Rechtsprechung
| LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 86a
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 311
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (16)
- BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion
Auszug aus LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82
Eine Kennzeichenverwendung ist aber nur dann nicht tatbestandsmäßig im Sinne des § 86a StGB, wenn sie den dortigen Schutzzwecken ersichtlich nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 30, 32).Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, die friedliche Ordnung des politischen Lebens in der Bundesrepublik zu schützen und möglichen Störungen dieser Ordnung vorzubeugen (BGHSt 23, 267; 25, 30, 33).
Dabei geht es im Einzelnen nicht nur um die Abwehr einer Wiederbelebung von verbotenen Organisationen oder der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen, auf die das Kennzeichen symbolhaft hinweist, sondern auch um die Wahrung des politischen Friedens dadurch, dass jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern, des politischen Geschehens in der Bundesrepublik vermieden wird, in ihr gebe es eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung dergestalt, dass Bestrebungen der durch das Kennzeichen angezeigten Richtung geduldet würden (BGHSt 25, 30, 33).
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82
Die beiden Romane ("SS-GB" und "Das Scarlatti Erbe") sind zwar Kunstwerke im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, denn bei den Romanen handelt es sich um eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse der Autoren durch das Medium der Sprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfGE 30, 173 ff., 189).Den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 30, 173ff, 189; 36, 321(323)) ist im Übrigen nichts dazu zu entnehmen, in welcher Weise für ein Kunstwerk im Einzelfall geworben werden darf und ob darin auch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden können.
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
Auszug aus LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82
In solchen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 1972, 1934 ff., 1937) ausgeführt, dass Schutzgüter wie sie in Artikel 18, 21 Abs. 2 GG genannt sind, die Kunstfreiheitsgarantie nur dann zurückdrängen, wenn durch die Wirkung auf den verständigen Durchschnittsbetrachter eine unmittelbare und gegenwärtige Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik und ihrer Grundordnung herbeigeführt wird.
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
Schallplatten
Auszug aus LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82
Den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 30, 173ff, 189; 36, 321(323)) ist im Übrigen nichts dazu zu entnehmen, in welcher Weise für ein Kunstwerk im Einzelfall geworben werden darf und ob darin auch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden können. - BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69
Beschlagnahme gedruckter Schriften neben den dazugehörigen Druckplatten und …
Auszug aus LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82
Nach der Lehre von der Sozialadäquanz können übliche, von der Allgemeinheit gebilligte und daher in strafrechtlicher Hinsicht im sozialen Leben gänzlich unverdächtige, weil im Rahmen der sozialen Handlungsfreiheit liegende Handlungen nicht tatbestandsmäßig oder zumindest nicht rechtswidrig sein (BGHSt 23, 226, 228). - BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71
Einziehung von Gegenständen der zeitgenössischen, politisch engagierten Kunst - …
Auszug aus LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82
Für die gegenteilige Ansicht kann die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.6.1974 - 3 StR 6/71 I) im so genannten Sparschweinchenfall nicht herangezogen werden. - OLG Hamm, 23.11.1983 - 2 Ss 1081/83
Auszug aus LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82
Die Werbung für ein Kunstwerk ist hier ohne Zweifel auch ohne Kennzeichenverwendung möglich und durchführbar (vgl. dazu BayObLG Urteil vom 22.12.1982 - 5 St 333/82 und OLG Hamm, Urteil vom 16.3.1983 - 2 Ss 1081/83). - EuGH - 333/82 (anhängig)
Zuccherificio e raffineria di Mizzana
Auszug aus LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82
Die Werbung für ein Kunstwerk ist hier ohne Zweifel auch ohne Kennzeichenverwendung möglich und durchführbar (vgl. dazu BayObLG Urteil vom 22.12.1982 - 5 St 333/82 und OLG Hamm, Urteil vom 16.3.1983 - 2 Ss 1081/83). - BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64
Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der …
Auszug aus LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82
Diese pflichtbegründenden Umstände, nicht dagegen der Normbefehl müssen vom Vorsatz, umfasst sein, so dass derjenige, der bei Kenntnis der seine Handlungspflicht begründenden Umstände glaubt, zum Tätigwerden nicht verpflichtet zu sein, einem Gebotsirrtum, nicht aber einem Tatbestandsirrtum unterliegt (vgl. BGHSt 16, 155; 19, 295). - BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78
Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium …
Auszug aus LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82
Dies kann ihn jedoch nicht von der Mitverantwortung entlasten, denn er hat die Ursache für die Verbreitung mitgesetzt und die Verbreitung später nicht verhindert (vgl. BGHSt 28, 346, 343). - BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61
Kenntnis des Täters von seiner Garantenpflicht als Voraussetzung für eine …
- BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer …
- BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik …
- BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83
Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen im Rahmen sogenannter …
- BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69
Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …
- OLG Frankfurt, 02.11.1983 - 2 Ss 124/83
- LG Berlin, 17.06.2009 - 537 Qs 82/09
Anordnung der Durchsuchung bei Internetanbieter wegen Verdachts des Verwendens …
21 Demgegenüber ist es anerkannt, dass die vorgenannte Sozialadäquanzklausel nur dann eingreift, wenn die Handlung den Schutzzweck des § 86a StGB nicht verletzt (vgl. BGHSt 23, 226ff, 228; 28, 394ff, 397; BGH NJW 1983, 2268f; LG München NStZ 1985, 311f mit zust. Anm. Keltsch).
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