Rechtsprechung
BGH, 01.06.2010 - 4 StR 79/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 145a Abs. 1 StPO
Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Urteilszustellung an den Pflichtverteidiger: erfolgreiche formlose Übersendung einer Abschrift an den Angeklagten kein Wirksamkeitserfordernis) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 S 1 StPO, § 145a Abs 3 S 1 StPO, § 333 StPO, §§ 333 ff StPO
Zustellung des Urteils an den Pflichtverteidiger: Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist - Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist im Hinblick auf eine wirksam zugestellte Abschrift des Urteils
- rewis.io
Zustellung des Urteils an den Pflichtverteidiger: Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist
- ra.de
- rewis.io
Zustellung des Urteils an den Pflichtverteidiger: Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist im Hinblick auf eine wirksam zugestellte Abschrift des Urteils
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 02.02.2009 - 31 KLs 5/06
- BGH, 01.06.2010 - 4 StR 79/10
- BGH, 08.07.2010 - 4 StR 79/10
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 584
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14
Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im …
Das Unterbleiben der Benachrichtigung hat jedoch - da § 145a Abs. 3 StPO nur eine Ordnungsvorschrift ist - keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der an den Verurteilten bewirkten Zustellung und den Lauf der hierdurch in Gang gesetzten Beschwerdefrist (vgl. - jeweils zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO - BVerfG NJW 2002, 1640; BGH NStZ 2010, 584; wistra 2006, 188; NJW 1977, 640; ferner OLG Stuttgart StV 2011, 85; Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 Ws 363/08 - juris; OLG München NJW 2008, 3797; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Düsseldorf VRS 89, 41; Senat StV 2003, 343, std. - KG, 22.02.2013 - 161 Ss 38/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Benachrichtigung des Betroffenen …
Das Fehlen einer Unterrichtung des Angeklagten und einer formlosen Übersendung einer Urteilsabschrift an ihn gemäß § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO böte angesichts dessen, dass er aus der Jugendstrafanstalt flüchtig und unbekannten Aufenthalts war, im Übrigen keinen Anlass für eine Wiedereinsetzung (vgl. BGH NStZ 2010, 584, 585).