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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.10.1984

Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1289
BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84 (https://dejure.org/1984,1289)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1984 - 2 StR 568/84 (https://dejure.org/1984,1289)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1984 - 2 StR 568/84 (https://dejure.org/1984,1289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Nichtannahme eines minder schweren Falles - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Maßregeln der Besserung und Sicherung - Reihenfolge der Vollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 46, 64, § 67 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 90
  • NStZ 1985, 91
  • StV 1985, 10
  • Rpfleger 1985, 318
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.08.1984 - 4 StR 461/84

    Vollstreckung der Strafe vor der Maßregel zur Erleichterung einer Therapie

    Auszug aus BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84
    Davon abgesehen ist der Gesichtspunkt des "Leidensdrucks" kein taugliches Kriterium für die Entscheidung der Frage, in welcher Reihenfolge Strafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu vollstrecken sind (ebenso: BGH, Beschlüsse vom 30. März 1984 - 4 StR 162/84 - und16. August 1984 - 4 StR 461/84).
  • BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84

    Zur Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehunganstalt vor Vollzug der …

    Auszug aus BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84
    Davon abgesehen ist der Gesichtspunkt des "Leidensdrucks" kein taugliches Kriterium für die Entscheidung der Frage, in welcher Reihenfolge Strafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu vollstrecken sind (ebenso: BGH, Beschlüsse vom 30. März 1984 - 4 StR 162/84 - und16. August 1984 - 4 StR 461/84).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 491/81

    Reihenfolge der richterlichen Anordnung von Strafvollzug und Unterbringung in …

    Auszug aus BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84
    Ob dieser Zweck die Abweichung von der gesetzlichen Vollstreckungsreihenfolge erfordert, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH bei Holtz, MDR 1978, 803; 1981, 98; BGH NStZ 1982, 132; BGH NJW 1983, 240).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 332/80

    Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheitsstrafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84
    Ob dieser Zweck die Abweichung von der gesetzlichen Vollstreckungsreihenfolge erfordert, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH bei Holtz, MDR 1978, 803; 1981, 98; BGH NStZ 1982, 132; BGH NJW 1983, 240).
  • BGH, 11.11.1982 - 4 StR 591/82

    Abweichung von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung im Fall der …

    Auszug aus BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84
    Ob dieser Zweck die Abweichung von der gesetzlichen Vollstreckungsreihenfolge erfordert, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH bei Holtz, MDR 1978, 803; 1981, 98; BGH NStZ 1982, 132; BGH NJW 1983, 240).
  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer …

    Vorsorglich wird bemerkt, daß Strafbemessung und Unterbringungsanordnung nach Möglichkeit zu einer sinnvollen Wirkungseinheit zu verbinden und aufeinander abzustimmen sind (hierzu wie auch zu den Maßstäben für die Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1984 - 2 StR 568/84).
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

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  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85

    Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe

    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).

    Soweit der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 28. September 1984 (StV 1985, 10) etwas anderes ausgesprochen hat, hat er dazu auf Antrage erklärt, er halte an dieser Auffassung für den Fall nicht fest, daß konkret erwartet werden könne, es würden im Laufe der Strafvollstreckung in der Person des Verurteilten Umstände ein- oder hervortreten, die zu einem Wechsel der Vollzugsart führen würden (vgl. dazu Senatsurteil vom heutigen Tage - 1 StR 241/85 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Zwar hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 28. September 1984 (StV 1985, 10) ausgesprochen, eine Umkehr der Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB bedeute, daß sich - bleiben nachträgliche Änderungen nach § 67 Abs. 3 StGB außer Betracht - die Gesamtzeit des Freiheitsentzugs verlängere; diese Verschiedenheit fordere auch im Rahmen der Strafzumessung Beachtung.

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/83

    Voraussetzungen für die Annahme von Schuldunfähigkeit aufgrund einer schweren …

    Ob dieser Zweck eine Abweichung von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung erfordert, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung (BGH StV 1981, 66; BGH NStZ 1984, 428; BGH StV 1985, 10;… Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 67 Rdn. 3).

    Die dagegen erhobenen Einwände sind entweder nicht näher begründet (BGH NStZ 1984, 428; BGH StV 1985, 10) oder berücksichtigen nicht ausreichend (…vgl. Hanack in LK 10. Aufl. § 67 Rdn. 34; Marquard, Dogmatische und kriminologische Aspekte des Vikariirens von Strafe und Maßregel S. 102;… kritisch auch: Horn in SK 3. Aufl. § 67 Rdn. 10; Lackner, StGB 15 Aufl. § 67 Anm. 2 a), daß damit nur auf eine Möglichkeit hingewiesen wird, bei deren Vorliegen es im Einzelfall angezeigt sein kann, den Vorwegvollzug der Strafe anzuordnen, um den Zweck der Maßregel leichter zu erreichen.

    Soweit der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluß vom 28. September 1984 - 2 StR 568/84 (StV 1985, 10) ausgesprochen hat, bei der Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 Abs. 2 StGB dürfe nicht schon vorab als sicher vorausgesetzt werden, daß - nach teilweisem Vorwegvollzug der Strafe - die Vollstreckungsreihenfolge vielleicht wieder umgekehrt wird, hat er dazu auf Antrage erklärt, er halte an seiner Meinung in dieser Form nicht fest.

  • BGH, 10.05.1985 - 2 StR 220/85

    Reihenfolge des Vollzugs von Strafe und Maßregel

    Ihr Unterbleiben gibt Anlaß zu der Besorgnis, daß ein wesentlicher, für eine Herabsetzung der Strafe sprechender Gesichtspunkt unbeachtet geblieben ist (vgl. den Senatsbeschluß vom 28. September 1984 - 2 StR 568/84 -).

    Die vom Generalbundesanwalt zitierten Entscheidungen sind veröffentlicht: BGH Strafverteidiger 1985, 10; BGH NStZ 1984, 428.

  • BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84

    Regelbeispielcharakter der Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 Nr. 4 …

    Die neu erkennende Strafkammer muß die Möglichkeit haben, Strafe und Maßregeln der Besserung und Sicherung aufeinander abzustimmen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1984 - 2 StR 568/84); die Höhe der nunmehr verhängten Gesamtfreiheitsstrafe wird insbesondere für eine etwaige erneute Entscheidung nach § 67 Abs. 2 StGB von Bedeutung sein.
  • BGH, 17.02.1998 - 1 StR 750/97

    Entführung gegen den Willen der Entführten - Unterbringung in einem …

    Diese Erwägung, die das Gericht jedenfalls bei Vorwegvollzug der Strafe anstellen durfte, obwohl Strafe und Maßregel grundsätzlich unabhängig voneinander zu verhängen sind (vgl. BGH StV 1985, 10, 11), hat aber ihre Grundlage verloren dadurch, daß der Senat den entsprechenden Maßregelausspruch aufgehoben hat.
  • BGH, 29.10.1985 - 1 StR 504/85

    Rechtfertigung einer Abweichung der Reihenfolge von Strafvollzug und …

    Ob der Zweck der Maßregel eine Abweichung von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung erfordert, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung (BGH StV 1981, 66; BGH NStZ 1984, 428; BGH StV 1985, 10;… Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 67 Rdn. 3).
  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 464/90

    Wertung der kriminiellen Intensität des Vorgehens des Täters zu dessen Nachteil …

    Sollte der neue Tatrichter erneut zur uneingeschränkten Anordnung des Vorwegvollzugs kommen, wird dies unter den Voraussetzungen der Entscheidung BGH NStZ 1985, 91 auch schon bei der Bemessung der Freiheitsstrafe zu berücksichtigen sein.".
  • BGH, 23.07.1985 - 1 StR 329/85

    Möglichkeit der Vollstreckung der Strafe vor der Maßregel

    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist ( BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).
  • BGH, 15.08.1986 - 2 StR 339/86

    Rechtfertigung eines Abweichens der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge von …

  • BGH, 18.07.1985 - 1 StR 288/85

    Voraussetzungen für einen Vorwegvollzug der Strafe - Strafvollstreckung - …

  • BGH, 30.01.1986 - 1 StR 7/86

    Voraussetzungen für die Anordnung eines Vorwegvollzugs der Strafe vor der …

  • BGH, 29.05.1985 - 2 StR 259/85

    Art der Schlüsse der Strafkammer im Rahmen der Beweiswürdigung - Folgen einer …

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.10.1984 - 2 BvR 1222/83   

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https://dejure.org/1984,2865
BVerfG, 10.10.1984 - 2 BvR 1222/83 (https://dejure.org/1984,2865)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.1984 - 2 BvR 1222/83 (https://dejure.org/1984,2865)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 1984 - 2 BvR 1222/83 (https://dejure.org/1984,2865)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnungsgesuch - Entscheidungskompetenz - Einzelrichter - Auslegung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gerichtsbesetzung bei der Entscheidung über die Ablehnung des Richters einer Strafvollstreckungskammer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 91
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 07.01.2019 - 1 Ws 116/18

    Zur analogen Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO im Straf- und …

    Die Konzentration der Rechtsmittel des Betroffenen aufgrund der analogen Anwendung des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO auch in Konstellationen des Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahrens steht auch nicht im Widerspruch zur grundrechtlichen Rechtsschutzgarantie: Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht es nach verfassungsrechtlichen Maßstäben in Ansehung der Garantien des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG als unbedenklich erachtet, wenn eine Überprüfung der das Ablehnungsgesuch verwerfenden oder zurückweisenden Entscheidung aufgrund der Anwendung des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO erst im Hauptsacherechtsmittelverfahren ermöglicht wird (siehe BVerfG, Beschluss vom 10.10.1984 - 2 BvR 1222/83, juris Ls., NStZ 1985, 91).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2017 - 2 Ws 166/17

    Maßregelvollstreckungsverfahren: Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein …

    Rn. 11 Für den Bereich des Straf- und Maßregelvollzugsverfahrens lässt sich eine entsprechende Anwendung von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO über die Verweisungsnorm des § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG begründen; dies entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm NStZ 1983, 575; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.1985 - 1 Ws 4/85 -, juris; OLG Stuttgart NStZ 1985, 524; OLG Celle NStZ-RR 1999, 62; KG NStZ 2001, 448; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 30.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 4/05 - BeckRS 2005, 3057157; StraFo 2008, 520; OLG Rostock, Beschluss vom 13.08.2010 - I Vollz (Ws) 9/10, BeckRS 2010, 21522; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2015 - 2 Ws 592/15 -, juris; aA: OLG Nürnberg NStZ 1988, 475; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZfStrVO 1995, 184; OLG München, Beschluss vom 18.03.1988 - 2 Ws 87/88 -, juris), die das Bundesverfassungsgericht - zunächst kritisch - gebilligt (BVerfG NStZ 1985, 91) und später selbst in seinem Nichtannahmebeschluss vom 13.05.2014 - 2 BvR 599/14 - (NStZ-RR 2014, 259 f.) so zugrunde gelegt hat.
  • OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 3 Ws 661/96
    Die hier mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur vertretene Auslegung der §§ 120 I StVollzG , 28 II 2 StPO ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, NStZ 1985, 91 ).
  • OLG Hamm, 23.01.2001 - 1 Vollz (Ws) 26/01

    Ablehnung eines Richters, Anfechtung der Entscheidung; Rechtsbeschwerde

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auslegung auch für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (BVerfG NStZ 1985, 91).
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