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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10   

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https://dejure.org/2010,15652
OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10 (https://dejure.org/2010,15652)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.06.2010 - I Ws 128/10 (https://dejure.org/2010,15652)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - I Ws 128/10 (https://dejure.org/2010,15652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG; § 6 MRK; §§ 69, 68 SDU
    Zur Prüfung des zu vollstreckenden Urteils im Exequaturverfahren

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 6 MRK, § 49 Abs 1 Nr 3 IRG, Art 68 SDREO, Art 69 S 1 SDREO, Art 2 Abs 1 ZPberstbkREO
    Prüfungsmaßstäbe im Exequaturverfahren: Vollstreckung einer gegen einen deutschen Staatsbürger in der Republik Polen verhängten Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 101 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08

    Exequaturverfahren: Voraussetzungen der Umwandlung eines auf Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
    Die in diesen völkerrechtlichen Vereinbarungen getroffenen und jeweils durch Bundesgesetze unmittelbar geltendes inländisches Recht gewordenen Regelungen gehen den Vorschriften des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) nach dessen § 1 Abs. 3 insoweit vor, als sie speziellere Regelungen enthalten (vgl. BVerfG EuGRZ 2009, 46; OLG Schleswig NStZ 2004, 406; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08).

    Lediglich eklatante Verstöße gegen den im Grundgesetz und der Menschenrechtskonvention verankerten rechtsstaatlichen Mindeststandard sollen dazu führen können, dass eine begehrte Rechtshilfe versagt wird (vgl. Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner a.a.O. § 49 IRG Rn. 6; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
    Die vom Beschwerdeführer - offenbar ohne eingehende Lektüre - zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betreffen teilweise Fragen der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen bzw. die Vollstreckbarkeit derartiger Urteil im Inland (BVerfGE 59, 280; 63, 332; 41, 246) und sind somit vorliegend schon deshalb nicht einschlägig, weil hier kein Abwesenheitsverfahren stattgefunden hat.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
    Eine Relevanz der Entscheidungen BVerfGE 46, 202; 54, 100; 87, 273 und 96, 189 für den vorliegenden Fall erschließt sich dem Senat ebenfalls nicht.
  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
    Die vom Beschwerdeführer - offenbar ohne eingehende Lektüre - zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betreffen teilweise Fragen der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen bzw. die Vollstreckbarkeit derartiger Urteil im Inland (BVerfGE 59, 280; 63, 332; 41, 246) und sind somit vorliegend schon deshalb nicht einschlägig, weil hier kein Abwesenheitsverfahren stattgefunden hat.
  • BVerfG, 14.01.2009 - 2 BvR 1492/08

    Vollstreckungsübernahmeverfahren (keine Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
    Die in diesen völkerrechtlichen Vereinbarungen getroffenen und jeweils durch Bundesgesetze unmittelbar geltendes inländisches Recht gewordenen Regelungen gehen den Vorschriften des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) nach dessen § 1 Abs. 3 insoweit vor, als sie speziellere Regelungen enthalten (vgl. BVerfG EuGRZ 2009, 46; OLG Schleswig NStZ 2004, 406; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08).
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 4/94

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
    Dieses bietet für eigene Schuldfeststellungen keine Grundlage (OLG München MDR 1995, 305 = NStZ 1995, 207).
  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75

    Baader-Meinhof

    Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
    Die vom Beschwerdeführer - offenbar ohne eingehende Lektüre - zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betreffen teilweise Fragen der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen bzw. die Vollstreckbarkeit derartiger Urteil im Inland (BVerfGE 59, 280; 63, 332; 41, 246) und sind somit vorliegend schon deshalb nicht einschlägig, weil hier kein Abwesenheitsverfahren stattgefunden hat.
  • OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10

    Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in

    Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
    Dabei ist der in Art. 68 SDÜ, Art. 2 ZP-ÜberstÜbk verwandte Begriff der Flucht nicht im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. StPO zu verstehen (vgl. KG, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 1 AR 105/06; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.04.2010 - 1 Ws 19/10).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2005 - 3 Ws 1/05

    Strafvollstreckung: Anrechnung erlittener Auslieferungshaft

    Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
    Die in diesen völkerrechtlichen Vereinbarungen getroffenen und jeweils durch Bundesgesetze unmittelbar geltendes inländisches Recht gewordenen Regelungen gehen den Vorschriften des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) nach dessen § 1 Abs. 3 insoweit vor, als sie speziellere Regelungen enthalten (vgl. BVerfG EuGRZ 2009, 46; OLG Schleswig NStZ 2004, 406; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08).
  • KG, 27.02.2002 - 5 Ws 80/02
    Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
    Auch eigene Strafzumessungserwägungen nach den Maßstäben innerstaatlichen Rechts haben zu unterbleiben (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 216; KG, Beschl. vom 27. Februar 2002 - 5 Ws 80/02).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2004 - 1 Ws 239/03

    Umwandlung einer in Österreich wegen Mordes verhängten lebenslangen

  • OLG Schleswig, 21.02.2003 - 1 Ws 395/02
  • RG, 12.03.1910 - V 241/09

    Wie ist die Preisminderung zu berechnen, wenn der Minderungsberechtigte die

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 02.06.2010 - 2 Ausl 19/10 I 14/10, 2 Ausl 20/10 I 15/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20435
OLG Rostock, 02.06.2010 - 2 Ausl 19/10 I 14/10, 2 Ausl 20/10 I 15/10 (https://dejure.org/2010,20435)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.06.2010 - 2 Ausl 19/10 I 14/10, 2 Ausl 20/10 I 15/10 (https://dejure.org/2010,20435)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 2 Ausl 19/10 I 14/10, 2 Ausl 20/10 I 15/10 (https://dejure.org/2010,20435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verbot der Mehrfachverteidigung im Auslieferungsverfahren

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 40 Abs. 3 IRG; § 146 S. 1 StPO
    Auslieferung eines Verbot der Doppelvertretung gilt auch im Auslieferungsverfahren

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Verbot der Doppelvertretung im Auslieferungsverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 101
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Münster, 05.12.2011 - 4 K 521/11

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Ersatz der Kosten für die Beauftragung eines

    vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 4220 E - 1/04 -, NStZ-RR 2004/191; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 2 Ausl 19/10 I 14/10 - (juris), Rdnr. 10; Wasmuth: Honoraranspruch des Verteidigers im Fall der Mehrfachverteidigung?, NStZ 1989, 348.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.01.2011 - 6 AuslS 100/10 - 71, 6 Ausl S 100/10 - 71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,40296
OLG Köln, 26.01.2011 - 6 AuslS 100/10 - 71, 6 Ausl S 100/10 - 71 (https://dejure.org/2011,40296)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.2011 - 6 AuslS 100/10 - 71, 6 Ausl S 100/10 - 71 (https://dejure.org/2011,40296)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 6 AuslS 100/10 - 71, 6 Ausl S 100/10 - 71 (https://dejure.org/2011,40296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 101
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1977 - 4 ARs 7/77

    Ersuchen seitens Jugoslawien um Herausgabe von Ablichtungen von Geschäftspapieren

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2011 - 6 AuslS 100/10
    c) Dem Herausgabezweck des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG, wonach zur Herausgabe erbetene Gegenstände "als Beweismittel für ein ausländisches Verfahren dienen können" müssen, genügt es nach höchstrichterlicher, verfassungsrechtlich unbedenklicher Rechtsprechung, wenn die Gegenstände Beweisbedeutung gewinnen können und dies nach den Umständen des Falles nicht völlig ausgeschlossen erscheint (BVerfG, NStZ-RR 02, 16; BGHSt 20, 170,173; 27, 222,227; zustimmend Schomburg/Lagodny a.a.O., § 66 Randnr.12).

    Dies unterliegt vielmehr der Beurteilung durch den ersuchenden Staat aus der Sicht seines eigenen Verfahrens (BGHSt 27, 222,227).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besagt nur, dass der Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Strafsache stehen darf, und dass andere, weniger einschneidende Maßnahmen zur Erreichung des Zwecks nicht zur Verfügung stehen dürfen (BGHSt 27, 222,227).

  • BVerfG, 14.08.2001 - 2 BvR 1142/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2011 - 6 AuslS 100/10
    c) Dem Herausgabezweck des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG, wonach zur Herausgabe erbetene Gegenstände "als Beweismittel für ein ausländisches Verfahren dienen können" müssen, genügt es nach höchstrichterlicher, verfassungsrechtlich unbedenklicher Rechtsprechung, wenn die Gegenstände Beweisbedeutung gewinnen können und dies nach den Umständen des Falles nicht völlig ausgeschlossen erscheint (BVerfG, NStZ-RR 02, 16; BGHSt 20, 170,173; 27, 222,227; zustimmend Schomburg/Lagodny a.a.O., § 66 Randnr.12).
  • OLG Köln, 02.08.2010 - 6 AuslS 81/10

    Zulässigkeit der Herausgabe beschlagnahmter Kontounterlagen an die Schweiz im

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2011 - 6 AuslS 100/10
    Den Beweiswert der Gegenstände kann der ersuchende Staat nämlich erst beurteilen, wenn er sie erhalten hat (Senat 02.08.2010 - 6 AuslS 81/10 - Grützner/Pötz/Wilkitzki a.a.O., § 66 Randnr. 10; Schomburg/Lagodny a.a.O., § 66 Randnr.12).
  • BGH, 19.02.1965 - 4 ARs 32/64

    Zulässigkeit einer richterlichen Beschlagnahme von zur persönlichen Habe des

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2011 - 6 AuslS 100/10
    c) Dem Herausgabezweck des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG, wonach zur Herausgabe erbetene Gegenstände "als Beweismittel für ein ausländisches Verfahren dienen können" müssen, genügt es nach höchstrichterlicher, verfassungsrechtlich unbedenklicher Rechtsprechung, wenn die Gegenstände Beweisbedeutung gewinnen können und dies nach den Umständen des Falles nicht völlig ausgeschlossen erscheint (BVerfG, NStZ-RR 02, 16; BGHSt 20, 170,173; 27, 222,227; zustimmend Schomburg/Lagodny a.a.O., § 66 Randnr.12).
  • OLG Köln, 13.07.2017 - 6 AuslS 45/17

    Herausgabe einer Doping-Probe im Wege der Rechtshilfe

    Nach den §§ 59, 66 Abs. 1 IRG ist Rechtshilfe "auf Ersuchen einer zuständigen Stelle eines ausländischen Staates" zu leisten, wobei es der Prüfung der Zuständigkeit der ersuchenden Stelle in der Regel nicht bedarf, wenn diese nach ihrem Geschäftsbereich und den Gepflogenheiten im zwischenstaatlichen Rechthilfeverkehr für die Stellung des Ersuchens befugt erscheint (vgl. SenE vom 26.01.2011, 6 Ausl 100/10 - 71 - , NStZ 2012, 101; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, a. a. O., § 59 Rn. 10 f.).

    Entgegen der Ansicht der Betroffenen ist auch bei der Prüfung des § 66 Abs. 2 Nr. 3 IRG eine Abwägung der Rechte des betroffenen Dritten mit den Strafverfolgungsinteressen des ersuchenden Staates geboten und nur dann eine Ablehnung einer Herausgabe wegen Drittinteressen angezeigt, wenn die drohenden Nachteile außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache, der Beweiserheblichkeit des Gegenstandes, dem beiderseitigen Interesse an einem möglichst weitgehenden Rechtshilfeverkehr und dem Interesse an der gegenseitigen Unterstützung der Vertragsteile bei der Verbrechensbekämpfung stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.1977, 4 AR 7/77, BGHSt 27, 222; SenE vom 20.10.2010, 6 AuslS 101/09 - 95 -, zitiert nach juris; SenE vom 13.12.2010, Az. 6 AuslS 121/10 - 82 -, zitiert nach juris; SenE vom 26.01.2011, 6 AuslS 100/10, - 71 -, NStZ 2012, 101; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2016, 1 AK 64/15, NStZ 2016, 187; Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a. a. O., § 66 IRG Rn. 28; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, a. a. O., § 66 IRG Rn. 14 und 40).

    Richtig ist zwar, dass die vorgenannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu § 35 Abs. 1 DAG (Deutsches Auslieferungsgesetz von 1929) ergangen ist, aber auch nach dessen Wortlaut war die "Herausgabe [des begehrten Gegenstandes] nur zulässig, wenn die ausländische Regierung sich verpflichtete, die Rechte dritter Personen unberührt zu lassen und im Falle eines bei der Übergabe gemachten Vorbehalts die herausgegebenen Gegenstände auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben." Der übereinstimmende Wortlaut von § 35 Abs. 1 DAG und § 66 Abs. 2 Nr. 3 IRG - Rechte dritter Personen müssen unberührt bleiben - steht daher nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. SenE vom 20.10.2010, 6 AuslS 101/09 - 95 -, zitiert nach juris; SenE vom 13.12.2010, Az. 6 AuslS 121/10 - 82 -, zitiert nach juris; SenE vom 26.01.2011, 6 AuslS 100/10, - 71 -, NStZ 2012, 101), einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht entgegen.

  • OLG Nürnberg, 04.09.2012 - 1 OLG Ausl 166/11

    Internationale Rechtshilfe: Antragsbefugnis für einen Antrag auf richterliche

    (1) Voraussetzung für die Herausgabe von Gegenständen nach § 66 IRG sind (über § 59 IRG hinausgehend) u. a. das Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit (§ 66 Abs. 2 Nr. 1 IRG; Art. 5 Abs. 1 a) EuRhÜbk), wobei bei ersuchten Durchsuchungen gem. Art. 14 Abs. 2 EuRhÜbk das Rechtshilfeersuchen zur Ermöglichung der Überprüfung die strafbare Handlung zu bezeichnen und eine kurze Darstellung des Sachverhalts zu enthalten hat, und aufgrund des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Notwendigkeit, dass die herauszugebenden Gegenstände vom ersuchenden Staat so genau wie möglich bezeichnet werden, damit sie identifizierbar sind und ihre Bedeutung für das bestimmte Strafverfahren erkennbar ist (vgl. Lagodny in Schomburg/Lagodny u. a., Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. § 66 Rn. 6, 34; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, Stand April 2012, § 66 Rn. 36; vgl. zu diesen Voraussetzungen der Herausgaberechtshilfe auch OLG Köln, NStZ 2012, 101).
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