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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,956
BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93 (https://dejure.org/1994,956)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93 (https://dejure.org/1994,956)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 1994 - 2 BvR 2093/93 (https://dejure.org/1994,956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahmegericht - Zulassungsverfahren - Eignungsprüfung - Beweiswürdigung - Strafprozeß - Schuldspruch - Wiederaufnahmevorbringen - Hauptverhandlung - Staatsanwaltschaft

Besprechungen u.ä.

  • strate.net PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bittere Erfahrungen - die Abwehr von Wiederaufnahmen durch die Strafjustiz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2024
  • NStZ 1995, 43
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93
    Das Prozeßgrundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ), das gewährleistet, daß Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, verleiht - über Artikel 103 Abs. 1 GG hinausgehend (vgl. BVerfGE 57, 250 [274]) - einen Anspruch, daß die vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahrensstruktur beachtet wird (vgl. BVerfGE 86, 288 [317]).

    Sie ist von Rechts wegen so ausgestaltet, daß sie die größtmögliche Gewähr sowohl für die Erforschung der Wahrheit wie für die bestmögliche Verteidigung des Angeklagten bietet, der nicht als Objekt des Verfahrens behandelt werden darf (vgl. BVerfGE 57, 250 [275]) und dessen Unschuld bis zur Schuldspruchreife der Hauptverhandlung vermutet wird (vgl. BVerfGE 74, 358 [370 f.]).

    Dabei genügen die Angaben des Gewährsmanns regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden (vgl. BVerfGE 57, 250 [292]).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93
    Die Regeln für die Hauptverhandlung sind deshalb so ausgestaltet, daß sie die größtmögliche Gewähr für die Erforschung der Wahrheit ebenso wie für die bestmögliche Verteidigung des Angeklagten und damit für ein gerechtes Urteil bieten (vgl. BVerfGE 74, 358 [372]; 86, 288 [318]).

    Sie ist von Rechts wegen so ausgestaltet, daß sie die größtmögliche Gewähr sowohl für die Erforschung der Wahrheit wie für die bestmögliche Verteidigung des Angeklagten bietet, der nicht als Objekt des Verfahrens behandelt werden darf (vgl. BVerfGE 57, 250 [275]) und dessen Unschuld bis zur Schuldspruchreife der Hauptverhandlung vermutet wird (vgl. BVerfGE 74, 358 [370 f.]).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93
    Die Regeln für die Hauptverhandlung sind deshalb so ausgestaltet, daß sie die größtmögliche Gewähr für die Erforschung der Wahrheit ebenso wie für die bestmögliche Verteidigung des Angeklagten und damit für ein gerechtes Urteil bieten (vgl. BVerfGE 74, 358 [372]; 86, 288 [318]).

    Das Prozeßgrundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ), das gewährleistet, daß Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, verleiht - über Artikel 103 Abs. 1 GG hinausgehend (vgl. BVerfGE 57, 250 [274]) - einen Anspruch, daß die vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahrensstruktur beachtet wird (vgl. BVerfGE 86, 288 [317]).

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93
    Wird das Wiederaufnahmeverfahren - an seinem Ziel gemessen - derart ineffektiv, so steht dies im Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG ) und verletzt den Verurteilten in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG , das ein Recht auf effektiven Rechtsschutz in sich schließt (vgl. BVerfGE 53, 115 [127 f.]; 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 15. Februar 1993, 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735 f.).
  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch …

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93
    a) Das strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren hat die Funktion, den Konflikt zwischen den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit, die sich beide gleichermaßen aus dem Rechtsstaatsgedanken ableiten lassen, zu lösen, indem es um der materiellen Gerechtigkeit willen gestattet, das Prinzip der Rechtssicherheit zu durchbrechen (vgl. BVerfGE 22, 322 [328 f.]).
  • BVerfG, 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93
    Wird das Wiederaufnahmeverfahren - an seinem Ziel gemessen - derart ineffektiv, so steht dies im Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG ) und verletzt den Verurteilten in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG , das ein Recht auf effektiven Rechtsschutz in sich schließt (vgl. BVerfGE 53, 115 [127 f.]; 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 15. Februar 1993, 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735 f.).
  • LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren …

    Andernfalls würde das Wiederaufnahmeverfahren seine Funktion, einem Ausgleich zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit zu dienen, nicht mehr ausfüllen können und so das auch dem rechtskräftig Verurteilten nach Art. 2 Abs. 1 GG zustehende Recht auf effektiven Rechtsschutz unangemessen verkürzen (BVerfG NStZ 1995, 43; BVerfG NJW 2007, 207).
  • OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20

    "Badewannen-Mord": Wiederaufnahmeantrag von Manfred Genditzki für zulässig …

    Andernfalls würde das Wiederaufnahmeverfahren seine Funktion, einem Ausgleich zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit zu dienen, nicht mehr ausfüllen können und so das auch dem rechtskräftig Verurteilten nach Art. 2 Abs. 1 GG zustehende Recht auf effektiven Rechtsschutz unangemessen verkürzen (BVerfG NStZ 1995/43; NJW 2007/207).
  • OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109/10

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Gelegenheit zur Nachbesserung leicht …

    Ferner ist es dem Wiederaufnahmegericht verfassungsrechtlich verwehrt, im Wege der Eignungsprüfung Beweise zu würdigen und Feststellungen zu treffen, die nach der Struktur des Strafprozesses der Hauptverhandlung vorbehalten sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.09.1994, NStZ 1995, 43; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.05.2007, Az: 2 BvR 93/07;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 368, Rdnr. 9;… Karlsruher Kommentar-Schmidt, StPO, 6. Aufl., § 368, Rdnr. 9 ff.).
  • BGH, 09.06.2026 - StB 20/26

    Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil …

    Rn. 21 1. Das strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren hat die Funktion, den Konflikt zwischen den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit, die sich beide gleichermaßen aus dem Rechtsstaatsgedanken ableiten lassen, zu lösen, indem es um der materialen Gerechtigkeit willen gestattet, das Prinzip der Rechtssicherheit zu durchbrechen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14, NZV 2016, 45 Rn. 16;… vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 36; vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93, NJW 1995, 2024).

    Rn. 29 Entgegen dem Beschwerdevorbringen verstößt dieses - vom Bundesverfassungsgericht gebilligte (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37, 45 f.; vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06 u.a., NJW 2007, 207 f.; vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02 u.a., StV 2003, 225;… vom 4. Februar 2002 - 2 BvR 1240/01, juris Rn. 10;… vom 11. September 2001 - 2 BvR 1491/01, juris Rn. 6; vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93, NJW 1995, 2025; vom 30. April 1993 - 2 BvR 525/93, NJW 1994, 510; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736; vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74, MDR 1975, 468 f.) - Verständnis von Aufgabe und Reichweite des Aditionsverfahrens nicht gegen das Grundgesetz, namentlich nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), das Grundrecht des Verurteilten auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) sowie seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 93/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Wiederaufnahmeverfahren bei nova …

    Damit muss jedenfalls die Feststellung solcher Tatsachen, die den Schuldspruch wesentlich tragen, indem sie die abgeurteilte Tat in ihren entscheidenden Merkmalen umgrenzen, oder deren Bestätigung oder Widerlegung im Verteidigungskonzept des Angeklagten eine hervorragende Rolle spielt, der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben (vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 -, NJW 1995, S. 2024 f.).

    Diese Möglichkeiten sind ihm abgeschnitten, wenn die in der Hauptverhandlung getroffene, jedoch unhaltbar gewordene oder ernstlich in Frage gestellte, Feststellung einer wesentlichen, den Schuldspruch begründenden Tatsache im Nachhinein durch eine andere ersetzt wird, die ohne Hauptverhandlung ermittelt wurde (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 -, NJW 1995, S. 2024 ).

  • BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Wiederaufnahme …

    Wird das Wiederaufnahmeverfahren - an diesem Ziel gemessen - derart ineffektiv, so steht dies in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und verletzt den Verurteilten in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das ein Recht auf effektiven Rechtsschutz in sich schließt (vgl. BVerfGE 53, 115 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 -, NJW 1993, S. 2735 f. und vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 -, NJW 1995, S. 2024).
  • BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14

    Wiederaufnahme eines Strafbefehlsverfahrens wegen vorsätzlichen Fahrens ohne …

    Wird das Wiederaufnahmeverfahren - an diesem Ziel gemessen - derart ineffektiv, so steht dies in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und verletzt den Verurteilten in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das ein Recht auf effektiven Rechtsschutz in sich schließt (vgl. BVerfGE 53, 115 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 -, NJW 1993, S. 2735 f. und vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 -, NJW 1995, S. 2024).
  • BGH, 09.06.2026 - StB 35/26

    Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Verwerfung seines Antrages auf …

    Vielmehr bezweckt es im Interesse der materiellen Gerechtigkeit, bei einem Vorliegen neuer oder nachträglich neu bekannt gewordener Tatsachen beziehungsweise neuer Beweismittel, durch welche die Richtigkeit eines Urteils nunmehr ernstlich in Frage gestellt wird, dessen Rechtskraft zu durchbrechen und ein neues gerichtliches Erkenntnisverfahren unter Einbeziehung der neuen Tatsachen oder Beweismittel zu ermöglichen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14, NZV 2016, 45 Rn. 16;… vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 36; vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93, NJW 1995, 2024).

    Rn. 20 Diese Bestimmung von Aufgabe und Reichweite des Additionsverfahrens ist mit dem Grundgesetz vereinbar; namentlich verstößt sie nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), das Grundrecht des Verurteilten auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) sowie seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37, 45 f.; vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06 u.a., NJW 2007, 207 f.; vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02 u.a., StV 2003, 225;… vom 4. Februar 2002 - 2 BvR 1240/01, juris Rn. 10;… vom 11. September 2001 - 2 BvR 1491/01, juris Rn. 6; vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93, NJW 1995, 2025; vom 30. April 1993 - 2 BvR 525/93, NJW 1994, 510; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736; vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74, MDR, 1975, 468 f.).

  • BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 18/02

    Wiederaufnahme eines durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahrens

    Wird das Wiederaufnahmeverfahren - an seinem Ziel gemessen - derart ineffektiv, so steht dies in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und verletzt den Verurteilten in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das ein Recht auf effektiven Rechtsschutz in sich schließt (vgl. BVerfGE 53, 115 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993, 2 BvR 1746/91, NJW 1993 S. 2735 f. und vom 7. September 1994, 2 BvR 2093/93, NJW 1995, S. 2024).
  • OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99

    Erforderlichkeit der Zustimmung der Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei bei …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung …

  • OLG Koblenz, 25.04.2005 - 1 Ws 231/05

    Wiederaufnahme: Prüfung der Geeignetheit eines neuen Zeugen im …

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2009 - VfGBbg 17/09

    Verfassung des Landes Brandenburg Art. 10 iVm dem Rechtsstaatsprinzip

  • VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 93/01
  • BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 2195/00

    Wiederaufnahme des Verfahrens

  • BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung des Sachverhalts in einem …

  • OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
  • BVerfG, 04.02.2002 - 2 BvR 1240/01

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiederaufnahmeantrags

  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren …

  • LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Würdigung der Aussage eines neuen Zeugen; mögliche …

  • OLG Koblenz, 15.12.2004 - 1 Ws 759/04

    Wiederaufnahme: Prüfung der Beweiskraft eines neuen Beweismittels im …

  • BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 2575/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung neuer Tatsachen oder …

  • BVerfG, 11.09.2001 - 2 BvR 1491/01

    Effektiver Rechtsschutz im Wiederaufnahmeverfahren

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 1 Ws 211/04

    Unzulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrag nach Strafverurteilung wegen …

  • BVerfG, 11.01.1995 - 2 BvR 1685/93

    Verfassungswidriger Ausschluß eines sog. Zweitantrages im strafrechtlichen …

  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18

    Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte i.R.d. Frist bei …

  • OLG Jena, 23.05.2005 - 1 Ws 162/05

    Wiederaufnahme

  • BVerfG, 23.03.1999 - 2 BvR 285/99

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren

  • OLG Brandenburg, 13.03.2025 - 2 Ws 144/24

    Wiederaufnahme des Verfahrens wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes

  • OLG Jena, 02.04.2013 - 1 Ws 391/12

    Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit von in der Hauptverhandlung erörterten …

  • OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ws 232/00

    Wiederaufnahme des Verfahrens, Zulässigkeit des Antrags, neue Beweismittel, …

  • LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 3 Qs 70/08

    Wiederaufnahmeverfahren: Erforderlichkeit des konkreten Vorbringens einer neuen …

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 1 Ws 826/98
  • LG Arnsberg, 05.02.2019 - 2 KLs 6/19
  • OLG Koblenz, 08.01.2001 - 1 Ws 718/00

    Wiederaufnahme, Geständnis, Widerruf, neue Beweismittel, Widerrufsgrund, …

  • OLG Stuttgart, 26.11.1997 - 1 Ws 199/97

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil …

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