Rechtsprechung
| BGH, 27.08.2013 - 2 StR 156/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ § 152 b Abs. 5 i.V.m. § 149 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Mittäterschaft: wertende Gesamtbetrachtung; keine täterschaftliche Begehung durch Ausspähen fremder Kartendaten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Ausspähen fremder Kartendaten als Tatbestandsverwirklichung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 StGB, § 27 StGB, § 149 Abs 1 StGB, § 152b Abs 5 StGB
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Ausspähen fremder Kartendaten als Tatbestandsverwirklichung - Wolters Kluwer
Wertung der Tatbeiträge als wichtige Teile der Tatbestandsverwirklichung i.R.d. gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 149 Abs. 1
Wertung der Tatbeiträge als wichtige Teile der Tatbestandsverwirklichung i.R.d. gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 08.02.2013 - 2 KLs 300 Js 28301/12
- BGH, 27.08.2013 - 2 StR 156/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 81
- StV 2014, 543
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung
Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 2 StR 156/13
Ob ein Beteiligter eine Tat als Täter oder Gehilfe begeht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in wertender Betrachtung nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, zu beurteilen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291). - BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10
Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft …
Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 2 StR 156/13
Angesichts dieser Umstände gibt es greifbare Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte wie auch die übrigen Tatbeteiligten in den Unterstützungshandlungen keinen wesentlichen Tatbeitrag erblickten (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10, NJW 2011, 2375). - BGH, 04.12.2012 - 2 StR 395/12
Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion; …
Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 2 StR 156/13
Das Ausspähen fremder Kartendaten liegt weit im Vorfeld der eigentlichen Tat des Nachmachens von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (§ 152 b Abs. 5 i.V.m. § 149 Abs. 1 StGB), eine "Tatbestandsverwirklichung" liegt darin nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 StR 395/12, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 36). - BGH, 31.05.2012 - 2 StR 74/12
Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion …
Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 2 StR 156/13
Das Landgericht lässt unberücksichtigt, dass der Angeklagte von den eigentlichen Tätern lediglich für einzelne Taten angeworben wurde, keinen Gestaltungsspielraum bei der Auswahl geeigneter Banken besaß, die ihm von den Hintermännern vorgegeben wurden (abweichend im Sachverhalt insoweit Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 2 StR 74/12, NStZ 2012, 626), bei der Tatausführung zunächst von einem Mittäter begleitet wurde, der ihn anwies und ihm - wie später auch - die zur Anbringung erforderlichen Gegenstände übergab und schließlich angesichts seiner pauschalen, geringfügigen Honorierung für die im Vorfeld der eigentlichen Taten erbrachten Leistungen ohne Beteiligung an den durch den späteren Einsatz der gefälschten Karten erzielten Erlöse kein wirkliches Interesse an den eigentlichen, erst später begangenen Taten hatte.
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Rechtsprechung
| BGH, 14.08.2013 - 2 StR 574/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 49 Abs. 1 StGB; § 21 StGB
Strafzumessung (Tatmodalitäten als Strafschärfungsgrund bei gleichzeitiger gemilderter Schuldfähigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Brutale Tatausführung als Strafschärfungsgrund bei Annahme verminderter Schuldfähigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 StGB, § 46 StGB, § 212 StGB
Strafzumessung: Brutale Tatausführung als Strafschärfungsgrund bei Annahme verminderter Schuldfähigkeit - Wolters Kluwer
"Brutale" Tatausführung als zulässiger Strafschärfungsgrund bei Feststellung verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 21
"Brutale" Tatausführung als zulässiger Strafschärfungsgrund bei Feststellung verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 12.07.2012 - 12 Js 22354/11
- BGH, 14.08.2013 - 2 StR 574/12
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.1997 - 2 StR 118/97
Zugutehalten eines "psychischen Spannungszustands" des Angeklagten durch das …
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 2 StR 574/12
Einer besonderen Begründung, weshalb diese Tatmodalität trotz Bejahung des § 21 StGB straferschwerend gewertet wird, bedarf es unter diesen Umständen nicht; ihr Fehlen in den Urteilsgründen lässt nicht besorgen, das Tatgericht habe den Umstand, dass die Schuldfähigkeit des Täters erheblich vermindert war, bei der Berücksichtigung dieses Strafschärfungsgrundes übersehen oder aus den Augen verloren (vgl. auch Senatsurteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 118/97, BGHR StGB § 21 Strafzumessung 18 mwN). - BGH, 18.06.2013 - 2 StR 104/13
Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung der Brutalität der …
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 2 StR 574/12
Allerdings darf die Art der Tatausführung einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 2 StR 104/13 mit zahlr. Nachw.).
- BGH, 22.02.2023 - 6 StR 35/23
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Art der Tatausführung: nur …
b) Dies ergeben die Gründe des angefochtenen Urteils weder ausdrücklich noch in ihrer Gesamtschau (…vgl. BGH, Urteile vom 20. Juni 1997 - 2 StR 118/97, BGHR StGB § 21 Strafzumessung 18; vom 14. August 2013 - 2 StR 574/12, NStZ 2014, 81, 82).
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