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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,937
BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94 (https://dejure.org/1995,937)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1995 - 3 StR 535/94 (https://dejure.org/1995,937)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94 (https://dejure.org/1995,937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit - Richterliche Aufklärungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1229
  • MDR 1995, 509
  • NStZ 1995, 226
  • NStZ 1995, 330 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.), während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1989, 430).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.), während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1989, 430).
  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.), während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1989, 430).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81

    Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
    Zumindest die Anwendung des § 21 StGB kann nicht auf beide Alternativen - erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1982, 200, 201; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5, Schuldunfähigkeit 1 und 3).
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
    Zumindest die Anwendung des § 21 StGB kann nicht auf beide Alternativen - erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1982, 200, 201; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5, Schuldunfähigkeit 1 und 3).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Denn bei der Schuldfähigkeitsbeurteilung ist zwischen der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit zu differenzieren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273; vom 15. Februar 2008 - 2 StR 22/08, juris Rn. 4; vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 20 Rn. 44b mwN), zumal eine eingeschränkte Unrechtseinsichtsfähigkeit nicht ohne Weiteres eine Verminderung der Schuldfähigkeit zur Folge hat, sondern bei gleichwohl vorhandener Unrechtseinsicht die Schuldfähigkeit nicht tangiert, aber bei nicht vorwerfbar fehlender Unrechtseinsicht zur Straflosigkeit führt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2021 - 1 StR 136/23, juris Rn. 3; vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273; vom 15. Februar 2008 - 2 StR 22/08, juris Rn. 4; Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 20 Rn. 4, § 21 Rn. 3 f.).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 181/15

    Verhältnis von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Prüfung der

    Nimmt der Tatrichter eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so muss er darüber befinden, ob diese sodann zum Fehlen der Unrechtseinsicht geführt oder ob der Täter gleichwohl das Unrecht der Tat eingesehen hat (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3; vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, juris Rn. 7).

    Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen hat der Tatrichter sich deshalb Klarheit darüber zu verschaffen, welche Alternative des § 21 StGB vorliegt (BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 mwN).

  • BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit);

    Die Anwendung des § 21 StGB kann nicht zugleich auf seine beiden Alternativen gestützt werden (st. Rspr., siehe BGHSt 49, 349; BGH NStZ-RR 2003, 233; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3; BGH NJW 1995, 1229; BGH NStZ 1990, 333; 1989, 430).

    Denn die Schuld des Täters wird nicht gemindert, wenn er trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unrecht tatsächlich eingesehen hat (BGHSt 34, 22, 25 ff.; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1; BGH NJW 1995, 1229; NStZ-RR 2004, 38).

    Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen hat der Tatrichter sich deshalb Klarheit darüber zu verschaffen, welche Alternative des § 21 StGB vorliegt (BGH NJW 1995, 1229; vgl. auch BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).

  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07

    Darlegungsvoraussetzungen für eine schwere andere seelische Abartigkeit

    Kann ihm das Fehlen dieser Einsicht nicht vorgeworfen werden, liegt ein Fall des § 20 StGB vor (vgl. nur BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2 m.w.N.); § 21 StGB käme nur in Betracht, wenn ihm das Fehlen der Einsicht vorzuwerfen wäre (vgl. nur BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 m.w.N.).
  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 574/15

    Fehlende Schuldfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil, ob die Einsichts-

    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 2 StR 198/02, NStZ-RR 2002, 328; BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6) während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15; NStZ-RR 2015, 273; Senat, Urteil vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 4 mwN).

    Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen hat der Tatrichter sich deshalb Klarheit darüber zu verschaffen, welche Alternative des § 21 StGB vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15; NStZ-RR 2015, 273, 274; Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6).

  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    Die neue Verhandlung gibt Gelegenheit zu klären, ob auch bei dieser Angeklagten - bei vorhandener Unrechtseinsicht - das Steuerungsvermögen aus einem der in § 20 StGB aufgeführten Gründe erheblich eingeschränkt war (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5, 6).
  • BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: allgemeiner Maßstab, äußerst gefährliche

    Im Übrigen können die Anwendung des § 21 StGB und darauf aufbauend der Maßregelausspruch nach § 63 StGB nicht auf beide Alternativen - erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07, NStZ-RR 2008, 274; Beschluss vom 28. Januar 2005 - 2 StR 445/04, StraFo 2005, 207; Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, NJW 1995, 1229; Beschluss vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 106/03

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen;

    Abgesehen davon, daß die Anwendung des § 21 StGB nicht auf beide Alternativen - Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden kann (vgl. BGH NStZ 1995, 226), bleibt auch unklar, ob die Strafkammer die verminderte Schuldfähigkeit auf die jeweilige Alkoholisierung bei den einzelnen Taten oder auf ein durch die Alkoholsucht verursachtes Psychosyndrom oder auf ein Zusammenwirken beider Faktoren stützen will.
  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Es hat jedoch nicht bedacht, daß nach ständiger Rechtsprechung eine lediglich verminderte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich erst dann von Bedeutung ist, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (vgl. nur BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 21 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2004 - 4 StR 574/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv

    Auf dieser Grundlage kommt eine Unterbringung nach § 63 StGB nicht in Betracht, weil die Schuld des Angeklagten dann nicht im Sinne des § 21 StGB gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (vgl. BGHSt 21, 27 f.; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 430/06

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im konkreten

  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 215/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungen der

  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12

    Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit;

  • BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99

    Schuldfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit

  • BGH, 21.10.2014 - 5 StR 439/14

    Unzureichende Darlegung der Voraussetzungen der verminderten Schuldfähigkeit bzw.

  • BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23

    Vorwerfbares Fehlen der Unrechtseinsicht des Täters als Folge der Einschränkung

  • BGH, 04.11.2004 - 4 StR 388/04

    Schuldunfähigkeit (unzureichender Ausschluss des § 20 StGB bei

  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94

    Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende -

  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 511/14

    Rechtsfehlerfreie Annahme der Zuständigkeit des Landgerichts bei Anklage wegen

  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01

    Folgen einer verminderten Einsichtsfähigkeit - Kriterien für die Aussetzung einer

  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 314/21

    Schuldfähigkeit bei akuten Schüben einer Schizophrenie (regelmäßig fehlende

  • BGH, 09.01.2002 - 5 StR 556/01

    Andere seelische Abartigkeit; verminderte Schuldfähigkeit (verminderte

  • BGH, 30.01.2001 - 3 StR 527/00

    Voraussetzungen für Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 23.03.2001 - 3 StR 59/01

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 22/17

    Verhältnis von Feststellung der verminderten Einsichtsfähigkeit und tatsächlich

  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 577/99

    Verminderte Einsichtsfähigkeit - Verminderte Steuerungsfähigkeit - Einleitung

  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 452/99

    Vorsatz bei schwerer Brandstiftung; Zueignungsabsicht; Unterbringung in einem

  • BGH, 30.09.2014 - 3 StR 261/14

    Hinreichend konkrete Aussicht auf Behandlungserfolg als Maßstab für die

  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 540/99

    Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit

  • BGH, 14.12.1994 - 3 StR 475/94

    Verminderte Einsichtsfähigkeit - Handlungsunrecht - Schuldunfähigkeit -

  • BayObLG, 13.03.2001 - 4St RR 20/01

    Unerlaubtes Führen einer Waffe durch Polizeibeamte

  • BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Schuldunfähigkeit -

  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
  • BGH, 01.04.1998 - 3 StR 13/98

    Voraussetzungen für Anordnung der vorläufigen Unterbringung in einem

  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94   

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https://dejure.org/1994,1493
BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94 (https://dejure.org/1994,1493)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1994 - 1 StR 688/94 (https://dejure.org/1994,1493)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94 (https://dejure.org/1994,1493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung - Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Anforderungen an die Strafzumessung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Strafschärfung und Strafmilderung durch denselben Umstand

  • rechtsportal.de

    StGB § 46

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1038
  • MDR 1995, 510
  • NStZ 1995, 226
  • StV 1995, 411
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Jedoch ist nicht in jedem Fall eine ausdrückliche Wiederholung in den Urteilsgründen erforderlich (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1 m.w.Nachw.).

    Bei einer Gesamtstrafenbildung ist zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1, Bemessung 1, 2 und 4 jew. m.w.Nachw.).

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Das Recht der Strafzumessung ist "von jedem Schematismus ... weit entfernt" (Großer Senat des Bundesgerichtshofs für Strafsachen, BGHSt 34, 345, 351).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Allerdings darf der Tatrichter bei der Strafzumessung nicht einen Umstand in sich widersprüchlich bewerten (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 4; ob der jener Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt vom Senat in gleicher Weise bewertet worden wäre, bedarf hier keiner Entscheidung. Vgl. auch BGH NJW 1962, 498 und BGH bei Holtz MDR 1978, 459 zur strafschärfenden Bewertung von Verhaltensweisen, die unmittelbar aus einem schuldmindernd berücksichtigten abnormen psychischen Zustand resultieren.).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Bei einer Gesamtstrafenbildung ist zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1, Bemessung 1, 2 und 4 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.10.1986 - 2 StR 516/86

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot von Umständen, die

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Allerdings darf der Tatrichter bei der Strafzumessung nicht einen Umstand in sich widersprüchlich bewerten (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 4; ob der jener Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt vom Senat in gleicher Weise bewertet worden wäre, bedarf hier keiner Entscheidung. Vgl. auch BGH NJW 1962, 498 und BGH bei Holtz MDR 1978, 459 zur strafschärfenden Bewertung von Verhaltensweisen, die unmittelbar aus einem schuldmindernd berücksichtigten abnormen psychischen Zustand resultieren.).
  • BGH, 21.12.1978 - 4 StR 618/78

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Wie der Bundesgerichtshof schon frühzeitig ausgesprochen hat, ist es "nicht denkwidrig, daß sich aus einem und demselben Umstand Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründe ergeben" (Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 418/52, zustimmend zitiert bei Bruns, Recht der Strafzumessung, 2. Aufl. 1985, S. 245; ebenso BGH VRS 56, 189, 191; in ähnlichem Sinne OLG Köln MDR 1957, 247 [OLG Köln 09.11.1956 - Ss 273/56]; vgl. auch Jähnke in Festschrift für Salger S. 47, 53).
  • BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86

    Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (BGH NStZ 1987, 21 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89

    Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Bei einer Gesamtstrafenbildung ist zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1, Bemessung 1, 2 und 4 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.09.1952 - 1 StR 418/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Wie der Bundesgerichtshof schon frühzeitig ausgesprochen hat, ist es "nicht denkwidrig, daß sich aus einem und demselben Umstand Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründe ergeben" (Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 418/52, zustimmend zitiert bei Bruns, Recht der Strafzumessung, 2. Aufl. 1985, S. 245; ebenso BGH VRS 56, 189, 191; in ähnlichem Sinne OLG Köln MDR 1957, 247 [OLG Köln 09.11.1956 - Ss 273/56]; vgl. auch Jähnke in Festschrift für Salger S. 47, 53).
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr;

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Strafzumessung ist allerdings dann möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94, NJW 1995, 1038 und Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 329/14, BeckRS 2014, 17110; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 4 Ss 224/08, juris, Rdnr. 8).
  • BGH, 27.09.2011 - 1 StR 399/11

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff:

    Die Strafkammer hat eine umfassende Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit der Angeklagten einschließlich deren Nachtatverhalten vorgenommen und das ihr insoweit zukommende Ermessen, dessen Ausübung das Revisionsgericht im Zweifel bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94, NJW 1995, 1038), pflichtgemäß ausgeübt.
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

    Die Sozialprognose ist Aufgabe des Tatrichters, dessen Entscheidung das Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen und "bis an die Grenze des Vertretbaren" zu respektieren hat (BGH NStZ 1994, 336; BGH NJW 1995, 1038; BGH NStZ 2001, 366 [367]; OLG Düsseldorf VRS 95, 251 [252]; OLG Düsseldorf NZV 2000, 214; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 199; OLG Hamm VRS 96, 164; OLG Düsseldorf VRS 99, 117; SenE VRS 70, 273; SenE v. 31.08.2001 - Ss 348/01 - SenE v. 26.02.2002 - Ss 489/01 - SenE v. 14.05.2002 - Ss 83/02 -).
  • OLG Hamm, 28.06.1995 - 2 Ss 236/95

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verteidigung der Rechtsordnung,

    Werden bei der Bemessung der Einzelstrafen die wesentlichen Gesichtspunkte gegenübergestellt und wird dabei auch das Gesamtbild der Taten mit in Betracht gezogen, so reicht eine Bezugnahme hierauf zur Begründung der Gesamtstrafenbildung aus (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94 - in EBE/BGH 1995, 54 f).

    Die Beharrlichkeit, mit der der Angeklagte über 20 Jahre lang (Verkehrs-)Straftaten begangen hat, und das darin zum Ausdruck kommende hartnäckige rechtsmißachtende Verhalten ist eine schwerwiegende Besonderheit dieses Einzelfalls, die die Annahme nahelegt, dass die Strafaussetzung zur Bewährung für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen muß und dadurch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 1 Ss 252/09

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung der Drogenabhängigkeit bei

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle durch das Revisionsgericht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1995, 1038, 1039; OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 47/06 - ; - 1 Ss 275/07 - ; - 2 Ss 364/07 -).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 1 Ss 8/15

    Handel mit Betäubungsmitteln: Notwendigkeit der Feststellung der genauen

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle durch das Revisionsgericht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1995, 1038, 1039 [BGH 20.12.1994 - 1 StR 688/94] ).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13

    Lückenhafte Urteilsfeststellungen bei Vorwurf einer Körperverletzung

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle durch das Revisionsgericht ausgeschlossen (BGH NJW 1995, 1038, 1039).
  • OLG Hamm, 01.06.2005 - 1 Ss 38/05

    Berufung; Beschränkung; Wirksamkeit; Bindungswirkung; Strafaussetzung zur

    Allerdings enthebt dieses Ermessen den Tatrichter nicht von der Verpflichtung, Ausführungen im Urteil niederzulegen, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung dahingehend ermöglichen, ob er bei der Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) und, soweit erforderlich, bei der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten (§ 56 Abs. 2 StGB) sämtliche relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt hat (BGH NStZ 1994, 336; NJW 1995, 1038; OLG Hamm, a.a.O.).
  • BGH, 19.06.2018 - 4 StR 217/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Umständen die sowohl

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Umstand, der sowohl strafmildernde als auch strafschärfende Aspekte aufweist, mit beiden Bewertungsrichtungen in die Strafzumessung eingestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94, NJW 1995, 1038; Urteil vom 21. Dezember 1978 - 4 StR 618/78, VRS 56, 189, 191; Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 418/52).
  • OLG Hamm, 24.09.2002 - 4 Ss 782/02

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, tödlicher Verkehrsunfall, Strafzumessung,

    Zwar hat der Tatrichter bei der Entscheidung hierbei einen weiten Bewertungsspielraum, gleichwohl ist eine eingehende Abwägung der wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen erforderlich (BGH NStZ 1994, 336; NJW 1995, 1038).
  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 5 Ss 776/01

    Strafzumessung, Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht, Bemessung der Strafe,

  • LG Lüneburg, 23.09.2008 - 26 Qs 192/08

    Zurückführung einer erkannten Strafe unter Auflösung bereits gebildeter

  • OLG Düsseldorf, 12.05.1998 - 5 Ss 414/97
  • OLG Hamm, 01.12.1999 - 4 Ss 618/99

    Urteil, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Vorenthalten von Arbeitsentgelt,

  • OLG Hamm, 16.03.1999 - 4 Ss 1414/98

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Sozialprognose, Straftaten aus Not,

  • OLG Hamm, 28.06.1995 - 2 Ss 235/95

    Strafaussetzung zur Bewährung, Verteidigung der Rechtsordnung bei zahlreichen

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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1994 - 1 StR 590/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6241
BGH, 08.11.1994 - 1 StR 590/94 (https://dejure.org/1994,6241)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1994 - 1 StR 590/94 (https://dejure.org/1994,6241)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1994 - 1 StR 590/94 (https://dejure.org/1994,6241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 226
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 16.05.1995 - 1 StR 117/95

    Strafmilderung - Strafänderung - Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit, die bei solcher Blutalkoholkonzentration ohnehin allenfalls in Ausnahmefällen sicher auszuschließen ist (vgl.Senatsbeschluß vom 8. November 1994 - 1 StR 590/94 = NStZ 1995, 226; BGHSt 37, 231, 241 m.w.Nachw.), wird hier durch die Feststellungen weiter erhärtet: Die Angeklagten hatten nach den Urteilsfeststellungen "in nüchternen Momenten ... nichts gegen Ausländer und ihnen war ... klar, daß es ... Asylbewerbern auch nicht besser ging als ihnen".
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