Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 66 Abs. 3 Satz 2 StGB; § 64 StGB; § 333 StPO
Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: beschränkte Revision nicht bei möglichem inneren Zusammenhang) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aufhebung eines Urteils; Anordnung der Sicherungsverwahrung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 3
Abgrenzung zwischen § 66 Abs. 3 S. 1 StGB und Satz 2 - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 212
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05
Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben
Auszug aus BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06
Eine Strafe ist danach "verwirkt" (§ 66 Abs. 3 Satz 2 StGB), wenn wegen der Tat eine Verurteilung bereits ergangen ist oder im Zusammenhang mit dem Verfahren, in dem die Frage der Sicherungsverwahrung zu entscheiden ist, ausgesprochen wird (BGH NStZ 2006, 156, 158 Rdn. 5; NJW 1999, 3723, 3724;… vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 66 Rdn. 13 m.w.N.). - BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der …
Auszug aus BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06
Zwar kann bei einer Revision, die sich gegen die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung richtet, im Grundsatz nicht nur der Strafausspruch, sondern auch eine angeordnete Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wirksam von der Anfechtung ausgenommen werden (vgl. BGH - Senat - NStZ 2000, 587, 588). - BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96
Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06
Denn zwischen der Strafe und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht grundsätzlich keine Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; NJW 1996, 3018, 3019 (insoweit in BGHSt 42, 191, nicht abgedruckt); NStE Nr. 17 zu § 344 StPO). - BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93
Hangtäter - Verschiedenartige Delikte
Auszug aus BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06
Denn zwischen der Strafe und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht grundsätzlich keine Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; NJW 1996, 3018, 3019 (insoweit in BGHSt 42, 191, nicht abgedruckt); NStE Nr. 17 zu § 344 StPO). - BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99
Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche …
Auszug aus BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06
Eine Strafe ist danach "verwirkt" (§ 66 Abs. 3 Satz 2 StGB), wenn wegen der Tat eine Verurteilung bereits ergangen ist oder im Zusammenhang mit dem Verfahren, in dem die Frage der Sicherungsverwahrung zu entscheiden ist, ausgesprochen wird (…BGH NStZ 2006, 156, 158 Rdn. 5; NJW 1999, 3723, 3724;… vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 66 Rdn. 13 m.w.N.).
- BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung …
b) Innerhalb des Ausspruchs über die Rechtsfolgen besteht zwischen dem Strafausspruch und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung grundsätzlich keine der Beschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (BGH, Urteile vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, NStZ 2007, 212, 213; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239; vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, NStZ-RR 2012, 156 f.). - BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
Beweiswürdigung bei Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Entgegen der auch in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vertretenen Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft ist damit das - in aller Regel und mangels entgegenstehender Gesichtspunkte (vgl. dazu etwa BGH…, Urteil vom 4. Juli 2024 - 5 StR 632/23 Rn. 9 mwN) auch hier unabhängig vom Strafausspruch zu beurteilende und isoliert anfechtbare - Unterbleiben der Anordnung der Sicherungsverwahrung (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, NStZ 2007, 212, 213 mwN) nicht angefochten und damit nicht der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterworfen. - BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe …
Zwischen dem Strafausspruch und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht grundsätzlich keine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239; vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09; vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, NStZ 2007, 212, 213).Verwirkt ist bei einer bereits abgeurteilten Tat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, aaO) die tatsächlich verhängte Strafe (…vgl. Rissing-van Saan/Peglau in LK, 12. Aufl., § 66 Rn. 85, und Fischer, StGB, 58. Aufl., § 66 Rn. 12, jew. zu § 66 Abs. 2 StGB).
- BGH, 24.03.2010 - 2 StR 10/10
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung …
Rn. 2 1. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision wirksam auf die Frage der Sicherungsverwahrung beschränkt; denn zwischen der Strafe und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht grundsätzlich keine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; 2007, 212, 213; Senatsurteil vom 24. Februar 2010 - 2 StR 509/09). - BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09
Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Strafausspruch; …
Das Rechtsmittel erfasst deshalb nicht die im angefochtenen Urteil unterbliebene Erörterung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung, obwohl unter Berücksichtigung der einbezogenen Strafen und der ihnen zugrunde liegenden Taten die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 StGB erfüllt waren (vgl. BGH NStZ 2002, 536, 537; 2007, 212;… Rissing-van Saan/Peglau in LK 12. Aufl. § 66 Rdn. 84 und 107).So kann die Staatsanwaltschaft ihre Revision etwa wirksam auf die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung beschränken, wenn davon auszugehen ist, dass die Nichtanordnung der Maßregel die Strafe nicht beeinflusst hat, diese also nicht niedriger ausgefallen wäre, wenn auf Sicherungsverwahrung erkannt worden wäre (vgl. BGH NStZ 2007, 212; BGH…, Urt. vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98).
- BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen …
Auch innerhalb des Ausspruchs über die Rechtsfolgen besteht zwischen dem Strafausspruch und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung grundsätzlich keine der Beschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (…BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, juris Rn. 22 f.; vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, NStZ-RR 2012, 156, 157; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239 und vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, NStZ 2007, 212, 213). - BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09
Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten; …
Denn zwischen der Strafe und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht grundsätzlich keine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; 2007, 212, 213). - BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17
Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der …
b) Zwischen Strafe und Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung besteht aufgrund der Zweispurigkeit des Sanktionensystems grundsätzlich keine Wechselwirkung (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, NStZ 2007, 212, 213; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 183/08; vom 23. Februar 1994 - 3 StR 679/93, NStZ 1994, 280, 281;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 318 Rn. 26). - BGH, 31.07.2008 - 4 StR 152/08
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung zugunsten …
Der Strafausspruch wird durch die Teilaufhebung nicht berührt, weil auszuschließen ist, dass die Strafen von dem Unterbleiben der Anordnung der Maßregel nach § 66 StGB beeinflusst sind (vgl. BGH NStZ 2007, 212, 213 m.w.N.). - BGH, 10.07.2008 - 5 StR 253/08
Vergewaltigung (Beleg der Nötigung; Vorsatz); schwerer sexueller Missbrauch eines …
So wäre zu erörtern gewesen, dass die im Sinne des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB verwirkte Strafe aus der Vorverurteilung (…vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 1; BGH NStZ 2007, 212; BGH NStZ 2006, 156, 158) - deren Höhe die Anordnungsvoraussetzungen des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB erreicht, aber nicht überschreitet - aufgrund besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt worden ist. - BGH, 10.04.2013 - 2 StR 1/13
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Verbindung mit …
- BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08
Ausreichende Erörterung einer möglichen Sicherungsverwahrung; Beschränkung des …
- BGH, 17.09.2020 - 1 StR 229/20
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Anordnung wegen …
- OLG Celle, 19.06.2007 - 1 Ws 251/07
Berücksichtigungsfähigkeit von Strafen aus früheren Verurteilungen für die …
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