Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Urteilsfindung - Erkenntnisse - Hauptverhandlung - Verwertungsmöglichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 246
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92
Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung …
Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94
Zwar trägt die Revision zutreffend vor, das Landgericht hätte den (angeblichen) V-Mann ohne weiteres als Zeugen laden und vernehmen können, weil seine Identität (offenbar allen Verfahrensbeteiligten) bekannt gewesen sei (BGH NStZ 1993, 293, 294). - BGH, 27.07.1987 - 3 StR 308/87
Milderungsgründe - Doppelverwertung
Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94
§ 50 StGB verbietet nicht, bei der Strafzumessung die nach Art und Maß unterschiedlichen, den vertypten Strafmilderungsgrund konkretisierenden Umstände erneut zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3, 4, 5). - BGH, 04.06.1992 - 4 StR 99/92
Geringer Erfolgsunwert bei Tatprovokation durch Lockspitzel
Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94
Bei nachhaltiger Einwirkung - insbesondere wenn diese (wie hier behauptet) erst zur Herstellung des Betäubungsmittels führt und nicht nur ein vorhandenes Angebot abgeschöpft wird - ist dem Tatrichter ein Spielraum bis zum Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe eröffnet (vgl. BGH NStZ 1992, 488).
- BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94
§ 50 StGB verbietet nicht, bei der Strafzumessung die nach Art und Maß unterschiedlichen, den vertypten Strafmilderungsgrund konkretisierenden Umstände erneut zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3, 4, 5). - BGH, 23.09.1987 - 2 StR 453/87
Unzulässige Doppelverwertung bei der Strafzumessung im engeren Sinne
Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94
§ 50 StGB verbietet nicht, bei der Strafzumessung die nach Art und Maß unterschiedlichen, den vertypten Strafmilderungsgrund konkretisierenden Umstände erneut zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3, 4, 5). - BGH, 21.07.1984 - 1 StR 330/84
Einordnung der Tat - Milderer Strafrahmen - Minderungsgrund - Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94
§ 50 StGB verbietet nicht, bei der Strafzumessung die nach Art und Maß unterschiedlichen, den vertypten Strafmilderungsgrund konkretisierenden Umstände erneut zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 548;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3, 4, 5).
- BGH, 17.05.2018 - 3 StR 508/17
Allgemeinkundigkeit bzw. Gerichtskundigkeit der Feststellungen zum IS als …
Allerdings muss das Tatgericht, wenn es seiner Überzeugungsbildung Tatsachen zugrunde legen will, zu denen es in der Hauptverhandlung keinen Beweis erhebt, weil es sie für offenkundig hält, in der Hauptverhandlung darauf hinweisen und erörtern, welche Tatsachen es aus welchem Grund als offenkundig zu behandeln gedenkt (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1954 - 6 StR 180/54, BGHSt 6, 292, 295 f.; vom 10. Januar 1963 - 3 StR 22/62, NJW 1963, 598, 599; vom 3. November 1994 - 1 StR 436/94, NStZ 1995, 246, 247; Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 68/12, NStZ 2013, 121;… KK/Ott aaO;… LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 171;… vgl. zu der Pflicht zur Erörterung in der Hauptverhandlung auch LR/Becker aaO, § 244 Rn. 213 mwN). - OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12
Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer …
Als gerichtskundig in die richterliche Überzeugungsbildung einbezogene Tatsachen müssen - nicht protokollierungspflichtig (BGHSt 36, 354) - in der Form Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sein, dass das Gericht darauf hingewiesen hat, es werde diese Tatsachen möglicherweise als offenkundig seiner Entscheidung zugrunde legen (BGH NStZ 1995, 246;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 Rdnr. 7;… Göhler, a.a.O., § 71 Rdnr. 47c). - BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12
Hinweispflicht des Gerichtes (Verwertung einer gerichtskundlichen Tatsache; …
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist vor der Verwertung einer gerichtskundigen Tatsache in aller Regel ein Hinweis zu erteilen, das Tatgericht werde sie (möglicherweise) seiner Entscheidung als offenkundig zugrunde legen (BGH, Urteil vom 3. November 1994 - 1 StR 436/94, BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 2;… ebenso Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., S. 570 f. mwN).
- BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der …
Hiernach hat das Landgericht gegen § 261 StPO und gegen das Grundrecht des Angeklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verstoßen (BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1, 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1992 - 5 StR 614/91 -).Ob es eine Fallgestaltung gibt, bei der aufgrund des Ganges der Hauptverhandlung ausreichendes rechtliches Gehör gewährt ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. aber BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 2; BayObLG VRS 66, 33;… Herdegen in KK 3. Aufl. § 244 Rdn. 72;… Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 2. Aufl., Rdn. 25).
- OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03
Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Toleranzwert, Darstellung, …
Als gerichtskundig in die richterliche Überzeugungsbildung einbezogene Tatsachen müssen - nicht protokollierungspflichtig (BGHSt 36, 354) - in der Form Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sein, dass das Gericht darauf hingewiesen hat, es werde diese Tatsachen möglicherweise als offenkundig seiner Entscheidung zugrunde legen (BGH NStZ 1995, 246). - OLG Köln, 24.06.2015 - 1 RBs 177/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerter Gewährung von Akteneinsicht
Rn. 17 Indem der Tatrichter die genannten Unterlagen nicht in die Hauptverhandlung eingeführt, sie aber gleichwohl im Urteil verwertet hat, hat er nicht nur gegen § 261 StPO verstoßen, in dieser Verfahrensweise liegt zugleich eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs (…vgl. BGH StV 1994, 527 und KK-OWiG-Senge a.a.O., § 71 Rz. 80; s.a. BGH NStZ 1995, 246). - BGH, 08.01.2002 - 4 StR 345/01
Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung; Gerichtskundigkeit): Anordnung …
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift, auf die insoweit Bezug genommen wird, zutreffend ausgeführt hat, war die gerichtskundige Tatsache, aus den Niederlanden in die Bundesrepublik eingeführtes Kokain habe zu den jeweiligen Tatzeiten einen Wirkstoffgehalt von mindestens 50 % aufgewiesen (UA 24), nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden, was jedoch erforderlich gewesen wäre (BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1 und 2). - OLG Stuttgart, 15.03.2004 - 1 Ss 42/04
Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes: …
Rn. 11 Wenn das Amtsgericht beabsichtigt, ihm (aus vergleichbaren Verfahren oder anderweitig) bekannt gewordene Tatsachen als offenkundig seiner Entscheidung zugrunde zu legen, müssen diese Erkenntnisse zuvor Gegenstand der Hauptverhandlung in der Form sein, dass das Gericht auf sie hinweist und damit die Möglichkeit ihrer Erörterung eröffnet; andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 261 StPO vor (vgl. hierzu etwa BGH NStZ 1995, 246). - OLG Hamburg, 16.08.1995 - II-303/95 Es verstößt gegen § 261 StPO und das Grundrecht des Angeklagten auf rechtliches Gehör, wenn er erst in den schriftlichen Urteilsgründen von einer derartigen gerichtskundigen Tatsache überrascht wird, ohne daß diese zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist (vgl. BGH NStZ 1995, 246 [247]; BGH StV 1994, 527 ).
- OLG Hamm, 23.08.2004 - 2 Ss OWi 497/04 Insoweit ist anerkannt, dass als gerichtskundig zu erörternde Tatsachen jedenfalls in der Form Gegenstand der Hauptverhandlung sein müssen, dass das Gericht die Beteiligten darauf hinweist, es werde diese Tatsachen möglicherweise als offenkundig seiner Entscheidung zugrunde legen (vgl. BGH NStZ 1995, 246; OLG Koblenz NStZ 2004, 396).
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Rechtsprechung
| BGH, 26.10.1994 - 2 StR 519/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beweisantrag - Zeugenvernehmung - Individualisierung - Adresse
- rechtsportal.de
StPO § 244
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 246
- StV 1995, 59
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
- BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94
Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe
Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 2 StR 519/94
Sie ist hinzunehmen, wenn sie zur sicheren Überzeugung des Tatrichters von der Begehung (mindestens) aller dieser Taten führt (vgl. BGH NStZ 1994, 502). - BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87
Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer …
Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 2 StR 519/94
Bei Auflösung eines in der zugelassenen Anklage angenommenen Fortsetzungszusammenhangs durch die Verurteilung wegen einzelner selbständiger Taten, ist, soweit nicht von der Möglichkeit der Beschränkung nach § 154 StPO Gebrauch gemacht worden ist, wegen der nicht erwiesenen Taten freizusprechen (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4). - BGH, 26.05.1989 - 2 StR 155/89
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 2 StR 519/94
Das Erfordernis, Namen und Anschriften dieser Fahrer auf dem im Beweisantrag angegebenen Weg feststellen zu müssen, machte den Antrag nicht zum Beweisermittlungsantrag (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11).
- BFH, 30.04.2002 - X B 132/00
Ablehnung von Beweisanträgen; Sachaufklärungspflicht
Z.B. hat es die Rechtsprechung ausreichen lassen, dass Zeugen durch Angabe der Firmen, bei denen sie beschäftigt sind/waren, bezeichnet werden (BGH-Urteil vom 26. Oktober 1994 2 StR 519/94, NStZ 1995, 246), sofern der Antragsteller nicht in der Lage ist, den Zeugen als Beweismittel mit vollständigem Namen und genauer Anschrift zu ermitteln (BGH-Urteile vom 20. Januar 1981 1 StR 672/80, NStZ 1981, 309; vom 8. Dezember 1993 3 StR 446/93, BGHSt 40, 3, jeweils mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung;… Herdegen, a.a.O., § 244 Rdnr. 48;… Julius in Heidelberger Kommentar zur Strafprozeßordnung, § 244 Rdnr. 30; zur Anwendung des § 356 der Zivilprozeßordnung bei Benennung eines Zeugen ohne ladungsfähige Anschrift, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1999 2 BvR 1292/96, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 945). - BGH, 16.12.1998 - 2 StR 425/98
Entsprechende Bemühungen zur Beibringung des Zeugen; Offensichtliche …
Dabei kann offenbleiben, ob die Rüge hinlänglich ausgeführt ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) und ob das Landgericht zu Recht davon ausgegangen ist, es handele sich nicht um einen Beweis-, sondern einen Beweisermittlungsantrag (vgl. dazu BGHSt 40, 3, 6 m. Anm. Widmaier NStZ 1994, 248 f.; BGH NStZ 1995, 246), denn der Zeuge war unerreichbar (§ 244 Abs. 3 StPO). - OLG Hamm, 25.03.2003 - 4 Ss 161/03
Beweisantrag, Voraussetzungen
Zwar waren die Zeugen nicht namentlich benannt worden, es reicht jedoch aus, wenn die in dem Beweisantrag genannten Personen ohne weiteres potentiell erreichbar waren (vgl. BGH, NStZ 1994, 47; BGH, NStZ 1995, 246). - OLG Köln, 03.04.2002 - Ss 139/02 Es genügt bei der Benennung von Zeugen diejenigen Tatsachen vorzutragen, die es dem Gericht ermöglichen, den Zeugen zu identifizieren und zu ermitteln (BGH NStZ 1995, 246; 1999, 152; Senatsentscheidung vom 28.03.1996 - Ss 438/95;… Alsberg/Nüse/Meyer a. a. O. S. 621;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45 Aufl., § 244 Rn. 21).
- OLG Hamm, 27.10.1998 - 4 Ss 1107/98
Bedeutungslosigkeit, Benennung, Beweisantrag, Beweisermittlungsantrag, …
Zwar war der Zeuge nicht namentlich benannt worden, es reicht jedoch aus, wenn die in dem Beweisantrag genannte Person ohne weiteres potentiell erreichbar war (vgl. BGH, NStZ 1994, 47; auch BGH, NStZ 1995, 246).
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Rechtsprechung
| BGH, 08.02.1995 - 3 StR 595/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gesamtwürdigung - Strafmilderung - Straferschwernis - Strafänderungsgrund - Strafänderung - Minder schwerer Fall - Geldfälschung
- rechtsportal.de
StGB § 146
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 246
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94
Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen
Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 3 StR 595/94
Der Senat weist im übrigen darauf hin, daß diese Verknüpfung einen Mißbrauch des Beweisantragsrechts darstellt und den Hilfsbeweisantrag unzulässig macht (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 328/94, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
- LG München I, 25.11.2022 - 8 KLs 109 Js 10221/21
Unrichtige Bescheinigung einer Covid-19-Schutzimpfung
Eine solche Verknüpfung führt zur Unzulässigkeit des Hilfsbeweisantrages, da dem Gericht nicht abverlangt werden kann, sich in Umkehrung der sachlogisch vorgegebenen Reihenfolge zunächst über die Rechtsfolgenentscheidung schlüssig zu werden, bevor es darüber befindet, ob es zur Schuldfrage Beweis erheben soll oder nicht, womit ein darauf gerichtetes Beweisbegehren in sich widersprüchlich ist, weil der Antragsteller damit Ziele verfolgt, die einander ausschließen; vielmehr muss die Beweisbehauptung der Antragsbedingung insofern entsprechen, als sie nicht über den mit der Bedingung beschriebenen Entscheidungsrahmen hinausreichen darf; verlangt die Angeklagte P… vorliegend eine Beweiserhebung für den Fall, dass sie zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird, so erklärt sie damit zugleich, dass sie sich mit dem Antrag nicht gegen einen möglichen Schuldspruch zur Wehr setzen will; denn sie nimmt dadurch in Kauf, dass ein Schuldspruch ergeht, ohne dass ihr Beweisbegehren beschieden oder durch Beweiserhebung erledigt wird; bringt sie aber durch die Wahl der Bedingung zum Ausdruck, dass ihr Beweisantrag nicht gegen den Schuldspruch gerichtet ist, so setzt sie sich zu diesem Erklärungsgehalt ihres Antrags in Widerspruch, wenn sie mit dem nämlichen Antrag Beweis über Behauptungen zu erheben verlangt, die - nach der ihnen zugedachten Bestimmung - der Abwehr des Schuldspruchs dienen; einem solchen Verlangen haftet der Mangel der Ernstlichkeit an; für die Zulassung derartiger Beweisanträge besteht kein anerkennenswertes Bedürfnis; will sich der Antragsteller mit einem Beweisantrag gegen den drohenden Schuldspruch verteidigen, so bleibt es ihm unbenommen, dieses Ziel entweder mit einem unbedingten Beweisantrag oder mit einem für den Fall der Verurteilung gestellten Hilfsbeweisantrag zu verfolgen; der Möglichkeit, für den Fall eines Schuldspruchs der Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe entgegenzutreten, begibt er sich dadurch nicht; angesichts dieser Rechtslage kann ein solcher Beweisantrag nur den Sinn haben, dem Gericht eine Absprache "anzubieten", bei der die "Leistung" des Antragstellers im Verzicht auf einen Beweisantrag zur Schuldfrage, die vom Gericht dafür erwartete "Gegenleistung" im Verzicht auf die Anordnung der mit der Antragsbedingung bezeichneten Rechtsfolge besteht; eine solche Absprache wäre unzulässig, da mit ihr eine sachwidrige Verknüpfung hergestellt würde; für ein Handeln des Antragstellers, das darauf abzielt, eine derartige Absprache zustande zu bringen, gilt nichts anderes; darin liegt ein Missbrauch der ihm mit dem Beweisantragsrecht verliehenen prozessualen Mitwirkungs- und Gestaltungsbefugnisse; der Hilfsbeweisantrag war daher unzulässig; der Grund hierfür liegt in der Verknüpfung von schuldspruchbezogenen Beweisbehauptungen mit einer allein die Rechtsfolgenentscheidung betreffenden Bedingung, (…so auch M…-G…/S…, StPO, § 244, Rn. 22 a;… BeckOK, StPO, § 244, Rn. 55.1; BGH, Urteil vom 21.10.1994 - 2 StR 328/94, zitiert nach NStZ 1995, 144 f.; BGH, Beschluss vom 28.03.2017 - 4 StR 52/17, zitiert nach BeckRS 2017, 107435; BGH, Beschluss vom 07.09.2017 - 3 StR 325/17, zitiert nach BeckRS 2017, 132691; BGH, Urteil vom 08.02.1995 - 3 StR 595/94, zitiert nach NStZ 1995, 246 jew. m.w.N.). - BGH, 07.09.2017 - 3 StR 325/17
Unzulässigkeit eines Beweisantrags bei sachwidriger Verknüpfung von Fragen des …
An der Durchsetzung eines derartigen Antrages besteht kein anerkennenswertes Interesse (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 328/94, BGHSt 40, 287 ff.; vom 8. Februar 1995 - 3 StR 595/94, NStZ 1995, 246; Beschluss vom 28. März 2017 - 4 StR 52/17, juris;… LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 156 mwN;… KK/Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 92;… SSW/Sättele, StPO, 2. Aufl., § 244 Rn. 132).
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