Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorläufige Einstellung des Verfahrens - Anhängigkeit bei mehreren Gerichten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO §§ 12 Abs. 1, 154 Abs. 2, 260 Abs. 3
Wirksamkeit der Einstellung bei anderweitiger Anklageerhebung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 36, 361
- NJW 1990, 1675
- MDR 1990, 561
- NStZ 1990, 290
- Rpfleger 1990, 385
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens …
- BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67
Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen …
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90
Die Regelung des § 12 Abs. 1 StPO, wonach dem Gericht der Vorzug gebührt, das die Untersuchung zuerst eröffnet hat, gilt für das Verfahrensstadium zwischen Anklageerhebung und Eröffnungsbeschluß nicht (vgl. BGHSt 14, 343, 344; 21, 212, 215 [BGH 07.03.1967 - 2 ARs 60/67] ;… KK-Pfeiffer, StPO 2. Aufl., § 12 Rdn. 2;… KMR-Paulus, StPO 7. Aufl., § 12 Rdn. 5;… Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl., § 12 Rdn. 1;… LR-Wendisch, StPO 24. Aufl., § 12 Rdn. 10 ff;… SK/StPO-Rudolphi § 12 Rdn. 8 f). - BGH, 10.06.1960 - 2 ARs 76/60
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Steuerstrafbescheid - Änderung …
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90
Die Regelung des § 12 Abs. 1 StPO, wonach dem Gericht der Vorzug gebührt, das die Untersuchung zuerst eröffnet hat, gilt für das Verfahrensstadium zwischen Anklageerhebung und Eröffnungsbeschluß nicht (vgl. BGHSt 14, 343, 344; 21, 212, 215 [BGH 07.03.1967 - 2 ARs 60/67] ;… KK-Pfeiffer, StPO 2. Aufl., § 12 Rdn. 2;… KMR-Paulus, StPO 7. Aufl., § 12 Rdn. 5;… Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl., § 12 Rdn. 1;… LR-Wendisch, StPO 24. Aufl., § 12 Rdn. 10 ff;… SK/StPO-Rudolphi § 12 Rdn. 8 f).
- BGH, 13.03.2019 - 2 StR 380/18
Inhalt der Anklageschrift (Tatkonkretisierung); Inhalt des Strafbefehls …
Ebenso ohne Bedeutung ist die - vom Landgericht bejahte (UA S. 24 f.) - Frage, ob die Staatsanwaltschaft trotz vorläufiger Einstellung des Strafbefehlsverfahrens und ohne vorherige Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. § 154 Abs. 5 StPO) ihren Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wirksam zurücknehmen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 5 StR 48/90, BGHSt 36, 361, 363). - OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99 a) Die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO beendet die gerichtliche Anhängigkeit (BGHSt 10, 88, 90; 30, 197; OLG Düsseldorf MDR 1983, 252; 1988, 164) und schafft ein Verfahrenshindernis (BGHSt 30, 197, 198; BGH NJW 1990, 1675 ), so daß, solange ein Wiederaufnahmebeschluß nicht ergangen ist und das Hindernis besteht, eine Verurteilung wegen des eingestellten Falles nicht erfolgen darf.
aa) Dazu hätte es nach § 154 Abs. 5 StPO eines Gerichtsbeschlusses des Gerichts bedurft, dessen Einstellungsbeschluß rückgängig gemacht werden soll (BGH NJW 1990, 1675 ), hier also des Amtsgerichts.
- OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 2 Ss 168/07
Anforderungen an die Wiederaufnahme eines mangels hinreichenden Tatverdachts …
Dazu hätte es nach § 154 Abs. 5 StPO eines Beschlusses des Gerichts bedurft, dessen Einstellungsbeschluss rückgängig gemacht werden soll (vgl. BGH NJW 1990, 1675; NStZ 2007, 476;… BayObLG a.a.O., OLG Düsseldorf a.a.O.), hier also des Amtsgerichts Remscheid.
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Rechtsprechung
| BGH, 31.01.1990 - 2 ARs 51/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Angeklagter - Tatverdacht - Anklage - Personenverwechselung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Angeklagter: Begriff - Bezeichnungsmangel - Personenverwechslung; Verfahren: Abgabe
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 290
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.08.1995 - 2 StR 385/95
Betroffener eines Strafverfahrens - Falsche Personalien - Berichtigung des …
Betroffen von einem strafrechtlichen Erkenntnis ist nämlich nur diejenige Person, gegen die Anklage erhoben war und die tatsächlich vor Gericht stand, auch wenn die von ihr angegebenen Personalien unrichtig waren (BGH NStZ 1990, 290, 291; OLG Köln MDR 1983, 865 [OLG Köln 16.03.1983 - 2 Ws 176/83]; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 355 [OLG Düsseldorf 07.02.1994 - 1 Ws 87/94];… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. Einl. Rdn. 174;… Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. Rdn. 5 zu § 155;… Rdn. 9 zu § 200;… KK-Schoreit 3. Aufl. Rdn. 7 zu § 155;… Paulus in KMR StPO 8. Aufl. Rdn. 14 zu § 200 StPO). - OLG Bamberg, 11.01.2006 - 2 Ss OWi 1583/05
Verfahren bei Personenverwechslung in der Hauptverhandlung
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren bestimmt der Bußgeldbescheid als Grundlage des Verfahrens vor dem AG den Betr.; dies gilt auch im Falle einer Personenverwechslung (im Anschluss an BGH, NStZ 1990, 290 ).Der BGH hat in seinem Beschluss vom 31.01.1990 (BGH NStZ 1990, 290 ) für den Fall einer Personenverwechslung ausdrücklich entschieden, dass sich die Frage, wer Angeklagter ist, allein danach bestimmt, wer nach der zugelassenen Anklage eines strafbaren Verhaltens beschuldigt wird.
- LG Berlin, 26.02.2003 - 534 AR 1/03
Gerichtliche Überprüfbarkeit eines durch Zahlung gegenstandslos gewordenen …
Vielmehr richtet sich ein Strafbefehl, wie eine Anklageschrift (vgl. dazu BGH NStZ 1990, 290, 291) jedenfall dann gegen die darin bezeichnete Person, wenn diese wirklich existiert und es sich nicht nur um einen Phantasienamen oder den Falschnamen einer anderen Person handelt. - OLG Brandenburg, 27.01.2025 - 1 AR 3/24 Auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens kommt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, nicht an (vgl. BGH, 2. Strafsenat, Beschluss vom 10. Januar 2007, Az. 2 ARs 545/06; Beschluss vom 9. August 1995, Az. 2 ARs 250/95, 2. Strafsenat, Beschluss vom 31. Januar 1990, Az. 2 ARs 51/90; Beschluss vom 11. Oktober 1957, Az. 2 ARs 167/57, Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 30. September 2009, Az. 1 AR 12/09).
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