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Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.01.1981

Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,668
BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80 (https://dejure.org/1980,668)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1980 - 3 StR 410/80 (https://dejure.org/1980,668)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1980 - 3 StR 410/80 (https://dejure.org/1980,668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betrugs - Verletzung eines Beweisaufnahmeverfahrens

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Einführung von Urkunden durch Verlesen des wesentlichen Inhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 249

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 10
  • NJW 1981, 694
  • MDR 1981, 330
  • NStZ 1981, 231
  • StV 1981, 217
  • JR 1982, 82
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …

    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80
    Dazu war es hier nicht erforderlich, alle im einzelnen abgehandelten Umstände im schriftlichen Urteil noch einmal zusammenzufassen und ausdrücklich gegeneinander abzuwägen (vgl. BGHSt 10, 208, 212) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].

    Auch ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit für die Täterschaft des Angeklagten kann die notwendige persönliche Überzeugung des Tatrichters nicht ersetzen (vgl. BGHSt 10, 208 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH VRS 39, 103, je mit weiteren Hinweisen).

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …

    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80
    Unter der Geltung dieses § 249 StPO (aF), nach dem Urkunden und andere als Beweismittel dienende Schriftstücke durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt werden, hat die Rechtsprechung es zugelassen, daß der Vorsitzende anstelle der Verlesung den wesentlichen Inhalt in der Hauptverhandlung bekannt gibt, wenn die Aufklärungspflicht nicht die wörtliche Verlesung eines Schriftstücks gebietet und kein Verfahrensbeteiligter widerspricht (vgl. BGHSt 1, 94, 96 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51];… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 249 Rdn 32 mit Rechtsprechungshinweisen in den Fußnoten 8 bis 10).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger …

    Die einzelnen Zahlungen stellen sich, auch wenn der Vorsatz des Angeklagten von Anfang an hierauf gerichtet war, als bloße Schadenswiedergutmachung dar (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 3 StR 410/80, juris Rn. 18;… SSW/Satzger, StGB, 4. Aufl., § 263 Rn. 225).
  • BGH, 20.06.2023 - 5 StR 47/23

    Unzulässige Berücksichtigung von nicht in die Hauptverhandlung eingeführten …

    a) Nach dem - von den Berufsrichtern der erkennenden Strafkammer in ihrer dienstlichen Erklärung zugestandenen - Revisionsvortrag des Beschwerdeführers wurde die Statistik weder durch Verlesung nach § 249 Abs. 1 StPO oder einen Inhaltsbericht der Vorsitzenden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 3 StR 410/80, BGHSt 30, 10) noch im Wege des Selbstleseverfahrens nach § 249 Abs. 2 StPO oder der Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht.
  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03

    Geständnis; Angeklagter; Erklärung des Verteidigers; Verlesung; Schweigerecht

    Das Selbstleseverfahren muss vor dem Schluss der Beweisaufnahme beendet sein (BGHSt 30, 10, 11); keine Grenze sieht das Gesetz dagegen für den Beginn der Selbstlesung vor.
  • OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß dem Verlesen der Gutachten die Bekanntgabe ihres Inhalts durch den Vorsitzenden gleichsteht, wenn und solange nicht von einem Prozeßbeteiligten die Verlesung beantragt wird oder die Aufklärungspflicht sie gebietet (BGHSt 1, 94, 96; BGHSt 30, 10 = NJW 1981, 694; SenE BA 13 (1976), 366; OLG Düsseldorf VRS 59, 269; OLG Hamm OLGSt, § 274 Seite 3 = MDR 1964, 344 und BA 6 (1969), 243 = VRS 36, 290;… Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 4. Aufl., Rdnr. 110).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 10/99

    Mißbräuchlicher Formaltermin; Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Damit ist der behauptete Verfahrensverstoß hinreichend belegt, denn bei dem Akten befinden sich, wie von der Revision vorgetragen, nur zwei Bundeszentralregisterauskünfte, die unter dem 3. Juni 1998 erteilt wurden, nämlich die beiden auf die Aliasnamen des Angeklagten lautenden Auskünfte, die aber bereits am 28. September, und zwar, da ausweislich des Protokolls kein Verfahrensbeteiligter widersprochen hatte, auch in zulässiger Weise (vgl. BGHSt 30, 10;… Diemer in KK-StPO 4. Aufl. § 249 Rdn. 28;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 249 Rdn. 26, jew. m.N.), durch Bekanntgabe ihres wesentlichen Inhalts zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden waren.
  • OLG Köln, 19.09.1997 - Ss 433/97
    Dies kann grundsätzlich im Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO , ferner durch Bericht des Vorsitzenden über den wesentlichen Inhalt der Urkunde (vgl. BGHSt 30, 10, 14;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 249 Rdn. 25) sowie durch Vorhalt (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1987; OLG Köln, VRS 1973, 136) geschehen.
  • BGH, 16.09.1981 - 3 StR 288/81

    Stützen eines Urteils auf vom Angeklagten widerrufene Angaben vor der britischen …

    Da die Niederschrift über die konsularische Vernehmung des Zeugen Ha. somit den Wortlaut des ihm nach Blatt 15 der Akten gemachten Vorhalts nicht wiedergibt, hätte ergänzend zur Feststellung dessen, was ihm - über die Tatsache des Herointransports hinaus - als Inhalt seiner früheren Angaben vorgehalten worden war, das Protokoll über seine polizeiliche Vernehmung vom 7. Dezember 1979 im Wege des Urkundenbeweises (§ 249 StPO; BGH NStZ 1981, 231) in die Hauptverhandlung eingeführt werden müssen, wenn eine Anhörung der Vernehmungsbeamten nicht in Betracht kam (…vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Verfahrens Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 249 Rdn 3, § 250 Rdn 16 und § 251 Rdn 18 bis 19).
  • BGH, 24.02.1982 - 3 StR 444/81

    Verunglimpfung des Staates - Werbung für die terroristische Vereinigung der "Rote …

    Dem Senat ist es verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters, die Rechtsfehler nicht erkennen läßt, durch eine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteile vom 3. Mai 1978 - 3 StR 127/78 - und vom 10. Dezember 1980 - 3 StR 410/80, insoweit in BGHSt 30, 10 nicht abgedruckt).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3081
BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80 (https://dejure.org/1981,3081)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1981 - 2 StR 461/80 (https://dejure.org/1981,3081)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1981 - 2 StR 461/80 (https://dejure.org/1981,3081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Revision wegen Bestellung eines Pflichtverteidigers - Rechtswirkungen des Rechts auf einen Wahlverteidiger vor Gericht - Voraussetzungen zur Pflicht des Gerichts die Verhandlung bei Bestellung eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 231
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77

    Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das …

    Auszug aus BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80
    Zwar wird bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung regelmäßig zu fordern sein, daß die Urteilsgründe nicht nur die Höhe der hinterzogenen Steuer, sondern auch deren Berechnung im einzelnen ergeben müssen (z.B. BGH, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77); darauf kann jedoch ausnahmsweise verzichtet werden, wenn die Richtigkeit der Berechnung außer Zweifel steht und vom Angeklagten nicht bemängelt wird.
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des …

    Auszug aus BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80
    Diese Unterbrechung genügte jedoch nicht, um dem Verteidiger ausreichende Gelegenheit zur Nachprüfung der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts zu geben; § 338 Nr. 1 Halbsatz 2 Buchst. c StPO schließt daher die Erhebung der Besetzungsrüge mit der Revision nicht aus (BGHSt 29, 283 = NW 1980, 2364).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers - …

    Auszug aus BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80
    Nach § 228 Abs. 2 StPO gibt eine solche dem Angeklagten nicht das Recht, eine Aussetzung der Verhandlung zu verlangen; unter den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 StPO ist ihm vielmehr ein anderer Verteidiger zu bestellen (BGH, Urteile vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - und vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72).
  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
    Auszug aus BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80
    Die Revision verkennt mit ihren Darlegungen schon die zu dem früheren Rechtszustand ergangene Rechtsprechung, die einen Unterschied zwischen beruflichen Abhaltungsgründen und einem beabsichtigten Urlaub machte (BGH NJW 1977, 443).
  • BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Mineralölsteuerhinterziehung - Einwand der …

    Auszug aus BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80
    Nach § 228 Abs. 2 StPO gibt eine solche dem Angeklagten nicht das Recht, eine Aussetzung der Verhandlung zu verlangen; unter den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 StPO ist ihm vielmehr ein anderer Verteidiger zu bestellen (BGH, Urteile vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - und vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72).
  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 182/79

    Revisionsrechtlicher Prüfungsumfang bei Ermessensentscheidungen des Tatrichters, …

    Auszug aus BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80
    Der Vorsitzende überschritt zudem sein Ermessen schon nach altem Recht nicht dadurch, daß er die Erklärung der Schöffin ohne weitere Nachprüfung hinnahm und nicht den Nachweis verlangte, der Urlaub sei nicht zu verlegen gewesen (BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 182/79).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 710/81

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Strafbarkeit wegen …

    Das Revisionsgericht kann die Befreiung eines Schöffen durch den Strafkammervorsitzenden nur daraufhin überprüfen, ob sie willkürlich erfolgt ist (§ 336 Satz 2 StPO i.V.m. § 77 Abs. 1, 3 Satz 3, § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG; vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 1981 - 2 StR 461/80 - undvom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80).
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