Rechtsprechung
| BGH, 30.06.2015 - 3 StR 202/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 229 StPO
Unterbrechung der Hauptverhandlung von mehr als drei Wochen (Verlesung eines Attests; Erkrankung eines Zeugen; Verhandlung zur Sache; Förderung des Verfahrens in der Sache; Befassung mit Verfahrensfragen; unvorhersehbare Ereignisse; Konzentrationsmaxime) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Fortsetzung unterbrochener Hauptverhandlung durch Verhandlung über die Erforderlichkeit weiterer Verhandlungsunterbrechungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 229 Abs 1 StPO
Strafverfahren: Fortsetzung unterbrochener Hauptverhandlung durch Verhandlung über die Erforderlichkeit weiterer Verhandlungsunterbrechungen - IWW
§ 229 Abs. 1 StPO, § 229 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 StPO, § 229 StPO, § 229 Abs. 3 StPO, § 229 Abs. 4 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Rüge des Unterbrechens einer Hauptverhandlung für die Dauer von mehr als drei Wochen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 229 Abs. 1
Rüge des Unterbrechens einer Hauptverhandlung für die Dauer von mehr als drei Wochen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Zeugin krank, HV mehr als drei Wochen unterbrochen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schiebetermine
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Prüfung der Unterbrechung ist keine Förderung der Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 18.12.2014 - 1 KLs 2070 Js 12755/14
- BGH, 30.06.2015 - 3 StR 202/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 171
- StV 2016, 540
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13
Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz …
Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 202/15
a) Nach ständiger Rechtsprechung gilt eine Hauptverhandlung dann als fortgesetzt, wenn zur Sache verhandelt und das Verfahren gefördert wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, NStZ 2014, 220). - BGH, 05.11.2008 - 1 StR 583/08
Wahrung der Unterbrechungsfrist nach § 229 Abs. 1 StPO (Konzentrationsmaxime; …
Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 202/15
b) Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass die Unterbrechungsfrist des § 229 Abs. 1 StPO auch dann gewahrt ist, wenn die für den Fortsetzungstermin in Aussicht genommene weitere Förderung des Verfahrens in der Sache infolge unvorhersehbarer Ereignisse nicht stattfinden kann (BGH, Beschluss vom 5. November 2008 - 1 StR 583/08, NJW 2009, 384).
- BGH, 16.11.2017 - 3 StR 262/17
Unterbrechung der Hauptverhandlung (Fortsetzungstermin; Verhandlung zur Sache; …
Indes kann auch in der Befassung lediglich mit Verfahrensfragen eine Förderung des Verfahrens in der Sache liegen, wenn deren Ziel die Klärung ist, durch welche Untersuchungshandlungen der Aufklärung des Sachverhalts Fortgang gegeben werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 202/15, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 16 mwN).Dies stünde aber weder mit der Verfahrensökonomie noch mit dem Anspruch des Angeklagten auf einen zügigen Abschluss des Verfahrens in Einklang (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. November 2008 - 1 StR 583/08, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 10; noch offen gelassen in BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 202/15, aaO).
- BGH, 15.02.2022 - 4 StR 503/21
Höchstdauer einer Unterbrechung (Stattfinden einer Verhandlung: Fortsetzen der …
Auch die alleinige Befassung mit Verfahrensfragen kann ausreichend sein, sofern es dabei um den Fortgang der Sachverhaltsaufklärung geht (Senat, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, NStZ 2014, 220; BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 202/15, NStZ 2016, 171, und vom 19. Januar 2021 - 5 StR 496/20, NStZ 2021, 381). - OLG Karlsruhe, 01.02.2016 - 2 Ws 572/15
Hauptverhandlung in Strafsachen: Beschwerde des Nebenklägers gegen einen …
Als sich der Angeklagte am Nachmittag des 04.11.2015 immer noch in stationärer Behandlung befand und ein Fortsetzungstermin bei einer Nichtberücksichtigung des Termins vom 03.11.2015 (vgl. hierzu BGH NStZ 2009, 168 einerseits und BGH, Beschluss vom 30.06.2015 - 3 StR 202/15 -, juris, andererseits) spätestens am 06.11.2015 hätte stattfinden müssen (zur Fristberechnung vgl. BGH, Beschluss vom 3.03.2014 - 3 StR 408/13 -, juris), eine Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten bis zu diesem Zeitpunkt ungewiss und der Verteidiger am 06.11.2015 durch einen anderen Termin verhindert war, setzte die Strafkammer nach Anhörung von Staatsanwaltschaft, Nebenklägervertreterin und Verteidiger die Hauptverhandlung mit Beschluss vom 04.11.2015 aus; ein neuer Termin sollte später von Amts wegen bestimmt werden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 243 Abs. 4 StPO; § 154 Abs. 2 StPO
Mitteilung über Verständigungsgespräche (Anlass der Mitteilungspflicht: alle Gespräche im Hinbkick auf das Prozessergebnis, Gespräche über Teileinstellung des Verfahrens) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verständigung im Strafverfahren: Dokumentationspflicht für Telefonate zwischen Richter und Staatsanwalt außerhalb der Hauptverhandlung; Beruhensprüfung bei Verstößen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 243 Abs 4 StPO
Verständigung im Strafverfahren: Dokumentationspflicht für Telefonate zwischen Richter und Staatsanwalt außerhalb der Hauptverhandlung; Beruhensprüfung bei Verstößen - IWW
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § ... 154 Abs. 2 StPO, § 243 IV StPO, § 257c StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, § 257c Abs. 3 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO, §§ 154 ff. StPO, § 243a Abs. 2 Satz 3 StPO, §§ 243 Abs. 4, 273 Abs. 1a StPO, § 257 Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen Mitteilungspflichten und Dokumentationspflichten; Ausschluss des Anscheins geheimer Erörterungen über das Entscheidungsergebnis; Transparenz- und Dokumentationspflichten des Tatgerichts
- ra.de
- rechtsportal.de
Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen Mitteilungspflichten und Dokumentationspflichten; Ausschluss des Anscheins geheimer Erörterungen über das Entscheidungsergebnis; Transparenz- und Dokumentationspflichten des Tatgerichts
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Auch "Einstellungs"mauscheleien"/-gespräche" mit der StA gehören auf den Tisch
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der beendete Raub - oder: wenn die Maske in der Garage liegt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die mit der Staatsanwaltschaft abgesprochene Teileinstellung
Verfahrensgang
- LG Hanau, 06.11.2013 - 2 KLs 3341 Js 617/13
- BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 171
- StV 2016, 92
- JR 2016, 143
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14
Diese Mitteilung ist sodann gemäß § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO zu protokollieren (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628, 2883/10, 2155/11, BVerfGE 133, 168, 215). - BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14
Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei …
Auszug aus BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14
Die Beruhensfrage ist außerdem mit Blick auf die Kontrollfunktion der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung zu beantworten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14 und 2 BvR 2055/14, StV 2015, 269, 270). - BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen …
Auszug aus BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14
Die Beruhensfrage ist außerdem mit Blick auf die Kontrollfunktion der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung zu beantworten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14 und 2 BvR 2055/14, StV 2015, 269, 270).
- BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13
Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine …
Auszug aus BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14
Sie setzt nicht voraus, dass der Verteidiger zuvor von dem Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 StPO Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 256 ff.). - BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14
Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des …
Auszug aus BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14
Verstöße gegen die gesetzlichen Regeln über Transparenz und Dokumentation gestatten es dem Revisionsgericht nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, das Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NJW 2015, 645 ff.). - BGH, 10.09.2014 - 5 StR 351/14
Lückenhafte Beweiswürdigung wegen eines Erörterungsmangels (fehlende Prüfung der …
Auszug aus BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14
Zur Vermeidung informeller Absprachen hierüber sind die Förmlichkeiten zur Herstellung von Transparenz und zur Dokumentation des Verfahrensablaufs an den Maßstäben der §§ 243 Abs. 4, 273 Abs. 1a StPO zu messen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2014 - 5 StR 351/14, StV 2015, 153).
- BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15
Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender …
Hierbei kommen namentlich Verfahrenseinstellungen nach Vorschriften in Betracht, denen das Opportunitätsprinzip zu Grunde liegt, wie dies vor allem bei § 153 Abs. 2 StPO, § 153a Abs. 2 StPO und § 154 Abs. 2 StPO der Fall ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 139/14 -, NStZ 2016, S. 171 ;… Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 -, NJW 2016, S. 513 ; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 3 Ws 538/10 -, NStZ-RR 2011, S. 49 , jeweils m.w.N.). - BGH, 21.05.2026 - 2 StR 665/25 Der zulasten des Geschädigten verübte Raub war nach der Wegnahme der Gegenstände des Geschädigten durch den Mitangeklagten nach den hier gegebenen Umständen nicht nur vollendet, sondern beendet, weil der Mitangeklagte zu diesem Zeitpunkt eine ausreichend sichere Verfügungsgewalt über die Beute erlangt hatte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 139/14, Rn. 28;… Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 314/20, Rn. 8, jeweils mwN).
- BGH, 18.02.2021 - 4 StR 314/20
Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe (sukzessive Beihilfe); Raub …
Wann dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2015 - 2 StR 139/14, juris Rn. 28 (zum Raub);… vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, juris Rn. 4 (zur räuberischen Erpressung)). - BGH, 03.05.2017 - 2 StR 576/15
Pflicht zur Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte …
An seiner gegenteiligen Rechtsauffassung (vgl. Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 139/14, NStZ 2016, 171 m. abl. - BGH, 06.12.2016 - 4 StR 343/16
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …
Der Senat lässt offen, ob der Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, wonach Gespräche von Richtern mit der Staatsanwaltschaft über eine Teileinstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO Transparenz- und Dokumentationsregeln unterliegen, die den aus § 243 Abs. 4 und § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO zu entnehmenden Vorgaben entsprechen, zu folgen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 139/14, NStZ 2016, 171 Rn. 18 f. mit ablehnenden Anmerkungen Schneider, NStZ 2016, 174 und Niemöller, JR 2016, 146, 148 ff.).Damit waren die maßgeblichen Gesichtspunkte für die sich anschließende Teileinstellung offengelegt und der gerichtliche Entscheidungsprozess auch für die nicht über das Vorgespräch informierte Öffentlichkeit durchschaubar (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 139/14, NStZ 2016, 171, 174).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".