Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.02.2009 - (2) 4 Ausl A 22/08 (53/09) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
StPO § 163f, IRG § 14, IRG § 77
Auslieferungsverfahren, längerfristige Observation, Anordnung, Zuständigkeit - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 163f; IRG § 14; IRG § 77
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Anordnung einer längerfristigen Observation und des Einsatzes technischer Mittel im Auslieferungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Anordnung einer längerfristigen Observation und des Einsatzes technischer Mittel im Auslieferungsverfahren
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 24.02.2009 - (2) 4 Ausl A 22/08 (53/09)
- OLG Hamm, 02.06.2009 - 4 AuslA 22/08
- OLG Hamm, 24.08.2009 - 4 AuslA 22/08
- OLG Hamm, 17.09.2009 - 4 AuslA 22/08
- OLG Hamm, 02.12.2009 - 4 AuslA 22/08
- BVerfG, 16.01.2010 - 2 BvR 2299/09
- OLG Hamm, 26.01.2010 - 4 AuslA 22/08
- OLG Hamm, 28.01.2010 - 4 AuslA 22/08
- OLG Hamm, 04.03.2010 - 4 AuslA 22/08
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 347
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 11.02.2000 - 4 Ausl 67/00
Anordnung von Fahndungsmaßnahmen im Auslieferungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2009 - 4 AuslA 22/08
67/00 7/00 , NStZ 2000, 666 im Anschluss an den Senatsbeschl. v. 22.6.1998 - 2 … - OLG Hamm, 15.12.2003 - 4 AuslA 32/03
Auslieferungsverfahren, längerfristige Observation; Anordnung; Zuständigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2009 - 4 AuslA 22/08
Vor dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung hat der Senat seine sachliche Zuständigkeit für die Anordnung einer längerfristigen Observation im Auslieferungsverfahren verneint und lediglich für die Verlängerung einer solchen Maßnahme angenommen (vgl. nur Senatsbeschl. v. 15.12.2003 - 4 Ausl. A 32/03 157-158/03 , NStZ-RR 2004, 145, 146), jedoch bereits eine eigene Annexkompetenz für den Einsatz technischer Mittel zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Verfolgten im Auslieferungsverfahren bejaht (Senatsbeschl. v. 11.2. 2000 - 2 4 Ausl. - OLG Hamm, 22.06.1998 - 4 Ausl 419/97
Auslieferungsverfahren, Telefonüberwachung zur Ermittlung des Aufenthaltsortes, …
Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2009 - 4 AuslA 22/08
419/97 30/98 , NStZ-RR 1998, 350, 351).
- OLG Bremen, 09.11.2018 - 1 AuslA 33/18
Annexkompetenz der Oberlandesgerichte in Auslieferungssachen für Maßnahmen der …
67/00, juris Rn. 6 f., NStZ 2000, 666; Beschluss vom 24.02.2009 - (2) 4 Ausl A 22/08 (53/09), juris Rn. 4 ff., NStZ 2009, 347; ebenso KG Berlin, Beschluss vom 03.12.2001 - (4) Ausl A 582/01 (189/01), juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
| BGH, 11.03.2009 - 2 StR 596/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 54 StGB
Pflicht zur eingehenden Begründung des Gesamtstrafausspruches, wenn sich eine hohe Gesamtstrafe auffallend von der Einsatzstrafe entfernt
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 54 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung eines Gesamtstrafausspruchs
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer festgesetzen Einzelstrafe auf eine Revision hin
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Aufhebung einer festgesetzen Einzelstrafe auf eine Revision hin - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 347
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Der Schuldspruch ist daher entsprechend abzuändern, ein Teilfreispruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 596/08, NStZ 2009, 347; Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546).Ein Teilfreispruch hinsichtlich der Verurteilung im Fall W 1 (Gewerbesteuerhinterziehung bei der P. GbR für das Jahr 2001) kommt nicht in Betracht, weil der Senat sicher ausschließen kann, dass es insoweit insgesamt an einer Tatbestandsverwirklichung fehlen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 596/08, NStZ 2009, 347; Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546).
- BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht bei Bankmitarbeitern ohne …
Eines Freispruchs bedarf es insoweit - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - allerdings nicht (vgl. BGH, NStZ 2009, 347). - BGH, 13.01.2016 - 4 StR 283/15
Verwerfung der Revision als unbegründet
In Fällen, in denen der angeklagte Sachverhalt erwiesen ist und lediglich eine andere konkurrenzrechtliche Bewertung erfährt, kommt indes ein Teilfreispruch nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 596/08, NStZ 2009, 347;… Ott in 1 KK-StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 21 mwN).
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