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Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.11.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,336
BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93 (https://dejure.org/1996,336)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93 (https://dejure.org/1996,336)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 1996 - 2 BvR 2088/93 (https://dejure.org/1996,336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den Taschengeldanspruch eines Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafvollzug - Aufrechnung - Verfahrenskosten - Taschengeldanspruch

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3146
  • NVwZ 1997, 53 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 872
  • NStZ 1996, 615
  • NStZ 1997, 205 (Ls.)
  • NStZ 1997, 430
  • StV 1996, 682
  • DVBl 1997, 351
 
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Wird zitiert von ... (109)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93
    a) Die Grundsätze des Rechtsstaates fordern, daß auch Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte durch das ermächtigende Gesetz nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so daß die Eingriffe meßbar und in gewissem Umfang für den einzelnen voraussehbar und berechenbar werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [325]; 13, 153 [160]; 52, 1 [41]).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93
    a) Die Grundsätze des Rechtsstaates fordern, daß auch Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte durch das ermächtigende Gesetz nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so daß die Eingriffe meßbar und in gewissem Umfang für den einzelnen voraussehbar und berechenbar werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [325]; 13, 153 [160]; 52, 1 [41]).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Kapitalverkehrsteuergesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93
    a) Die Grundsätze des Rechtsstaates fordern, daß auch Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte durch das ermächtigende Gesetz nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so daß die Eingriffe meßbar und in gewissem Umfang für den einzelnen voraussehbar und berechenbar werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [325]; 13, 153 [160]; 52, 1 [41]).
  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93
    Zur Handlungsfreiheit des einzelnen, die im umfassenden Sinne durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist, gehöre auch das Recht, nur aufgrund solcher Rechtsvorschriften mit einem Nachteil belastet zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind, und deshalb zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören (vgl. BVerfGE 42, 20 [27 f.]).
  • BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 88/20 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …

    Eine - hier von der Klägerin angestrebte - Erstreckung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechtsfolgen auf Sachverhalte, deren Vorliegen der Gesetzgeber gerade nicht zur Tatbestandsvoraussetzung gemacht hat, oder die Bejahung von Rechtsfolgen ohne Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen würde aber den Vorbehalt des Gesetzes unterlaufen (…vgl BSG vom 29.1.2004 - B 4 RA 29/03 R - BSGE 92, 113 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 1 RdNr 30 = juris RdNr 37; vgl auch BVerfG [K] vom 14.8.1996 - 2 BvR 2088/93 - juris RdNr 10, 13).
  • BFH, 01.07.2014 - IX R 31/13

    Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung

    Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf die Verwaltung Steuerpflichtige nur aufgrund solcher Gesetze belasten, die nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so dass die Eingriffe messbar und in gewissem Umfang für den Einzelnen voraussehbar und berechenbar werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14. August 1996 2 BvR 2088/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 3146, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1 …

    Rn. 46 Daraus kann sich, jedenfalls im Bereich öffentlich-rechtlicher Eingriffsbefugnisse in die Freiheit der Person bzw. in Fällen grundrechtsintensiver Eingriffsbefugnisse ein Analogieverbot auch jenseits des Anwendungsbereiches des Art. 103 Abs. 2 GG ergeben (…ausführlich: Beaucamp, AöR 2009, S. 83 , m.w.N.;… Reimer, a.a.O., S. 253; für ein grundlegenderes Analogieverbot: BVerfG, Beschluss vom 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93 -, NJW 1996, 3146: Analogieverbot im verwaltungsrechtlichen Eingriffsrecht;… in diesem Sinne auch: Pawlowski, Methodenlehre für Juristen, 1981, S. 399 f., der zur Begründung auf den Planungscharakter von öffentlich-rechtlichen Kompetenznormen abstellt sowie die bei Beaucamp, a.a.O., S. 90 Fn. 45 aufgeführten Stimmen, die jedwede Analogie zu Lasten des Bürgers ablehnen).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1996 - 5 AR Vollz 43/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3036
BGH, 06.11.1996 - 5 AR Vollz 43/95 (https://dejure.org/1996,3036)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1996 - 5 AR Vollz 43/95 (https://dejure.org/1996,3036)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1996 - 5 AR Vollz 43/95 (https://dejure.org/1996,3036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StVollzG; § 47 Abs. 1 StVollzG
    Zur Frage, ob nicht verbrauchtes Taschengeld des Strafgefangenen auf das Taschengeld des Folgemonats angerechnet werden darf

  • Wolters Kluwer

    Stafgefangene - Taschengeldbewilligung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 297
  • NJW 1997, 751
  • MDR 1997, 185
  • NStZ 1997, 205
  • NStZ 1997, 382
  • StV 1997, 149
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 26.08.1988 - 2 Vollz (Ws) 48/88

    Taschengeld; Gefangener; Betrag

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 5 AR Vollz 43/95
    Es sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung gehindert durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz NStZ 1988, 576 (m. abl. Anm. Mülders NStZ 1989, 142).

    Rn. 10 Die Vorlegungsfrage ist demgemäß zu verneinen (im Ergebnis ebenso LG Berlin NStZ 1984, 333;… Matzke in Schwind/Böhm, StVollzG 2. Aufl. § 46 Rdn. 4;… Däubler/Pecic in AK-StVollzG 3. Aufl. § 46 Rdn. 11; Mülders NStZ 1989, 142;… a.A. Callies/Müller-Dietz, StVollzG 6. Aufl. § 46 Rdn. 3; offen gelassen durch OLG Hamm ZfStrVO 1986, 184; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1994, 116, 117).

  • OLG Zweibrücken, 03.09.1993 - 1 Ws 375/93
    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 5 AR Vollz 43/95
    Rn. 10 Die Vorlegungsfrage ist demgemäß zu verneinen (im Ergebnis ebenso LG Berlin NStZ 1984, 333;… Matzke in Schwind/Böhm, StVollzG 2. Aufl. § 46 Rdn. 4;… Däubler/Pecic in AK-StVollzG 3. Aufl. § 46 Rdn. 11; Mülders NStZ 1989, 142;… a.A. Callies/Müller-Dietz, StVollzG 6. Aufl. § 46 Rdn. 3; offen gelassen durch OLG Hamm ZfStrVO 1986, 184; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1994, 116, 117).
  • LG Berlin, 21.09.1983 - 547 StVK 190/83
    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 5 AR Vollz 43/95
    Rn. 10 Die Vorlegungsfrage ist demgemäß zu verneinen (im Ergebnis ebenso LG Berlin NStZ 1984, 333;… Matzke in Schwind/Böhm, StVollzG 2. Aufl. § 46 Rdn. 4;… Däubler/Pecic in AK-StVollzG 3. Aufl. § 46 Rdn. 11; Mülders NStZ 1989, 142;… a.A. Callies/Müller-Dietz, StVollzG 6. Aufl. § 46 Rdn. 3; offen gelassen durch OLG Hamm ZfStrVO 1986, 184; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1994, 116, 117).
  • LG Bamberg, 22.03.2012 - 1 StVK 37/12

    Strafvollzug in Bayern: Rechtzeitigkeit der Bereitstellung von Taschengeld

    Rn. 18 Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dabei wiederholt betont, dass das Taschengeld als finanzielle Mindestausstattung bei einem Gefangenen eine ähnliche Funktion wie die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) bei einem mittellosen Bürger übernimmt (OLG Dresden bei Matzke NStZ 1998, 397, 399; KG NStZ-RR 1999, 286, 287; ausführlich und insoweit durch die Entscheidung des BGH NStZ 1997, 205 nicht in Frage gestellt: OLG Koblenz NStZ 1988, 576).

    Die Annahme des Kammergericht, dass die hierdurch entstehenden "Härten für den Gefangenen" durch die entsprechende Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des BGH zum nicht verbrauchten Taschengeld (NStZ 1997, 205 [zur Möglichkeit des Ansparens von Taschengeld ohne Verrechnung auf einen späteren Bedarf]) unschwer vermeiden könne, trifft nur insoweit zu, als dem Gefangenen am Ende seiner Strafhaft kein Gesamtvermögensverlust entsteht.

  • OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 406/14

    Taschengeldvorschuss für Strafgefangenen

    Das Taschengeld für den zukünftigen Bezugsraum kann nämlich nicht mit der Begründung versagt werden, der Gefangene habe in diesem Monat ja die Auszahlung für den Vormonat zu erwarten und sei daher nicht mehr bedürftig (vgl. BGH NStZ 1997, 205).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2008 - 2 Ws 395/07

    Minderung der Bedürftigkeit eines Strafgefangenen durch Bestehen eines …

    So muss sich der Gefangene einen angesparten Rest aus dem Taschengeld des vorangegangenen Monats nicht anrechnen lassen (BGHSt 42, 297; a.A. noch OLG Koblenz NStZ 1988, 576; weiter Callies/Müller-Dietz zu § 46 Rn 3).
  • OLG Hamm, 20.12.2023 - 1 Vollz 617/23

    Anspruch eines Inhaftierten auf Festsetzung und Auszahlung des Taschengeldes ohne …

    Dafür spricht der in die Gesetzesbegründung aufgenommene Hinweis, dass angespartes Taschengeld unberücksichtigt bleibt, denn hierbei handelt es sich ebenfalls um einen von der Rechtsprechung zu § 46 StVollzG entwickelten Grundsatz (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.06.1995 - 3 Ws 114/95 (StVollz) -, juris; BGH NJW 1997, 751).
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