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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 31.08.2001

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 4 Ausl (A) 297/01, 3 Ws 364/01   

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https://dejure.org/2001,6174
OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 4 Ausl (A) 297/01, 3 Ws 364/01 (https://dejure.org/2001,6174)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.2001 - 4 Ausl (A) 297/01, 3 Ws 364/01 (https://dejure.org/2001,6174)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 2001 - 4 Ausl (A) 297/01, 3 Ws 364/01 (https://dejure.org/2001,6174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    IRG § 61; ; IRG § 66; ; IRG § 67; ; IRG § 77; ; EGGVG § 28 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 61 § 66 § 67 § 77 ; EGGVG § 28 Abs. 1 S. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigtes Interesse; Rechtshilfe; Wiederholungsgefahr; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Erschleichung ungerechtfertigter Umsatzsteuererstattungen; Kriminelle Vereinigung

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 108
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 30.07.1997 - 2 Ausl II 10/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 4 Ausl 297/01
    Hierbei mag die Frage dahinstehen, ob das in § 61 Abs. 1 S. 2 IRG vorgesehene Antragsrecht einer Privatperson nur dem von einer Auslandsherausgabe betroffenen "Dritten" im Sinne des § 66 Abs. 2 Nr. 3 IRG vorbehalten ist (so OLG Hamm NStZ 95, 455f.) oder auch für den im ausländischen Verfahren Beschuldigten gelten muss, der sich - wie hier - gegen die Herausgabe angeblicher "Beutegegenstände" gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 wendet (so OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 98, 369f.;… Lagodny, in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 61 IRG Rn. 14).

    Die dem Antragsteller im italienischen Ermittlungsverfahren vorgeworfenen Taten sind auch nach deutschem Recht strafbar, und bei den herausgegebenen Bankguthaben handelt es sich um Gegenstände im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 IRG (vgl. hierzu OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 98, 369), die zumindest möglicherweise durch die dem Ersuchen zugrunde liegenden Taten erlangt sind; eine weitergehende Überprüfung findet im Rechtshilfeverfahren ohnehin nicht statt (…vgl. Lagodny, aaO, § 66 IRG 16 m.w.N.).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 4 Ausl 297/01
    Die Zulässigkeit des Antrags lässt sich schließlich auch nicht in Anwendung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter dem Gesichtspunkt bejahen, dass Rechtsschutz gegen erledigte Grundrechtseingriffe unabhängig vom Fortbestehen eines konkreten Feststellungsinteresses auch dann zu gewähren ist, wenn die direkte Belastung durch den angefochtenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne begrenzt ist, in der der Betroffene eine gerichtliche Rechtsmittelentscheidung in der prozessordnungsgemäß vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann (BVerfGE 96, 27, 40f.; BVerfG StV 99, 295f. und NJW 99, 273).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Effektivität des Rechtsschutzes bei prozessual überholten Entscheidungen - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 4 Ausl 297/01
    Die Zulässigkeit des Antrags lässt sich schließlich auch nicht in Anwendung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter dem Gesichtspunkt bejahen, dass Rechtsschutz gegen erledigte Grundrechtseingriffe unabhängig vom Fortbestehen eines konkreten Feststellungsinteresses auch dann zu gewähren ist, wenn die direkte Belastung durch den angefochtenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne begrenzt ist, in der der Betroffene eine gerichtliche Rechtsmittelentscheidung in der prozessordnungsgemäß vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann (BVerfGE 96, 27, 40f.; BVerfG StV 99, 295f. und NJW 99, 273).
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 4 Ausl 297/01
    Die Zulässigkeit des Antrags lässt sich schließlich auch nicht in Anwendung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter dem Gesichtspunkt bejahen, dass Rechtsschutz gegen erledigte Grundrechtseingriffe unabhängig vom Fortbestehen eines konkreten Feststellungsinteresses auch dann zu gewähren ist, wenn die direkte Belastung durch den angefochtenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne begrenzt ist, in der der Betroffene eine gerichtliche Rechtsmittelentscheidung in der prozessordnungsgemäß vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann (BVerfGE 96, 27, 40f.; BVerfG StV 99, 295f. und NJW 99, 273).
  • BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85

    Begriff der Herausgabe von Gegenständen; Verletzung dinglicher Rechte an dem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 4 Ausl 297/01
    Das berechtigte Interesse an der nachträglichen rechtshilferechtlichen Überprüfung einer bereits abgeschlossenen Herausgabe von Gegenständen an die zuständige Stelle eines ausländischen Staates (vgl. BGHSt 33, 196ff.) ist auch im Falle des § 66 Abs. 1 Nr. 2 IRG Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag nach § 61 Abs. 1 Satz 2, 2. Alternative IRG.
  • OLG Hamm, 30.03.1995 - 4 Ausl 352/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 4 Ausl 297/01
    Hierbei mag die Frage dahinstehen, ob das in § 61 Abs. 1 S. 2 IRG vorgesehene Antragsrecht einer Privatperson nur dem von einer Auslandsherausgabe betroffenen "Dritten" im Sinne des § 66 Abs. 2 Nr. 3 IRG vorbehalten ist (so OLG Hamm NStZ 95, 455f.) oder auch für den im ausländischen Verfahren Beschuldigten gelten muss, der sich - wie hier - gegen die Herausgabe angeblicher "Beutegegenstände" gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 wendet (so OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 98, 369f.;… Lagodny, in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 61 IRG Rn. 14).
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    Berechtigtes Interesse; Rechtshilfe; Wiederholungsgefahr; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Erschleichung ungerechtfertigter Umsatzsteuererstattungen; Kriminelle Vereinigung

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 108
 
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