Rechtsprechung
| BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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§ 51 StGB; § 55 StGB
Härteausgleich für entgangene Bewährung; Vollstreckungslösung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Härteausgleich für entgangene Bewährung: Anwendung des Vollstreckungsmodells
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 StGB, § 55 StGB
Härteausgleich für entgangene Bewährung: Anwendung des Vollstreckungsmodells - IWW
- Wolters Kluwer
Härteausgleich für entgangene Bewährung durch Anwendung des Vollstreckungsmodells
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Härteausgleich für entgangene Bewährung durch Anwendung des Vollstreckungsmodells
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Verwirklichung des Härteausgleichs in der Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Bremen, 18.05.2009 - 4 KLs 320 Js 59500/08
- BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 2600
- NStZ 2010, 387
- NStZ-RR 2013, 338
- StV 2010, 239
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09
Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer; …
Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09
Rn. 5 3. Dabei hält er auch für den in dieser Fallkonstellation vorzunehmenden Härteausgleich nunmehr die Anwendung des Vollstreckungsmodells für vorzugswürdig (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09 Tz. 10 m.w.N., zur Aufnahme in BGHSt bestimmt, für den Fall nicht mehr möglicher Gesamtstrafenbildung von Geldstrafe mit lebenslanger Freiheitsstrafe).Die Verwirklichung des Härteausgleichs knüpft nicht an der maßgeblichen Grundlage der Strafhöhe, der Tatschuld (§ 46 Abs. 1 StGB) an, sondern erstrebt die Festsetzung eines gerechten Ausgleichs dafür, dass aufgrund verfahrensrechtlicher Zufälligkeiten eine den Angeklagten beschwerende getrennte bzw. - hier - zusammengefasste Strafbemessung stattgefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 aaO).
Zudem wird die Transparenz hinsichtlich des gewährten Härteausgleichs, aber auch bezüglich der Straffestsetzung erhöht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 aaO m.w.N.).
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09
Die Überlegenheit dieser Vorgehensweise gegenüber der herkömmlich vorgenommenen Herabsetzung der (Gesamt-)Strafe hat der Große Senat für Strafsachen in BGHSt 52, 124, 136 der Sache nach anhand von Fällen notwendigerweise systemwidriger Eingriffe in die Strafzumessung zur Verwirklichung des Härteausgleichs (BGHSt 31, 102 - Unterschreiten der Untergrenze des § 54 Abs. 1 StGB; BGHSt 36, 270 - Milderung von Einzelstrafen) anerkannt. - BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89
Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei …
Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09
Die Überlegenheit dieser Vorgehensweise gegenüber der herkömmlich vorgenommenen Herabsetzung der (Gesamt-)Strafe hat der Große Senat für Strafsachen in BGHSt 52, 124, 136 der Sache nach anhand von Fällen notwendigerweise systemwidriger Eingriffe in die Strafzumessung zur Verwirklichung des Härteausgleichs (BGHSt 31, 102 - Unterschreiten der Untergrenze des § 54 Abs. 1 StGB; BGHSt 36, 270 - Milderung von Einzelstrafen) anerkannt.
- BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09
Die Überlegenheit dieser Vorgehensweise gegenüber der herkömmlich vorgenommenen Herabsetzung der (Gesamt-)Strafe hat der Große Senat für Strafsachen in BGHSt 52, 124, 136 der Sache nach anhand von Fällen notwendigerweise systemwidriger Eingriffe in die Strafzumessung zur Verwirklichung des Härteausgleichs (BGHSt 31, 102 - Unterschreiten der Untergrenze des § 54 Abs. 1 StGB; BGHSt 36, 270 - Milderung von Einzelstrafen) anerkannt. - BGH, 02.03.1994 - 2 StR 740/93
Bildung einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09
Rn. 4 Damit wirkt sich die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe unter Heranziehung einer erheblichen, zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe als Einsatzstrafe für den Angeklagten überaus nachteilig aus (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 1994 - 2 StR 740/93); dies erfordert die Gewährung eines besonders nachhaltigen Härteausgleichs (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 15 m.w.N.). - BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88
Vorliegen eines Schädigungsvorsatzes bei Hingabe eines nicht einlösbaren Schecks …
Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09
Rn. 4 Damit wirkt sich die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe unter Heranziehung einer erheblichen, zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe als Einsatzstrafe für den Angeklagten überaus nachteilig aus (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 1994 - 2 StR 740/93); dies erfordert die Gewährung eines besonders nachhaltigen Härteausgleichs (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 15 m.w.N.).
- BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10
Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung: …
Hierin liegt ein besonderer Nachteil, welcher einen Härteausgleich erforderlich macht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18; Urteil vom 2. März 1994 - 2 StR 740/93).Rn. 7 b) Der 5. Strafsenat erachtet es nunmehr in Anknüpfung an seine Entscheidungen zum Härteausgleich bei lebenslanger Freiheitsstrafe (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, NStZ 2010, 385;… vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, NStZ 2010, 386; vom 9. Dezember 2008 - 4 StR 358/08, NStZ-RR 2009, 104) auch bei der Verhängung zeitiger Freiheitsstrafen für vorzugswürdig, die Kompensation des Nachteils in Anwendung des Vollstreckungsmodells vorzunehmen, weil die Verwirklichung des Härteausgleichs nicht an der Tatschuld als der maßgeblichen Grundlage für die Strafhöhe anknüpfe und die Transparenz hinsichtlich des gewährten Ausgleichs und der Straffestsetzung erhöht werde (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18; vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10).
- BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der …
In Ermangelung eines echten Härteausgleichs (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09) hält der Senat zunächst indes die generelle Anwendung der Vollstreckungslösung auf Fälle dieser Art nicht für zwingend. - BGH, 20.08.2025 - 3 StR 270/25
Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich für entgangene Bewährung)
Dass dem Angeklagten somit der Vorteil der Strafaussetzung genommen worden ist, der ihm bei Einbeziehung der Geldstrafe erhalten geblieben wäre, ist im Wege eines Härteausgleichs zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 1994 - 2 StR 740/93, BeckRS 1994, 2038; Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18 Rn. 3 f.;… vom 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 20 Rn. 4).Rn. 4 Entgegen der Anregung des Generalbundesanwalts kann der Senat den Härteausgleich, der im Rahmen der dem Tatgericht vorbehaltenen Gesamtstrafenbildung zu gewähren ist, nicht selbst vornehmen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 20 Rn. 4; vom 5. Juni 2018 - 5 StR 98/18, juris; insoweit überholt BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18 Rn. 5 f.).
- BGH, 17.08.2011 - 5 StR 301/11
Härteausgleich (revisionsgerichtliche Prüfung; Vollstreckungslösung; …
Zwar hält er an seiner Rechtsauffassung fest, dass es grundsätzlich vorzugswürdig wäre, den gebotenen Härteausgleich im Rahmen der Vollstreckungslösung durch eine Anrechnung vorzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18; vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10 und vom 11. April 2011 - 5 StR 100/11). - BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17
Gesamtstrafenbildung (Mindeststrafe; Härteausgleich; fiktive Gesamtstrafe); …
Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg macht geltend, in Anwendung der durch den Senatsbeschluss vom 26. Januar 2010 (5 StR 478/09, NStZ 2010, 387; ebenso BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10) entwickelten Grundsätze hätte eine fiktive Gesamtstrafe gebildet werden müssen, von der im Rahmen des Härteausgleichs nach dem sogenannten Vollstreckungsmodell die bereits verbüßte Strafe hätte abgezogen werden müssen. - BGH, 28.09.2010 - 5 StR 343/10
Härteausgleich wegen entgangener nachträglicher Gesamtstrafenbildung infolge …
Der Senat nimmt diesen Härteausgleich in Anwendung des Vollstreckungsmodells vor (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18), und zwar nach dem identischen, an der Teilvollstreckung orientierten Maßstab, den das Landgericht für den bereits von ihm zugebilligten Härteausgleich angewendet hat. - BGH, 25.06.2013 - 5 StR 266/13
Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung
Auch der Umstand, dass die genannte Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten erst wenige Wochen vor Durchführung der Hauptverhandlung im gegenständlichen Verfahren erledigt worden ist und damit die Möglichkeit der Gesamtstrafbildung verhindert hat, drängt zur Gewährung eines besonders nachhaltigen Härteausgleichs (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18). - BGH, 17.08.2011 - 5 StR 322/11
Härteausgleich (unterbliebene Gesamtstrafenbildung); Vollstreckungslösung
Der Senat hält es für vorzugswürdig, den Härteausgleich gleichfalls im Rahmen der Vollstreckungslösung vorzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18, vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10 und vom 11. April 2011 - 5 StR 100/11). - OLG Hamm, 21.01.2014 - 1 RVs 102/13
Anforderungen an die anzustellenden Berechnungen im Rahmen des Härteausgleichs
Rn. 23 Eine Fallkonstellation, in der der Härteausgleich im Wege des Vollstreckungsmodells hätte vorgenommen werden können, wie es die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung für bestimmte Gestaltungen nahe legt (BGH NStZ 2010, 387) bzw. für "vorzugswürdig" erachtet (BGH, Beschl. v. 17.08.2011 - 5 StR 301/11 = BeckRS 2011, 22411; str. a.A.: BGH NJW 2011, 868) ist hier nicht gegeben. - BGH, 11.04.2011 - 5 StR 100/11
Härteausgleich für infolge der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe entgangene …
Aufgrund dieser besonderen Sachlage nimmt der Senat den Fall nicht zum Anlass, im Sinne seiner Beschlüsse vom 26. Januar 2010 (5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18) und vom 28. September 2010 (5 StR 343/10), wonach in Fällen dieser Art das Vollstreckungsmodell anzuwenden ist (…vgl. dazu auch Pohlit in Festschrift für Rissing-van Saan, 2011, S. 453, 468), im Blick auf den entgegenstehenden Beschluss des 4. Strafsenats vom 9. November 2010 (4 StR 441/10, NJW 2011, 868; vgl. dazu Winkler, jurisPRStrafR 4/2011 Anm. 3) ein Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 GVG zu erwägen. - BGH, 02.06.2010 - 5 StR 217/10
Härteausgleich (Strafzumessung; Vollstreckungsmodell); Beruhen
- BGH, 05.06.2018 - 5 StR 98/18
Härteausgleich bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (Abkehr vom …
- OLG Hamm, 18.11.2025 - 2 ORs 56/25
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Sicherstellung …
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Rechtsprechung
| BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler beim Hang; kein zeitlicher Mindestabstand unter den Anlasstaten; Ermessensausübung und folgender Strafvollzug) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Annahme des Hanges zur Begehung von Straftaten bei Tatbegehung unter Hinzutreten aktuell tatauslösender Situationen; Begründung der Annahme von Therapiebereitschaft infolge von Bekundungen des Angeklagten bei bestehenden sadistischen Neigungen; Voraussetzungen der ...
- rechtsportal.de
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3
Hang und Gelegenheitstat - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 387
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein …
Auszug aus BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08
Falls sich jenseits davon in der neuen Hauptverhandlung Therapieerwartungen bei dem unbestraften, noch jungen Angeklagten auch nur konkreter als bislang belegen lassen sollten, welche eine Chance zur Reduzierung seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit bieten (…BGH aaO; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483), könnte dieser Umstand bei der Ermessensausübung ein solches Gewicht erlangen, dass die Verhängung der Maßregel unterlassen oder unter Vorbehalt gestellt werden könnte. - BGH, 22.07.2008 - 5 StR 274/08
Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung aufgehoben
Auszug aus BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08
Rn. 24 Die bisher im Wesentlichen nur durch Bekundungen des Angeklagten untermauerte Therapiebereitschaft ist ohne weitere tragfähige Begründung angesichts des aus den Taten ersichtlichen Ausmaßes der Defizite, insbesondere der sadistischen Neigungen, kein belastbares Kriterium für die Annahme eines das Erkenntnisverfahren überdauernden Veränderungswillens des Angeklagten und eines darauf aufbauenden Therapieerfolgs (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2008 - 5 StR 274/08, zur Veröffentlichung in BGHR StGB § 66b Neue Tatsachen bestimmt). - BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04
Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit; …
Auszug aus BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08
Rn. 14 a) Es stellt einen Wertungsfehler dar, dass die Strafkammer trotz der festgestellten zahlreichen Risikofaktoren für die Begehung weiterer erheblicher Sexualdelikte einen fest eingeschliffenen inneren Zustand des Angeklagten, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH NStZ 2005, 265), verneint hat.
- BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06
Rechtsfehlerhafte Prüfung der Sicherungsverwahrung (gesteigerte sexuelle …
Auszug aus BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08
Die Anwendung des § 66 StGB ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat maßgeblich allein verursacht hat (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327 m.w.N.; BGH NStZ 2007, 114). - BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02
Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte …
Auszug aus BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08
Im Ansatz zutreffend hat das Landgericht daher bei der Ausübung des Ermessens auf die Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs abgestellt (…vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1; BGH NStZ 2004, 438). - BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07
Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere …
Auszug aus BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08
Vielmehr können gerade auch relativ zeitnah aufeinanderfolgende Taten in ihrer Häufung Ausdruck eines eingeschliffenen inneren Zustands des Täters sein, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (BGH NStZ 2008, 27). - BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87
Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges
Auszug aus BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08
Rn. 13 Das Landgericht stellt seinen Erörterungen zwar eine zutreffende Begriffsbestimmung des Hangs im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. nur BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1) voran, legt diesen Maßstab aber nicht beanstandungsfrei der gebotenen Gesamtwürdigung aller für die Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände (…BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8) zugrunde. - BGH, 22.10.2004 - 1 StR 140/04
Sicherungsverwahrung: Erwartbarkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten, …
Auszug aus BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08
Rn. 21 b) Darüber hinaus hätten die Ausführungen auch eingedenk der nur eingeschränkten Nachprüfungsmöglichkeit durch das Revisionsgericht (vgl. BGH NStZ 2005, 211, 212) rechtlicher Überprüfung nicht standgehalten, da die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte sei nach dem Strafvollzug nicht mehr in relevanter Weise gefährlich, einer tragfähigen Grundlage entbehrt. - BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79
Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit …
Auszug aus BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08
Die Anwendung des § 66 StGB ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat maßgeblich allein verursacht hat (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327 m.w.N.; BGH NStZ 2007, 114). - BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94
"Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08
Rn. 13 Das Landgericht stellt seinen Erörterungen zwar eine zutreffende Begriffsbestimmung des Hangs im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB (…vgl. nur BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1) voran, legt diesen Maßstab aber nicht beanstandungsfrei der gebotenen Gesamtwürdigung aller für die Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8) zugrunde. - BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87
Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf …
- BGH, 31.05.1988 - 1 StR 182/88
Voraussetzung für die Anordnung von Sicherheitsverwahrung - Gesamtwürdigung des …
- BGH, 13.01.1987 - 5 StR 560/86
Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Überprüfung …
- LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20 Rn. 980 Die enge zeitliche Abfolge der Vielzahl von Tathandlungen ist, obwohl sich sämtliche Taten in den Fällen 1 bis 165 gegen den Nebenkläger richteten, als Ausdruck eines eingeschliffenen inneren Zustands des Angeklagten zu verstehen, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 04.09.2008 - 5 StR 101/08 - NStZ 2010, 387; BGH, Urteil vom 25.07.2007 - 2 StR 209/07 - NStZ 2008, 27).
- BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung …
Diese Umstände hätten auch eingedenk der zuvor bestehenden Straflosigkeit des Angeklagten sorgfältiger Gewichtung bedurft (vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387, 388; vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; siehe auch Beschluss vom 9. Juni 2010 - 1 StR 187/10, insoweit in NStZ 2010, 650 nicht abgedruckt). - BGH, 19.08.2020 - 5 StR 616/19
Anordnung der Sicherungsverwahrung (ausnahmsweise Berücksichtigung der zu …
Damit hat es Strafhöhe und Maßregelanordnung, zwischen denen in der Regel keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17, NStZ-RR 2017, 310 und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 183/08 jeweils mwN), in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13; vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387).Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (BGH, Urteile vom 26. Mai 2020 - 1 StR 538/19; vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17, NStZ-RR 2017, 310; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, NStZ 2013, 707; vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387).
Auch wenn der Angeklagte angegeben hat, sich "etwaig notwendigen therapeutischen Gesprächen nicht verschließen' zu wollen (UA S. 42), so hätte doch der Erörterung bedurft, ob die Persönlichkeitsakzentuierung des Angeklagten der Erfolgsaussicht therapeutischer Maßnahmen entgegenstehen könnte (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387).
- LG München I, 14.04.2026 - 19 Ks 122 Js 214681/24
Strafverfahren gegen Zhongyi J. (28 Jahre) wegen des Verdachts des versuchten …
Soweit überdauernde innere Eigenschaften des Straftäters die Disposition begründen, Straftaten zu begehen, steht das Hinzutreten aktuell tatauslösender Situationen der Annahme eines Hanges nicht entgegen (BGH, Urteil vom 04.09.2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387, 388); anders ist es erst dann zu beurteilen, wenn eine "äußere Tatsituation oder Augenblickserregung" die Tat allein verursacht hat (BGH, Urteil vom 25.10.2006 - 5 StR 316/06, NStZ 2007, 114). - OLG Düsseldorf, 10.09.2025 - 5 St 2/25
Mord aus islamistischen Motiven und mitgliedschaftliche Beteiligung an der …
Die Ursachen des Hangs sind dabei grundsätzlich unerheblich; sie können genauso in bewussten Entscheidungen wie etwa auch in charakterlichen Einstellungen oder in überdauernden inneren Eigenschaften liegen, auch wenn jeweils aktuelle Umstände hinzutreten (BGH…, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, juris Rn. 12; NStZ 2010, 387 f.). - BGH, 04.07.2024 - 5 StR 632/23
Hang zu erheblichen Straftaten als Voraussetzung der Anordnung von …
Damit hat es Strafhöhe und Maßregelanordnung, zwischen denen in der Regel keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17, NStZ-RR 2017, 310; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 183/08 jeweils mwN), in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 2020 - 1 StR 538/19, NStZ-RR 2020, 308, 309; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13; vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10; vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08). - LG Bonn, 28.11.2024 - 50 KLs 9/24 Insbesondere können überdauernde, innere Eigenschaften des Straftäters, welche die Disposition zur Begehung weiterer Straftaten begründen, zur Feststellung eines Hanges ausreichen (BGH, Urteil vom 04.09.2008, 5 StR 101/08, BeckRS 2008, 20314 Rn. 12).
Diese zu eng geratene Definition der kontinuierlichen Gefährlichkeit und inneren Haltlosigkeit setzt sich in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, die einen Hang keineswegs erst bei einem Triebtäter bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2006, 5 StR 316/06, BeckRS 2006, 13278; BGH, Urteil vom 04.09.2008, 5 StR 101/08, BeckRS 2008, 20314), sondern einen Hang mitunter angenommen hat, obgleich der Täter die Straftat im Affekt begangen hat, die Taten jedoch insgesamt Ausdruck einer inneren Spannung des Täters waren, die ihn zu den Straftaten besonders bereit gemacht haben (BGH, Urteil vom 10.03.1992, 5 StR 25/92, BeckRS 1992, 5950).
Dennoch besteht ein Spannungsverhältnis, das einer Auflösung bedarf, wenn aufgrund persönlicher Defizite des Täters eine ungünstige Prognose attestiert wird, zugleich jedoch der Hang verneint wird (BGH, Urteil vom 04.09.2008, 5 StR 101/08, BeckRS 2008, 20314 Rn. 13).
- BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben
Allein die Dauer des Strafvollzugs von zum Zeitpunkt des Urteilserlasses noch acht Jahren und sechs Monaten und das vom Angeklagten dann erreichte Lebensalter von 57 Jahren genügen hierzu nicht (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387, 389). - BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung …
Im Hinblick auf die Erwägungen des angefochtenen Urteils zu den möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs vermag der Senat nicht auszuschließen, dass die verhängten Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht die nunmehr erneut im Raum stehende Sicherungsverwahrung verhängt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, juris Rn. 23;… Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10, juris Rn. 14;… Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, juris Rn. 17). - LG Kassel, 20.11.2023 - 11 KLs 2610 Js 26402/22 Vielmehr können gerade auch rasch aufeinanderfolgende Taten in ihrer Häufung Ausdruck eines eingeschliffenen inneren Zustands des Täters sein, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 4.9. 2008 - 5 StR 101/08 in NStZ 2010, 387 und BGH Urteil vom 25.7.2007 - 2 StR 209/07 in NStZ 2008, 27 Rn. 9, beck-online).
Aus den Erwägungen hat es die Kammer schließlich nicht für geboten erachtet, sich trotz der festgestellten hangbedingten Gefährlichkeit des Angeklagten auf das Festsetzen einer Freiheitsstrafe zu beschränken, da wie dargelegt, nicht hinreichend erwartet werden kann, dass sich dieser bereits die Verhängung einer langjährigen Freiheitsstrafe ausreichend zur Warnung dienen lassen und aus diesem Grund keine weiteren erheblichen Straftaten mehr begehen wird (…BGH Urt. v. 10.10.2018 5 StR 274/18, in BeckRS 2018, 28441; BGH, Urt. 4.09.2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387, 389; Beschl. v. 13.09.2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198).
- BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10
Rüge der unterbliebenen Urteilsberatung (Wiedereintritt in die Verhandlung; …
- BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18
Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere …
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