).

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

    Für die Tatbeteiligung als Mittäter genügt auf der Grundlage gemeinsamen Wollens ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der nicht das Kerngeschehen umfassen muss, sondern sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (BGH NJW 1995, 142, 143; NStZ 1999, 609; 2009, 25, 26; NStZ-RR 2002, 74, 75; 2009, 199, 200).
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Solches liegt hier freilich nahe, denn für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (BGH NStZ 1995, 120; 1999, 609).
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2; BGH NStZ-RR 2000, 327, 328; 2001, 148).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    Wenn Bl. keinen vermögensschädigenden Irrtum erregen wollte, könnte ein den Mittätern zurechenbares unmittelbares Ansetzen zu einem versuchten Betrug fraglich sein (vgl. BGHSt 39, 236, 237 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3; s. aber auch die Senatsentscheidungen in BGHSt 40, 299, 301 ff. und NStZ 2004, 110 f.).
  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

  • BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01

    Mittäterschaft beim Betrug; Beihilfe; Anstiftung (Vorsatzanforderungen);

  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 185/99

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Versuch; Besonders schwere Brandstiftung;

  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

  • BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03

    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von

  • LG Düsseldorf, 13.11.2008 - 14 KLs 3/08

    Betrug durch Verkauf überteuerter Immobilien als erhebliche Einnahmequelle;

  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98

    Verfolgungsverjährung; Versicherungsbetrug; Versicherungsmißbrauch, Lex mitior;

  • BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98

    Verfolgungsverjährung bei vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den

  • BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01

    Voraussetzungen der Mittäterschaft beim versuchten Betrug (enges Verhältnis;

  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 604/18

    Voraussetzungen der Mittäterschaft beim Diebstahl (Interesses am Erfolg der Tat,

  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02

    Mittäterschaftlicher Betäubungsmittelhandel (Einfuhr; Betäubungsmittelimitate;

  • BGH, 11.04.2006 - 3 StR 59/06

    Veruntreuende Unterschlagung; Betrug; Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe;

  • LG Kiel, 10.02.2021 - 5 KLs 597 Js 18481/20
  • BayObLG, 28.03.2001 - 4St RR 29/01

    Pflichtwidrige Nichtangabe von steuerlich erheblichen Tatsachen in der

  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19

    Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss

  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 641/96

    Voraussetzungen des strafbefreienden Rückritts von der versuchten Anstiftung -

  • BGH, 12.02.1997 - 3 StR 467/96

    Strafbarkeit wegen Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine unerlaubt

  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 83/07

    Bandendiebstahl: Voraussetzungen der Bandenabrede

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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94   

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https://dejure.org/1994,687
BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94 (https://dejure.org/1994,687)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1994 - 1 StR 33/94 (https://dejure.org/1994,687)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1994 - 1 StR 33/94 (https://dejure.org/1994,687)
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Geldübergaben

§ 24 StGB, Rücktritt vom unbeendeten Versuch, fehlgeschlagener Versuch, Gesamtbetrachtungslehre, fortgesetzte Handlung (Hinweis: die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung hat der BGH grds. aufgegeben in «Kassenarzt»)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt StGB
    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

  • lexetius.com

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1

  • Wolters Kluwer

    Ansetzen zur Tat - Unbeendeter Versuch - Erfolg - Einheitlichkeit

  • rechtsportal.de

    StGB (1975) § 24 Abs. 1 S. 1 1. Alt.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 75
  • NJW 1994, 1670
  • MDR 1994, 703
  • NStZ 1994, 534
  • NStZ 1994, 535
  • StV 1994, 367
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67

    Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung der Identität einzelnen Versuchshandlungen die Gesamtbetrachtung vertreten (u.a. BGHSt 10, 129, 130; 21, 319, 321; 22, 176, 177; 34, 53, 57 mit Anmerkung Rengier JZ 1986, 964).

    Der Bundesgerichtshof hat in einigen Entscheidungen zur Frage, ob mehrere rechtlich voneinander getrennte Versuchshandlungen gegeben sind und daher die Frage des Rücktritts für jede selbständig zu entscheiden ist oder ob ein einheitliches Geschehen anzunehmen ist, das als eine Tat insgesamt von dem sie beendenden Rücktritt erfaßt wird, auf das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit abgehoben; in einer darüber hinausgehenden Entscheidung hat er es entgegen früherer Rechtsprechung (BGH bei Dallinger MDR 1956, 394) für den Rücktritt genügen lassen, daß die einzelnen Versuche des Täters eine fortgesetzte Handlung bildeten (BGHSt 21, 319, 321).

    Dagegen kann der erkennende Senat - entgegen dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (aaO) - der Ansicht nicht beitreten, auch beim Rücktritt von einem - wie das Landgericht jeweils angenommen hat - fortgesetzten Versuch mache das freiwillige Aufgeben das gesamte Verhalten straflos (so BGHSt 21, 319, 321), denn die fortgesetzte Handlung ist kein geeignetes Kriterium zur Beurteilung der Identität mehrerer auf das gleiche Ziel gerichteter Versuche.

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Auch auf dieser Grundlage sind jedoch noch nicht alle Kriterien geklärt, die insoweit das einheitliche Tatgeschehen - "die Rücktrittseinheit" - ausmachen (vgl. Rengier JZ 1988, 931, 932).

    Daher ist grundsätzlich Voraussetzung für die Annahme eines unbeendeten Versuchs, daß die vorausgegangenen, erfolglos gebliebenen Teilakte mit dem neuen Anlauf, auf den der Täter schließlich verzichtet hat, einen einheitlichen Lebensvorgang bilden, wobei der Wechsel des Angriffsmittels nicht von entscheidender Bedeutung ist (vgl. auch Rengier JZ 1988, 931; aA Ranft Jura 1987, 527, 534).

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung der Identität einzelnen Versuchshandlungen die Gesamtbetrachtung vertreten (u.a. BGHSt 10, 129, 130; 21, 319, 321; 22, 176, 177; 34, 53, 57 mit Anmerkung Rengier JZ 1986, 964).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Ob mit dieser Beurteilung die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Handlungseinheit bei versuchter Steuerhinterziehung übereinstimmt (BGHSt 36, 105, 115), kann dahinstehen, denn diese Entscheidung ist wesentlich auch mit den Besonderheiten des Besteuerungsverfahrens begründet worden.
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Von einer Handlung, bei der die einzelnen Betätigungsakte auf Grund ihres räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs objektiv erkennbar derart zusammengehören, daß sie nach der Auffassung des Lebens eine Handlung bilden (vgl. BGHSt 10, 230, 231), kann daher nicht die Rede sein.
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung der Identität einzelnen Versuchshandlungen die Gesamtbetrachtung vertreten (u.a. BGHSt 10, 129, 130; 21, 319, 321; 22, 176, 177; 34, 53, 57 mit Anmerkung Rengier JZ 1986, 964).
  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Der Bundesgerichtshof hat in einigen Entscheidungen zur Frage, ob mehrere rechtlich voneinander getrennte Versuchshandlungen gegeben sind und daher die Frage des Rücktritts für jede selbständig zu entscheiden ist oder ob ein einheitliches Geschehen anzunehmen ist, das als eine Tat insgesamt von dem sie beendenden Rücktritt erfaßt wird, auf das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit abgehoben; in einer darüber hinausgehenden Entscheidung hat er es entgegen früherer Rechtsprechung (BGH bei Dallinger MDR 1956, 394) für den Rücktritt genügen lassen, daß die einzelnen Versuche des Täters eine fortgesetzte Handlung bildeten (BGHSt 21, 319, 321).
  • BGH, 11.06.1968 - 5 StR 192/68

    Rücktritt vom versuchten Mord - Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung der Identität einzelnen Versuchshandlungen die Gesamtbetrachtung vertreten (u.a. BGHSt 10, 129, 130; 21, 319, 321; 22, 176, 177; 34, 53, 57 mit Anmerkung Rengier JZ 1986, 964).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Die Frage nach der Reichweite der Tat im materiellen Sinne in Fällen der vorliegenden Art ist jedoch weitgehend geklärt, soweit es darum geht, wie weit ein möglicher Rücktritt des Täters sich auf vorangegangene Einzelakte erstreckt (BGHSt 40, 75).

    Dieses Erfordernis besteht bei Erpressung auch dann, wenn durch die Einzelakte, die auf die Willensentschließung des Opfers einwirken sollen, letztlich nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird (BGHSt 40, 75, 77).

  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Dieses Erfordernis kann beim Tatbestand der Erpressung auch dann erfüllt sein, wenn durch die Einzelakte, mittels derer auf die Willensentschließung des Opfers eingewirkt werden soll, letztlich nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird (BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369; BGH JR 1998, 516 mit Anm. Satzger).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auch für die Beurteilung einzelner Versuchshandlungen als eine natürliche Handlungseinheit ist eine solche Gesamtbetrachtung vorzunehmen (st. Rspr., vgl. BGHSt 40, 75, 76).

    Dabei begründet der Wechsel eines Angriffsmittels nicht ohne weiteres eine die Annahme einer Handlungseinheit ausschließende Zäsur (vgl. BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369).

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Der Bundesgerichtshof sieht zwar in einem mehraktigen Geschehen mit gleicher Angriffsrichtung auch bei Wechsel des Angriffsmittels durch denselben Täter eine tatbestandliche Handlungseinheit, nimmt aber an, daß der Fehlschlag eines Versuchs eine Zäsur bildet (BGHSt 40, 75 ff.; 41, 368, 369 mit Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 f. und mit Anm. Puppe JR 1996, 513 ff.; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/97 - für BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13

    Schwere Brandstiftung (konkrete Gesundheitsgefahr für einen Menschen); Rücktritt

    Dabei ist ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Versuchshandlungen erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, insoweit in NJW 2013, 3383 nicht abgedruckt; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, NJW 1996, 936, 937; Urteil vom 1. März 1994 - 1 StR 33/94, BGHSt 40, 75, 77; Fischer aaO § 24 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99

    Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit; Verstoß gegen

    Dieses Erfordernis besteht bei Erpressung auch dann, wenn durch die Einzelakte, die auf die Willensentschließung des Opfers einwirken sollen, letztlich nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird (BGHSt 40, 75, 77).

    Durch die einzelnen Besuche in der ersten Dezemberhälfte 1997 ist lediglich die ursprüngliche Drohung durchgehalten und intensiviert worden (vgl. BGHSt 40, 75, 77), die schließlich durch die Zahlung der "Jahresspende" zu dem von Anfang an beabsichtigten ersten Handlungserfolg gelangte.

  • BGH, 27.11.2002 - 1 StR 462/02

    Freiwilliger Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont);

    Entscheidend ist, ob es sich bei dem gescheiterten Anlauf zur Verwirklichung der Tat und dem neuen Anlauf, auf den der Täter schließlich verzichtet hat, um einen einheitlichen Lebensvorgang handeln würde (vgl. BGHSt 40, 75; zusammenfassend zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 24 Rdn. 17c m. zahlr.N.).
  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Er möchte insoweit neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgen, die zwar in einem mehraktigen Geschehen mit gleicher Angriffsrichtung auch bei Wechsel des Angriffsmittels eine tatbestandliche Handlungseinheit sieht, aber annimmt, daß ein Fehlschlag eines Versuchs eine Zäsur bildet (BGHSt 40, 75 ff.; 41, 368, 369 mit Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 f. und mit Anm. Puppe JR 1996, 513 ff.).
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 459/07

    Erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage;

    Trotz des gewissen zeitlichen Abstands zu der geplanten Fortsetzung des Tatgeschehens liegt deshalb bei wertender Betrachtung ein insgesamt einheitlicher Lebensvorgang und damit ein unbeendeter Versuch vor (vgl. BGHSt 40, 75, 77), von dem die Angeklagten durch freiwillige Aufgabe der weiteren Ausführung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StGB zurücktreten konnten.
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 480/11

    Konkurrenzen bei der (versuchten) räuberischen Erpressung (Handlungseinheit;

    Für die Erpressung ist anerkannt, dass mehrere Angriffe auf die Willensentschließung des Opfers als eine Tat im Rechtsinne zu werten sind, wenn dabei die anfängliche Drohung lediglich den Umständen angepasst und aktualisiert (BGH, Urteil vom 1. März 1994 - 1 StR 33/94, BGHSt 40, 75, 77; Beschluss vom 3. April 2008 - 4 StR 81/08, NStZ-RR 2008, 239; vgl. Beschluss vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 415/97, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 4), im Übrigen aber nach wie vor dieselbe Leistung gefordert wird (vgl. Puppe JR 1996, 513, 514).
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

  • BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95

    Verlesung der Vernehmungsniederschrift - Aussageverweigerungsrecht des Zeugen -

  • BGH, 23.12.1998 - 2 StR 597/98

    Räuberische Erpressung; Bereicherungsabsicht

  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 329/20

    Erpressung (Konkurrenzen: mehrere Angriffe auf die Willensentschließung des

  • BGH, 30.09.1997 - 4 StR 335/97

    Eintreiben einer Forderung - Erzwingen des Abschlusses einer

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 587/96

    Bewertung zweier Vorfälle trotz Wechsels des Angriffsmittels als einheitlichen

  • BGH, 10.01.1996 - 2 StR 606/95

    Voraussetzungen für die Annahme eines tateinheitlichen Geschehensablaufs -

  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 675/96

    Fehlen des erforderlichen zeitlichen Zusammenhang für die Annahme einer

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