Rechtsprechung
| BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81 |
Rache am Onkel
§ 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege richterlicher Rechtsfortbildung ist § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB analog anwendbar, wenn ein Heimtückemord im Einzelfall aufgrund außergewöhnlicher Umstände weniger verwerflich ist (jedoch keine Verneinung des Mordtatbestands an sich: Vermeidung des Anwendungsbereichs des § 213 StGB)
Volltextveröffentlichungen (4)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Strafmilderung wegen "außergewöhnlichen Umständen"?
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Anwendung von § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bei Mord
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Heimtückische Tötung; Außergewöhnliche Umstände; Lebenslange Freiheitsstrafe; Unverhältnismäßigkeit; Strafmilderung
Besprechungen u.ä. (2)
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafmilderung wegen außergewöhnlicher Umstände
- uni-freiburg.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Tötungsdelikte in der Rechtsprechung zwischen BVerfGE 45, 187 und BGH-GSSt 1/81 (Prof. Dr. Albin Eser)
Verfahrensgang
- BGH, 26.01.1981 - 4 StR 430/80
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
- BGH, 30.07.1981 - 4 StR 430/80
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 105
- NJW 1981, 1965
- MDR 1981, 771
- NStZ 1981, 344
- StV 1981, 519
Wird zitiert von ... (133) Zitiert selbst (24)
- BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57
Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …
Auszug aus BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Ist im Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 45, 187 das Mordmerkmal der Heimtücke entgegen den Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 9, 385, und BGHSt 11, 139 zu verneinen, wenn der Täter zur Tat dadurch veranlaßt worden ist, daß das Opfer ihn oder einen nahen Angehörigen schwer beleidigt, mißhandelt und mit dem Tode bedroht hat, und die Tatausführung über die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers hinaus nicht besonders verwerflich (tückisch oder hinterhältig) ist?.Die Rechtsauffassung, die der Große Senat in früheren Entscheidungen (BGHSt 9, 385 und BGHSt 11, 139) vertreten habe, stehe zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem kaum auflösbaren Widerspruch.
Auch im Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 45, 187 kann das Mordmerkmal der Heimtücke entsprechend den Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 9, 385 und BGHSt 11, 139 bejaht werden, wenn der Täter zu der Tat dadurch veranlaßt worden ist, daß das Opfer ihn oder einen nahen Angehörigen schwer beleidigt, mißhandelt und mit dem Tode bedroht hat, und die Tatausführung über die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers hinaus nicht besonders verwerflich (tückisch oder hinterhältig) ist.
Der Große Senat für Strafsachen hat bisher die Auffassung vertreten, § 211 Abs. 2 StGB umschreibe abschließend die (geschlossenen) Tatbestände der Tötungsverbrechen, die das Gesetz als besonders verwerflich beurteile; deshalb komme eine zusätzliche Verwerflichkeitsprüfung nicht in Betracht (BGHSt 9, 385, 389; BGHSt 11, 139, 143).
Der am "hinterrücks überfallenden Opfer" orientierte Schutz- und Gefährlichkeitsgedanke (vgl. BGHSt 11, 139, 143, 144) verliert an Bedeutung, wenn schon das feindselige Streitgespräch heimtückische Tötung entfallen läßt, falls die Tat "unmittelbar" aus ihm hervorgeht.
Was der Große Senat für Strafsachen im Jahre 1957 gegen das "vage Kriterium der besonderen Verwerflichkeit" (Arzt JR 1979, 7, 9) einwandte - "die Rechtsprechung würde zu unsicher und ungleichmäßig" (BGHSt 11, 139, 143) -, trifft nach wie vor zu (…gegen eine "gesamtwürdigende Typenkorrektur" wenden sich z. B. auch Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 211 Rdn. 2;… Jähnke in LK 10. Aufl. vor § 211 Rdn. 37; Lackner in Verhandlungen des Deutschen Juristentages 1980 Bd. II M 25, 36;… Maurach/Schröder, Strafrecht BT I 6. Aufl. § 2 III A 3a; Rengier MDR 1979, 969, 972 und MDR 1980, 1, 6).
Wer einen anderen (in feindseliger Willensrichtung - vgl. BGHSt 9, 385, 390) heimtückisch tötet, verübt, weil er sein Opfer "hinterrücks überfällt" (BGHSt 11, 139, 144), auf Grund seines Vorgehens einen Mord.
Die bisherige Rechtsprechung hat Entlastungsfaktoren, die das Ausmaß der Schuld verringern, nur mittelbar - im Rahmen der Prüfung der inneren Tatsache heimtückischen Handelns - erfaßt (vgl. BGHSt 6, 120, 121; BGHSt 6, 329, 331; BGHSt 11, 139, 144; BGH NJW 1966, 1823, 1824; BGH NJW 1978, 709, 710; BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805;… BGH GA 1979, 337, 338).
- BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56
Begriff der Heimtücke
Auszug aus BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Ist im Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 45, 187 das Mordmerkmal der Heimtücke entgegen den Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 9, 385, und BGHSt 11, 139 zu verneinen, wenn der Täter zur Tat dadurch veranlaßt worden ist, daß das Opfer ihn oder einen nahen Angehörigen schwer beleidigt, mißhandelt und mit dem Tode bedroht hat, und die Tatausführung über die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers hinaus nicht besonders verwerflich (tückisch oder hinterhältig) ist?.Die Rechtsauffassung, die der Große Senat in früheren Entscheidungen (BGHSt 9, 385 und BGHSt 11, 139) vertreten habe, stehe zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem kaum auflösbaren Widerspruch.
Auch im Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 45, 187 kann das Mordmerkmal der Heimtücke entsprechend den Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 9, 385 und BGHSt 11, 139 bejaht werden, wenn der Täter zu der Tat dadurch veranlaßt worden ist, daß das Opfer ihn oder einen nahen Angehörigen schwer beleidigt, mißhandelt und mit dem Tode bedroht hat, und die Tatausführung über die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers hinaus nicht besonders verwerflich (tückisch oder hinterhältig) ist.
Der Große Senat für Strafsachen hat bisher die Auffassung vertreten, § 211 Abs. 2 StGB umschreibe abschließend die (geschlossenen) Tatbestände der Tötungsverbrechen, die das Gesetz als besonders verwerflich beurteile; deshalb komme eine zusätzliche Verwerflichkeitsprüfung nicht in Betracht (BGHSt 9, 385, 389; BGHSt 11, 139, 143).
Wer einen anderen (in feindseliger Willensrichtung - vgl. BGHSt 9, 385, 390) heimtückisch tötet, verübt, weil er sein Opfer "hinterrücks überfällt" (BGHSt 11, 139, 144), auf Grund seines Vorgehens einen Mord.
Fälle wie BGHSt 3, 183 (oder BGHSt 9, 385; BGH NJW 1966, 1823; 1978, 709; BGH…, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; der Vorlegungsfall) einerseits und BGHSt 2, 60 (oder BGHSt 2, 251; 23, 119; 28, 210; BVerfGE 50, 5 ) andererseits lassen auf der Ebene des Tatbestands keine Differenzierung zu, weil das Unrecht des Tötens unter bewußter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ihnen allen anhaftet.
Die bisherige Rechtsprechung hat punktuell - in dem Erfordernis der "feindlichen Willensrichtung" - Beweggründe des Täters berücksichtigt und heimtückische Tatbegehung verneint, wenn er "zum Besten" des Opfers zu handeln glaubte (BGHSt 9, 385, 390; BGH NJW 1978, 709; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 3 StR 433/80 - bei Holtz MDR 1981, 267 ).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Ist im Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 45, 187 das Mordmerkmal der Heimtücke entgegen den Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 9, 385, und BGHSt 11, 139 zu verneinen, wenn der Täter zur Tat dadurch veranlaßt worden ist, daß das Opfer ihn oder einen nahen Angehörigen schwer beleidigt, mißhandelt und mit dem Tode bedroht hat, und die Tatausführung über die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers hinaus nicht besonders verwerflich (tückisch oder hinterhältig) ist?.Auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord vom 21. Juni 1977 (BVerfGE 45, 187 ) könne "Heimtücke als Merkmal besonders verwerflicher Tatausführung nicht schon in jedem Ausnutzen wie auch immer begründeter Arg- und Wehrlosigkeit aus wie auch immer gearteten Motiven gesehen werden".
Auch im Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 45, 187 kann das Mordmerkmal der Heimtücke entsprechend den Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 9, 385 und BGHSt 11, 139 bejaht werden, wenn der Täter zu der Tat dadurch veranlaßt worden ist, daß das Opfer ihn oder einen nahen Angehörigen schwer beleidigt, mißhandelt und mit dem Tode bedroht hat, und die Tatausführung über die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers hinaus nicht besonders verwerflich (tückisch oder hinterhältig) ist.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem genannten Urteil eine "am verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte restriktive Auslegung" der Tatmodalitäten der Heimtücke und der Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat als eine der Voraussetzungen der Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord angesehen (BVerfGE 45, 187 Leitsätze 1 und 4).
Aus dem Vorliegen und der konkreten Beschaffenheit solcher Schuldmomente erwachsen die "Grenzfälle" (BVerfGE 45, 187, 266/267), in welchen die Frage der Verhältnismäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe Berechtigung gewinnt.
Vielmehr kann das Gewicht des Mordmerkmals der Heimtücke nur durch Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben, so verringert werden, daß jener "Grenzfall" (BVerfGE 45, 187, 266, 267) eintritt, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich geminderter Schuld unverhältnismäßig wäre.
- BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden …
Auszug aus BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Fälle wie BGHSt 3, 183 (oder BGHSt 9, 385; BGH NJW 1966, 1823; 1978, 709; BGH…, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; der Vorlegungsfall) einerseits und BGHSt 2, 60 (oder BGHSt 2, 251; 23, 119; 28, 210; BVerfGE 50, 5 ) andererseits lassen auf der Ebene des Tatbestands keine Differenzierung zu, weil das Unrecht des Tötens unter bewußter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ihnen allen anhaftet.Die bisherige Rechtsprechung hat Entlastungsfaktoren, die das Ausmaß der Schuld verringern, nur mittelbar - im Rahmen der Prüfung der inneren Tatsache heimtückischen Handelns - erfaßt (vgl. BGHSt 6, 120, 121; BGHSt 6, 329, 331; BGHSt 11, 139, 144; BGH NJW 1966, 1823, 1824; BGH NJW 1978, 709, 710; BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805;… BGH GA 1979, 337, 338).
Die bisherige Rechtsprechung hat punktuell - in dem Erfordernis der "feindlichen Willensrichtung" - Beweggründe des Täters berücksichtigt und heimtückische Tatbegehung verneint, wenn er "zum Besten" des Opfers zu handeln glaubte (BGHSt 9, 385, 390; BGH NJW 1978, 709; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 3 StR 433/80 - bei Holtz MDR 1981, 267 ).
- BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78
Zum Begriff des heimtückischen Tötens
Auszug aus BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Es komme nicht darauf an, ob es nunmehr begründetermaßen arglos sein dar, sondern darauf, ob es in seinem Verhalten Arglosigkeit zeige (BGHSt 28, 210, 211; vgl. hierzu auch BGH NJW 1980, 792; BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77; a. A. Arzt JR 1979, 7, 12).Tötungshandlungen wie diejenigen, die Gegenstand der Entscheidungen BVerfGE 50, 5 und BGHSt 28, 210 waren, würden aus dem Anwendungsbereich des § 211 StGB herausfallen.
Fälle wie BGHSt 3, 183 (oder BGHSt 9, 385; BGH NJW 1966, 1823; 1978, 709; BGH…, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; der Vorlegungsfall) einerseits und BGHSt 2, 60 (oder BGHSt 2, 251; 23, 119; 28, 210; BVerfGE 50, 5 ) andererseits lassen auf der Ebene des Tatbestands keine Differenzierung zu, weil das Unrecht des Tötens unter bewußter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ihnen allen anhaftet.
- BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78
Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord
Auszug aus BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Es hat in einem Beschluß vom 24. April 1978 - 1 BvR 425/77 - (JR 1979, 28 mit Anm. von Bruns) festgestellt, daß § 212 Abs. 2 StGB mit dem Grundsatz vereinbar ist und es hat mit Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 1 BvR 983/78 - (BVerfGE 50, 5 ), in einem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eindeutigen Fall der Heimtücke gebilligt, daß das Schwurgericht dieses Mordmerkmal angenommen und den erheblich vermindert schuldfähigen Täter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hat, obgleich er "lediglich das Überraschungsmoment", nicht aber "vorhandenes Vertrauen" (…Gesichtspunkte, denen insbesondere von Eser in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 211 Rdn. 26 die Bedeutung von Abgrenzungskriterien beigelegt wird) ausnutze.Tötungshandlungen wie diejenigen, die Gegenstand der Entscheidungen BVerfGE 50, 5 und BGHSt 28, 210 waren, würden aus dem Anwendungsbereich des § 211 StGB herausfallen.
Fälle wie BGHSt 3, 183 (oder BGHSt 9, 385; BGH NJW 1966, 1823; 1978, 709; BGH…, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; der Vorlegungsfall) einerseits und BGHSt 2, 60 (oder BGHSt 2, 251; 23, 119; 28, 210; BVerfGE 50, 5 ) andererseits lassen auf der Ebene des Tatbestands keine Differenzierung zu, weil das Unrecht des Tötens unter bewußter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ihnen allen anhaftet.
- BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77
Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers - …
Auszug aus BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Ohne Arg sei es aber schon dann nicht, wenn der Tötungshandlung "eine in offener Feindschaft geführte Auseinandersetzung unmittelbar vorausgehe" (BGHSt 27, 322, 324; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 1978 - 2 StR 724/77 -, wiedergegeben von Rengier MDR 1979, 969, 973).Es läßt sich nicht bestreiten, daß in den tragenden Gründen der Entscheidung BGHSt 27, 322 ein "Bruch mit der bisherigen Begründungslinie" liegt (…Geilen a.a.O. S. 246; M.-K. Meyer JR 1979, 441, 442;… Rengier a.a.O.).
Es ist nicht Sache des Großen Senats, die für und gegen BGHSt 27, 322 sprechenden Gesichtspunkte, die eine definitorische Grenzkorrektur betreffen, welche für den Vorlegungsfall ohne Bedeutung ist, in diesem Beschluß umfassend zu erörtern.
- BGH, 12.07.1966 - 1 StR 291/66
'hünenhafter Wüterich' - §§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten; …
Auszug aus BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Fälle wie BGHSt 3, 183 (oder BGHSt 9, 385; BGH NJW 1966, 1823; 1978, 709; BGH…, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; der Vorlegungsfall) einerseits und BGHSt 2, 60 (oder BGHSt 2, 251; 23, 119; 28, 210; BVerfGE 50, 5 ) andererseits lassen auf der Ebene des Tatbestands keine Differenzierung zu, weil das Unrecht des Tötens unter bewußter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ihnen allen anhaftet.Die bisherige Rechtsprechung hat Entlastungsfaktoren, die das Ausmaß der Schuld verringern, nur mittelbar - im Rahmen der Prüfung der inneren Tatsache heimtückischen Handelns - erfaßt (vgl. BGHSt 6, 120, 121; BGHSt 6, 329, 331; BGHSt 11, 139, 144; BGH NJW 1966, 1823, 1824; BGH NJW 1978, 709, 710; BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805;… BGH GA 1979, 337, 338).
- BGH, 21.06.1978 - 3 StR 56/78
Hinderung des Erkennens der Bedeutung der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des …
Auszug aus BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Fälle wie BGHSt 3, 183 (oder BGHSt 9, 385; BGH NJW 1966, 1823; 1978, 709; BGH, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; der Vorlegungsfall) einerseits und BGHSt 2, 60 (oder BGHSt 2, 251; 23, 119; 28, 210; BVerfGE 50, 5 ) andererseits lassen auf der Ebene des Tatbestands keine Differenzierung zu, weil das Unrecht des Tötens unter bewußter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ihnen allen anhaftet.Die bisherige Rechtsprechung hat Entlastungsfaktoren, die das Ausmaß der Schuld verringern, nur mittelbar - im Rahmen der Prüfung der inneren Tatsache heimtückischen Handelns - erfaßt (vgl. BGHSt 6, 120, 121; BGHSt 6, 329, 331; BGHSt 11, 139, 144; BGH NJW 1966, 1823, 1824; BGH NJW 1978, 709, 710; BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805;… BGH GA 1979, 337, 338).
- BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69
Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz …
Auszug aus BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Im Gegensatz zu früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 7, 218, 221; BGHSt 20, 301, 302; BGHSt 23, 119, 120;… BGH GA 1967, 244, 245) beantwortet er die Frage, "mit welcher Entwicklungsmöglichkeit das Opfer rechnen muß, damit seine Arglosigkeit entfällt" (Geilen, Gedächtnisschrift für Horst Schröder S. 235, 239), dahin, da es weder mit einem Angriff auf sein Leben oder auf seine körperliche Unversehrtheit noch überhaupt mit Tätlichkeiten zu rechnen brauche.Fälle wie BGHSt 3, 183 (oder BGHSt 9, 385; BGH NJW 1966, 1823; 1978, 709; BGH…, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; der Vorlegungsfall) einerseits und BGHSt 2, 60 (oder BGHSt 2, 251; 23, 119; 28, 210; BVerfGE 50, 5 ) andererseits lassen auf der Ebene des Tatbestands keine Differenzierung zu, weil das Unrecht des Tötens unter bewußter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ihnen allen anhaftet.
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
- BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
- BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
- BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53
Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits …
- BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52
Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht …
- BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
- BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80
Totschlag im minderschweren Fall
- BGH, 26.09.1961 - 1 StR 354/61
Hingerissensein zur Tötung der Ehefrau durch deren Beleidigungen und …
- BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65
Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem …
- BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
- BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten …
- BVerfG, 24.04.1978 - 1 BvR 425/77
- BGH, 23.05.1978 - 5 StR 664/77
Schuldspruch wegen Mordes bei heimtückisch begangener Tötung - …
- BGH, 24.05.1978 - 2 StR 724/77
Heimtücke ausschließende Feindseligkeit bei der Tötungshandlung vorangegangenen …
- BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02
Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben
Für die Straffindung ist eine etwaige obligatorische Milderung nach § 35 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB der Milderung wegen Vorliegens außergewöhnlicher Umstände beim Heimtückemord (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB analog, gemäß BGHSt 30, 105) vorgreiflich.Rn. 15 Anstelle der danach an sich zu verhängenden lebenslangen Freiheitsstrafe hat die Strafkammer wegen Vorliegens außergewöhnlicher Umstände, unter denen die Angeklagte die Tat begangen hat, nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen (BGHSt 30, 105) die ausgesprochene Strafe dem entsprechend § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB gemilderten Strafrahmen entnommen.
Denn die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, ist konkret nur dann gegeben, wenn andere gesetzliche Milderungsgründe nicht eingreifen (BGHSt 30, 105, 118); auf jene "außerordentliche" Strafmilderung darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 1984, 20).
Nach den Grundsätzen des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 30, 105, 121) müssen die außergewöhnlichen Umstände eine Strafmilderung gebieten.
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
Vorgeschlagen wird hier eine Anwendung der BGH-Rechtsprechung zur Strafmilderung bei außergewöhnlichen Umständen des Falles nach Maßgabe der sogenannten Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105;… näher zu der Rechtsprechung des BGH und der Zulässigkeit einer solchen Rechtsfortbildung Schneider, in: MünchKomm StGB, 4. Aufl. 2021, § 211 Rn. 39 ff.). - BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05
Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines …
Schwerwiegende Kränkungen durch das Opfer, die das Gemüt des Betroffenen immer wieder heftig bewegen, können sogar im Fall heimtückischer Tötung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe unangebracht sein lassen (vgl. Großer Senat BGHSt 30, 105, 119;… BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 7).
- LG Koblenz, 05.08.2013 - 3 KLs 2010 Js 49274/11
Koblenz: Frau ermordete Schwiegereltern aus Habgier
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84
Zeitpunkt der Arglosigkeit
Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung (BGHSt 30, 105, 119) die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (BGHSt 2, 60, 61; 3, 183, 185, 186; 3, 330, 332; 6, 120, 121; 7, 218, 221; 9, 385, 389 f.; 11, 139, 143, 144; 19, 321, 322; 20, 301 f.; 23, 119, 120; 30, 105, 117 f.).In der Rechtsprechung ist streitig (vgl. BGHSt 30, 105, 113 f.), ob Arglosigkeit lediglich ausgeschlossen wird, wenn das Opfer mit einem tätlichen Angriff auf das Leben (BGHSt 7, 218, 221; 23, 119, 120) oder wenigstens die körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 20, 301, 302;… BGH GA 1967, 244, 245; NJW 1980, 792), oder ob es zu ihrem Ausschluß auch ausreicht, daß ihm der Täter bei einer nur verbalen Auseinandersetzung in offener Feindschaft gegenübertritt (BGHSt 27, 322, 324; BGH NStZ 1983, 34, 35).
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Die Vollstreckungslösung erübrigt damit von vornherein Überlegungen, ob für besondere Ausnahmefälle ein Unterschreiten der gesetzlichen Mindeststrafe oder gar ein Absehen von der gesetzlich vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe (vgl. BGH StV 2002, 598; NJW 2006, 1529, 1535) in Betracht gezogen werden muss, sei es in der Form eines "Härteausgleichs' (s. für den Fall der nicht - mehr - möglichen Gesamtstrafenbildung BGHSt 31, 102, 104 m. Anm. Loos NStZ 1983, 260; vgl. auch BGHSt 36, 270, 275 f.), sei es durch eine Strafrahmenverschiebung in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 oder 2 StGB (s. Krehl ZIS 2006, 168, 178 f.; StV 2006, 408, 412; Hoffmann-Holland ZIS 2006, 539 f.), wie dies der Bundesgerichtshof in Ausnahmefällen für zulässig erachtet hat, wenn die Verhängung der von § 211 StGB vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe aus anderen Gründen mit dem Übermaßverbot in Widerstreit gerät (vgl. BGHSt 30, 105). - OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig
Für die Konstellation des Heimtücke-Mordes hat der Bundesgerichtshof anerkannt, dass in absoluten Ausnahmefällen anstelle der lebenslangen Freiheitsstrafe die Verurteilung zu zeitiger Freiheitsstrafe angezeigt sein kann (vgl. BGH, NStZ 1981, 344). - BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
aa) Die ihr zugrundeliegende Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981 - GSSt 1/81, BGHSt 30, 105) betraf allein das Mordmerkmal der Heimtücke.Dies käme allenfalls in Betracht, wenn Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben," vorlägen, so "dass jener 'Grenzfall' (BVerfGE 45, 187, 266, 267) eintritt, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich geminderter Schuld unverhältnismäßig wäre" (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981 - GSSt 1/81, BGHSt 30, 105, 118 f.).
- BGH, 19.06.2019 - 5 StR 128/19
Voraussetzungen des Heimtückemordes bei vermeintlicher Tötung zum Besten des …
Anschließend ist zu prüfen, ob aufgrund ganz besonderer schuldmindernder Gesichtspunkte in Anwendung der Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 30, 105) ausnahmsweise eine Berücksichtigung des besonderen Tatmotivs auf der Rechtsfolgenseite geboten ist.a) Der Große Senat für Strafsachen hat - im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187) und mit Bindungswirkung für alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs - entschieden, dass bei einer Tötung in heimtückischer Begehungsweise auch beim Vorliegen außergewöhnlicher mildernder Umstände stets ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen hat und allenfalls eine Strafrahmenverschiebung in entsprechender Anwendung von § 49 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981 - GSSt 1/81, BGHSt 30, 105).
Denn außergewöhnliche Umstände im oben genannten Sinne hat der Große Senat in seiner späteren Entscheidung gerade in besonderen Motiven für die Tötung erblickt, namentlich bei durch notstandsähnliche, ausweglos erscheinende Situationen motivierte, in großer Verzweiflung, aus tiefem Mitleid oder aus "gerechtem Zorn' aufgrund einer schweren Provokation begangenen Taten (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981, aaO, S. 119).
Anschließend ist zu prüfen, ob aufgrund ganz besonderer schuldmindernder Gesichtspunkte in Anwendung der Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats (BGHSt 30, 105) ausnahmsweise eine Berücksichtigung des besonderen Tatmotivs auf der Rechtsfolgenseite geboten ist.
- BGH, 06.04.2016 - 5 StR 504/15
Verurteilung eines LKA-Beamten wegen Mordes aufgehoben
b) Die Staatsanwaltschaft beanstandet weiter zu Recht, dass das Landgericht von der Verhängung der nach § 211 Abs. 1 StGB bei einer Verurteilung wegen Mordes vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen hat, weil es deren Milderung nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187) und des Großen Senats für Strafsachen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981 - GSSt 1/81, BGHSt 30, 105) "aus Gründen des verfassungsrechtlich verankerten Übermaßverbots für zwingend geboten" (UA S. 88) erachtet hat.Vielmehr müssen "Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben", vorliegen, so "dass jener 'Grenzfall' (BVerfGE 45, 187, 266, 267) eintritt, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich geminderter Schuld unverhältnismäßig wäre" (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981 - GSSt 1/81, aaO, 118 f.).
Dies soll etwa bei Taten in Betracht gezogen werden können, die durch eine notstandsnahe, ausweglos erscheinende Situation motiviert, in großer Verzweiflung begangen, aus tiefem Mitleid oder aus "gerechtem Zorn" auf Grund einer schweren Provokation verübt worden sind oder in einem vom Opfer verursachten und ständig neu angefachten, zermürbenden Konflikt oder in schweren Kränkungen des Täters durch das Opfer, die das Gemüt immer wieder heftig bewegen, ihren Grund haben (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981 - GSSt 1/81, aaO, 119).
- BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96
Indirekte Sterbehilfe
- BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07
Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat; …
- BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch …
- LG Frankfurt/Main, 28.07.2003 - 22 Ks 2/03
Magnus Gäfgen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
- LG Oldenburg, 06.06.2019 - 5 Ks 1/18
Ex-Pfleger Högel für 85 weitere Morde verurteilt
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
- BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers
- BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am …
- BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut …
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …
- BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05
Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft …
- BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95
Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung …
- BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20
Möglichkeit einer ausnahmsweisen Strafmilderung beim Heimtückemord …
- BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83
Heimtückemord - Strafmaß - Milderungsgründe - "Außergewöhnliche Umstände"
- BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen
- BGH, 25.08.2010 - 1 StR 393/10
Mordmerkmal der Heimtücke (besondere Tücke; Gesinnung; verwerflicher …
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
(Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der …
- BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung; …
- BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der …
- LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08
Anforderungen an die Vernehmung einer drogenabhängigen Person als Zeuge und als …
- BGH, 03.04.2008 - 5 StR 525/07
Lebenslange Freiheitsstrafe für Berliner Krankenschwester bestätigt
- BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02
Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut, …
- BGH, 01.12.2005 - 3 StR 243/05
Mord (Heimtücke; Strafzumessung; Rechtsfolgenlösung); rechtfertigender Notstand …
- BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94
Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand - …
- BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01
BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt
- BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04
Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche …
- BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
Schüsse auf DDR-Grenzer als Mordversuch
- BGH, 05.07.2000 - 5 StR 629/99
Verurteilung eines Fluchthelfers wegen Erschießung eines Grenzpostens an der …
- BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90
Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei …
- LG Hagen, 28.01.2025 - 31 Ks 4/24
- LG München II, 27.08.2025 - 1 Ks 34 Js 8822/24
Versuchter Mord, Mittäterschaft, Auftragsmord, Heimtücke, Habgier, Gefährliche …
- BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96
Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben
- LG Offenburg, 24.07.2002 - 1 Ks 2 Js 550/02
Mord am Ehemann in einer aussichtslosen Situation als einzige Möglichkeit der …
- LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und …
- LG Hagen, 11.08.2023 - 31 Ks 4/23
- LG Frankenthal, 26.06.2018 - 1 Ks 5220 Js 43075/16
- BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in …
- BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
Unverhältnismäßigkeit lebenslanger Freiheitsstrafe bei Mord aus Heimtücke - …
- BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen …
- BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97
Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" - …
- LG Hamburg, 15.02.2019 - 601 Ks 7/18
Strafverfahren wegen des tödlichen Messerangriffs am S-Bahnhof Jungfernstieg
- LG Itzehoe, 12.03.2009 - Jug 3 KLs 19/08
Vorlagebeschluss; Richtervorlage; konkrete Normenkontrolle; Schuldprinzip; …
- BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97
Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen …
- LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19
Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss …
- BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93
Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuldbemessung
- LG Düsseldorf, 13.12.2023 - 1 Ks 18/23
- BGH, 01.07.2004 - 3 StR 107/04
Mord; Heimtücke (Strafzumessung: Rechtsfolgenlösung, außergewöhnliche Umstände, …
- LG Mönchengladbach, 05.09.2019 - 32 KLs 15/18
- LG Hagen, 02.08.2024 - 31 Ks 1/24
- LG Köln, 23.05.2024 - 101 Ks 3/24
Urteil im Rockermord-Prozess von Köln-Mülheim
- LG Hamburg, 05.07.2002 - 621 Ks 5/02
- BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84
Heimtücke, wenn der Täter unter allen Umständen zur Tat entschlossen ist, …
- BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84
Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte …
- LG München I, 11.08.2009 - 1 Ks 115 Js 10394/07
Lebenslange Haftstrafe für NS-Verbrecher
- OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 Ws 95/03
Verurteilung wegen heimtückischen Mordes: Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der …
- BGH, 22.04.2004 - 3 StR 428/03
Absoluter Revisionsgrund (Öffentlichkeit des Verfahrens; formale Verletzung der …
- LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang
- BGH, 26.09.2001 - 1 StR 321/01
Mord aus niedrigen Beweggründen (Fehlende moralische Rechtfertigung und …
- BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01
Aufklärungspflicht; Beweisantrag (Unzulässigkeit); Verlesung des Protokolls über …
- BGH, 17.05.2001 - 4 StR 520/00
Totschlag; Mord; Heimtücke (subjektive Erfordernisse im Fall einer …
- LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2019 - 6 A 2997/17
Berufung einer ehemaligen Kommissaranwärterin gerichtet auf die erneute Bewertung …
- BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz …
- LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
- LG Stuttgart, 09.03.2023 - 1 Ks 114 Js 38181/00
Wiederverurteilung wegen Mordes nach 27 Jahren; Ausschluss von …
- BGH, 12.01.2022 - 1 StR 462/21
Minder schwerer Fall des Totschlags (Provokation durch das Opfer: erforderliche …
- BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
Berücksichtigung gesetzlicher Milderungsgründe auf Grund ungewöhnlicher Umstände …
- LG Köln, 25.04.2024 - 120 Ks 11/23
- BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
Annahme des Merkmals der Heimtücke bei einem versuchten Mord - Entfallen der …
- BGH, 30.07.1981 - 4 StR 430/80
Fristverlängerung trotz Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei erneuter …
- BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit - …
- BGH, 02.08.1983 - 1 StR 453/83
Doppelte Strafrahmenmilderung bei Feststellung außergewöhnlicher Umstände - …
- BGH, 07.12.1999 - 1 StR 574/99
Mord; Heimtücke; Verwerfung der Revision als unbegründet
- BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall - …
- BGH, 29.10.1985 - 1 StR 449/85
Verwerflichkeit eines Mordes zur Verdeckung von Hausfriedensbruch und …
- BGH, 25.10.1984 - 4 StR 578/84
Entschuldigung eines Mordes durch entschuldigenden Notstand - Tötung des Ehemanns …
- LG Aachen, 12.11.2021 - 52 Ks 11/21
Mord, besonders schwere Vergewaltigung mit Todesfolge, vorbehaltene …
- BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration
- BGH, 14.01.2003 - 5 StR 478/02
Mord (Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit)
- LG Frankfurt/Oder, 13.03.2025 - 22 Ks 4/24
- LG Düsseldorf, 17.10.2023 - 1 Ks 7/23
- LG Siegen, 18.12.2020 - 31 Ks 4/20
- BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85
Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe
- LG Oldenburg, 17.03.2026 - 51 StVK 75/25
Ablehnung des Antrags auf bedingte Aussetzung der Vollstreckung der lebenslangen …
- BGH, 25.11.2003 - 3 StR 318/03
Mord (fehlerhafte Anwendung der ausnahmsweisen Rechtsfolgenlösung)
- LG Köln, 21.01.2025 - 111a Ks 1/24
- BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13
Aufrechterhaltung von Feststellungen nach Aufhebung des Urteils durch das …
- LG Duisburg, 09.02.2021 - 36 Ks 1/20
- OLG Rostock, 23.03.1995 - II WsRH 35/94
Mitwirkung an der Ermordung von Zivilisten, KPdSU-Funktionären, Kriegsgefangenen …
- BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01
- BGH, 24.08.1994 - 3 StR 268/94
Verpflichtung des Überlassers von Betäubungsmitteln zur Abwendung einer durch …
- LG Arnsberg, 02.12.2024 - 4 Ks 18/24
- BGH, 07.11.2013 - 5 StR 437/13
Strafzumessung beim Mord (Rechtsfolgenlösung; Aufklärungshilfe kein tatbezogener …
- LG Hildesheim, 07.05.2009 - 12 Ks 17 Js 31968/08
Bemessung der Gesamtstrafe bei Verurteilung wegen Mordes und wegen Mordes in zwei …
- LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20
Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot, …
- LG Hildesheim, 08.07.2009 - 12 Ks 17 Js 4517/07
Strafvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in …
- BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83
Zugrundelegung eines gemilderten Strafrahmens bei einem Mord - Strafmilderung auf …
- LG Lüneburg, 26.05.1989 - 17 Ks 5/83
Horst Czerwinski
- LG Siegen, 24.01.1991 - Ks 130 Js 2/84
Tötung von Zigeunern durch Erschlagen, Erschiessen, Tottreten oder indem der …
- BGH, 30.06.1982 - 2 StR 260/82
Strafbarkeit wegen Mordes in Tatmehrheit mit schwerer Brandstiftung - Anforderung …
- LG Köln, 17.10.2019 - 321 Ks 5/19
- BGH, 10.06.1986 - 1 StR 236/86
Strafrahmenverschiebung zwischen Mord und Totschlag - Milderung der Strafe
- LG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 Ks 20/16
- LG Kiel, 20.12.2003 - II KLs 37/02
Strafrechtliche Würdigung eines gemeinschaftlich begangenen Mordes
- BGH, 20.08.1981 - 4 StR 406/81
Vorliegen der Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe - …
- LG Stuttgart, 12.12.2008 - 1 Ks 116 Js 43484/08
Lebenslange Haftstrafe für Mord in Nürtinger Gaststätte
- OLG Brandenburg, 11.05.1999 - 2 Ws 55/99
Isolierte Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld …
- BGH, 07.02.1990 - 3 StR 489/89
Verwerfung der Revision
- LG Oldenburg, 20.09.2024 - 5 Ks 18/24
Strafbarkeit wegen Heimtücke-Mordes an der eigenen Ehefrau
- LG Oldenburg, 19.03.2019 - 5 Ks 21/18
Strafbarkeit wegen Mordes und Computerbetruges
- LG Bochum, 30.05.2012 - 7 Ks 20/11
- BGH, 08.06.1993 - 1 StR 289/93
Verwerfung einer Revision - Fehlen von richterlichen Feststellungen über eine …
- OLG Bamberg, 25.01.1982 - WS 692/81
Streit um die Möglichkeit der Beseitigung eines Urteils im Wege der …
- LG Köln, 25.11.2024 - 120 Ks 4/22
- LG Köln, 19.07.2017 - 321 Ks 2/17
- OLG Nürnberg, 22.02.1996 - Ws 13/96
Besondere Schwere der Schuld bei Altfällen
- BGH, 23.02.1988 - 1 StR 697/87
- BGH, 08.07.1982 - 4 StR 370/82
Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers für die Annahme des …
- LG Kleve, 30.11.2018 - 140 Ks 1/18
- LG Wuppertal, 17.01.2017 - 25 Ks 17/16
- BGH, 17.11.1981 - 5 StR 579/81
Strafbarkeit wegen Mordes unter Beachtung einer affektiven Bewusstseinseinengung …
- BGH, 07.07.1981 - 1 StR 206/81
Rechtmäßigkeit der Verurteilung wegen Mordes bei Tötung aufgrund eines …
- OLG Hamm, 18.12.2001 - 1 Ws (L) 12/01
Besondere Schwere der Schuld, nachträgliche Feststellung, …
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Rechtsprechung
| BGH, 02.06.1981 - 1 StR 235/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Annahme einer Vergewaltigung bei nur geringer Gegenwehr des Opfers - Unterbleiben der Gegenwehr des Opfers aus Angst vor weiterer Gewaltanwendung
- rechtsportal.de
StGB § 177 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 344
- StV 1981, 399
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76
Strafbarkeit wegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung - …
Auszug aus BGH, 02.06.1981 - 1 StR 235/81
Der Tatbestand des § 177 StGB kann auch dann erfüllt sein, wenn eine frühere, nicht zur Erzwingung des Geschlechtsverkehrs erfolgte Gewaltanwendung fortwirkt, das Opfer also nur aus Furcht vor weiteren Gewaltanwendungen keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1975 - 4 StR 538/75; Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76; Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77). - BGH, 18.08.1978 - 4 StR 176/77
Gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Glaubwürdigkeit …
Auszug aus BGH, 02.06.1981 - 1 StR 235/81
Der Tatbestand des § 177 StGB kann auch dann erfüllt sein, wenn eine frühere, nicht zur Erzwingung des Geschlechtsverkehrs erfolgte Gewaltanwendung fortwirkt, das Opfer also nur aus Furcht vor weiteren Gewaltanwendungen keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1975 - 4 StR 538/75; Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76; Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77). - BGH, 20.11.1975 - 4 StR 538/75
Nötigung der Duldung zum Beischlaf unter Verwandten
Auszug aus BGH, 02.06.1981 - 1 StR 235/81
Der Tatbestand des § 177 StGB kann auch dann erfüllt sein, wenn eine frühere, nicht zur Erzwingung des Geschlechtsverkehrs erfolgte Gewaltanwendung fortwirkt, das Opfer also nur aus Furcht vor weiteren Gewaltanwendungen keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1975 - 4 StR 538/75; Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76; Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77).
- BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der …
Zwar kann einmal angewandte Gewalt als Drohung im Sinne des § 177 StGB fortwirken (…vgl. BGHR StGB § 177 I Drohung 8) und dazu führen, daß das Opfer nur aus Furcht vor weiterer Gewalt keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet (BGH NStZ 1981, 344). - BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe …
Aufgrund des Mißverhältnisses zwischen Anlaß und Tat durfte die Kammer im Rahmen der Gesamtwürdigung das Vorgehen objektiv als besonders verachtenswert und verwerflich ansehen (vgl. BGH StV 1981, 399, 400; StV 1983, 504; NJW 1967, 1140). - BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86
Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll der Tatbestand des § 177 StGB allerdings auch dann erfüllt sein, wenn Gewaltanwendung und sexuelle Handlung zeitlich auseinanderfallen, die vorangegangene Gewalt jedoch nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des späteren Geschlechtsverkehrs dienen sollte und auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76; Urteil vom 2. Juni 1981 - 1 StR 235/81).
- BGH, 13.12.1990 - 4 StR 505/90 Es steht der Anwendung des § 177 StGB dann nicht entgegen, daß das Opfer keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet, um Leib (oder Leben) nicht noch zusätzlich zu gefährden (vgl. BGH NStZ 1981, 344 [BGH 02.06.1981 - 1 StR 235/81]).
- BGH, 05.02.1987 - 1 StR 726/86
Annahme eines fortgesetzten Zusammenhangs zwischen Nötigung und Taterfolg einer …
Das gilt jedoch nur dann, wenn sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen sollte und dann tatsächlich bei dessen Ausübung auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1976, 812 m.w.N.; BGH, NStZ 1981, 344). - BGH, 11.05.1993 - 1 StR 169/93
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Erkennbarkeit des Widerstands des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die nach § 177 StGB erforderliche finale Verknüpfung zwischen Taterfolg und Nötigungsmittel bereits bei vorausgehender Gewaltanwendung vorliegen, sofern sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen sollte und dazu tatsächlich bei dessen Ausübung auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und des gegebenen Kräfteverhältnisses aus Furcht vor weiterer Gewaltanwendung von einer Gegenwehr absieht (BGH bei Holtz MDR 1976, 812; BGH NStZ 1981, 344;… BGHR § 177 Abs. 1 Gewalt 1).
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