Rechtsprechung
| BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 223 Abs. 1 StGB
Gefährliche Körperverletzung (Begehung der Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinsam: Verstärkung der Körperverletzungshandlung des Täters) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gemeinschaftliche Begehung einer gefährlichen Körperverletzung: Erhöhte Gefährlichkeit durch Zusammenwirken von Täter und Tatgenosse
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 224 Abs 1 Nr 4 StGB
Gemeinschaftliche Begehung einer gefährlichen Körperverletzung: Erhöhte Gefährlichkeit durch Zusammenwirken von Täter und Tatgenosse - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Annahme eines besonders schweren Raubes durch den Einsatzes eines funktionsfähigen Elektroschockers als Drohmittel ; Abwägungskriterien im Rahmen des versuchten sich Verschschaffens und des versuchten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme eines besonders schweren Raubes durch den Einsatzes eines funktionsfähigen Elektroschockers als Drohmittel; Abwägungskriterien im Rahmen des versuchten sich Verschschaffens und des versuchten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- datenbank.nwb.de
Gefährliche Körperverletzung: Erhöhte Gefährlichkeit durch Zusammenwirken von Täter und Gehilfen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Gemeinschaftliche Körperverletzung - erhöhte Gefährlichkeit in der Tatsituation
- strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Strafrecht für Erstsemester vom BGH: Wann liegt eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung vor?
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 27.08.2015 - 1 KLs 9/15
- BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 595
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02
Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung
Auszug aus BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15
Eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Tatopfer wird vor allem durch die Schwächung der Abwehrmöglichkeiten verwirklicht, wenn es durch das Zusammenwirken mehrerer in seiner Chance beeinträchtigt wird, dem Täter der Körperverletzung Gegenwehr zu leisten, ihm auszuweichen oder zu flüchten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. September 2015 - 5 StR 367/15, NStZ 2015, 698;… vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4; Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387). - BGH, 04.11.2014 - 4 StR 200/14
Zufahren auf einen anderen Verkehrsteilnehmer mit einem Pkw: Vorsatz der …
Auszug aus BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15
Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts lässt sich den Urteilsfeststellungen auch nicht entnehmen, dass die Körperverletzung der Geschädigten F. durch die Gaspistole als von außen unmittelbar auf den Körper des Tatopfers einwirkendes Tatmittel verursacht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 4 StR 200/14, NStZ-RR 2015, 244; Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573). - BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05
Sofortige Beschwerde der Nebenklage (Kostenentscheidung; Auferlegung der …
Auszug aus BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15
Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts lässt sich den Urteilsfeststellungen auch nicht entnehmen, dass die Körperverletzung der Geschädigten F. durch die Gaspistole als von außen unmittelbar auf den Körper des Tatopfers einwirkendes Tatmittel verursacht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 4 StR 200/14, NStZ-RR 2015, 244; Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573).
- BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09
Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)
Auszug aus BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15
Die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, den das Landgericht aufgrund des Einsatzes des funktionsfähigen Elektroschockers als Drohmittel zu Recht angenommen hat, ist in der Urteilsformel durch die Bezeichnung als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101 mwN). - BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81
Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz - …
Auszug aus BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15
Schließlich hat sich der Angeklagte, da die nach dem Tatplan durch den Überfall zu erlangenden Betäubungsmittel zur gewinnbringenden Weiterveräußerung dienen sollten, nicht wegen versuchten Sich-Verschaffens von Betäubungsmitteln, sondern des versuchten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG schuldig gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 361;… Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 510 mwN). - BGH, 30.09.2015 - 5 StR 367/15
Begehung der (gefährlichen) Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten …
Auszug aus BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15
Eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Tatopfer wird vor allem durch die Schwächung der Abwehrmöglichkeiten verwirklicht, wenn es durch das Zusammenwirken mehrerer in seiner Chance beeinträchtigt wird, dem Täter der Körperverletzung Gegenwehr zu leisten, ihm auszuweichen oder zu flüchten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. September 2015 - 5 StR 367/15, NStZ 2015, 698;… vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4; Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387). - BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
Gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten …
Auszug aus BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15
Eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Tatopfer wird vor allem durch die Schwächung der Abwehrmöglichkeiten verwirklicht, wenn es durch das Zusammenwirken mehrerer in seiner Chance beeinträchtigt wird, dem Täter der Körperverletzung Gegenwehr zu leisten, ihm auszuweichen oder zu flüchten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. September 2015 - 5 StR 367/15, NStZ 2015, 698; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4; Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387).
- BGH, 27.02.2024 - 4 StR 401/22
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten …
Die Annahme einer Schwächung der Abwehrmöglichkeiten des Opfers wird dann in Betracht kommen, wenn das Opfer durch die Präsenz mehrerer Personen auf Täterseite insbesondere auch wegen des erwarteten Eingreifens des anderen Beteiligten in seinen Chancen beeinträchtigt wird, dem Täter der Körperverletzung Gegenwehr zu leisten, ihm auszuweichen oder zu flüchten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 4 StR 550/15, juris Rn. 3; Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386 f.). - BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels …
a) Sollte der neue Tatrichter zu Feststellungen gelangen, die denen des angefochtenen Urteils entsprechen, wird er bedenken müssen, dass ein Täter wie der Angeklagte, der Betäubungsmittel durch den Überfall zur gewinnbringenden Weiterveräußerung erlangen wollte, sich nicht wegen versuchten Sich-Verschaffens von Betäubungsmitteln, sondern wegen versuchten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG schuldig macht (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Februar 2016 - 4 StR 550/15 mwN). - BGH, 12.03.2019 - 4 StR 369/18
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung)
Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte am Tatort bei der Begehung der Körperverletzung zusammenwirken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2016 - 4 StR 550/15, NStZ 2016, 595; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, StraFo 2012, 422;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 224 Rn. 23). - BGH, 29.11.2016 - 3 StR 374/16
Rechtsfehlerhafte Einziehungsanordnung
"Die Verwirklichung des vom Landgericht rechtsfehlerfrei angenommenen Qualifikationstatbestandes des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist in der Urteilsformel durch die Bezeichnung als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 4 StR 550/15, BeckRS 2016, 05077, mwN). - LG Arnsberg, 17.03.2026 - 6 KLs 14/25 Allein ihre Anwesenheit am oder in der Nähe des Tatortes sowie ihr Aufenthalt vor dem Gebäude oder im Treppenhaus während der Tathandlungen genügen für die Erfüllung des Qualifikationsmerkmals nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - 3 StR 158/12; Beschluss vom 21.07.2015 - 3 StR 261/15, sowie zur Anwesenheit in einem Nebenraum BGH, Beschluss vom 18.02.2016 - 4 StR 550/15; Beschluss vom 25.07.2017 - 3 StR 113/17).
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