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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,22
BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80 (https://dejure.org/1981,22)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1981 - 2 StR 618/80 (https://dejure.org/1981,22)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1981 - 2 StR 618/80 (https://dejure.org/1981,22)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte beim Güterumsatz

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 28
  • NJW 1981, 1325
  • MDR 1981, 332
  • NStZ 1981, 147 (Ls.)
  • StV 1981, 180
 
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Wird zitiert von ... (162)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 16.03.1928 - I 4/28

    1. Kann Anstiftung und Beihilfe zur gleichen Tat in Tatmehrheit zusammentreffen?

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Wer aber zu einer Tat, an der er als Täter mitgewirkt hat, Beihilfe leistet, kann wegen der Beihilfehandlung nicht gesondert verurteilt werden; vielmehr tritt in solchem Falle die Beihilfe hinter der Mittäterschaft zurück (Subsidiarität, vgl RGSt 62, 74, 75f; BGHSt 4, 244; Lackner, StGB 13. Aufl vor § 25 Anm 6; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl Vorbem zu §§ 25ff Rdn 51; Stree, ebd Vorbem zu §§ 52ff Rdn 107; Samson in SK StGB Bd 1, 2. Aufl vor § 52 Rdn 70).

    Die mit der neuen Straffestsetzung in diesem Falle befaßte Strafkammer ist durch das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht gehindert, die insoweit verhängte Einzelstrafe entsprechend zu erhöhen, wobei allerdings die Summe der im Falle II 2 der Urteilsgründe ausgesprochenen Einzelstrafen ebensowenig überschritten werden darf wie die bisherige, gleichfalls aufzuhebende Gesamtfreiheitsstrafe (RGSt 62, 74, 75f; vgl auch BGH, Urteil vom 4. Januar 1978 - 2 StR 636/77).

  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Dies müßte selbst dann gelten, wenn für den anderen Täter die Veräußerung des Rauschgifts eine - gegenüber dem bereits mit dem Erwerb vollendeten Handeltreiben - mitbestrafte Nachtat oder Bestandteil einer Erwerb, Einfuhr und Veräußerung umfassenden Fortsetzungstat wäre; denn strafbare Beihilfe kann sowohl zur mitbestraften Nachtat des Haupttäters (vgl RGSt 67, 70, 77; BGHSt 6, 251; BayOblG NJW 1980, 412; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl § 27 Rdn 4) als auch zum Einzelakt einer Fortsetzungstat geleistet werden, ohne daß dem die Beteiligung als Mittäter an anderen Einzelakten im Wege steht (RGSt 56, 382; Cramer in Schönke/Schröder aaO § 27 Rdn 37; Roxin in LK StGB 10. Aufl § 27 Rdn 39).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 290) fällt unter den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit, wobei Erwerb, Einfuhr und Veräußerung, sofern sie diese Merkmale aufweisen, rechtlich unselbständige Teilakte des Handeltreibens sind.
  • BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79

    Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort kann auch noch geleistet werden,

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Dies müßte selbst dann gelten, wenn für den anderen Täter die Veräußerung des Rauschgifts eine - gegenüber dem bereits mit dem Erwerb vollendeten Handeltreiben - mitbestrafte Nachtat oder Bestandteil einer Erwerb, Einfuhr und Veräußerung umfassenden Fortsetzungstat wäre; denn strafbare Beihilfe kann sowohl zur mitbestraften Nachtat des Haupttäters (vgl RGSt 67, 70, 77; BGHSt 6, 251; BayOblG NJW 1980, 412; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl § 27 Rdn 4) als auch zum Einzelakt einer Fortsetzungstat geleistet werden, ohne daß dem die Beteiligung als Mittäter an anderen Einzelakten im Wege steht (RGSt 56, 382; Cramer in Schönke/Schröder aaO § 27 Rdn 37; Roxin in LK StGB 10. Aufl § 27 Rdn 39).
  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Die innerhalb dieses Bezugsrahmens aufeinanderfolgenden Teilakte - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerung - sind nicht etwa mehrfache Verwirklichungen desselben Tatbestands, deren Verhältnis zueinander erst noch bestimmt werden müßte; vielmehr werden sie schon vom gesetzlichen Tatbestand selbst in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten zusammenfassenden Begriff des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl Stree in Schönke/Schröder aaO Vorbem zu §§ 52ffRdn 15f; Vogler in LK StGB aaO vor § 52 Rdn 30, 35; Jescheck, Strafrecht AT 3. Aufl S 580f; zuletzt Werle NJW 1980, 2671 (2674) unter Hinweis auf BGH GA 1965, 373; vgl auch BGHSt 15, 259, 262; 28, 169, 171).
  • BGH, 06.06.1975 - 2 StR 167/75

    Verhältnis von unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben von Heroin - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Zu berichtigen war der Schuldspruch dahin, daß die Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in Wegfall kommt; denn die Einfuhr des Rauschgifts diente hier jedesmal seiner gewinnbringenden Veräußerung und ist deshalb nur ein rechtlich unselbständiger, im Handeltreiben aufgehender Teilakt des Gesamtgeschehens (BGH, Beschluß vom 6. Juni 1975 - 2 StR 167/75).
  • RG, 10.01.1933 - I 1478/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen liegt vollendete Zueignung und damit

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Dies müßte selbst dann gelten, wenn für den anderen Täter die Veräußerung des Rauschgifts eine - gegenüber dem bereits mit dem Erwerb vollendeten Handeltreiben - mitbestrafte Nachtat oder Bestandteil einer Erwerb, Einfuhr und Veräußerung umfassenden Fortsetzungstat wäre; denn strafbare Beihilfe kann sowohl zur mitbestraften Nachtat des Haupttäters (vgl RGSt 67, 70, 77; BGHSt 6, 251; BayOblG NJW 1980, 412; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl § 27 Rdn 4) als auch zum Einzelakt einer Fortsetzungstat geleistet werden, ohne daß dem die Beteiligung als Mittäter an anderen Einzelakten im Wege steht (RGSt 56, 382; Cramer in Schönke/Schröder aaO § 27 Rdn 37; Roxin in LK StGB 10. Aufl § 27 Rdn 39).
  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 46/53

    Gesetzeseinheit zwischen einem Meineid und einer vorsätzlich falschen Aussage -

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Wer aber zu einer Tat, an der er als Täter mitgewirkt hat, Beihilfe leistet, kann wegen der Beihilfehandlung nicht gesondert verurteilt werden; vielmehr tritt in solchem Falle die Beihilfe hinter der Mittäterschaft zurück (Subsidiarität, vgl RGSt 62, 74, 75f; BGHSt 4, 244; Lackner, StGB 13. Aufl vor § 25 Anm 6; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl Vorbem zu §§ 25ff Rdn 51; Stree, ebd Vorbem zu §§ 52ff Rdn 107; Samson in SK StGB Bd 1, 2. Aufl vor § 52 Rdn 70).
  • BGH, 05.01.1978 - 2 StR 636/77

    Unterschlagung durch Anmietung und Nichtrückgabe von Fahrzeugen - Strafschärfende

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Die mit der neuen Straffestsetzung in diesem Falle befaßte Strafkammer ist durch das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht gehindert, die insoweit verhängte Einzelstrafe entsprechend zu erhöhen, wobei allerdings die Summe der im Falle II 2 der Urteilsgründe ausgesprochenen Einzelstrafen ebensowenig überschritten werden darf wie die bisherige, gleichfalls aufzuhebende Gesamtfreiheitsstrafe (RGSt 62, 74, 75f; vgl auch BGH, Urteil vom 4. Januar 1978 - 2 StR 636/77).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Der Große Senat für Strafsachen braucht zur Anerkennung dieser tatbestandlichen Handlungseinheit als einer gegenüber der natürlichen Handlungseinheit und dem Fortsetzungszusammenhang selbständigen rechtlichen Handlungseinheit, zumal zu dem Umfang, wie er im Schrifttum vertreten wird, nicht Stellung zu nehmen (vgl. zur "gesetzlichen Handlungseinheit" bei Rädelsführerschaft nach den §§ 90 a, 129 Abs. 2 StGB a.F.: BGHSt 15, 259, 262; beim Nachrichtensammeln nach § 92 StGB a.F.: BGHSt 16, 26, 32/33; zur "tatbestandlichen Bewertungseinheit" beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG: BGHSt 30, 28, 31).

    Der Große Senat für Strafsachen braucht auch nicht abschließend zu entscheiden, ob bei solchen Deliktstatbeständen, die in erster Linie auf die über den Einzelfall hinausreichenden mehrfachen Tatbestandsverwirklichungen abzielen (vgl. z.B. auch: § 223 b, § 170 d StGB - dazu: BGHSt 8, 92, 95; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 2 StR 109/93), ausnahmsweise Gründe zu finden sind, welche die rechtliche Zusammenfassung mehrerer schon für sich tatbestandsmäßiger Handlungen als fortgesetzte Tat jenseits des Bereichs natürlicher Handlungseinheit und tatbestandlicher Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28, 31) geboten erscheinen lassen, um das verwirklichte Unrecht und die Schuld insgesamt sachgerecht, d.h. am Sinn des Tatbestands ausgerichtet, zu erfassen.

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige (eigensüchtige) auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Der Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln umfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 6, 246, 247; 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31; 30, 277, 278; 30, 359, 360; 34, 124, 125; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 140 m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1980 - 4 StR 503/80   

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https://dejure.org/1980,685
BGH, 11.12.1980 - 4 StR 503/80 (https://dejure.org/1980,685)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1980 - 4 StR 503/80 (https://dejure.org/1980,685)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 503/80 (https://dejure.org/1980,685)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 15
  • NJW 1981, 831
  • MDR 1981, 333
  • NStZ 1981, 147 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Der 4. Strafsenat hat in seinem Beschluß StV 1995, 620 sowie in seinen Beschlüssen vom 3. August 1995 - 4 StR 420/95 - und vom 16. April 1996 - 4 StR 80/96 - ebenso entschieden und Ähnliches schon in seinen früheren Entscheidungen BGHSt 38, 172, 176; 38, 212; BGH NStZ 1992, 397 ausgesprochen (vgl. auch BGH GA 1981, 321 m. Anm. Rieß).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    (1) Eine solche eingeschränkte Überprüfung kann etwa in Betracht kommen, wenn eine vorangegangene Entscheidung der Beurteilung des Revisionsgerichts nach § 336 Satz 2 StPO (vgl. zu einem unanfechtbaren Eröffnungsbeschluss BGH, Urteil vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 503/80, GA 1981, 321) oder nach § 269 StPO (s. etwa BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 241) grundsätzlich entzogen ist.
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Mit der Behauptung einer falschen Anwendung des normativen Zuständigkeitsmerkmals des § 74 c Abs. 1 Nr. 6 GVG (Erforderlichkeit besonderer Kenntnisse des Wirtschaftslebens zur Beurteilung des Falles) kann die Revision nicht begründet werden; dieses Zuständigkeitsrmerkmal ist nur bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu prüfen (vgl. BGH GA 1981, 321 m. Anm. Rieß zur gleichliegenden Problematik des Merkmals "der besonderen Bedeutung" in §§ 74 Abs. 1 Satz 2, 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG; Pfeiffer in KK § 6 a Rdn. 5; Pikart in KK § 338 Rdn. 68; Mayr in KK § 74 c GVG Rdn. 4; Rieß in Loewe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 209 a Rdn. 41 und 45 m.w.N.; Rieß NJW 1978, 2265, 2268; im Ergebnis auch Meyer-Goßner NStZ 1981, 168, 170).
  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Hierzu hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 10. Januar 1969 - 5 StR 682/68 - entschieden (GA 1970, 25, 240), das Revisionsgericht könne den insoweit in Betracht kommenden Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur beachten, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge ordnungsmäßig erhoben worden sei (ebenso Engelhardt in KK 2. Aufl. § 269 Rdn. 10 sowie Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 269 Rdn. 12; vgl. auch BGH GA 1981, 321 sowie OLG Düsseldorf NStZ 1990, 292, 293) [OLG Düsseldorf 05.03.1990 - 2 Ss 335/89 64/89 III].
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Der Angeklagte verkennt nicht, daß die Revision grundsätzlich nicht auf die Behauptung gestützt werden kann, ein Gericht niederer Ordnung wäre zuständig gewesen (BGHSt 9, 367, 368; BGH GA 1981, 321).
  • LG Bonn, 25.06.1998 - 8 S 52/98

    Radarwarngerät - §§ 138, 817 S. 2 BGB; (Hinweis: vgl. seit 1.1.02 die gesetzliche

    Diese Vorschrift, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHSt 30, 15 ff. = NJW 1981, 831) auch den Betrieb von Radarwarngeräten als Einrichtung, die den Empfang von Nachrichten ermöglicht, erfaßte, ist durch das Postneuordnungsgesetz vom 14.9.1994 (BGBl 1, 2325) bereits zu einem konkreten Gefährdungsdelikt umgestaltet und durch das Telekommunikationsgesetz vom 25.7.1996 (BGBl 1, 1120) endgültig aufgehoben worden.
  • OLG Celle, 25.04.1995 - 2 Ss 33/95
    Vielmehr ist ein derartiger Grundrechtsverstoß verfahrensrechtlicher Natur vom Revisionsgericht allein auf entsprechend ausgeführte Verfahrensrüge zu prüfen (vgl. Bundesgerichtshof GA 1970, 25 und 240; sowie Bundesgerichtshof GA 1981, 321 m.Anm. Rieß; BGHR StPO § 269 Unzuständigkeit 2).
  • LG Berlin, 15.07.1997 - 538 Qs 52/97

    Das Mitführen eines an die Fahrzeugstromversorgung angeschlossenen

    Die vom BGH in seiner Entscheidung vom 11.12.1980 (BGHSt 30, 15ff.) vertretene Auslegung des Nachrichtenbegriffs zum FAG a. E sei jedoch auf § 95 TKG zu übertragen.
  • OLG Stuttgart, 19.10.1984 - 2 U 39/84

    Rechtmäßigkeit der Vertragsklausel "Rolladen-Jalousien-Klappladen-Fenster und

    Da die Beklagte sich mit ihrem Antragsformular nicht an einen bestimmten, besonders sachkundigen Kundenkreis wendet, sondern die verschiedenartigsten Bevölkerungskreise beliefert, ist Maßstab für die Auslegung die Verständnismöglichkeit eines rechtsunkundigen Durchschnittskunden (BGH NJW 1981, 867; 1980; 831 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 503/80] ; Senatsurteil WRP 1981, 167).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1980 - 4 StR 581/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1469
BGH, 04.12.1980 - 4 StR 581/80 (https://dejure.org/1980,1469)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1980 - 4 StR 581/80 (https://dejure.org/1980,1469)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1980 - 4 StR 581/80 (https://dejure.org/1980,1469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handelteiben mit Betäubungsmitteln durch deren gewinnbringende Weiterveräußerung - Besitz von Betäubungsmitteln als rechtlich unselbstständiger Teilakt des unerlaubten Handeltreibens - Steuerhehlerei durch Weiterveräußerung von Heroin - Annahme einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 146
  • NStZ 1981, 147
  • StV 1981, 129
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75

    Rechtsmittelbefugnis der Eltern eines volljährigen Verurteilten

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - 4 StR 581/80
    Auch der Besitz ist nur ein rechtlich unselbständiger Teilakt des unerlaubten Handeltreibens und der unerlaubten Abgabe und geht deshalb in diesen Tatbeständen auf, der Erwerb zum Zwecke des Eigenverbrauchs und der unentgeltlichen Abgabe wird dagegen von ihnen nicht umfaßt (vgl. Schmidt in MDR 1978, 5 ff und die dort angegebenen Rechtsprechungsnachweise).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsätze für die Beurteilung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz hin, die das Landgericht zu beachten haben wird (vgl. Schmidt in MDR 1978, 5 ff; 1979, 884 ff).

  • BGH, 24.04.1979 - 1 StR 98/79

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Tatmehrheit oder fortgesetzte Tat -

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - 4 StR 581/80
    Diese ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (vgl. BGH NJW 1979, 2358; BGH, Beschluß vom 9. August 1979 - 4 StR 407/79 - m.w.Nachw.).

    Die Hinterziehung von Steuern oder Zöllen sowie der Bannbruch können aber auch bei Waren begangen werden, deren Einfuhr verboten ist (§ 370 Abs. 5 AO; vgl. BGH NJW 1979, 2358).

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - 4 StR 581/80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist vielmehr, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, auch bei der Tathandlung des Handeltreibens ein besonders schwerer Fall anzunehmen (vgl. BGHSt 25, 290; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1978 - 5 StR 771/77).
  • BGH, 09.08.1979 - 4 StR 407/79

    Steuerhehlerei bei Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum - Kummulative

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - 4 StR 581/80
    Diese ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (vgl. BGH NJW 1979, 2358; BGH, Beschluß vom 9. August 1979 - 4 StR 407/79 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.01.1978 - 5 StR 771/77

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Vorliegen der Tathandlung des

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - 4 StR 581/80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist vielmehr, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, auch bei der Tathandlung des Handeltreibens ein besonders schwerer Fall anzunehmen (vgl. BGHSt 25, 290; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1978 - 5 StR 771/77).
  • BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09

    Grenzen der Hinweispflicht bei veränderten Sachverhaltsumständen; Steuerhehlerei;

    Eine solche ist beim Ankauf bemakelter Ware zum Marktpreis gegeben, wenn die Ware - wie festgestellt - mit Gewinn weiterverkauft werden soll (BGH NStZ 1981, 147).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 355/82
    Eine solche ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern dabei auch ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (vgl. BGH NStZ 1981, 147 ; BGH Beschluß vom 9. August 1979 - 4 StR 407/79, jeweils m.w.Nachw.).

    Denn ein wirtschaftliches Interesse ist stets zu bejahen, wenn und soweit die Betäubungsmittel zur gewinnbringenden Weiterveräußerung erworben werden (vgl. BGH NStZ 1981, 147 ).

  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 343/81

    Vom Gesamtvorsatz umfasste Einzelhandlungen als Teil einer fortgesetzten Handlung

    Die Weiterveräußerung selbst ist entgegen der Auffassung des Landgerichts lediglich als straflose Nachtat zu werten (vgl. BGH NStZ 1981, 147).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.12.1980 - RReg. 4 St 241/80   

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https://dejure.org/1980,1869
BayObLG, 01.12.1980 - RReg. 4 St 241/80 (https://dejure.org/1980,1869)
BayObLG, Entscheidung vom 01.12.1980 - RReg. 4 St 241/80 (https://dejure.org/1980,1869)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Dezember 1980 - RReg. 4 St 241/80 (https://dejure.org/1980,1869)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 340
  • NStZ 1981, 147
  • BayObLGSt 1980, 142
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