Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1997 - 3 StR 299/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Minder schwerer Fall der erlaubnislosen Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - These von der Schrittmacherfunktion von Cannabis als sogenannte Einstiegsdroge - Anteil/Grenzwert von Tetrahydrocannabinol (THC)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 254
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei …
Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 3 StR 299/97
Sie macht, unterstützt durch eine ergänzende Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Schleswig, insbesondere geltend, daß die Beurteilung als minder schweren Fall nach § 29 a Abs. 2, § 30 Abs. 2 BtMG angesichts der Menge des Betäubungsmittels, das Gegenstand der Tat war, sachlichrechtlich fehlerhaft sei und gegen maßgebliche Grundsätze der Senatsentscheidung in BGHSt 42, 1 [BGH 20.12.1995 - 3 StR 245/95] zur nicht geringen Menge in § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 und § 30 a Abs. 1 BtMG bei Cannabisprodukten verstoße.Dabei hat das Landgericht betont, daß es der Senatsentscheidung in BGHSt 42, 1 [BGH 20.12.1995 - 3 StR 245/95] zur nicht geringen Menge bei Cannabis grundsätzlich folge, obwohl der Senat die vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 90, 145, 163, 193 aufgezeigte Möglichkeit, bei den zum Teil hohen Mindeststrafen durch Heraufsetzung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge von 7, 5 Gramm THC bei Haschisch "zu einer verhältnismäßigen Strafe" zu kommen, nicht wahrgenommen habe.
Die grundsätzlichen Ausführungen des Landgerichts legen vielmehr den Schluß nahe, daß die durch den Senat in BGHSt 42, 1 [BGH 20.12.1995 - 3 StR 245/95] unter Berücksichtigung des neuen Erkenntnisstands zum Maß der Gefährlichkeit von Cannabisprodukten bestätigte Grenzwertfestsetzung im konkreten Fall unterlaufen werden soll.
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 3 StR 299/97
Dabei hat das Landgericht betont, daß es der Senatsentscheidung in BGHSt 42, 1 [BGH 20.12.1995 - 3 StR 245/95] zur nicht geringen Menge bei Cannabis grundsätzlich folge, obwohl der Senat die vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 90, 145, 163, 193 aufgezeigte Möglichkeit, bei den zum Teil hohen Mindeststrafen durch Heraufsetzung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge von 7, 5 Gramm THC bei Haschisch "zu einer verhältnismäßigen Strafe" zu kommen, nicht wahrgenommen habe.Die Auffassung des Landgerichts, daß es zur Ermöglichung einer "verfassungskonformen" Strafe geboten oder auch nur angemessen sei, selbst bei einer 60-fachen Überschreitung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge bei Cannabisprodukten den ermäßigten Strafrahmen des § 30 Abs. 2 und des § 29 a Abs. 2 BtMG anzuwenden, finden auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles keine Grundlage in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 90, 145.
- BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97
Verfassungsmäßigkeit des Verbrechenstatbestandes dees Bandenhandels im BtMG
Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 3 StR 299/97
Das Bundesverfassungsgericht (2. Kammer des 2. Senats) hat erst vor kurzem erneut darauf hingewiesen, "daß auch nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht unerhebliche Gefahren und Risiken beim Umgang mit Cannabisprodukten verbleiben ..." (NJW 1997, 1910). - BGH, 31.10.1990 - 3 StR 352/90
Minder schwerer Fall - Gesamtbetrachtung - Würdigung aller Umstände - Wertung - …
Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 3 StR 299/97
"Zwar hat das Landgericht die gebotene (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4) Gesamtabwägung aller tat- und täterbezogenen Umstände vorgenommen (UA S. 16 ff.).
- LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06
Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines …
Dies stellt zwar noch nicht leichtfertiges Handeln dar, wohl aber eine (etwas) mildernd zu berücksichtigende fehlende Kontrolle der Geschäftsbeziehung durch Organisationsmängel (vgl. BGH NStZ 1998, 254; BGH NStZ-RR 2003, 297, 298). - OLG Zweibrücken, 13.04.2018 - 1 OLG 2 Ss 5/18
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: …
Der Senat besorgt im Hinblick auf den in diesem Zusammenhang gegebenen Hinweis des Landgerichts auf die "politisch immer wieder [thematisierte] Frage der Legalisierung" (UA S. 9) nicht, das Landgericht könnte die Gefährlichkeit von Cannabis verkannt oder verharmlost und die gesetzgeberische Entscheidung, nicht zwischen verschiedenen Rauschgiftarten zu differenzieren (hierzu: BGH, Urteil vom 08.10.1997 - 3 StR 299/97, NStZ 1998, 254, 255), übergangen haben. - KG, 15.05.2000 - 1 Ss 76/00
Rechtsmittel: Beschränkung - Wirkung - neue Feststellungen
Tatsächlich kann ein minder schwerer Fall jedoch nur angenommen werden, wenn nach einer Gesamtabwägung die Milderungsgründe gegenüber den erschwerenden Umständen so erheblich überwiegen und die Tat in einem so milden Licht erscheinen lassen, dass die Anwendung des Regelstrafrahmens offensichtlich verfehlt wäre (vgl. BGH NStZ 1998, 254 [255]; BGH NStZ 1991, 529 [530]; AG Tiergarten NStZ-RR 1999, 90 ;… Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., Rdn. 17 und 18 vor § 46 ;… Körner, BtMG 4. Aufl., § 29a Rdn. 18).
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