Rechtsprechung
| BGH, 03.03.2016 - 1 StR 518/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begriff der Frist: Frist zur Abgabe einer Gegenerklärung nach § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzung in die Frist zu einer Gegenerklärung und Anhörungsrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 S 1 StPO, § 300 StPO, § 349 Abs 3 S 2 StPO, § 356a StPO, Art 103 Abs 1 GG
Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzung in die Frist zu einer Gegenerklärung und Anhörungsrüge - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 44 StPO, § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 356a StPO, § 341 StPO, § 300 StPO, § 356a Satz 2 StPO, § 356a Satz 3 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 465 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurückweisung der Anhörungsrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurückweisung der Anhörungsrüge
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 25.06.2015 - 19 KLs 123 Js 105956/15
- BGH, 03.03.2016 - 1 StR 518/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 496
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.07.2008 - 2 StR 234/08
Anhörungsrüge (Abwarten einer Gegenerklärung nach Fristablauf)
Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 1 StR 518/15
Eine Pflicht, auf weiteres mögliches Vorbringen nach Fristablauf zu warten, besteht selbst dann nicht, wenn solches - anders als vorliegend - seitens des Rechtsmittelführers angekündigt worden ist (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352 mwN;… Wohlers in SK-StPO aaO § 349 Rn. 31 aE;… differenzierend Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 349 Rn. 18 für die Fälle angekündigter Ausführungen). - BGH, 12.05.2010 - 1 StR 530/09
Unbegründete Anhörungsrüge (verweigerte Bestellung eines neuen …
Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 1 StR 518/15
Bei der genannten zweiwöchigen Frist, die keine Ausschlussfrist ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 StR 530/09, wistra 2010, 312;… Nagel in Radtke/Hohmann, StPO, § 349 Rn. 25;… Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl., Band VII, § 349 Rn. 31 mwN), handelt es sich nicht um eine Frist im Sinne von § 44 Satz 1 StPO. - BGH, 03.12.2002 - 1 StR 327/02
Antrag auf Gewährung nachträglichen rechtlichen Gehörs (Ausreichen der Zustellung …
Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 1 StR 518/15
Außerhalb des Rechtsbehelfs aus § 356a StPO zur Nachholung rechtlichen Gehörs (dazu nachfolgend 4.) ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Abschluss des Verfahrens durch eine wie hier rechtskräftige Sachentscheidung nicht mehr möglich (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 327/02, StraFo 2003, 172 mwN;… Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 349 Rn. 25;… zu den Gründen Radtke aaO S. 235-237 und 341).
- BGH, 22.10.2025 - 2 StR 156/24
Erfolglose Anhörungsrüge
Rn. 4 Soweit der Senat den von Rechtsanwalt S. am 30. September 2024 gestellten "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Frist zur Gegenerklärung auf den Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO" nicht förmlich als unzulässig verworfen hat, weil die Regeln der Wiedereinsetzung auf die Frist zur Abgabe einer Gegenerklärung keine Anwendung finden (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 3. März 2016 - 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496 f.;… vom 7. März 2018 - 2 StR 470/17, BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 5 Rn. 5, …und vom 10. November 2021 - 2 StR 189/21, Rn. 4), begründet dies keinen Gehörsverstoß. - BGH, 31.05.2021 - 1 StR 123/21
Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff der Misshandlung: kein …
Lediglich geringfügige Eingriffe in die körperliche oder seelische Unversehrtheit des Täters des Tötungsdelikts sind regelmäßig nicht von ausreichendem Gewicht; die Erheblichkeitsschwelle ist aber bei schmerzhaften Ohrfeigen überschritten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 1 StR 518/15 Rn. 4 f. …und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18 Rn. 9). - BGH, 27.03.2019 - 2 StR 590/18
Unbegründete Anhörungsrüge
Außerhalb des Rechtsbehelfs aus § 356a StPO zur Nachholung rechtlichen Gehörs ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Abschluss des Revisionsverfahrens nicht mehr möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496, 497).Eine Pflicht des Revisionsgerichts, auf weiteres Vorbringen zu warten, besteht selbst dann nicht, wenn es angekündigt oder "vorbehalten' wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496, 497).
- BGH, 28.09.2021 - 5 StR 179/21
Mitteilung des Verwerfungsantrags der Staatsanwaltschaft an den Verteidiger im …
Zum anderen ist nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens durch eine Sachentscheidung eine Wiedereinsetzung jenseits von § 356a StPO ohnehin nicht mehr möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496 mwN). - BGH, 17.09.2025 - 3 StR 216/25
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Unzulässigkeit eines Antrags auf …
Eine Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist kommt daher nicht in Betracht (BGH, Beschlüsse vom 3. März 2016 - 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496 mwN;… vom 10. November 2021 - 2 StR 189/21, juris Rn. 4;… Schmitt/ Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 349 Rn. 17 aE;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 29 mwN). - OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20
Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge der Generalstaatsanwaltschaft nach § 356a StPO
Die - bei einer erfolglosen Anhörungsrüge grundsätzlich veranlasste - Kostenentscheidung folgt hier nicht aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 3.3.2016 - 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496;… KK-Gericke aaO., § 356a Rn. 14), sondern aus dem allgemeinen kostenrechtlichen Grundsatz des § 473 Abs. 1 StPO in entsprechender Anwendung (…vgl. KK-Gericke aaO., § 473 Rn. 17). - BGH, 03.05.2022 - 1 StR 240/18
Unzulässige Anhörungsrüge
Außerhalb des Rechtsbehelfs nach § 356a StPO zur Nachholung rechtlichen Gehörs ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Abschluss des Verfahrens durch eine - wie hier rechtskräftige - Sachentscheidung nicht mehr möglich (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 StR 518/15 Rn. 7 mwN). - BGH, 31.08.2021 - 2 StR 189/21
Verwerfung der Revision als unbegründet; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Soweit die Verurteilte eine Wiedereinsetzung in die durch § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO bestimmte Frist zur Abgabe einer Gegenerklärung zu dem Antrag des Generalbundesanwalts erstrebt, findet auf diese Frist die Wiedereinsetzung gemäß § 44 StPO keine Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 ? 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496; Senat…, Beschluss vom 7. März 2018 - 2 StR 470/17, BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 5). - BGH, 07.03.2018 - 2 StR 470/17
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Frist zur Abgabe einer …
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt daher nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496). - BGH, 27.02.2019 - 2 StR 439/18
Verwerfung der Gegenvorstellung und Anhörungsrüge
Eine Pflicht des Revisionsgerichts, auf weiteres Vorbringen zu warten, besteht ebenfalls nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496, 497). - BGH, 23.02.2017 - 5 StR 615/16
Fehlende Berücksichtigung der Härtefallvorschrift bei Absehen vom Verfall …
- BGH, 10.11.2021 - 2 StR 189/21
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Revision (Frist zur Gegenerklärung: nicht …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".