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Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 10.08.2004

Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2005 - 5 StR 122/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3873
BGH, 11.05.2005 - 5 StR 122/05 (https://dejure.org/2005,3873)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2005 - 5 StR 122/05 (https://dejure.org/2005,3873)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 5 StR 122/05 (https://dejure.org/2005,3873)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 92a Abs. 2 Nr. 1 AuslG; § 2 Abs. 3 StGB
    (Gewerbsmäßiges) Einschleusen von Ausländern (keine Änderung des Tatbestandes durch den Beitritt verschiedener osteuropäischer Staaten zur EU; Genehmigungspflicht; Genehmigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ... ; AuslG § 92a; ; AuslG § 92a Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 2 Abs. 3; ; AufenthG § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; AufenthG § 96 Abs. 2 Nr. 1; ; FreizügG/EU § 1; ; JGG § 74; ; JGG § 109 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Einschleusen von Ausländern nach Jugendstrafrecht; Beihilfe zum illegalen Aufenthalt von Ausländern durch Ausübung der Tätigkeit als "Wirtschafter" eines Bordells; Überprüfung des Schuldspruchs in der Revision im Hinblick auf die Rechtsänderung des Ausländerrechts in das ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 96; AuslG § 92; StGB § 2 Abs. 3
    Anwendbarkeit des AuslG nach der Neuregelung im AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 408
  • NStZ-RR 2005, 247
  • NStZ-RR 2008, 266
  • StV 2005, 442
  • StV 2006, 577
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der …

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - 5 StR 122/05
    Rn. 4 a) Die bloße Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs der Aufenthaltsgenehmigungspflicht durch den Beitritt verschiedener osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union zum 1. Mai 2004 ist keine im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB relevante Änderung des Einschleusungstatbestandes, weil sich damit der Inhalt der strafbewehrten Verhaltensnorm nicht geändert hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Mosbacher wistra 2005, 54, 55; a.A. AG Bremen StV 2005, 218; LG Bremen StV 2005, 219; StA Dresden StV 2005, 220).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 3/04

    Verfall von Wertersatz (entgegenstehende Ansprüche der durch Zuhältereihandlungen …

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - 5 StR 122/05
    Zutreffend hat das Landgericht die Tätigkeit des Angeklagten als Beihilfe zum illegalen Aufenthalt der osteuropäischen Frauen gewertet (vgl. BGH StraFo 2005, 82); diese hielten sich zur Tatzeit wegen der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne erforderliche Aufenthaltsgenehmigung und damit illegal im Bundesgebiet auf (…vgl. BGH aaO).
  • StA Dresden, 16.02.2005 - 154 Js 7193/04
    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - 5 StR 122/05
    Rn. 4 a) Die bloße Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs der Aufenthaltsgenehmigungspflicht durch den Beitritt verschiedener osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union zum 1. Mai 2004 ist keine im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB relevante Änderung des Einschleusungstatbestandes, weil sich damit der Inhalt der strafbewehrten Verhaltensnorm nicht geändert hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Mosbacher wistra 2005, 54, 55; a.A. AG Bremen StV 2005, 218; LG Bremen StV 2005, 219; StA Dresden StV 2005, 220).
  • AG Bayreuth, 13.01.2005 - 7 Ls 121 Js 10425/04
    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - 5 StR 122/05
    Da der Straftatbestand des illegalen Aufenthalts nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG schon zuvor von Unionsbürgern im Sinne von § 1 FreizügG/EU nicht erfüllt werden konnte (…vgl. Franke in GK-AuslR (Stand: Januar 2000) § 92 AuslG Rdn. 2), hat sich das Gesetz auch insoweit durch die Neuregelung des AufenthG (insb. § 1 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG i. V. m. § 11 FreizügG/EU) nicht im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB geändert (a. A. AG Bayreuth StV 2005, 217).
  • BGH, 08.05.2024 - 1 StR 464/23

    Einschleusen von Ausländern (Erlangen eines Vermögensvorteils: Ersparnis von …

    Das strafbare Verhalten als solches ist bereits in § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG aF hinreichend bestimmt (vgl. OLG Bamberg…, Urteil vom 20. September 2005 - 2 Ss 35/05 Rn. 14;… Gericke in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 8; Tuengerthal/Rothenhöfer, wistra 2014, 417, 418; vgl. auch BGH…, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04 Rn. 38; Beschluss vom 11. Mai 2005 - 5 StR 122/05 Rn. 4 f.;… a.A. - jedoch ohne Begründung und zum Teil nicht zwischen den verschiedenen Straftatbeständen des AufenthG differenzierend - Hohoff in BeckOK-AuslR, 40. Ed., § 95 AufenthG Rn. 25;… Stephan in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 8).
  • OLG Celle, 27.02.2008 - 1 ARs 23/07

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine …

    Tritt ein Staat der Europäischen Union bei, bleibt eine zuvor begangene illegale Einreise durch einen Angehörigen dieses Staates nach Deutschland nach § 92 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG strafbar (im Anschluss an BGH NStZ-RR 2005, 247).

    Die bloße Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs der Aufenthaltsgenehmigungspflicht durch den Beitritt verschiedener osteuropäischer Staaten zur Europäischen Union ist keine im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB relevante Änderung, weil sich damit der Inhalt der strafbewehrten Verhaltensnorm (illegale Einreise nach Deutschland) nicht geändert hat (vgl. zum Einschleusungstatbestand BGH NStZ-RR 05, 247).

  • OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15
    Der Bundesgerichtshof hat dazu zunächst entschieden, dass die bloße Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs der Aufenthaltsgenehmigungspflicht durch den Beitritt verschiedener osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union zum 1. Mai 2004 keine im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB relevante Änderung des Einschleusungstatbestandes darstellt, weil sich damit der Inhalt der strafbewehrten Verhaltensnorm nicht geändert hat (BGH NStZ-RR 2005, 247;… so auch OLG Celle a.a.O.).
  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 3 Ss 481/07

    Anwesenheit; Angeklagter; Hauptverhandlung; Entfernungh; Verfahrensrüge; …

    Soweit allerdings zur Begründung der Annahme schädlicher Neigungen ein weiteres anhängiges Verfahren herangezogen worden ist worden ist, was grundsätzlich zulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2005 - 5 StR 122/05 -) hätte es näherer Feststellungen zu dem erhobenen Tatvorwurf bedurft.
  • OLG Bamberg, 26.07.2005 - 2 5s OWi 109/05
    Nicht entgegen stehen die Entscheidungen des BGH vom 27.04.2005 (StV 2005, 330) und 11.05.2005 (NStZ 2005, 408), wonach der Beitritt der osteuropäischen Staaten keine relevante Änderung des Einschleusungstatbestandes nach dem Ausländerstrafrecht im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB darstellt, da in diesem Fall nicht die strafbewehrte Norm selbst geändert worden ist, sondern die Änderung nur durch eine außerstrafrechtliche Norm - das EU-Beitrittsvertragsgesetz - erfolgte, der ihrerseits nicht die Qualität eines Tatbestandsmerkmals zukommt.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.08.2004 - 1 Ss 87/04 (80/04)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15814
OLG Schleswig, 10.08.2004 - 1 Ss 87/04 (80/04) (https://dejure.org/2004,15814)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.08.2004 - 1 Ss 87/04 (80/04) (https://dejure.org/2004,15814)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. August 2004 - 1 Ss 87/04 (80/04) (https://dejure.org/2004,15814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; AuslG § 55 Abs. 2
    D (A), Ausländer, Strafrecht, Unerlaubter Aufenthalt, Duldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit des Aufenthalts im Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung oder ansonsten erforderliche Duldung; Strafbarkeit des ungenehmigten Aufenthalts im Bundesgebiet bei fehlender Kenntnis der Ausländerbehörde vom Aufenthalt des Ausländers in Deutschland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1
    Begriff des unerlaubten Aufenthalts

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 408
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 2 Ss 53/08

    Voraussetzungen für die Annahme von Beihilfe zum illegalen Aufenthalt

    Zwar will der Bundesgerichtshof die letztgenannte Anforderung auf die Fälle beschränken, in denen der Aufenthalt des Ausländers bekannt und dieser insbesondere nicht untergetaucht ist (BGH StV 2005, 24; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 184; a.A. noch OLG Schleswig NStZ 2005, 408).
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