Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
StPO § 473; StPO § 297
Kostentragung - Verteidiger - Rechtsmittel - Zustimmung - Verurteilter - openjur.de
Kostentragung bei Rechtsmitteleinlegung "ohne Zustimmung" des Verurteilten; Verteidiger
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO §§ 473 Abs. 1; 297
Kostentragung bei Rechtsmitteleinlegung "ohne Zustimmung" des Verurteilten; Verteidiger
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 297; StPO § 473 Abs. 1
Kostentragung bei Erfolglosigkeit eines ohne den Willen des Angeklagten durch den Verteidiger eingelegten Rechtsmittels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht eines Verteidigers zur Kostentragung bei erfolgloser oder später zurückgenommener Rechtsmitteleinlegung ohne Zustimmung des Verurteilten
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - StVK Z 1537/08
- OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08
Papierfundstellen
- NJW 2008, 3799
- NStZ 2009, 232 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 11.06.1991 - 2 Ws 79/91
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08
Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris).Anders als das Oberlandesgericht Frankfurt meint (NJW 1991, 3164), kann auch nicht darin, dass der Verurteilte die Rechtsmittelfrist hat verstreichen lassen, die Kundgabe eines entgegenstehenden Willens und damit die Unwirksamkeit des Rechtsmittels nach § 297 StPO erblickt werden.
- OLG Karlsruhe, 01.12.1975 - 3 Ss 155/75
Mehrfachverteidigung durch Rechtsanwälte einer Sozietät
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08
Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris). - OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96
Unerlaubter Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Selbstladewaffe; …
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08
Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris).
- OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 1 Ss 113/94
Rechtmäßigkeit einer Geldbuße wegen leichtfertiger Mietpreisüberhöhung
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08
Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris). - OLG München, 29.04.1983 - 2 Ws 440/83
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08
Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris). - OLG Jena, 25.01.2006 - 1 Ws 16/06
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08
Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris).
- OLG Saarbrücken, 03.06.2024 - 1 Ss OWi 44/24
Bußgeldsache: Voraussetzung der Verjährungsunterbrechung, Wirksamkeit der …
Auch daraus, dass der Verteidiger der Betroffenen bereits am 12. Juni 2023 Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat, kann nicht ohne Weiteres darauf geschlossen werden, dass der Betroffenen selbst zu diesem Zeitpunkt der Bußgeldbescheid bereits tatsächlich zugegangen war, zumal die Verwaltungsbehörde den Verteidiger zuvor gem. § 51 Abs. 3 Satz 5 OWiG unter Übersendung eines Duplikats des Bußgeldbescheids über dessen Erlass informiert hatte und der Verteidiger hierauf entsprechend seines Vorbringens bei Einlegung des Einspruchs gemäß § 297 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG aus eigenem Recht gehandelt haben kann, ohne dass die Betroffene hiervon zunächst Kenntnis erlangt und den Bußgeldbescheid bis zum Ablauf des 19. Juni 2023 in die Hand bekommen haben muss (zur Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Verteidiger zunächst ohne Wissen des Mandanten vgl. OLG Hamm NJW 2008, 3799). - OLG Hamm, 08.04.2025 - 3 Ws 51/25
Kosten eines zurückgenommenen Rechtsmittels; ohne Wissen des Verurteilten …
Rn. 16 Erfolgt die Rechtsmitteleinlegung durch den Verteidiger - wie hier - jedoch lediglich ohne das Wissen und ohne die Zustimmung - aber nicht gegen den ausdrücklichen Willen - des Angeklagten, sind die Kosten im Falle der Erfolglosigkeit oder im Falle der Rücknahme des Rechtsmittels dem Angeklagten aufzuerlegen, weil das Rechtsmittel ihm gemäß § 297 StPO zuzurechnen ist (vgl. hierzu bereits: Senat, Beschluss vom 14.08.2008 - 3 Ws 309/08; NJW 2008, 3799).Rn. 17 Diese Grundsätze gelten - da § 297 StPO nicht zwischen den Fällen der Wahl- und Pflichtverteidigung differenziert (…MüKoStPO/Allgayer, 2. Aufl. 2024, StPO, § 297, Rn. 8) - unabhängig davon, ob das Rechtsmittel durch einen allgemein zur Einlegung von Rechtsmitteln bevollmächtigten Wahlverteidiger (Senat, Beschluss v. 14.08.2008 - 3 Ws 309/08) oder - wie hier - durch einen beigeordneten Pflichtverteidiger eingelegt wird.
- OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15
Unzulässigkeit des entgegen des ausdrücklichen Willens des Mandanten …
Es ist anerkannt, dass der Verteidiger, dessen Handeln nicht von der Ermächtigung des § 297 StPO gedeckt ist, selbst für die Kosten haftet (vgl. OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Hamm NJW 2008, 3799; BeckRS 2012, 10839).
- OLG Hamm, 16.05.2012 - 3 Ws 52/12
Verteidigerhaftung bei fehlender Ermächtigung zur Rechtsmitteleinlegung
Soweit der Verteidiger hingegen nach § 297 StPO nicht zur Rechtsmitteleinlegung ermächtigt war, haftet er als falsus procurator für die Kosten; dies ist namentlich dann der Fall, wenn die als Verteidiger auftretende Person von dem Beschuldigten überhaupt nicht (wirksam) mit der Verteidigung betraut worden war oder wenn der Verteidiger das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat (vgl. Senat, NJW 2008, 3799). - OLG Zweibrücken, 24.04.2017 - 1 Ws 118/17
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Notwendige Begründung eines …
Da die Beschwerde nicht ohne den Willen des Verurteilten eingelegt wurde, hat er selbst die Kosten des Rechtsmittels zu tragen (vgl. OLG Hamm, NJW 2008, 3799 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2012 - III-3 Ws 52/12, BeckRS 2012, 10839). - OLG Zweibrücken, 17.07.2024 - 1 Ws 168/24
Einlegung eines Rechtsmittels durch Pflichtverteidiger gegen Willen des Mandanten
Diese Zurechnung an den Untergebrachten unterbleibt aber und der Verteidiger hat als Veranlasser die Kosten des unzulässigen Rechtsmittels selbst zu tragen, wenn er ohne Bevollmächtigung des Untergebrachten oder gegen dessen Willen Rechtsmittel eingelegt hat (OLG Celle StraFo 1998, 31; OLG Hamm NJW 2008, 3799;… MüKoStPO/Allgayer, 2. Aufl. 2024, StPO § 297, Rn. 16).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32 - 35/08, 3 Ws 32/08, 3 Ws 33/08, 3 Ws 34/08, 3 Ws 35/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 310
- prewest.de
, S. 174
Umsatzsteuer - Verdacht der Steuerhinterziehung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsschutz von Drittbetroffenen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrestes
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.09.2007 - 620 Qs 31/07
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32 - 35/08, 3 Ws 32/08, 3 Ws 33/08, 3 Ws 34/08, 3 Ws 35/08
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1830
- NStZ 2009, 232
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07
Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08
Dass der Gesetzgeber entsprechend dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die Anordnung oder Bestätigung eines dinglichen Arrestes durch das erste Beschwerdegericht einer nochmaligen Überprüfungsmöglichkeit unterziehen wollte, ergibt sich auch aus den Gesetzgebungsmaterialien (ebenso OLG München, NJW 2008, 389, 391).
- OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der …
Dem gleichzustellen ist jedoch die Fallkonstellation einer durch Beschwerdeentscheidung aufrechterhaltenen (ursprünglichen) Arrestanordnung (HansOLG Hamburg in NStZ 2009, 232; KG in wistra 2010, 317; OLG München in wistra 2011, 400; OLG Oldenburg in StV 2011, 613; vgl. auch Senat in StV 2009, 122). - KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der …
5 a) Die Auffassung, bereits der Wortlaut der Vorschrift lasse eine weitere Anfechtung der ersten Beschwerdeentscheidung nur zu, wenn durch diese ein dinglicher Arrest entweder überhaupt erstmals angeordnet oder ein bereits zuvor angeordneter dinglicher Arrest bestätigt worden sei (so OLG München NStZ 2008, 389; im Ergebnis ihm folgend Hans. Oberlandesgericht Hamburg NStZ 2009, 232; zustimmend auch Pfordte StV 2008, 243; Theile StV 2009, 161), teilt der Senat nicht. - LG Chemnitz, 22.10.2009 - 2 Qs 82/09
Wahlanwaltsgebühren; Bestimmung; Bindungswirkung
Gleichwohl können eigene Ermittlungen eines Beschuldigten nur im Ausnahmefall unter strengen Voraussetzungen als notwendig anerkannt werden; denn die Interessen des Beschuldigten bei der Tatsachenfeststellung werden in der Regel bereits durch das Prinzip der umfassenden Sachaufklärung, sein Recht zur Stellung von Beweisanträgen und den Grundsatz "in dubio pro reo" hinreichend geschützt (OLG Dresden Beschl. v. 23.09.2009 3 Ws 32/08 und 33/08 m.w.N.).
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08
Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde
3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08. - OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08
Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde
3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08. - OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08
Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde
3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08. - OLG München, 06.07.2011 - 1 Ws 545/11
Dinglicher Arrest: weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen …
Dem gleichzustellen ist die durch Beschwerdeentscheidung aufrechterhaltene (ursprüngliche) Arrestanordnung, nicht jedoch die eine Arrestanordnung aufhebende Beschwerdeentscheidung (ständige Rechtsprechung der Strafsenate des Oberlandesgerichts München seit der Entscheidung des 2. Strafsenats vom 12.11.2007, NStZ 2008, 423; ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 3. Strafsenat, Entscheidung vom 13.03.2008, NStZ 2009, 232;… vgl. auch Karlsruher Kommentar/Nack, StPO, 6. Aufl., § 11 le Rn. 20 und Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 310 Rn. 9 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
StPO § 310
- Wolters Kluwer
Rechtsschutz von Drittbetroffenen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrestes
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.09.2007 - 620 Qs 31/07
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1830
- NStZ 2009, 232
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07
Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08
Dass der Gesetzgeber entsprechend dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die Anordnung oder Bestätigung eines dinglichen Arrestes durch das erste Beschwerdegericht einer nochmaligen Überprüfungsmöglichkeit unterziehen wollte, ergibt sich auch aus den Gesetzgebungsmaterialien (ebenso OLG München, NJW 2008, 389, 391). - OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08
Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde
Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08
3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
StPO § 310
- Wolters Kluwer
Rechtsschutz von Drittbetroffenen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrestes
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.09.2007 - 620 Qs 31/07
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1830
- NStZ 2009, 232
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07
Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08
Dass der Gesetzgeber entsprechend dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die Anordnung oder Bestätigung eines dinglichen Arrestes durch das erste Beschwerdegericht einer nochmaligen Überprüfungsmöglichkeit unterziehen wollte, ergibt sich auch aus den Gesetzgebungsmaterialien (ebenso OLG München, NJW 2008, 389, 391). - OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08
Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde
Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08
3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08.
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| OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
StPO § 310
- Wolters Kluwer
Rechtsschutz von Drittbetroffenen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrestes
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.09.2007 - 620 Qs 31/07
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08
- OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1830
- NStZ 2009, 232
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07
Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08
Dass der Gesetzgeber entsprechend dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die Anordnung oder Bestätigung eines dinglichen Arrestes durch das erste Beschwerdegericht einer nochmaligen Überprüfungsmöglichkeit unterziehen wollte, ergibt sich auch aus den Gesetzgebungsmaterialien (ebenso OLG München, NJW 2008, 389, 391). - OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08
Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde
Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08
3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08.
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