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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1422
BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09 (https://dejure.org/2010,1422)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2010 - 4 StR 555/09 (https://dejure.org/2010,1422)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 4 StR 555/09 (https://dejure.org/2010,1422)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 202a StGB; § 152a StGB; § 263a StGB
    Skimming kein Ausspähen von Daten; gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion; gewerbs- und bandenmäßiger Computerbetrug

  • lexetius.com
  • damm-legal.de

    § 202 a Abs. 1 StGB
    Datensätze und PIN einer EC-Karte an Geldautomaten abschöpfen, erfüllt nicht den Tatbestand des "Ausspähens von Daten”, bleibt aber auch nicht straflos / Skimming

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ausspähen von Daten: Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 202a Abs 1 StGB
    Ausspähen von Daten: Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit nach § 202a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) durch bloßes Auslesen der auf einem Magnetstreifen einer Zahlungskarte mit Garantiefunktion gespeicherten Daten hinsichtlich der Herstellung von Kartendubletten anhand dieser Daten; Ausspähen von Daten durch Anbringen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 202a Abs. 1; StGB § 202a Abs. 2
    Strafbarkeit nach § 202a Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) durch bloßes Auslesen der auf einem Magnetstreifen einer Zahlungskarte mit Garantiefunktion gespeicherten Daten hinsichtlich der Herstellung von Kartendubletten anhand dieser Daten; Ausspähen von Daten durch Anbringen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auslesen von Zählkarten/Ausspähen von Daten

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Auslesen einer Kreditkarte ist kein Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2440
  • NStZ 2011, 154
  • StV 2011, 17
  • MMR 2010, 711
  • JR 2010, 497
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04

    Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel; …

    Auszug aus BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09
    Erforderlich ist, dass der Verfügungsberechtigte - hier das Unternehmen, das die Zahlungskarte mit Garantiefunktion ausgegeben hat (vgl. BGH, Urt. vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566) - Vorkehrungen getroffen hat, um den Zugriff auf die auf dem Magnetstreifen der Zahlungskarte gespeicherten Daten auszuschließen oder wenigstens nicht unerheblich zu erschweren (…vgl. BTDrucks. 16/3656 aaO;… Fischer StGB 57. Aufl. § 202 a Rdn. 8 jeweils m.w.N.).

    Rn. 11 b) Auf Anfragebeschluss des Senats hat der 3. Strafsenat seine entgegenstehende, dem Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04 (NStZ 2005, 566) zu Grunde liegende Rechtsprechung aufgegeben.

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei …

    Auszug aus BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09
    Diese wird nicht durch Lesen der Daten aus dem Magnetstreifen ermittelt, sondern mit dem Triple-DES-Algorithmus, einem 128-Bit-Schlüssel, aus der auf dem Magnetstreifen gespeicherten Kontonummer, der Kartenfolgenummer und der jeweiligen Bankleitzahl des Karten ausgebenden Instituts - nunmehr ausschließlich online (…vgl. Gößmann aaO) - errechnet und mit der vom Benutzer des Geldautomaten eingegebenen PIN verglichen (vgl. BGH, Urt. vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 311;… Gößmann aaO;… Koch/Vogel in Langenbucher/Gößmann/Werner Zahlungsverkehr § 5 Rdn. 10).
  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 93/09

    Ausspähen von Daten beim Auslesen von Daten, die auf dem Magnetstreifen einer …

    Auszug aus BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09
    Rn. 5 Diese Strafbarkeitsvoraussetzungen werden beim Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten mittels eines am Einzugslesegerät eines Geldautomaten angebrachten weiteren Lesegeräts (sog. Skimming), um mit den erlangten Daten in der ursprünglichen Form den Magnetstreifen einer Kartendublette zu beschreiben, nicht erfüllt (Senatsbeschluss vom 14. Januar 2010 - 4 StR 93/09; NStZ 2010, 275).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von …

    Geschützt sind Daten durch die Vorschrift aber nur dann, wenn der Verfügungsberechtigte das Interesse an ihrer Geheimhaltung durch besondere Sicherungsvorkehrungen dokumentiert hat (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339 und vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154;… Valerius in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 202a Rn. 19;… BeckOK-StGB/Weidermann, § 202a Rn. 13; kritisch zur Dokumentation des Geheimhaltungsinteresses durch Sicherung, Dietrich NStZ 2011, 247).

    Darunter fallen insbesondere Schutzprogramme, die geeignet sind, unberechtigten Zugriff auf die auf einem Computer abgelegten Daten zu verhindern, und die nicht ohne fachspezifische Kenntnisse überwunden werden können und den Täter zu einer Zugangsart zwingen, die der Verfügungsberechtigte erkennbar verhindern wollte (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154 Rn. 6 …und vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339 Rn. 8 f., jeweils mwN; BT-Drucks. 16/3656 S. 10;… MünchKomm-StGB/Graf, 3. Aufl., § 202a Rn. 35 ff. mwN).

  • BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15

    Ausspähen von Daten (Überwinden einer Zugangssicherung: Begriff der …

    Dies sind nur solche, bei denen der Verfügungsberechtigte durch seine Sicherung sein Interesse an der Geheimhaltung der Daten dokumentiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154).

    Die Zugangssicherung im Sinne von § 202a Abs. 1 StGB muss darauf angelegt sein, den Zugriff Dritter auf die Daten auszuschließen oder wenigstens nicht unerheblich zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154;… LK-StGB/Hilgendorf, StGB, § 202a Rn. 30;… MüKo-StGB/Graf, StGB, § 202a Rn. 35; Rübenstahl/Debus, NZWiSt 2012, 129, 131).

  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 614/19

    Ausspähen von Daten (besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugriff; …

    Durch die Sicherung muss der Berechtigte sein spezielles Interesse an der Geheimhaltung dokumentieren (vgl. BT-Drucks. 16/3656 S. 10; BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16, NStZ 2018, 401, 403; vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339, 340; vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154, jeweils mwN).
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