Rechtsprechung
| BGH, 09.02.1995 - 4 StR 37/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Minder schwerer Totschlag - Mißhandlung - Ursachenverknüpfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 213
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1910
- MDR 1995, 730
- NStZ 1995, 287
- StV 1996, 30
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.08.1973 - 2 StR 268/73
Überprüfung der Versagung des Schwurgerichts auf mildernde Umstände nach § 228 …
Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 37/95
Entgegen diesen Erwägungen ist aber, wenn - wie hier - die Voraussetzungen der 1. Alternative des § 213 StGB vorliegen, die Strafmilderung nach dieser Vorschrift zwingend (BGHSt 25, 222, 224;… Jähnke aaO. Rdn. 2 m.w.N.) und unabhängig davon geboten, ob die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten erheblich vermindert war. - BGH, 08.06.1993 - 1 StR 276/93
Versagung einer Strafrahmenmilderung
Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 37/95
Diese würde auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der schuldmindernde hochgradige Angst- und Zornaffekt des Angeklagten eine wesentliche Ursache in der tatprovozierenden Mißhandlung hatte, also in dem Umstand, der auch die Anwendung des § 213 1. Alt. StGB begründet (vgl. BGHR StGB § 50 Mehrfachmilderung 3).
- BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14
Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat: …
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können lediglich solche dem späteren Täter zugefügten Misshandlungen die Annahme eines minder schweren Falls gemäß § 213 Alt. 1 StGB begründen, die nach ihrem Gewicht und den Umständen des Einzelfalls geeignet sind, die "Jähtat als verständliche Reaktion" auf das provozierende Verhalten des Opfers der nachfolgenden Tötungstat erscheinen zu lassen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95, NJW 1995, 1910, 1911; BGH, Urteil vom 4. Mai 1995 - 5 StR 213/95, NStZ 1996, 33; vgl. auch BGH…, Urteil vom 1. August 1996 - 5 StR 214/96, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 5; aber auch Senat…, Urteil vom 4. Dezember 1990 - 1 StR 577/90, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 3).Diese Voraussetzungen können selbst bei einer lediglich versuchten Körperverletzung gegeben sein (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 4;… Urteil vom 1. August 1996 - 5 StR 214/96, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 5).
- BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren …
Die Revision kann, solange sie dadurch nicht widersprüchlich wird, auch dann auf den Strafausspruch beschränkt werden, wenn, wie in den Fällen einer Rüge nach § 338 Nr. 1 bis 7 StPO, ein Verfahrensfehler beanstandet wird, der auch den Schuldspruch berührt und ohne eine Beschränkung des Rechtsmittels das Urteil insgesamt zu Fall brächte (vgl. BGH NJW 1995, 1910;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 344 Rdn. 7;… Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 338 Rdn. 6, § 344 Rdn: 6;… Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rdn. 157 m. w. Nachw.). - BGH, 09.04.2025 - 1 StR 371/24
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig wegen Verspätung (unverzügliche …
Die jeweilige Revision wird auch durch das Geltendmachen eines absoluten Revisionsgrundes nicht widersprüchlich, weshalb es bei der Dispositionsfreiheit der Staatsanwaltschaft über den Umfang ihrer Rechtsmittel und der Bindung des Revisionsgerichts hieran bleibt (vgl. dazu BGH, Urteile vom 27. November 1959 - 4 StR 394/59, BGHSt 14, 30, 36 …und vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19 Rn. 8; Beschlüsse vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 364; vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00, BGHSt 47, 32, 38; vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95 Rn. 3, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 9 …und vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 17;… vgl. auch Knauer/Kudlich in MüKo-StPO, 2. Aufl. 2024, StPO § 344 Rn. 23).
- BGH, 31.05.2021 - 1 StR 123/21
Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff der Misshandlung: kein …
Daher ist ein Verletzungserfolg nicht erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95 Rn. 8, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 4;… vom 14. Mai 2002 - 5 StR 119/02 Rn. 4 …und vom 12. Juni 2002 - 5 StR 221/02 Rn. 3;… Urteil vom 1. August 1996 - 5 StR 214/96 Rn. 7, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 5); auch seelische Misshandlungen können genügen.Entscheidend ist demnach nicht, in welchem Umfang das körperliche Wohlbefinden des Täters des Totschlags beeinträchtigt ist, sondern, ob die diesem zugefügten Misshandlungen nach ihrem Gewicht und den Umständen des Einzelfalls geeignet sind, die ?Jähtat als verständliche Reaktion? auf das provozierende Verhalten des anschließend getöteten Opfers erscheinen zu lassen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95 Rn. 8, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 4).
- BGH, 09.07.2002 - 5 StR 617/01
Abwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung; absoluter Revisionsgrund; …
Nunmehr hat die Angeklagte das Rechtsmittel wirksam (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 9) auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. - BGH, 04.02.2025 - 1 StR 537/24
BGH hebt Urteil des Landgerichts Stuttgart im Zusammenhang mit dem Wurf eines …
Maßgeblich ist vielmehr, ob die zugefügte Misshandlung oder Beleidigung von dem Gewicht war, dass sie "eine gegen das Leben gerichtete Jähtat als verständliche Reaktion erscheinen" lässt (…BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2021 - 1 StR 123/21, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 6 Rn. 6 und vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95 Rn. 8, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 4; jeweils mwN). - BGH, 04.05.1995 - 5 StR 213/95
Provokation - Totschlag - Minder schwerer Fall des Totschlags - Beeinträchtigung …
Ob das Vorgehen des H G N unter diesen engen Voraussetzungen eine Mißhandlung oder eine schwere Beleidigung im Sinne des § 213 erste Alternative StGB darstellt, kann offen bleiben (vgl. BGH, Beschluß v. 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 16.07.2004 - 2 StR 191/04
Schuldunfähigkeit; verminderte Schuldfähigkeit; Strafmilderung
Die Ausübung des dem Tatrichter eingeräumten Ermessens (vgl. BGH NStZ 1986, 71; 1995, 287; 2002, 542;… dazu auch Jähnke in LK 11. Aufl., § 213 Rdn. 27 f.;… Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl., § 213 Rdn. 17; jeweils m.w.N.) begegnet im konkreten Fall keinen rechtlichen Bedenken.
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Rechtsprechung
| BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Totschlag - Tötung - Schwere Körperverletzung - Psychische Folgen
- rechtsportal.de
StGB § 226
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 287
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82
Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines …
Auszug aus BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94
Für den Tatbestand des § 226 StGB reicht es aus, daß der Körperverletzungshandlung das Risiko eines tödlichen Ausgangs anhaftet und sich dann dieses, dem Handeln des Täters eigentümliche Risiko im Eintritt des Todes verwirklicht (vgl. BGHSt 31, 96 ff.). - BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91
Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten
Auszug aus BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94
Allerdings kommt es bei der Frage des Fahrlässigkeitsvorwurfs (§ 18 StGB) darauf an, ob der Tod - im Ergebnis und nicht in den Einzelheiten des dahin führenden Kausalverlaufs (…Senatsbeschluß aaO.; BGHR StGB § 226 Todesfolge 4) - vom Angeklagten in der konkreten Tatsituation nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zur Tatzeit vorausgesehen werden konnte. - BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94
Vorsatz - Willenselement - Kenntnis
Auszug aus BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94
Dabei dürfen mögliche Beeinträchtigungen infolge einer erheblichen Alkoholisierung nicht außer Betracht bleiben (…vgl. BGHR aaO. Todesfolge 6), aber selbst eine starke Alkoholisierung steht einer Verurteilung nach § 226 StGB nicht ohne weiteres entgegen (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Juni 1994 - 4 StR 267/94). - BGH, 21.12.1982 - 1 StR 743/82
Erstrecken der Voraussicht des Täters auf die als Folge der Körperverletzung den …
Auszug aus BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94
Damit hat sie sich selbst den Blick auf die Anwendungsvoraussetzungen des § 226 Abs. 1 i.V.m. § 18 StGB verstellt, wonach sich die Voraussicht des Täters nicht auf die physischen Vorgänge zu erstrecken braucht, die als Folge der Körperverletzung im konkreten Fall den Tod schließlich herbeiführen (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 743/82).
- BGH, 15.02.2017 - 4 StR 375/16
Nachstellung mit Todesfolge (tatbestandspezifischer Zusammenhang bei Suizid des …
Besteht die schwere Folge, wie hier, im Eintritt des Todes, braucht sich die Vorhersehbarkeit nicht auf alle Einzelheiten des zum Tode führenden Geschehensablaufs zu erstrecken, insbesondere nicht auf die durch die Tathandlung ausgelösten, im Einzelnen ohnehin nicht einschätzbaren somatischen Vorgänge, die den Tod schließlich ausgelöst haben; es genügt vielmehr die Vorhersehbarkeit des Erfolges im Allgemeinen (…Senatsurteile, jeweils aaO mwN; vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 39;… vom 12. Februar 1992 - 3 StR 481/91, BGHR StGB § 226 (aF) Todesfolge 4; und vom 24. Januar 1995 - 1 StR 707/94, NStZ 1995, 287, 288). - BGH, 20.06.2012 - 5 StR 536/11
Tod bei Brechmitteleinsatz: BGH hebt Freispruch erneut auf
Wenn der Arzt unter solchen Vorzeichen lediglich nach Prüfung der "Vitalparameter" mit seinem Tun fortfährt, so liegt der Todeseintritt aufgrund mitwirkender Vorschädigung der betroffenen Person nicht so sehr außerhalb der Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussehbarkeit für den "erfahrenen Facharzt" und den Angeklagten persönlich in Zweifel zu ziehen wäre (vgl. auch BGH, Urteile vom 24. Januar 1995 - 1 StR 707/94, BGHR StGB § 226 aF Todesfolge 9 ["medizinische Rarität"], vom 26. Februar 1997 - 3 StR 569/96, BGHR StGB § 226 aF Todesfolge 12 [Herzinfarkt infolge Herzvorschädigung] und vom 10. Juni 2009 - 2 StR 103/09, NStZ-RR 2009, 309). - LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"
Rn. 368 Auch die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 227 StGB, nämlich die Begehung einer vorsätzlichen Körperverletzung, der das Risiko eines tödlichen Ausgangs anhaftet, sofern sich das der Handlung eigentümliche Risiko im Eintritt des Todes des Angegriffenen verwirklicht und dem Täter hinsichtlich der Verursachung des Todes zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGHSt 31, 96, 98; BGH NStZ 2001, 478 f.; BGHR StGB § 226, Todesfolge 9 und 12.), liegen vor.Dies gilt sowohl für die gegen den Kopf geführten Schläge als auch für die gegen den Kopf geführten Tritte, da Verletzungen des Kopfes das Risiko eines tödlichen Ausgangs in sich bergen (vgl. hierzu BGHR StGB § 226, Todesfolge 9).
Verübt der Täter eine Körperverletzung, die erkennbar todesursächlich sein kann, muss er sich untypische medizinische Folgen zurechnen lassen, soweit diese nicht außerhalb jeglicher Lebenserfahrung liegt (BGHR StGB § 226, Todesfolge 9 "medizinische Rarität" und 12 "psychogener Tod").
- BGH, 26.02.1997 - 3 StR 569/96
vorgeschädigtes Herz - § 227 StGB, Verwirklichung des der Tathandlung anhaftenden …
Seine Vorhersehbarkeit braucht sich nicht auf alle Einzelheiten des zum Tode führenden Geschehensablaufs zu erstrecken, insbesondere nicht auf die durch die Gewalthandlungen ausgelösten im einzelnen ohnehin nicht einschätzbaren somatischen und psychischen Vorgänge, die den Tod schließlich herbeigeführt haben (vgl. BGHR StGB § 226 Todesfolge 9 - "medizinische Rarität"). - LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03
Voraussetzungen für die Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft; …
Hierfür reicht es aus, dass der Erfolg nicht außerhalb aller Lebenswahrscheinlichkeit liegt; alle konkreten Einzelheiten brauchen dabei nicht voraussehbar sein; es genügt die Vorhersehbarkeit des Erfolgs im Allgemeinen (BGH, Urteil vom 30.6.1982 - 2 StR 226/82 = BGHSt 31, 96, 101 [BGH 30.06.1982 - 2 StR 226/82] - "Hochsitz-Fall"; BGH, Urteil vom 24.1.1995 - 1 StR 707/94 , NStZ 1995, 287 - "medizinische Rarität-Fall"; BGH, Urteil vom 9.10.2002 - 5 StR 42/02 , StraFo 2003, 23, 25 - "Gubener-Hetzjagdt-Fall").Die leichte Alkoholisierung des Angeklagten ändert hieran nichts (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.1995 - 1 StR 707/94 , NStZ 1995, 287; BGH, Beschl. vom 26.2.2003 - 5 StR 27/03 ).
- BGH, 12.11.1997 - 3 StR 325/97
Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg
Deshalb liegt es fern, daß das Herzversagen gerade im unmittelbaren Anschluß an die massive Gewaltanwendung des Angeklagten allein aufgrund des vorhandenen Krankheitsbildes zur Tatzeit eingetreten sei (vgl. Senatsurteil NStZ 1997, 341; BGHR StGB § 226 Todesfolge 9 - "medizinische Rarität" ).
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