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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.05.1998

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96, 1 BvR 1945/96, 1 BvR 1946/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,432
BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96, 1 BvR 1945/96, 1 BvR 1946/96 (https://dejure.org/1998,432)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96, 1 BvR 1945/96, 1 BvR 1946/96 (https://dejure.org/1998,432)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 1998 - 1 BvR 1935/96, 1 BvR 1945/96, 1 BvR 1946/96 (https://dejure.org/1998,432)
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Vertraulicher Bericht des Landesrechnungshofes

Art. 19 Abs. 4, 13 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2 GG, keine "prozessuale Überholung"

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von Redaktionsräumen

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2131
  • NVwZ 1998, 836 (Ls.)
  • NStZ 1998, 583 (Ls.)
  • K&R 1998, 260
  • ZUM 1998, 492
  • afp 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (3)

  • LG Bremen, 04.11.1996 - 14 Qs 356/96
    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
    vom 4. November 1996 - 14 Qs 356/96 und 387/96 -, 2. a) den Beschluß des Amtsgerichts Bremen vom 7. August 1996 - 92 Gs 855/96 -, b) den Beschluß des Amtsgerichts Bremen vom 30. August 1996 - 92 Gs 987/96 - - 1 BvR 1935/96 -, .

    Die Beschlüsse des Landgerichts Bremen vom 4. November 1996 - 14 Qs 356/96 und 387/96 -, - 14 Qs 385/96 - und - 14 Qs 388/96 - verletzen die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 19 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
    Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Medienunternehmen fällt zusätzlich der Eingriff in die Presse- oder Rundfunkfreiheit ins Gewicht (vgl. BVerfGE 20, 162 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
    Rn. 18 a) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 30. April 1997 (2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27) seine frühere Rechtsprechung, wonach Art. 19 Abs. 4 GG bei erledigten Grundrechtseingriffen in der Regel eine nachträgliche Prüfung durch die Fachgerichte nicht verlange (vgl. BVerfGE 49, 329 ff.), aufgegeben.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Medienunternehmen fällt zusätzlich der Eingriff in die Presse- oder Rundfunkfreiheit ins Gewicht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 24. März 1998 - 1 BvR 1935/96 u.a. -, NJW 1998, S. 2131 ).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Journalistische Verbindungsdaten

    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27, 39 f.; BVerfG NJW 1998, 2131 f.).

    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 2131 f.).

  • OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers …

    Anders beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Zulässigkeit der Beschwerde, wenn durch die Maßnahme ein tiefgreifender Grundrechtseingriff erfolgt ist und "die direkte Belastung durch den Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann" (so st. Rechtsprechung des BVerfG, NJW 1997, 2163; 1998, 2131; NJW 1998, 2432; NJW 2002, 206; BGH FamRZ 2008, 628).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2988
BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97 (https://dejure.org/1998,2988)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1998 - 3 StR 566/97 (https://dejure.org/1998,2988)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97 (https://dejure.org/1998,2988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht - Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts wegen Erledigung des Strafverfahrens - Vereidigung eines Zeugen - Zeugnisverweigerungsrecht des Ehegatten einer früheren ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 52

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 583
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 22.06.1989 - 1 StR 231/89

    Nichtbelehrung der Ehefrau eines ehemaligen Mitbeschuldigten des Angeklagten über …

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    In Anbetracht der Gesamtumstände schließt der Senat jedoch aus, daß das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, da sich aus dem Akteninhalt ergibt, daß der Zeuge auch nach ordnungsgemäßer Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt hätte (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3; BGH NJW 1986, 2121; BGH, Beschl. vom 7. Dezember 1994 - 2 StR 635/94).

    Daß seine in der Hauptverhandlung gemachte Aussage ebenfalls von dieser Tendenz getragen war, ergibt sich auch aus einem von der Revision mitgeteilten Aktenvermerk der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, in welchem u.a. festgehalten ist: "Selbst Th. Johannes H. nimmt seine Frau in Schutz." Bei dieser inneren Einstellung des Zeugen ist es nicht ersichtlich, inwiefern eine Belehrung dahin, daß er mit Rücksicht auf seine Ehefrau über das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO hinaus zusätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO habe, zu einem anderen Aussageverhalten hätte führen können (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3).

  • BGH, 28.02.1997 - StB 14/96

    Das K.O.M.I.T.E.E.

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Hiermit hat die Strafverfolgungsbehörde eine faktische Maßnahme ergriffen, die erkennbar darauf abzielte, gegen sie wegen einer Straftat vorzugehen (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 3).
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des …

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet und der Zeuge auch nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO steht, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (vgl. RGSt 1, 207; 27, 270; 32, 72; 33, 350; BGHSt 7, 194; 27, 139; 34, 138 [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86]; 34, 215) [BGH 04.11.1986 - 1 StR 498/86].
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von …

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Es kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Vereidigung des Zeugen den ihr im Rahmen des § 60 Nr. 2 StPO zuzugestehenden Ermessensspielraum, was die Beurteilung des Teilnahmeverdachts angeht, überschritten hat und die fehlende Erörterung der betreffenden Umstände ausnahmsweise einen revisionsrechtlich beachtlichen Fehler darstellt (vgl. BGHSt 39, 199, 200; 42, 86, 87 f.;… BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 2, 3).
  • BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90

    Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Der Senat kann offen lassen, ob über die bisher in der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppen, in denen das Zeugnisverweigerungsrecht erlischt, weil das Verfahren gegen den mit dem Zeugen verwandten früheren Mitbeschuldigten durch eine rechtskräftige Verurteilung (vgl. BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]), einen rechtskräftigen Freispruch (…vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) oder dessen Tod (…vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7) endgültig erledigt ist, entsprechendes auch dann gilt, wenn der mit dem Zeugen verwandte Beschuldigte nach vorläufiger Einstellung gemäß § 153 a StPO die ihm gesetzten Auflagen und Weisungen erfüllt (§ 153 a Abs. 1 Satz 4 StPO) und nach Sachlage ausgeschlossen werden kann, daß die Tat noch als Verbrechen verfolgt werden kann.
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das …

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet und der Zeuge auch nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO steht, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (vgl. RGSt 1, 207; 27, 270; 32, 72; 33, 350; BGHSt 7, 194; 27, 139; 34, 138 [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86]; 34, 215) [BGH 04.11.1986 - 1 StR 498/86].
  • BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei rechtskräftigem Freispruch des …

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Der Senat kann offen lassen, ob über die bisher in der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppen, in denen das Zeugnisverweigerungsrecht erlischt, weil das Verfahren gegen den mit dem Zeugen verwandten früheren Mitbeschuldigten durch eine rechtskräftige Verurteilung (vgl. BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]), einen rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) oder dessen Tod (…vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7) endgültig erledigt ist, entsprechendes auch dann gilt, wenn der mit dem Zeugen verwandte Beschuldigte nach vorläufiger Einstellung gemäß § 153 a StPO die ihm gesetzten Auflagen und Weisungen erfüllt (§ 153 a Abs. 1 Satz 4 StPO) und nach Sachlage ausgeschlossen werden kann, daß die Tat noch als Verbrechen verfolgt werden kann.
  • BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86

    Prozessualer Beschuldigtenbegriff

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet und der Zeuge auch nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO steht, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (vgl. RGSt 1, 207; 27, 270; 32, 72; 33, 350; BGHSt 7, 194; 27, 139; 34, 138 [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86]; 34, 215) [BGH 04.11.1986 - 1 StR 498/86].
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom …

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet und der Zeuge auch nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO steht, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (vgl. RGSt 1, 207; 27, 270; 32, 72; 33, 350; BGHSt 7, 194; 27, 139; 34, 138 [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86]; 34, 215) [BGH 04.11.1986 - 1 StR 498/86].
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    In Anbetracht der Gesamtumstände schließt der Senat jedoch aus, daß das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, da sich aus dem Akteninhalt ergibt, daß der Zeuge auch nach ordnungsgemäßer Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt hätte (…vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3; BGH NJW 1986, 2121; BGH, Beschl. vom 7. Dezember 1994 - 2 StR 635/94).
  • BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89

    Aufrechterhaltung trotz Gegenanzeichen - Dienstliche Erklärungen - Beweistatsache …

  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92

    Vereidigung eines Vorgesetzten eines angeschuldigten DDR-Grenzsoldaten bei …

  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90

    Beanstandung der Vereidigung eines Zeugen - Enge Auslegung des Begriffs …

  • BGH, 07.12.1994 - 2 StR 635/94

    Zeugnisverweigerungsrecht - Unterlassen der Belehrung - Zeugenvernehmung - …

  • BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88

    Entscheidung über die strafbare Beteiligung eines Zeugen an der Tat als Teil der …

  • RG, 12.02.1880 - 217/80

    1. Die Ehefrau eines bereits rechtskräftig verurteilten Beschuldigten ist …

  • RG, 06.07.1900 - 2102/00

    Ist die Mutter eines während der Voruntersuchung und vor der Eröffnung des …

  • RG, 02.03.1899 - 109/99

    1. Hat der Angehörige (§ 51 St.P.O.) eines Verurteilten in dem erst nach dieser …

  • RG, 29.05.1895 - 1737/95

    Bedingt es für die Frage, ob ein Zeuge als mit einem Mitbeschuldigten verwandt …

  • BGH, 28.04.2026 - 1 StR 269/25

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt durch den Einsatz von …

    Eine konkludente Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann etwa darin zu sehen sein, dass diese das Verfahren gegen den Angeklagten durch die Beantragung von Ermittlungsmaßnahmen gegen den Angehörigen des Zeugen unter demselben Aktenzeichen (z.B. Überwachung des Telekommunikationsverkehrs, Observation, Durchsuchung etc.) erkennbar auch auf diesen erstrecken möchte (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 500/11 Rn. 10 und vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97 Rn. 4, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 12;… Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11 Rn. 4, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 14).

    Rn. 21 (c) Es ist jedoch auszuschließen, dass das Urteil hierauf beruht (§ 337 Abs. 1 StPO;… vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 1986 - 3 StR 164/86 Rn. 9 ff.; vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97 Rn. 6, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 12und vom 8.

    Im Hinblick darauf ist nicht ersichtlich, dass eine weitere Belehrung über ein darüber hinaus gegebenes Zeugnisverweigerungsrecht zu einem anderen Aussageverhalten oder einem anderen Beweisergebnis hätte führen können (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97 Rn. 6, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 12;… Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11 Rn. 6, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 14).

    Rn. 37 (aa) Der Bundesgerichtshof hat bislang offengelassen, ob ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO erlischt, wenn das Verfahren gegen den beschuldigten Angehörigen des Zeugen nach Erfüllung der festgesetzten Auflage gemäß § 153a StPO endgültig eingestellt wird und nach Sachlage ausgeschlossen werden kann, dass die Tat noch als Verbrechen verfolgt wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97 Rn. 5, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 12;… Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08 Rn. 10, BGHSt 54, 1).

  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im …

    Rn. 10 a) Allerdings ist ein Zeuge nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich aller Beschuldigter zur Verweigerung des Zeugnisses gemäß § 52 Abs. 1 StPO berechtigt und hierüber auch zu belehren, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet und der Zeuge jedenfalls zu einem von ihnen in einem von § 52 Abs. 1 StPO erfassten Angehörigenverhältnis steht, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 12 m.w.N.).

    Rn. 12 c) Ob Entsprechendes auch dann gilt, wenn der Mitbeschuldigte nach vorläufiger Einstellung gemäß § 153a StPO die ihm gesetzten Auflagen und Weisungen erfüllt (§ 153a Abs. 1 Satz 4 StPO) und nach Sachlage ausgeschlossen werden kann, dass die Tat noch als Verbrechen verfolgt werden kann, hat der Bundesgerichtshof offen gelassen (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 12).

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 434/11

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verfahren gegen einen Verwandten; …

    Ein Zeuge ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich aller Beschuldigter zur Verweigerung des Zeugnisses gemäß § 52 Abs. 1 StPO berechtigt und hierüber auch zu belehren, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet oder gerichtet hat und der Zeuge jedenfalls zu einem von ihnen in einem von § 52 Abs. 1 StPO erfassten Angehörigenverhältnis steht, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 12 mwN; BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08, BGHSt 54, 1, 4).
  • BGH, 26.11.2001 - 5 StR 54/01

    Urteil wegen des Anschlags auf "Maison des France" rechtskräftig

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber anerkannt, daß die Umstände des Einzelfalls eine andere Beurteilung rechtfertigen können (…vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 4 und 5 sowie Strafvereitelung, versuchte 8; BGH, Urt. vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97, insoweit in NStZ 1998, 583 nicht abgedruckt; NStZ-RR 2001, 18; BGH, Beschl. vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00;… Senge in KK 4. Aufl. § 60 Rdn. 42).
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00

    Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung; …

    Der dem Tatrichter zuzugestehende Spielraum bei der Beurteilung des Teilnahmeverdachts (BGHSt 39, 199; BGH NStZ 1998, 583) ist nicht überschritten.
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie …

    Der dem Tatrichter zuzugestehende Ermessensspielraum bei der Beurteilung des Teilnahmeverdachts (BGHSt 39, 199; BGH NStZ 1998, 583) ist nicht überschritten.
  • BGH, 08.10.2019 - 5 StR 291/19

    Begründetheit einer Revision

    Denn es kann ausgeschlossen werden, dass die sowohl bei ihrer polizeilichen als auch bei zwei ermittlungsrichterlichen Vernehmungen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO belehrte, durchweg aussagebereite Zeugin ihr Aussageverhalten in der Hauptverhandlung geändert hätte, wenn sie über das - auch nahe Angehörige umfassende - Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO hinaus zusätzlich nach § 52 Abs. 3 StPO belehrt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11, NStZ 2012, 221, 222; Urteil vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97, NStZ 1998, 583, 584; Beschluss vom 13. Juli 1990 - 3 StR 228/90, NStZ 1990, 549 f.).
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