Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97 |
GPS-Überwachung
§ 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- AOPA-Arbeitskreis der Fliegenden Juristen und Steuerberater
, S. 193 (Leitsatz)
Zulässigkeit der Überwachung von Verdächtigen mit Hilfe eines satellitengestützten Ortungssystems (GPS)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3579 (Ls.)
- NStZ 1998, 268
- StV 1998, 170
- StV 1998, 526
- JR 1999, 255
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
im Hinblick auf das sog. Volkszählungsurteil des BVerfG (BVerfGE 65, 1 ff.) gegen bestimmte, strafprozessual bislang nicht geregelte Ermittlungsmaßnahmen der Polizei aufgekommen waren, ausgeräumt werden (zur Zielsetzung des Gesetzes s. auch Hilger, NStZ 1992, 457).Der Einsatz des "Global Positioning System« berührt den unantastbaren Kernbereich des durch die Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 78, 77, 84 f.) nicht.
Information, auch soweit sie personenbezogen ist, stellt ein Abbild sozialer Realität dar, das nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann (BVerfGE 65, 1, 43 f.).
Der Kernbereich des Grundrechts könnte nur bei einer umfassenden und sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Überwachung berührt sein, bei der nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Observationsobjekts registriert und jederzeit zu einem Persönlichkeitsprofil zusammengefügt werden können (BVerfGE 27, 1, 6 f.; 65, 1, 42 ff.).
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
Dies setzt allerdings im Einzelfall neben der Feststellung einer Gesetzesverletzung bei der Beweiserhebung eine umfassende Abwägung voraus, bei der einerseits das Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie seine Bedeutung für die rechtlich geschützte Sphäre des Betroffenen ebenso ins Gewicht fallen wie die Erwägung, daß die Wahrheit nicht um jeden Preis erforscht werden muß (BGHSt 38, 214, 219£; 38, 372, 373L).nämlich die Wahrheit zu erforschen, einschränken und damit die Pflicht des Staates tangieren, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten, ohne die Gerechtigkeit nicht verwirklicht werden kann (BGHSt 38, 214, 220 m. w. N.).
- BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77
Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
Gegenüber der Pflicht des Gerichts, die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen, die von Bedeutung sind, zu erstrecken, bildet das Beweisverwertungsverbot daher eine Ausnahme, die nur im besonderen Einzelfall hingenommen werden muß (BGHSt 14, 358, 365; 27, 355, 357; 40, 211, 217).Soweit ein Verfahrensfehler ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel nach sich zieht, darf dies im übrigen nicht ohne weiteres dazu führen, daß das gesamte Strafverfahren lahmgelegt wird (BGHSt 27, 355, 358; 32, 68, 71: 34, 362, 364 f.).
- BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
Vielmehr handelt es sich angesichts des erheblichen verfassungsrechtlich anerkannten Interesses an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten (BVerfGE 29, 183, 194; 33, 367, 383; 34, 238, 248 f.; 44, 353, 374; 51, 324, 343-,77, 65, 76) um eine vom Gesetzesvorbehalt gedeckte und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Grundrechtsbeschränkung. - BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63
Mikrozensus
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
Der Kernbereich des Grundrechts könnte nur bei einer umfassenden und sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Überwachung berührt sein, bei der nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Observationsobjekts registriert und jederzeit zu einem Persönlichkeitsprofil zusammengefügt werden können (BVerfGE 27, 1, 6 f.; 65, 1, 42 ff.). - BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
Vielmehr handelt es sich angesichts des erheblichen verfassungsrechtlich anerkannten Interesses an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten (BVerfGE 29, 183, 194; 33, 367, 383; 34, 238, 248 f.; 44, 353, 374; 51, 324, 343-,77, 65, 76) um eine vom Gesetzesvorbehalt gedeckte und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Grundrechtsbeschränkung. - BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
Gegenüber der Pflicht des Gerichts, die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen, die von Bedeutung sind, zu erstrecken, bildet das Beweisverwertungsverbot daher eine Ausnahme, die nur im besonderen Einzelfall hingenommen werden muß (BGHSt 14, 358, 365; 27, 355, 357; 40, 211, 217). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
Vielmehr handelt es sich angesichts des erheblichen verfassungsrechtlich anerkannten Interesses an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten (BVerfGE 29, 183, 194; 33, 367, 383; 34, 238, 248 f.; 44, 353, 374; 51, 324, 343-,77, 65, 76) um eine vom Gesetzesvorbehalt gedeckte und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Grundrechtsbeschränkung. - BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
In den von Art. 1 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 2 GG garantierten unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung, welcher der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 27.1, 6; 32, 373.376; 80.367, 373; st. Rspr.), ist durch sie nicht eingegriffen worden. - BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
Vielmehr handelt es sich angesichts des erheblichen verfassungsrechtlich anerkannten Interesses an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten (BVerfGE 29, 183, 194; 33, 367, 383; 34, 238, 248 f.; 44, 353, 374; 51, 324, 343-,77, 65, 76) um eine vom Gesetzesvorbehalt gedeckte und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Grundrechtsbeschränkung. - BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92
Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz …
- BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59
Tonband
- BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86
Publikation der Entmündigung
- BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der …
- BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer …
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
Oberstufenreform
- BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86
Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung
- BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70
Rücklieferung
- BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90
Observation - Maßnahme - Ermächtigung - Verhältnismäßigkeit - Verwertbarkeit der …
- BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71
Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine …
- OLG Köln, 17.03.1992 - 2 Ws 96/92
Angeklagter; Ausweisungsverfügung; Aufenthalt; Ausland; Ersatzzustellung; …
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Global Positioning System
Rn. 19 e) Das Oberlandesgericht wies den Widerspruch zurück (NStZ 1998, S. 268) und legte der Verurteilung des Beschwerdeführers auch die Erkenntnisse aus der GPS-Überwachung zugrunde. - BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Beweisgewinnung durch GPS
Das Oberlandesgericht hat den Einsatz des "GPS" mit Beschluß vom 12. Dezember 1997 (NStZ 1998, 268 ff.) für zulässig erachtet.Die "GPS"-Technik stellt ein technisches Mittel im Sinne dieser Bestimmung dar (…Rudolphi/Wolter in SK-StPO Stand Oktober 2000 § 100 c Rdn. 7 a;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 100 c Rdn. 2;… Nack in KK 4. Aufl. § 100 c Rdn. 13;… Pfeiffer, StPO 2. Aufl. § 100 c Rdn. 3; Theisen JR 1999, 259 f; a. A. Comes StV 1998, 569 ff.; unklar Gusy StV 1998, 526 f.).
Rn. 26 b) In seinem auf den Widerspruch der Verteidigung ergangenen Beschluß vom 12. Dezember 1997 (NStZ 1998, 268, 269 f.) hat das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt, daß die einzelnen Eingriffsmaßnahmen für sich betrachtet von den einschlägigen Ermächtigungsnormen der Strafprozeßordnung - so die längerfristigen videotechnischen Überwachungen der Zugangsbereiche der Wohnobjekte von § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO (vgl. BGHSt 44, 13 ff.) und die nicht intensiven visuellen Observationen von §§ 161, 163 StPO (vgl. BGH NStZ 1992, 44 f.;… Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34 a, jeweils m.w.Nachw.) - gedeckt und von dem jeweils Befugten angeordnet worden waren.
- LG Frankfurt/Oder, 22.07.2022 - 22 Qs 40/19
Brandenburg: Neues Gesetz zur Kennzeichenerfassung?
Zudem hat § 100h Abs. 1 Nr. 2 StPO im Hinblick auf die Gesetzesformulierung, die sich auf "sonstige [...] technische Mittel" bezieht, Auffangcharakter und ist daher im Hinblick auf die fortschreitende technische Entwicklung grundsätzlich entwicklungsoffen (BGHSt 46, 266, 272; OLG Düsseldorf JR 1999, 255, 257; zur Verfassungsmäßigkeit BVerfGE 87, 287, 317 f.; zum gleichlautenden Merkmal in § 100i Abs. 1 StPO zudem: BGHSt 63, 82) wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zu Recht betont (Bl. 86, 86R d.A.).
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