Rechtsprechung
| BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 212 StGB; § 24 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter Rücktrittshorizont; fehlende Vorstellungen; versuchter Totschlag; erhebliche sichtbare Verletzung des Tatopfers); Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei einem mehraktigen aber von einem ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 24 Abs. 1; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Annahme von natürlicher Handlungseinheit bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen; Bestimmung der Abgrenzungskriterien des unbeendeten Versuchs vom beendeten Versuch bei einem ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1 § 52 Abs. 1
Beendeter Versuch und Billigen des Erfolgseintritts; mehrere Versuche als natürliche Handlungseinheit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rücktritt vom mehraktigen Tötungsversuch
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 263
- JR 2005, 382
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (17)
- BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)
Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Rn. 11 a) Eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinne liegt bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen nach der Rechtsprechung vielmehr nur dann vor, wenn die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, daß das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGHSt 41, 368; BGHSt 43, 381, 387; BGH NStE Nr. 39 zu § 24 StGB, jeweils m. w. N.).Dabei begründet der Wechsel eines Angriffsmittels nicht ohne weiteres eine die Annahme einer Handlungseinheit ausschließende Zäsur (vgl. BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369).
Ein solcher Fehlschlag, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt aussschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228), liegt vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHSt 41, 368, 369; BGH NStZ-RR 2002, 168), so daß ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; 41, 368, 369).
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Ein solcher Fehlschlag, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt aussschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228), liegt vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHSt 41, 368, 369; BGH NStZ-RR 2002, 168), so daß ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; 41, 368, 369).Sie liegt bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, insbesondere bei tief in den Brust- oder Bauchraum eingedrungenen Messerstichen, deren Wirkungen der Täter, wie hier, wahrgenommen hat, auf der Hand (BGHSt 39, 221, 231 m.w.N.;… vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8;… BGHR aaO Versuch, unbeendeter 13; BGH NStZ 1993, 279 f.; BGH…, Urt. vom 2. Juli 1997 - 2 StR 248/97).
- BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)
Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Auch für die Beurteilung einzelner Versuchshandlungen als eine natürliche Handlungseinheit ist eine solche Gesamtbetrachtung vorzunehmen (st. Rspr., vgl. BGHSt 40, 75, 76).Dabei begründet der Wechsel eines Angriffsmittels nicht ohne weiteres eine die Annahme einer Handlungseinheit ausschließende Zäsur (vgl. BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369).
- BGH, 02.07.1997 - 2 StR 248/97
Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch nach dem Fürmöglichhalten des …
Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Sie liegt bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, insbesondere bei tief in den Brust- oder Bauchraum eingedrungenen Messerstichen, deren Wirkungen der Täter, wie hier, wahrgenommen hat, auf der Hand (BGHSt 39, 221, 231 m.w.N.;… vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8;… BGHR aaO Versuch, unbeendeter 13; BGH NStZ 1993, 279 f.; BGH, Urt. vom 2. Juli 1997 - 2 StR 248/97).Auch hiermit hätte sich das Landgericht vor einer Anwendung des Zweifelssatzes auseinandersetzen müssen, denn dieser greift erst nach abgeschlossener Würdigung aller Umstände ein (vgl. BGH, Urt. vom 2. Februar 1997- 2 StR 248/97).
- BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
Fehlgeschlagener Versuch
Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Ein solcher Fehlschlag, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt aussschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228), liegt vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHSt 41, 368, 369; BGH NStZ-RR 2002, 168), so daß ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; 41, 368, 369). - BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Rn. 14 Ein beendeter Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB, der für die Straffreiheit Gegenmaßnahmen des Täters zur Erfolgsabwendung verlangt, liegt entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht erst bei Kenntnis vom sicheren Todesverlauf (…vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 4), sondern schon dann vor, wenn der Täter die naheliegende Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt, selbst wenn er ihn nunmehr weder will noch billigt (BGHSt 31, 170, 177; 33, 295, 300). - BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben
Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Rn. 11 a) Eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinne liegt bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen nach der Rechtsprechung vielmehr nur dann vor, wenn die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, daß das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGHSt 41, 368; BGHSt 43, 381, 387; BGH NStE Nr. 39 zu § 24 StGB, jeweils m. w. N.). - BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Rn. 14 Ein beendeter Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB, der für die Straffreiheit Gegenmaßnahmen des Täters zur Erfolgsabwendung verlangt, liegt entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht erst bei Kenntnis vom sicheren Todesverlauf (…vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 4), sondern schon dann vor, wenn der Täter die naheliegende Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt, selbst wenn er ihn nunmehr weder will noch billigt (BGHSt 31, 170, 177; 33, 295, 300). - BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme
Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Das entgegen dem auf Aufhebung des gesamten Urteils gerichteten Revisionsantrag nach der Revisionsbegründung auf die Anfechtung der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung beschränkte (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3;… Kuckein in KK-StPO 5. Aufl. § 344 Rdn. 5 m.w.N.) und demgemäß zulässige Rechtsmittel (§ 400 Abs. 1 StPO) hat Erfolg. - BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Ein solcher Fehlschlag, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt aussschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228), liegt vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHSt 41, 368, 369; BGH NStZ-RR 2002, 168), so daß ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; 41, 368, 369). - BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94
Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte …
- BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und …
- BGH, 18.08.1998 - 5 StR 189/98
Pizzaverkaufsstand - § 24 StGB, beendeter Versuch, Korrektur der irrigen …
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen …
- BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01
Versuchte Vergewaltigung; strafbefreiender Rücktritt (unbeendeter, …
- BGH, 17.08.1993 - 1 StR 273/92
Möglichkeiten eines Rücktritts vom unbeendeten Versuch
- BGH, 25.02.1987 - 3 StR 561/86
Beendigung eines Versuchs einer Tötung
- BGH, 07.03.2017 - 1 StR 41/17
Betrug (erforderliche Zurechnung der Verfügung zum Geschädigten beim …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen nur dann vor, wenn die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15, wistra 2015, 269, jeweils mwN;… vgl. auch Eschelbach in SSW-StGB, 3. Aufl., § 52 Rn. 57 mwN). - BGH, 09.09.2014 - 4 StR 367/14
Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: subjektive Sicht des Täters, …
Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399). - BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen; …
Ein fehlgeschlagener Versuch liegt in einem derartigen Fall nur dann vor, wenn der Täter in diesem Moment weiß oder zumindest annimmt, dass er den Taterfolg mit den bereits eingesetzten oder anderen zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur herbeiführen kann (st. Rspr.; s. nur BGH NStZ 2005, 263, 264 m. w. N.).
- BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des …
Für die Abgrenzung ist nach ständiger Rechtsprechung und ganz h.M. auf den sog. "Rücktrittshorizont", also auf die subjektive Vorstellung des Täters nach Abschluss der letzten auf den Erfolg abzielenden Ausführungshandlung abzustellen (vgl. etwa BGH NStZ 2005, 263, 264); dieser ist unabhängig vom Tatplan (BGHSt 35, 92) und bedarf stets konkreter Feststellungen durch den Tatrichter (BGH StV 2003, 213 f.;… vgl. Fischer aaO § 24 Rn. 15 ff. m.zahlr.Nachweisen zur Rspr.). - BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12
Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt: …
Wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; Beschluss vom 7. Februar 2008 - 5 StR 402/07; Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240). - BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16
Rücktritt vom versuchten Heimtückemord als Einzelakt innerhalb einer natürlichen …
Eine natürliche Handlungseinheit liegt grundsätzlich (…zu abweichender Beurteilung bei Angriffen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Opfer s. etwa Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., Vor § 52 Rn. 7 mwN) dann vor, wenn mehrere strafrechtlich relevante Handlungen des Täters, die durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind, in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und sein gesamtes Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten als einheitliches Tun erscheint (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Beschluss vom 25. November 1992 - 3 StR 520/92, NStZ 1993, 234).Dass der Diebstahlsversuch bei dieser Sachlage nicht gesondert ausgeurteilt wurde, lag allein daran, dass der 2. Strafsenat trotz des ersichtlich vorliegenden Fehlschlags des ersten Teilakts (zur Beendigung einer natürlichen Handlungseinheit durch das Fehlschlagen des Versuchs s. indes etwa BGH, Urteile vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264 mwN; vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, 9 10 NStZ-RR 2013, 273, 274 f.) weiterhin von einer natürlichen Handlungseinheit ausging, bei der der Versuch hinter den nach Wiederaufnahme des Tatentschlusses verwirklichten Taterfolg im Wege materieller Subsidiarität zurücktrat (…LK/Rissing-van Saan, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 132 mwN).
- BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12
Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen …
Eine tatbestandliche Handlungseinheit endet jedoch mit dem Fehlschlagen des Versuchs (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04 mwN). - BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch; …
Insoweit hätte der Prüfung bedurft, ob die dann durch einen fortbestehenden Tötungsvorsatz verbundenen Einzelakte bis zum Wegwerfen der Pistole in einem derart unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, dass das gesamte Handeln des Angeklagten in diesen Handlungsabschnitten auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH NStZ 2005, 263; 2007, 399, jew. m. w. N.). - BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13
Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger …
Dies setzt neben einem unmittelbaren räumlich-zeitlichen Zusammenhang voraus, dass die verschiedenen Ausführungshandlungen durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97, BGHSt 43, 312, 315; Urteil vom 27. März 1953 - 2 StR 801/52, BGHSt 4, 219, 220). - BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis …
Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399). - BGH, 18.01.2024 - 4 StR 253/23
Mord (Heimtücke: mehraktiges Geschehen, natürliche Handlungseinheit, …
- BGH, 07.03.2017 - 3 StR 501/16
Anforderungen an die Auseinandersetzung mit einer möglichen Korrektur des …
- LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17
Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …
- BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18
Eine Tat im Rechtssinne bei mehraktigem Geschehen (Handlungseinheit; …
- BGH, 30.07.2015 - 4 StR 561/14
Revision des Nebenklägers (Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung); …
- BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17
Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: Voraussetzungen); tatrichterliche …
- BGH, 07.05.2014 - 4 StR 105/14
Rücktritt von unbeendeten Versuch des Totschlages (fehlgeschlagener Versuch bei …
- BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Rücktritt von unbeendetem Versuch bei freiwilliger Abstandnahme von Tat
- BGH, 06.07.2021 - 4 StR 100/21
Mord (Heimtücke: mehraktiges Tatgeschehen, durchgehender Tötungsvorsatz, …
- BGH, 08.07.2008 - 3 StR 220/08
Mord; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; Korrektur …
- BGH, 27.02.2024 - 4 StR 198/23
Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (Drittbesitzverschaffung: Abgrenzung …
- BGH, 26.02.2014 - 4 StR 40/14
Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs; Freiwilligkeit)
- BGH, 14.01.2026 - 2 StR 364/25
Beweiswürdigung zum strafbefreienden Rücktritt vom Versuch der schweren …
- BGH, 27.04.2021 - 2 StR 12/21
Totschlag; Versuch (beendeter Versuch: Vorliegen bei gedanklicher Indifferenz des …
- BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Rücktrittshorizont)
- BGH, 10.02.2026 - 5 StR 573/25
Tat im materiellrechtlichen Sinne bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich …
- BGH, 28.08.2007 - 4 StR 323/07
Tateinheit bei Körperverletzung und Nötigung (Teilidentität der Tathandlungen; …
- BGH, 28.11.2018 - 5 StR 418/18
Fehlgeschlagener Versuch (Unmöglichkeit der Herbeiführung des Erfolgs ohne neue …
- LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
- LG Hagen, 11.08.2023 - 31 Ks 4/23
- KG, 25.01.2019 - 161 Ss 163/18
Anforderungen an Bewährungsprognose und Reststrafenaussetzung
- LG Halle, 10.03.2010 - 3 KLs 14/09
Körperverletzung: Minder schwerer Fall bei verminderter Schuldfähigkeit aufgrund …
- KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
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