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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,684
BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08 (https://dejure.org/2008,684)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2008 - 3 StR 164/08 (https://dejure.org/2008,684)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 (https://dejure.org/2008,684)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB; § 86 Abs. 1 Nr. 2 StGB; Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 10 EMRK; § 121 Abs. 2 GVG
    Vorlegungssache; Divergenzvorlage; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (zum Verwechseln ähnlich; Stilisierung; Hinweis auf die verbotene Organisation; verfassungskonforme Auslegung); Meinungsfreiheit; Keltenkreuz; Volkssozialistische Bewegung ...

  • lexetius.com

    StGB § 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, § 86 Abs. 1 Nr. 2

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes grundsätzlich strafbar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes grundsätzlich strafbar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes grundsätzlich strafbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keltenkreuz - Verwendung strafbar

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes grundsätzlich strafbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes grundsätzlich strafbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 364
  • NJW 2009, 928
  • NStZ 2009, 384 (Ls.)
  • NStZ 2009, 88
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
    Sie stünde überdies nicht mit den von der Rechtsprechung bisher entwickelten Grundsätzen zur Restriktion dieses Tatbestands in Einklang (vgl. BGHSt 25, 30, 34; 51, 244; BVerfG NJW 2006, 3052 f.).

    Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387; 51, 244, 246).

    Rn. 33 Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die weite Fassung des § 86a StGB eine Restriktion des Tatbestands in der Weise, dass solche Handlungen, die dem Schutzzweck der Norm eindeutig nicht zuwiderlaufen oder sogar in seinem Sinne wirken, nicht dem objektiven Tatbestand unterfallen (vgl. BGHSt 25, 30, 32 ff.; 25, 133, 136 f.; 51, 244, 246 ff.).

    Dies ist bislang für Fälle anerkannt, in denen das Kennzeichen in einer Weise dargestellt wird, die offenkundig gerade zum Zweck der Kritik an der verbotenen Vereinigung oder der ihr zugrunde liegenden Ideologie eingesetzt wird (vgl. BGHSt 25, 30, 34; 51, 244) oder erkennbar verzerrt, etwa parodistisch verwendet wird (vgl. BGHSt 25, 133, 136 f.).

    Hierzu hat der Senat bereits entschieden, dass für die Beantwortung der Frage, ob die konkrete Kennzeichenverwendung dem Schutzzweck des § 86a StGB erkennbar nicht zuwiderläuft, die gesamten Umstände der Tat zu berücksichtigen sind (BGHSt 25, 30, 34: "Hitler-Gruß" bei Polizeikontrolle).

  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06

    Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
    Sie stünde überdies nicht mit den von der Rechtsprechung bisher entwickelten Grundsätzen zur Restriktion dieses Tatbestands in Einklang (vgl. BGHSt 25, 30, 34; 51, 244; BVerfG NJW 2006, 3052 f.).

    Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387; 51, 244, 246).

    Rn. 33 Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die weite Fassung des § 86a StGB eine Restriktion des Tatbestands in der Weise, dass solche Handlungen, die dem Schutzzweck der Norm eindeutig nicht zuwiderlaufen oder sogar in seinem Sinne wirken, nicht dem objektiven Tatbestand unterfallen (vgl. BGHSt 25, 30, 32 ff.; 25, 133, 136 f.; 51, 244, 246 ff.).

    Dies ist bislang für Fälle anerkannt, in denen das Kennzeichen in einer Weise dargestellt wird, die offenkundig gerade zum Zweck der Kritik an der verbotenen Vereinigung oder der ihr zugrunde liegenden Ideologie eingesetzt wird (vgl. BGHSt 25, 30, 34; 51, 244) oder erkennbar verzerrt, etwa parodistisch verwendet wird (vgl. BGHSt 25, 133, 136 f.).

  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72

    Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf …

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
    Rn. 33 Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die weite Fassung des § 86a StGB eine Restriktion des Tatbestands in der Weise, dass solche Handlungen, die dem Schutzzweck der Norm eindeutig nicht zuwiderlaufen oder sogar in seinem Sinne wirken, nicht dem objektiven Tatbestand unterfallen (vgl. BGHSt 25, 30, 32 ff.; 25, 133, 136 f.; 51, 244, 246 ff.).

    Dies ist bislang für Fälle anerkannt, in denen das Kennzeichen in einer Weise dargestellt wird, die offenkundig gerade zum Zweck der Kritik an der verbotenen Vereinigung oder der ihr zugrunde liegenden Ideologie eingesetzt wird (vgl. BGHSt 25, 30, 34; 51, 244) oder erkennbar verzerrt, etwa parodistisch verwendet wird (vgl. BGHSt 25, 133, 136 f.).

  • BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03

    Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
    Sie stünde überdies nicht mit den von der Rechtsprechung bisher entwickelten Grundsätzen zur Restriktion dieses Tatbestands in Einklang (vgl. BGHSt 25, 30, 34; 51, 244; BVerfG NJW 2006, 3052 f.).

    Mit dieser Rechtsprechung wird einerseits dem Anliegen, verbotene Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens zu verbannen, andererseits den hohen Anforderungen, die das Grundrecht der freien Meinungsäußerung an die Beurteilung solcher kritischen Sachverhalte stellt, Rechnung getragen (vgl. BVerfG NJW 2006, 3052).

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
    Im Übrigen ist der Senat einer an den Bekanntheitsgrad der Organisation bzw. der ihr zuzuordnenden Kennzeichen anknüpfenden Argumentation bereits in seinem Beschluss vom 31. Juli 2002 nicht gefolgt (BGHSt 47, 354), nicht zuletzt mit Blick darauf, dass es sich bei § 86a StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt und eine wie auch immer geartete konkrete Gefährdung des politischen Friedens zur Verwirklichung des Tatbestandes nicht erforderlich ist (…BGHSt aaO S. 359).

    Ihre Verwendung erlaubt es Gleichgesinnten, einander zu erkennen und sich als eine von den "anderen" abgrenzbare Gruppe zu definieren (BGHSt 47, 354, 359; Hörnle NStZ 2002, 113, 114).

  • BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98

    Strafbarkeit der Verwendung eines durch geringfügige Veränderung in ein nicht …

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
    Zur Begründung der Kennzeicheneigenschaft ist deshalb allein erforderlich, dass sich die Vereinigung ein bestimmtes Symbol durch einen Autorisierungsakt - sei es durch formale Widmung, sei es durch schlichte Übung - zu eigen gemacht hat, so dass dieses Symbol zumindest auch als Zeichen der verbotenen Organisation erscheint (vgl. BGH NJW 1999, 435, 436).

    Von solchen außerhalb des Symbols liegenden tatsächlichen Umständen kann die Feststellung, ob es sich bei ihm um das Kennzeichen einer verbotenen Organisation handelt, ohne nachteilige Folgen für die Rechtssicherheit und Bestimmtheit des Tatbestands nicht abhängig gemacht werden (vgl. BGH NJW 1999, 435, 436).

  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer …

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn sich die verbotene Vereinigung ein rein staatliches Hoheitssymbol oder ein Symbol einer Weltreligion in unveränderter Form als Kennzeichen zu eigen macht, braucht der Senat nicht zu entscheiden (…bejahend: Steinmetz aaO Rdn. 11;… Fischer aaO Rdn. 4; vgl. VGH Mannheim NVwZ 2006, 935; Stegbauer NStZ 2008, 73, 76 f.; offen gelassen in BGHSt 28, 394, 395).
  • BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung; …

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn sich die verbotene Vereinigung ein rein staatliches Hoheitssymbol oder ein Symbol einer Weltreligion in unveränderter Form als Kennzeichen zu eigen macht, braucht der Senat nicht zu entscheiden (…bejahend: Steinmetz aaO Rdn. 11;… Fischer aaO Rdn. 4; vgl. VGH Mannheim NVwZ 2006, 935; Stegbauer NStZ 2008, 73, 76 f.; offen gelassen in BGHSt 28, 394, 395).
  • BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83

    Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen im Rahmen sogenannter …

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
    Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387; 51, 244, 246).
  • OLG Bamberg, 18.09.2007 - 2 Ss 43/07

    "Lebensrune" als verfassungsfeindliches Kennzeichen i.S.d. § 86a StGB

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
    Rn. 11 An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Juli 1998 (5 St RR 87/98), des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20. März 1997 (NStZ-RR 1998, 10) und des Oberlandesgerichts Bamberg vom 18. September 2007 (2 Ss 43/07) gehindert.
  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 399/95

    Keltenkreuz - Kennzeichen

  • OLG Karlsruhe, 20.03.1997 - 3 Ss 128/96
  • BayObLG, 30.07.1998 - 5St RR 87/98
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …

    Diesen kommt vielfach eine gruppeninterne Funktion als sichtbares Symbol geteilter Überzeugungen zu, die es Gleichgesinnten erlaubt, einander zu erkennen und sich als eine von den "anderen" abgrenzbare Gruppe zu identifizieren (…Lobstädt, Tätowierung, Narzissmus und Theatralität, 2011, S. 138 f.; BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01 - BGHSt 47, 354 und vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 - BGHSt 52, 364 Rn. 26).

    Rn. 62 Die Mehrdeutigkeit der Kennzeichen macht daher eine Ermittlung des mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundenen Aussagegehalts anhand aller maßgeblichen Umstände des Falls erforderlich (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 - BGHSt 52, 364 Rn. 29).

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des …

    2002, § 9 VereinsG Rn. 3; Groh, VereinsG, § 9 Rn. 6; Bock, HRRS 2012, 83, 84; s. zu § 86a StGB auch BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 371).

    Es reicht vielmehr aus, dass sich ein Verein ein bestimmtes Symbol - etwa durch formale Widmung oder durch schlichte Übung - derart zu eigen gemacht hat, dass dieses zumindest auch als sein Kennzeichen erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98), ohne dass es auf eine Unverwechselbarkeit des Kennzeichens ankommt (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 372; BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 5 Kennzeichen 1).

    Denn andernfalls würden in die Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, letztlich die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung einbezogen; eine solche Gesamtbetrachtung ist indes wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des Tatbestands abzulehnen: Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf den verbotenen Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 5 Kennzeichen 1;… MüKo-StGB/Heinrich, aaO;… so im Ergebnis auch Groh, aaO; vgl. zu § 86a StGB auch BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 372).

    Diese beiden Embleme, von denen insbesondere das gleichsam als Wappen dienende Mittelabzeichen weltweit einzigartig ist, sind nach dem Gesamteindruck eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Betrachters (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05, BGHR StGB § 86a Abs. 2 Satz 2 Kennzeichen 2) die Kennzeichen, die das Erscheinungsbild auch der verbotenen Vereine maßgeblich prägten; eines zusätzlichen Hinweises gerade auf die verbotenen Chapter bedarf es zur Beantwortung der Frage, ob es sich um deren Kennzeichen handelte, nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 zu § 86a StGB).

    Die aufgrund der weiten Fassung erforderliche restriktive Auslegung des Tatbestands setzt mithin nicht beim Kennzeichenbegriff an, weil eine solche Tatbestandseinschränkung mit dem Schutzzweck der Norm nicht in Einklang stünde, sondern bei dem Tatbestandsmerkmal des "Verwendens' (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 373 ff.; so schon BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71, BGHSt 25, 30, 32 f.).

    Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 375 f.).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt die Vorschrift Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (BGHSt 52, 364, 373; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Rn. 19 Die Rechtsprechung hat zwar mit Blick auf den Schutzzweck der Norm einen weiten Kennzeichenbegriff entwickelt (BGHSt 52, 364, 371 f.).

    Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es dabei weder darauf an, ob das Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (vgl. BGHSt 47, 354), noch ist von Bedeutung, ob das Kennzeichen mehrdeutig ist und deshalb auch in unverfänglichen Zusammenhängen Verwendung findet (vgl. zum stilisierten Keltenkreuz BGHSt 52, 364).

  • LG Mannheim, 29.05.2024 - 5 Qs 42/23

    Strafbarkeit der Verwendung des Slogans "From the river to the sea - Palestine …

    Rn. 17 Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 [NJW 2009, 928.

    ][NJW 2009, 928.

  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Die Feststellung der Gerichte im Ausgangsverfahren, dass es sich dabei um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation handelt (vgl. auch BGH…, Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 -, MDR 1965, S. 923; OLG Jena…, Urteil vom 18. Mai 2001 - 1 Ss 202/00 -, NJW 2002, S. 310 ) ist, auch vor dem Hintergrund, dass das Kennzeichen auch unverfängliche Verwendung findet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ), verfassungsrechtlich unbedenklich.

    Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BVerfGK 8, 159 ; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ;… Steinmetz, in: Münchener Kommentar zum StGB, 1. Aufl. 2005, § 86a Rn. 1).

    Ausgeschlossen werden hiernach Handlungen, welche dem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderlaufen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ).

    Der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt ist anhand aller maßgeblichen Umstände des Falles zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ; BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 ; BayObLG, Urteil vom 15. März 1989 - …

  • BayObLG, 07.10.2022 - 202 StRR 90/22

    Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden …

    Die Einschränkung des Straftatbestandes in solchen Fällen trägt nicht nur dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG, sondern auch der allgemeinen Handlungsfreiheit Rechnung (BGH, Beschluss vom 01.10.2008 - 3 StR 164/08 = BGHSt 52, 364 = NStZ 2009, 88 = JZ 2009, 161 = StraFo 2009, 27 = NJW 2009, 928 = BGHR StGB § 86a Kennzeichen 4 = BeckRS 2008, 23816).

    Läuft jedoch ein Handeln dem Schutzzweck des § 86 a StGB nicht zuwider, wäre es auch verfassungsrechtlich bedenklich, ein solches Verhalten gleichwohl zu inkriminieren und dadurch die Freiheit von Bürgern zu beschränken, die gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischen Bestrebungen in der Weise protestieren wollen, dass sie gerade die Kennzeichen angreifen, die eben diese unerwünschten Bestrebungen symbolisieren (st.Rspr.; vgl. neben BGH, Urt. v. 15.03.2007 - 3 StR 486/06 [a.a.O.] u.a. BGH, [Vorlage-] Beschluss vom 01.10.2008 - 3 StR 164/08 = BGHSt 52, 364 = NStZ 2009, 88 = JZ 2009, 161 = StraFo 2009, 27 = NJW 2009, 928 = BGHR StGB § 86a Kennzeichen 4 = BeckRS 2008, 23816; Urt. v. 09.07.2015 - 3 StR 33/15 = BGHSt 61, 1 = NJW 2015, 3590 = StV 2016, 113 = JZ 2016, 154 = NStZ 2016, 86 = BeckRS 2015, 17433; BVerfG [1.

  • BayObLG, 29.11.2023 - 202 StRR 88/23

    Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Verwendens einer ein Hakenkreuz enthaltenden …

    Die Einschränkung des Straftatbestandes in solchen Fällen trägt nicht nur dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG, sondern auch der allgemeinen Handlungsfreiheit Rechnung (BGH, Beschluss vom 01.10.2008 - 3 StR 164/08 = BGHSt 52, 364 = NStZ 2009, 88 = JZ 2009, 161 = StraFo 2009, 27 = NJW 2009, 928 = BGHR StGB § 86a Kennzeichen 4 = BeckRS 2008, 23816).

    Läuft jedoch ein Handeln dem Schutzzweck des § 86a StGB nicht zuwider, wäre es auch verfassungsrechtlich bedenklich, ein solches Verhalten gleichwohl zu inkriminieren und dadurch die Freiheit von Bürgern zu beschränken, die gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischen Bestrebungen in der Weise protestieren wollen, dass sie gerade die Kennzeichen angreifen, die eben diese unerwünschten Bestrebungen symbolisieren (st.Rspr.; vgl. neben BGH, Urt. v. 15.03.2007 - 3 StR 486/06 [a.a.O.] u.a. BGH, [Vorlage-] Beschluss vom 01.10.2008 - 3 StR 164/08 = BGHSt 52, 364 = NStZ 2009, 88 = JZ 2009, 161 = StraFo 2009, 27 = NJW 2009, 928 = BGHR StGB § 86a Kennzeichen 4 = BeckRS 2008, 23816; Urt. v. 09.07.2015 - 3 StR 33/15 = BGHSt 61, 1 = NJW 2015, 3590 = StV 2016, 113 = JZ 2016, 154 = NStZ 2016, 86 = BeckRS 2015, 17433; BVerfG [1.

  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24

    Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …

    Denn andernfalls würden in die Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, letztlich die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung einbezogen; eine solche Gesamtbetrachtung ist indes wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des Tatbestands abzulehnen: Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf die Organisation oder den Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (s. insgesamt BGH…, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 13 mwN; vgl. auch BGH…, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20; Beschlüsse vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 19 ff.; vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354, 357 ff.).

    Rn. 22 Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es schließlich nicht darauf an, ob ein Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354; vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 25;… vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, ZUMRD 2015, 444 Rn. 15;… Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20).

    Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt; es bedarf dann aber besonders sorgfältiger Prüfung, ob sich der Täter bewusst war, das Kennzeichen einer verbotenen Organisation zu verwenden, und daher auch die subjektive Tatseite gegeben ist (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 29; s. auch BGH…, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22; BVerfG…, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 Rn. 18).

  • OLG Jena, 06.06.2019 - 1 OLG 191 Ss 39/19

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Benutzung der …

    Rn. 15 b) Über die dargelegten (handwerklichen) Lücken und Unklarheiten hinaus erweist sich die Würdigung des Landgerichts insbesondere aber deshalb als rechtsfehlerhaft, weil sie dem weiten Kennzeichenbegriff des § 86a StGB in der Auslegung von Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 18.05.2009, 2 BvR 2202/08, bei juris) und Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 52, 364ff) nicht gerecht wird.

    Rn. 18 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 01.10.2008, Az. 3 StR 164/08, der ein auch von der verbotenen VSBD/PdA benutztes stilisiertes Keltenkreuz betrifft, zu dieser Rechtsfrage folgendes ausgeführt (BGHSt 52, 364, 372ff):.

  • OLG Hamm, 27.06.2023 - 4 ORs 46/23

    Fotomontage mit SS-Symbolen als Kennzeichen einer verfassungswidrigen …

    Rn. 24 Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die weite Fassung des § 86a StGB eine Restriktion des Tatbestands in der Weise erfordert, dass solche Handlungen, die dem Schutzzweck der Norm eindeutig nicht zuwiderlaufen oder sogar in seinem Sinne wirken, nicht dem objektiven Tatbestand unterfallen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08; BGH, Urteil v. 15. März 2007 - 3 StR 486/06, zitiert nach juris).

    Mit dieser Rechtsprechung wird einerseits dem Anliegen, verbotene Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens zu verbannen, andererseits den hohen Anforderungen, die das Grundrecht der freien Meinungsäußerung an die Beurteilung solcher kritischen Sachverhalte stellt, Rechnung getragen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 in NStZ 2009, 88 ff.).

  • OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15

    Öffentliche Zurschaustellung eines Brustbildes von Heinrich Himmler in Uniform

  • BayObLG, 08.05.2024 - 204 StRR 452/23

    Freispruch für Graffiti-Sprayer

  • AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12

    Prozess gegen Künstler Meese: Heil Freispruch!

  • KG, 30.09.2024 - 2 ORs 14/24

    Strafbarkeit der Verwendung der Abbildung einer medizinischen …

  • BayObLG, 13.06.2022 - 204 StRR 116/22

    Verwendung von Bildern von Hitler in der politischen Auseinandersetzung

  • OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Truppenkennzeichen …

  • LG Berlin I, 08.11.2024 - 502 KLs 21/24

    Staatsschutzkammer verurteilt Berlinerin wegen Verwendens der Parole From the …

  • OLG Braunschweig, 05.10.2022 - 1 Ss 34/22

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Objektiver …

  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2024 - 14 S 956/24

    Untersagung der Parole "From the river to the sea" bei einer Versammlung

  • LG Berlin I, 17.12.2025 - 502 KLs 13/25

    Strafbar: "From the river to the sea" ist Kennzeichen der Terrororganisation …

  • KG, 12.03.2024 - 161 Ss 153/22

    Zu den Voraussetzungen einer Strafbarkeit des sog. "Kühnengrußes"

  • VG Düsseldorf, 25.09.2024 - 18 K 8760/23

    Untersagung der Parole From the river to the sea - Palestine will be free bei …

  • VG Düsseldorf, 25.09.2024 - 18 K 3322/24

    Untersagung der Parole From the river to the sea - Palestine will be free bei …

  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der …

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2025 - 1 ORs 24/25

    Voraussetzung der Verurteilung wegen Volksverhetzung i.R.e. gerichteten Parole …

  • KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Anforderungen an …

  • BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20

    Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung im Falle des Verbreitens des …

  • BVerwG, 27.06.2024 - 6 B 3.24

    Verwendung von Abbildern in einer Versammlung

  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13

    Kennzeichen der Hells Angels

  • KG, 07.09.2010 - 1 Ss 301/10

    Zur Verwendung eines Hakenkreuzes auf einer gegen den Staat Israel gerichteten …

  • VG Bremen, 27.11.2025 - 5 K 1012/24

    "From the river to the sea", Urteil vom 27.11.2025 - From the river; Hamas; …

  • EGMR, 13.03.2018 - 35285/16

    Beschwerde über die Verurteilung wegen Veröffentlichung des Bildes einer …

  • KG, 18.05.2016 - 161 Ss 54/16

    Tätowierung einer veränderten Odalrune als Teil eines Runenschriftzuges

  • OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • KG, 31.10.2019 - 121 Ss 128/19

    Verwendung von Kennzeichen der "Hells Angels"

  • LG Berlin I, 23.04.2025 - 504 Qs 75/25
  • OLG Köln, 09.05.2023 - 1 ORs 43/23

    Erfolgreiche Revision des Angeklagten ausschließlich bzgl. Beschlussformel; Keine …

  • LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09

    Rückrufanspruch bei geringfügiger Rechtsverletzung

  • LG Köln, 21.10.2009 - 28 O 635/09

    Untersagungsverfügung zum Inverkehrbringen eines Tagebuches mit rechtlichen …

  • LG Memmingen, 25.05.2023 - 4 Ns 409 Js 3586/21

    Voraussetzungen des "Verbreitens" iSd §§ 86a Abs. 1 StGB

  • OLG Hamm, 12.07.2018 - 2 Ws 69/18

    Rockerkutte

  • VG Mainz, 26.01.2023 - 1 K 46/21

    Klage gegen die Äußerungen von Polizeibeamten zur Verwendung von Fahnen …

  • LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21

    Umstrittenes Nazi-Bier: Verkauf von "Deutschem Reichsbräu" bleibt straffrei

  • LG München I, 24.05.2018 - 18 Qs 3/18

    Kennzeichen iSd Vereinsgesetzes

  • AG Zossen, 04.09.2025 - 134 Cs 107/25

    Kopfbild von Adolf Hitler, verfassungswidriges Kennzeichen

  • LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17
  • OLG Dresden, 07.12.2009 - 2 Ss 542/09

    Verurteilung des Teilnehmers an einer Versammlung wegen Nötigung

  • BayObLG, 14.07.2022 - 206 StRR 27/22

    Verstoß gegen das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot durch Zuschaustellen einer …

  • BayObLG, 12.04.2023 - 207 StRR 80/23

    Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung von (Hilfs-)Beweisanträgen und zur …

  • VG Minden, 18.01.2024 - 12 K 4889/21

    Zurückstellung von Dienstleistungen, unbestimmter Rechtsbegriff, Tätowierungen

  • VG Gießen, 16.04.2010 - 9 L 867/10

    Versammlungsbehördliche Auflagen

  • OLG Hamm, 16.01.2024 - 4 ORs 165/23

    Keltenkreuz als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation

  • BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21

    Dienstliche Gründe für ein Verbot der Ausübung des Wehrdienstes

  • LG Gera, 11.04.2019 - 2 Qs 345/18

    Voraussetzungen des Erlasses eines Durchsuchungsbeschlusses im Zusammenhang mit …

  • BayObLG, 25.04.2022 - 201 AR 44/21

    Fortwirkung antragsgemäßer Entbindung nach § 73 Abs. 2 OWiG bei bloßer …

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