Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1997 - 5 StR 170/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen mittäterschaftlichem unerlaubten Waffenbesitzes - Voraussetzung für das Vorliegen einer Mittäterschaft - Zurechnung des unerlaubten Waffenbesitzes des Mittäters - Zurechnung der tatsächlichen Gewaltausübung des Mittäters - Maßgeblichkeit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 604
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 24.09.2025 - 4 StR 205/25
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - und keine Mittäterschaft oder …
Ein eigenhändiges Delikt kann indes nicht in Mittäterschaft begangen werden, da die Täterschaft dann an eine bestimmte Ausführungshandlung gebunden ist, deren maßgebliches Unrecht im verwerflichen eigenen Tun des Täters liegt (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Mai 2025 - 6 StR 546/24 Rn. 6;… Beschluss vom 5. Februar 2025 - 6 StR 539/24 Rn. 6;… Beschluss vom 5. Juni 2024 - 5 StR 441/23 Rn. 7;… Beschluss vom 15. August 2023 - 4 StR 227/23 Rn. 8;… Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 2 StR 33/21 Rn. 3;… Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 304/20 Rn. 8;… Beschluss vom 25. September 2018 - 2 StR 275/18 Rn. 21;… Beschluss vom 14. August 2009 - 2 StR 175/09 Rn. 4; Beschluss vom 8. Juli 1997 - 5 StR 170/97, juris Rn. 4; jeweils mwN). - BGH, 14.12.2001 - 3 StR 369/01
Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Mitsichführen einer Schusswaffe; bewaffneter …
Sie geht nur von demjenigen aus, der jederzeit auf die Waffe zugreifen kann (BGH NStZ 1997, 604, 605;… Steindorf, Waffenrecht 7. Aufl. § 4 WaffG Rdn. 5).Einem Mittäter kann die Sachherrschaft über die von einem anderen geführte Waffe nicht nach allgemeinen Grundsätzen (§ 25 Abs. 2 StGB) als Täter zugerechnet werden (BGH NStZ 1997, 604, 605), weil die eigene unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf die Waffe ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis das spezifische Unrecht des Waffendelikts ausmacht (…vgl. Steindorf, Waffenrecht 7. Aufl. Vor § 52 a WaffG Rdn. 29).
- BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06
Mittäterschaft beim unerlaubten Erwerb von Schusswaffen, um sie einem …
- BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08
Beweiswürdigung bei überwiegender Belastung durch (frühere) Mitangeklagte
Das Führen muss eigenhändig verwirklicht werden; es findet keine Zurechnung des Führens an Tatbeteiligte statt, die selbst keine Zugriffsmöglichkeit haben (BGH NStZ 1997, 604, 605). - BGH, 14.08.2009 - 2 StR 175/09
Keine Mittäterschaft bei eigenhändigen Delikten (Führen einer Kurzladewaffe)
Hierbei hat es, wie die Revision zutreffend rügt, übersehen, dass es sich insoweit um eigenhändige Delikte handelt, deren mittäterschaftliche Zurechnung nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 1997, 604, 605; NStZ 2008, 158; BGH NStZ 1997, 283). - BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02
Sicherungsverwahrung (wirksame Beschränkung des Rechtsmittels; …
Das Landgericht hat der Aussage des Zeugen jedoch keine Bedeutung beigemessen, vielmehr ausgeführt: "Sichere Schlußfolgerungen vermochte das Gericht aus den Bekundungen des Zeugen D nicht zu ziehen." Der Senat schließt aus, daß der Zeuge unter Eid mehr oder anderes ausgesagt hätte und daß das Gericht zu anderen Feststellungen gelangt wäre (…vgl. BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 1; BGH NStZ 1985, 182; BGH, Beschl. vom 8. Juli 1997 - 5 StR 170/97). - LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02 Rn. 3528 rechnen (BGH NStZ 1997, 604, 605).
- BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/07
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Rechtsprechung
| BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) im Geltungsbereich des Vereinsgestzes - Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Anreise des Angeklagten zu einer Propagandaveranstaltung - Vorliegen einer Außenwirkung der Verbotszuwiderhandlung
- rechtsportal.de
VereinsG § 20
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 604
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren …
Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
Zwar ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, daß im Falle des Handelns eines nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingebundenen Dritten zur objektiven Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG jedes unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erhebliche Verhalten genügt, das konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung zu erzielen (BGHSt 42, 30). - BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
Bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG muß dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 - und Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 07.05.1997 - 3 StR 185/97
Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch …
Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
Bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG muß dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 - und Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der …
Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachbesserung von Verfahrensrügen erst nach Kenntnisnahme der Ausführungen des Generalbundesanwalts kommt nicht in Betracht (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3). - BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87
Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs - …
Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachbesserung von Verfahrensrügen erst nach Kenntnisnahme der Ausführungen des Generalbundesanwalts kommt nicht in Betracht (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3). - BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
Vielmehr muß in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft und entschieden werden, ob die Ungehorsamshandlung gegenüber dem Betätigungsverbot nach natürlicher Anschauung als vollendet anzusehen ist (…vgl. BGH a.a.O. sowie Urteil vom 15. Juli 1964 - 3 StR 12/64, UA S. 7/8 für den insoweit ähnlich strukturierten Tatbestand der Zuwiderhandlung gegen ein Parteienverbot nach §§ 42, 47 BVerfGG a.F.).
- BGH, 03.09.1997 - 3 StR 410/97
Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Propagierung von …
Dies hat der Senat in gleichgelagerten Fällen bereits wiederholt entschieden (Beschl. v. 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 -, v. 18. Juni 1997 - 3 StR 206/97 und v. 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97).
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