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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4567
BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14 (https://dejure.org/2015,4567)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2015 - 4 StR 293/14 (https://dejure.org/2015,4567)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14 (https://dejure.org/2015,4567)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 261 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen; Anforderungen an den Ablehnungsbeschluss; Beruhen auf einem fehlerhaften Ablehnungsbeschluss); tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen; revisionsrechtliche Kontrolle)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedeutungslose Indiztatsachen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 355
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von …

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Ist dies nicht der Fall, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung aber sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; Senat, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).

    Es ist jedoch allein Sache des Tatrichters, die Bedeutung und das Gewicht der einzelnen Indizien zu bewerten; das Revisionsgericht kann nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339).

    Vielmehr ist bei ambivalenten Beweisanzeichen, die dem Tatrichter im Einzelfall rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen, eine rechtlich vertretbare tatrichterliche Entscheidung darüber, welche indizielle Bedeutung ein solcher Umstand im konkreten Fall entfaltet, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).

  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung; …

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Es ist jedoch allein Sache des Tatrichters, die Bedeutung und das Gewicht der einzelnen Indizien zu bewerten; das Revisionsgericht kann nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339).

    Vielmehr ist bei ambivalenten Beweisanzeichen, die dem Tatrichter im Einzelfall rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen, eine rechtlich vertretbare tatrichterliche Entscheidung darüber, welche indizielle Bedeutung ein solcher Umstand im konkreten Fall entfaltet, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Ist dies nicht der Fall, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung aber sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; Senat, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).

    Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung vielmehr namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (BGH, Urteile vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).

  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 37/13

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Abgrenzung von Körperverletzungs- und …

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Es ist jedoch allein Sache des Tatrichters, die Bedeutung und das Gewicht der einzelnen Indizien zu bewerten; das Revisionsgericht kann nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339).

    Vielmehr ist bei ambivalenten Beweisanzeichen, die dem Tatrichter im Einzelfall rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen, eine rechtlich vertretbare tatrichterliche Entscheidung darüber, welche indizielle Bedeutung ein solcher Umstand im konkreten Fall entfaltet, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).

  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung vielmehr namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (BGH, Urteile vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Daran fehlt es indes, wenn der Tatrichter aus der behaupteten und als erwiesen unterstellten Indiztatsache einen möglichen, wenn auch nicht zwingenden Schluss nicht ziehen will (BGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, NJW 2004, 3051, 3056; vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, NStZ 1992, 551).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer …

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Der lediglich gescheiterte Alibibeweis - bei dem die Lüge nicht erwiesen ist und auch sonst keine besonderen Umstände vorliegen - ist aber kein Beweisanzeichen für die Täterschaft (BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, NStZ 2004, 392, 394; vom 31. März 1999 - 5 StR 689/98, NStZ 1999, 423).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12

    Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht zwar unter anderem zu bejahen, wenn der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180 mwN).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche …

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Der lediglich gescheiterte Alibibeweis - bei dem die Lüge nicht erwiesen ist und auch sonst keine besonderen Umstände vorliegen - ist aber kein Beweisanzeichen für die Täterschaft (BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, NStZ 2004, 392, 394; vom 31. März 1999 - 5 StR 689/98, NStZ 1999, 423).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
    Die erforderliche Begründung entspricht dabei grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557, 558; Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ 2007, 352; vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13, NStZ 2014, 168, 169;… KK-Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 144 jeweils mwN).
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des …

  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten …

  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00

    Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung; …

  • BGH, 02.12.2009 - 2 StR 363/09

    Unterbringung eines vorbestraften Aggressionstäters in einem psychiatrischen …

  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den …

  • BGH, 17.12.2013 - 4 StR 374/13

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit (fehlender Zusammenhang …

  • BGH, 25.06.2014 - 2 StR 333/13

    Strafverfahren: Beweiswürdigung bei Alibibehauptung; Grundsatz "in dubio pro reo" …

  • BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92

    Zulässigkeit der Beurteilung von Hilfstatsachen als bedeutungslos durch den …

  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 442/14

    Versäumung der Festsetzung der Tagessatzhöhe bei der Verhängung einer …

  • BGH, 21.03.1990 - 2 StR 469/89

    Rechtmäßigkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung - Annahme besonderer Umstände …

  • BGH, 01.08.1989 - 1 StR 346/89

    Beweisführung bei Zeugenaussagen - Feststellung der Beteiligung an einer …

  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 412/87

    Freispruchs vom Vorwurf des versuchten Mordes - Rüge der Verletzung formellen …

  • BGH, 14.07.2025 - 4 StR 281/25

    Urteil des Landgerichts Münster nach Explosion in Ochtrup rechtskräftig

    Der Angeklagte darf nicht nur schweigen, sondern ebenso auf den Antritt eines Entlastungsbeweises verzichten, ohne deshalb in Kauf nehmen zu müssen, dass dieses Verhalten als belastender Umstand bewertet wird und ihm damit zum Nachteil gereicht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 155 mwN; s. zudem etwa BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14 Rn. 16;… Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03 Rn. 17 (insoweit in BGHSt 49, 56 nicht abgedruckt)).
  • BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19

    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

    Die für derartige Fälle formulierte zusätzliche Voraussetzung, dass die fragliche Beweistatsache im Urteil wie im Ablehnungsbeschluss weiterhin als bedeutungslos behandelt wurde (…vgl. BGH NStZ-RR 2014, 279, Rn. 9 bei juris; BGH NStZ 2015, 355, Rn. 14 bei juris), begründet vorliegend zudem einen eigenständigen Rechtsfehler des Urteils (siehe auch nachfolgend Ziff. 3), auf dem es beruht.
  • BGH, 26.10.2023 - 4 StR 102/23

    Ablehnung von Beweisanträgen (aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos: …

    Die erforderliche Begründung entspricht dabei grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14 Rn. 11 mwN;… KK-StPO/Krehl, 9. Aufl., § 244 Rn. 152 mwN).

    Geht es - wie vorliegend - um den Angeklagten belastende Beweisbehauptungen, hat die Ablehnung das ganze Beweisthema ohne Einengung, Verkürzung oder Unterstellung zu erfassen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 aaO;… Urteil vom 1. August 1989 - 1 StR 346/89, juris Rn. 3).

  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweisantrag zu Lasten des …

    Legt der Tatrichter rechtsfehlerfrei dar, dass die in dem Beweisantrag behauptete Tatsache auch dann, wenn sie durch die beantragte Beweisaufnahme bewiesen würde, ihn nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen könnte, ist er nicht verpflichtet, den beantragten Beweis zu erheben (zum Ganzen hinsichtlich einer Revision der Staatsanwaltschaft: BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14, NStZ 2015, 355, 356 mwN).

    Geht es um den Angeklagten belastende Beweisbehauptungen, muss die Ablehnung das ganze Beweisthema ohne Einengung, Verkürzung oder Unterstellung erfassen und darlegen, warum dem Tatrichter die im Beweisantrag behauptete Tatsache in Verbindung mit dem bisherigen Beweisergebnis nicht ausreichen würde, um zu einer Verurteilung zu gelangen (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14, NStZ 2015, 355, 356; vgl. insbesondere zu einem Beweisantrag des Nebenklägers ferner BGH, Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).

  • BGH, 01.07.2025 - 4 StR 572/24

    Beweisantragsrecht (Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache: rechtsmedizinischer …

    Rn. 12 (1) Bei einer auf § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO gestützten Ablehnung einer Mehrzahl von Beweisanträgen, die das gemeinsame Ziel verfolgen, die Überzeugung des Tatgerichts in Frage zu stellen, kann es im Einzelfall erforderlich werden, eine über die isolierte Bewertung der einzelnen Beweistatsachen hinausgehende Gesamtwürdigung vorzunehmen (…vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, juris Rn. 20; vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14 Rn. 21;… Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90, juris Rn. 4).
  • BGH, 26.06.2025 - 6 StR 121/25

    Ablehnung von Beweisanträgen (Bedeutungslosigkeit: Begründungsanforderungen, …

    Ein Beruhen des Urteils auf der unzulänglichen Ablehnung eines Beweisantrags kann ausgeschlossen werden, wenn die Gründe der Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung auf der Hand lagen, so dass der Antragsteller im Bilde war und in seiner Prozessführung nicht beeinträchtigt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14, Rn. 16, NStZ 2015, 355;… vom 2. Dezember 2009 - 2 StR 363/09, Rn. 6, StV 2010, 557;… vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Bedeutungslosigkeit 12;… KK-StPO/Krehl, 9. Aufl., § 244 Rn. 155).
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