Rechtsprechung
| BGH, 30.04.2008 - 2 StR 132/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3, Abs. 6 StPO; § 256 Abs. 1 Ziffer 5 StPO
Beweisantrag (Bescheidungspflicht); Ersetzung von Beweismitteln (gleich sichere oder bessere Erkenntnisquelle); Verlesung eines polizeilichen Protokolls (Uhrzeit der Protokollierung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 6; ; StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5; ; StPO § 256 Abs. 1 Ziff. 5; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Erledigung eines Beweisantrags durch den zulässigen Austausch eines Beweismittels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3, Abs. 6
Austausch des Beweismittels - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 529
- NStZ 2009, 558
- StV 2008, 506
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.03.1969 - 2 StR 33/69
Verurteilung wegen fortgesetzter Notzucht - Ersetzung eines Beweismittels durch …
Auszug aus BGH, 30.04.2008 - 2 StR 132/08
Das Gericht darf jedoch das Beweismittel austauschen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls das gewählte Beweismittel gegenüber dem angebotenen eine gleich sichere oder bessere Erkenntnisquelle darstellt (vgl. BGHSt 22, 347, 349).
- BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17
Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem …
Zwar neigt der Senat (entgegen BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 StR 132/08, NStZ 2008, 529) zu der Ansicht, dass es in diesen Fällen gleichwohl eines das Beweisbegehren zurückweisenden Beschlusses bedarf; denn der Antragsteller muss sich darauf einstellen können, dass und aus welchen Gründen das Gericht den gewünschten Beweis nicht erheben wird. - BGH, 05.12.2012 - 1 StR 531/12
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Bedeutung einer …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf den Umgang mit Beweisanträgen anerkannt, dass die Tatgerichte unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall berechtigt sind, einen Beweisantrag durch die Erhebung des Beweises mit einem anderen Beweismittel als das im Antrag genannte zu erledigen (etwa BGH, Urteil vom 12. März 1969 - 2 StR 33/69, BGHSt 22, 347, 349; BGH, Urteil vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82, NStZ 1983, 86; BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 StR 132/08, NStZ 2008, 529;… kritisch gegenüber einem solchen Austausch des Beweismittels Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Band 6/1, § 244 Rn. 145).Erfolgt zulässigerweise eine solche Art der Erledigung des Beweisantrags durch Austausch des Beweismittels, ist gelegentlich angenommen worden, es bedürfe dann auch keines Beschlusses über die Ablehnung des auf die Beweiserhebung mit einem anderen Beweismittel gerichteten Beweisantrags (BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 StR 132/08, NStZ 2008, 529).
Ob diese Rechtsprechung auch dann zur Anwendung gelangen kann, - wofür vieles spricht (vgl. zu solchen Gründen insgesamt BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 StR 132/08, NStZ 2008, 529) - wenn das Tatgericht die mit dem Beweisantrag als zu beweisen bezeichnete Tatsache nicht auf ein anderes Beweismittel im engeren Sinne als das im Antrag aufgeführte, sondern auf die Einlassung des Angeklagten stützt, bedarf keiner Entscheidung.
- OLG Hamm, 01.09.2020 - 5 RVs 72/20
Austausch Beweismittel, Darstellungsanforderungen Beweiswürdigung, …
Gegen seinen Willen darf das von ihm benannte Beweismittel dementsprechend nach der überzeugend begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise nur dann ausgetauscht werden, wenn dieses sich als gleichwertig oder besser erweist (BGH NJW 1969, 1219; BGH NJW 1983, 126 (127); BGH NStZ 2008, 529; BGH NJW 2011, 1299 (1300);… so auch: Krehl, in: Karlsruher Kommentar, 8. Aufl. 2019, § 244 StPO Rn. 116).
- OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13
Rechtmäßigkeit der Verlesung des Vermerks eines Polizisten in der …
- LG Berlin, 19.02.2014 - 533 KLs 33/13
Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung von polizeilichen …
Dieser bereits vom OLG Celle, StV 2013, 742 vertretenen Argumentation folgt die Kammer, ohne dass es auf die in der Widerspruchsbegründung aufgeworfene Frage ankommt, ob sich das OLG Celle dabei zu Unrecht auch auf die Entscheidung BGH, NStZ 2008, 529 berufen hat. - LG Berlin, 19.02.2014 - 254 Js 33/13
Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung von polizeilichen …
Dieser bereits vom OLG Celle, StV 2013, 742 vertretenen Argumentation folgt die Kammer, ohne dass es auf die in der Widerspruchsbegründung aufgeworfene Frage ankommt, ob sich das OLG Celle dabei zu Unrecht auch auf die Entscheidung BGH, NStZ 2008, 529 berufen hat.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - III-3 Ws 357/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StPO § 126 a Abs. 2; ; StPO § 126 a Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 121 Abs. 1; ; StPO § 122 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Oberlandesgerichtliche Prüfung der einstweiligen Unterbringung eines Angeschuldigten; Anrechenbarkeit der Dauer einer vorherigen Untersuchungshaft auf die Sechsmonatsfrist der Unterbringungsprüfung; Anrechenbarkeit einer zuvor erfolgten einstweiligen Unterbringung; ...
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 05.07.2007 - 8 Gs 524/07
- OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - III-3 Ws 357/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 867
- NStZ 2008, 529
- StV 2009, 702
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 OBL 86/07
Strafsenat ordnet Fortdauer der einstweiligen Unterbringung nach neuem Recht an
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
Nicht zu prüfen hat der Senat im Rahmen des neuen § 126a Abs. 2 S. 2 StPO hingegen die besonderen Haftvoraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, also ob "die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen" (…so auch OLG Celle a.a.O, S. 373; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 OBL 86/07). - OLG Celle, 23.08.2007 - 31 HEs 14/07
Voraussetzungen einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
Die besondere Gefährlichkeit des Angeschuldigten, der wahnbedingt einen Menschen erschossen hat, macht das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit so groß, dass vermeidbare Verfahrensverzögerungen eine Aufhebung des Unterbringungsbeschlusses aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedenfalls zum jetzigen Sechsmonatszeitpunkt ohnehin nicht rechtfertigen könnten (vgl. dazu auch OLG Celle StraFo 2007, 372, 374). - OLG Düsseldorf, 14.10.1986 - 1 Ws 848/86
Einstweilige Unterbringung; Untersuchungshaft; Sechsmonatsfrist
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
Zwar ist die Anrechenbarkeit einer zuvor erfolgten einstweiligen Unterbringung in der umgekehrten Situation der oberlandesgerichtlichen Haftprüfung nach den §§ 121 Abs. 1, 122 Abs. 1 StPO - entgegen der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1987, 475 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) - vereinzelt noch mit dem Argument verneint worden, dass § 126a Abs. 2 StPO nicht auf die §§ 121 ff. StPO verweise (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 297; OLG Schleswig NStZ 2002, 220; OLG München NStZ-RR 2003, 366).
- OLG München, 01.08.2003 - 2 Ws 744/03
Anrechnung einstweiliger Unterbringung auf die Sechs-Monats-Frist
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
Zwar ist die Anrechenbarkeit einer zuvor erfolgten einstweiligen Unterbringung in der umgekehrten Situation der oberlandesgerichtlichen Haftprüfung nach den §§ 121 Abs. 1, 122 Abs. 1 StPO - entgegen der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1987, 475 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) - vereinzelt noch mit dem Argument verneint worden, dass § 126a Abs. 2 StPO nicht auf die §§ 121 ff. StPO verweise (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 297; OLG Schleswig NStZ 2002, 220; OLG München NStZ-RR 2003, 366). - OLG Schleswig, 06.08.2001 - 2 HEs 50/01
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
Zwar ist die Anrechenbarkeit einer zuvor erfolgten einstweiligen Unterbringung in der umgekehrten Situation der oberlandesgerichtlichen Haftprüfung nach den §§ 121 Abs. 1, 122 Abs. 1 StPO - entgegen der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1987, 475 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) - vereinzelt noch mit dem Argument verneint worden, dass § 126a Abs. 2 StPO nicht auf die §§ 121 ff. StPO verweise (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 297; OLG Schleswig NStZ 2002, 220; OLG München NStZ-RR 2003, 366). - OLG Nürnberg, 03.02.1982 - Ws 85/82
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
Zwar ist die Anrechenbarkeit einer zuvor erfolgten einstweiligen Unterbringung in der umgekehrten Situation der oberlandesgerichtlichen Haftprüfung nach den §§ 121 Abs. 1, 122 Abs. 1 StPO - entgegen der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1987, 475 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) - vereinzelt noch mit dem Argument verneint worden, dass § 126a Abs. 2 StPO nicht auf die §§ 121 ff. StPO verweise (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 297; OLG Schleswig NStZ 2002, 220; OLG München NStZ-RR 2003, 366).
- BGH, 18.05.2022 - AK 19/22
Rechtmäßige Fortdauer der Untersuchungshaft
In die Sechs-Monats-Frist des § 121 Abs. 1 StPO ist jedoch die Zeit seiner einstweiligen Unterbringung gemäß § 126a StPO vom 7. November 2021 bis zur Ersetzung des Unterbringungsbefehls durch einen Haftbefehl am 19. Januar 2022 einzurechnen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - III-3 Ws 357/07, NJW 2008, 867;… MüKoStPO/Böhm, § 121 Rn. 23;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 121 Rn. 6;… KK-StPO/ Schultheis, 8. Aufl., § 121 Rn. 7; jeweils mwN). - OLG Brandenburg, 24.02.2025 - 1 Ws 18/25
Aufhebung eines Haftbefehls gegen einen afghanischen Staatsangehörigen und …
Vielmehr ist allein zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 126a StPO vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2021, 1 Ws 146/21; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2019, 1 Ws 13/19; Senatsbeschluss vom 19. November 2018, 1 Ws 174/18; ebenso statt vieler: Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2018, 1 Ws 110/18; vom 2. Mai 2018, 1 Ws 65/18; vom 14. Februar 2018, 1 Ws 19/18; vom 10. Dezember 2012, 1 Ws 220/12; vom 12. August 2008, 1 Ws 154/08; vom 10. September 2007, 1 Ws 192/07; vom 18. Januar 2010, 1 Ws 6/10; siehe auch: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29. Juli 2008, 2 Ws 138/08; OLG Düsseldorf NJW 2008, 867 f.;… Schmitt in: Meyer/Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 126a Rn. 10a). - OLG Köln, 17.01.2014 - 2 Ws 721/13
Keine Anrechnung der Haft nach § 230 Abs. 2 StPO bei der Fristenberechnung des § …
- OLG Brandenburg, 22.04.2020 - 2 Ws 73/20
Fortdauer der vorläufigen Unterbringung
Rn. 8 Dabei erstreckt die Prüfung gemäß § 126 a Abs. 2 Satz 2 StPO nicht darauf, ob im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO die Maßnahme nur aufrecht erhalten werden kann, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund ein Urteil vor Ablauf von sechs Monaten noch nicht zugelassen haben (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2007, Az.: 2 Ws (HEs) 282/07; OLG Hamm, NJW 2007, 2320, 2321; OLG Köln NJW 2007, 3590; OLG Düsseldorf NJW 2008, 867;… Schultheis in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 126 a Rn. 5).
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