Rechtsprechung
| BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 161 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 152 Abs. 1 GVG; § 136 Abs. 1 StPO; § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO
Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren insbesondere bei Tötungsdelikten (Beweisverwertungsverbote im Ermittlungsverfahren; Vorwirkung oder Frühwirkung); Gebot der qualifizierten Belehrung nach Verstößen gegen die ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 55; ; StPO § 136 Abs. 1; ; StPO § 161 Abs. 1; ; GVG § 152 Abs. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwertbarkeit der während der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung gemachten Angaben im Falle unterbliebener qualifizierter Belehrung; Umfang der Leitungsbefugnis und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren insbesondere bei Tötungsdelikten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertbarkeit der während der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung gemachten Angaben im Falle unterbliebener qualifizierter Belehrung; Umfang der Leitungsbefugnis und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren insbesondere bei Tötungsdelikten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Staatsanwaltschaft und die Beweisverwertungsverbote
Papierfundstellen
- NJW 2009, 2612
- NStZ 2009, 648
- NStZ 2010, 158 (Ls.)
- AnwBl 2009, 228
- JR 2012, 260
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08
Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der …
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09
Im Anschluss hieran wurde er nach § 136 Abs. 1, § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO belehrt, allerdings ohne dass auf die Nichtverwertbarkeit seiner früheren Aussagen hingewiesen wurde ("qualifizierte Belehrung" - vgl. dazu BGH NStZ 2009, 281 f.), woraufhin er den äußeren Tathergang - auch zu den Vorwürfen der Misshandlung von Schutzbefohlenen und der gefährlichen Körperverletzung - detailliert, so wie vom Landgericht festgestellt, schilderte.Die Rüge ist jedoch aus den vom Generalbundesanwalt näher dargelegten Gründen unbegründet, weil das Landgericht aufgrund der vorgenommenen Einzelfallabwägung (vgl. BGH NStZ 2009, 281, 282) die vom Angeklagten im Rahmen seiner polizeilichen Beschuldigtenvernehmung nach Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO gemachten Angaben - trotz unterbliebener qualifizierter Belehrung - zu Recht als verwertbar angesehen hat.
Rn. 14 b) Bereits mit Blick auf mögliche Beweisverwertungsverbote wegen fehlender oder nicht rechtzeitiger Belehrung als Beschuldigter nach § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a Abs. 4 StPO (vgl. dazu BGHSt 51, 367 ff.) oder mangels "qualifizierter" Belehrung nach zunächst zu Unrecht erfolgter Vernehmung als Zeuge (vgl. dazu BGH NStZ 2009, 281 f.) erfordert die der Staatsanwaltschaft zugewiesene Verantwortlichkeit, dass sie die ihr zustehenden Leitungs- und Kontrollbefugnisse auch effektiv ausübt.
Wird ein Tatverdächtiger dennoch zu Unrecht als Zeuge vernommen, so hat sie wegen des Belehrungsverstoßes darauf hin zu wirken, dass dieser bei Beginn der nachfolgenden Vernehmung als Beschuldigter auf die Nichtverwertbarkeit der früheren Angaben hingewiesen wird ("qualifizierte Belehrung" - vgl. dazu BGH NStZ 2009, 281 f.).
- BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09
Rn. 14 b) Bereits mit Blick auf mögliche Beweisverwertungsverbote wegen fehlender oder nicht rechtzeitiger Belehrung als Beschuldigter nach § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a Abs. 4 StPO (vgl. dazu BGHSt 51, 367 ff.) oder mangels "qualifizierter" Belehrung nach zunächst zu Unrecht erfolgter Vernehmung als Zeuge (vgl. dazu BGH NStZ 2009, 281 f.) erfordert die der Staatsanwaltschaft zugewiesene Verantwortlichkeit, dass sie die ihr zustehenden Leitungs- und Kontrollbefugnisse auch effektiv ausübt. - BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09
Rn. 9 3. Das Revisionsvorbringen genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO jedenfalls deshalb, weil aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge ergänzend auf den Inhalt des Urteils zurückgegriffen werden kann (vgl. Senat…, Beschl. vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07 (insoweit nicht abgedruckt in BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verzicht 1); BGHSt 46, 189, 190 f.; 45, 203, 204 f. m.w.N.), das den Kern der Aussagen des Angeklagten wiedergibt.
- BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00
Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09
Rn. 9 3. Das Revisionsvorbringen genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO jedenfalls deshalb, weil aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge ergänzend auf den Inhalt des Urteils zurückgegriffen werden kann (vgl. Senat…, Beschl. vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07 (insoweit nicht abgedruckt in BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verzicht 1); BGHSt 46, 189, 190 f.; 45, 203, 204 f. m.w.N.), das den Kern der Aussagen des Angeklagten wiedergibt. - BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung …
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09
Rn. 9 3. Das Revisionsvorbringen genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO jedenfalls deshalb, weil aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge ergänzend auf den Inhalt des Urteils zurückgegriffen werden kann (vgl. Senat, Beschl. vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07 (insoweit nicht abgedruckt in BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verzicht 1); BGHSt 46, 189, 190 f.; 45, 203, 204 f. m.w.N.), das den Kern der Aussagen des Angeklagten wiedergibt. - BGH, 08.05.2007 - 1 StR 202/07
Urteilsgründe (grundsätzlich keine Erörterung zur Verwertbarkeit von …
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09
Zur Vermeidung der Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe sind sie regelmäßig sogar tunlichst zu unterlassen (vgl. Senat, NStZ-RR 2007, 244 m.w.N.).
- BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Pflicht zur Eröffnung des Tatvorwurfs (Täuschung; kriminalistische List; …
Dies gilt für alle Ermittlungsverfahren, hat aber in sog. Kapitalsachen besonderes Gewicht (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09; Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07). - BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung …
Für das Abrücken von der Verständigung nach § 257c Abs. 4 StPO verbleibt es mangels einer anderen gesetzlichen Regelung bei dem Grundsatz, dass Verfahrensvorgänge im Urteil nicht zu erörtern sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613; vom 8. Mai 2007 - 1 StR 202/07, NStZ-RR 2007, 244;… a.A. für § 257c Abs. 4 Meyer-Goßner aaO, § 267, Rn. 23a;… Velten aaO, § 257c, Rn. 41). - BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11
Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde; …
Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln im Urteil sind rechtlich nicht geboten und würden es nur überfrachten (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613 mwN).Dies gilt in allen Verfahren, hat aber in Kapitalsachen (versuchter Totschlag) besonderes Gewicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613 mwN).
- BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11
Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der …
Auch Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln sind rechtlich nicht geboten, sondern führen nur 17 18 zu einer (weiteren) Überfrachtung der Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613 mwN). - OLG Düsseldorf, 14.03.2022 - 2 RBs 31/22
Sämtliche Fahrstreifen der Autobahn zum Regelungsbereich eines rechts …
Rn. 31 Eine Auseinandersetzung mit dem nur rudimentär begründeten Beschluss des OLG Saarbrücken vom 2. November 2021 (BeckRS 2021, 39362 = ZfS 2021, 708) war in den Urteilsgründen schon deshalb nicht veranlasst, weil Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln in § 267 StPO nicht vorgesehen und von Rechts wegen nicht geboten sind (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 244; NJW 2009, 2612, 2613; Senat BeckRS 2022, 2799). - OLG Düsseldorf, 22.02.2022 - 2 RBs 25/22
PoliScan FM1 als standardisiertes Messverfahren; Kein Beweisverwertungsverbot …
Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln sind in § 267 StPO nicht vorgesehen und von Rechts wegen nicht geboten (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 244; NJW 2009, 2612, 2613). - BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10
Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze; …
Im Urteil ist nur eine gegebenenfalls vorausgegangene Verständigung festzustellen (§ 267 Abs. 3 Satz 5 StPO), die Angabe ihres Inhalts ist nicht geboten (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, NStZ-RR 2010, 151), ebenso wenig Ausführungen zu sonstigem Prozessgeschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, Rn. 10, NJW 2009, 2612, 2613). - BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10
Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft; …
Sie trägt die Gesamtverantwortung für eine rechtsstaatliche, faire und ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens, auch soweit es durch die Ermittlungspersonen der (Bundes-) Polizei geführt wird (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613). - BGH, Ermittlungsrichter, 29.04.2021 - 6 BGs 19/21
Zurückstellung der Benachrichtigung bei verdeckten Maßnahmen (Gefährdung des …
Auf Grund dieser umfassenden Verantwortung steht der Staatsanwaltschaft gegenüber den von ihr mit den konkreten Ermittlungen betrauten Ermittlungspersonen, verstanden als Organe der Staatsanwaltschaft, ein uneingeschränktes Weisungsrecht in Bezug auf ihre auf die Sachverhaltserforschung gerichtete strafverfolgende Tätigkeit (vgl. § 161 Abs. 1 Satz 2, § 163 StPO; § 152 GVG; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613;… SK-StPO/Wohlers, 5. Aufl., § 152 GVG Rn. 21, 24) sowie in diesem Rahmen das Weisungsrecht eines Dienstvorgesetzten zu (…vgl. Frister in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl., Teil F Rn. 18). - OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2024 - 14 LB 1/23
Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten
Mit Blick auf Polizisten erfasst dies auch die Staatsanwaltschaft, da dieser gegenüber ihren Ermittlungspersonen ein uneingeschränktes Weisungsrecht in Bezug auf ihre auf die Sachverhaltserforschung gerichtete strafverfolgende Tätigkeit zusteht, vgl. § 161 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 152 Abs. 1 GVG (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09 -, juris Rn. 13). - LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09
Wettbewerbsverstoß: Rechtsanwaltswerbung mit der Bezeichnung "Spezialist für …
- AG Pirna, 05.10.2009 - 212 Cs 152 Js 16477/09
Blutentnahme, Richtervorbehalt. Beweisverwertungsverbot
- OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12
Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung …
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