Rechtsprechung
| BGH, 11.10.2017 - 1 StR 389/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 252 StGB
Konkurrenzen (Raub und räuberischer Diebstahl) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Abgrenzung von besonders schwerem Raub und besonders schwerem räuberischen Diebstahl
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 252 StGB
Abgrenzung von besonders schwerem Raub und besonders schwerem räuberischen Diebstahl - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 249 StGB, § 252 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO
- Wolters Kluwer
Schuldspruchberichtigung hinsichtlich einer Verurteilung wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruchberichtigung hinsichtlich einer Verurteilung wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 02.02.2017 - 1 KLs 359 Js 14243/16
- BGH, 11.10.2017 - 1 StR 389/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 103
- NStZ-RR 2018, 35
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.2015 - 5 StR 385/15
Verhältnis von Raub und räuberischem Diebstahl (Konkurrenzen; Gesetzeseinheit; …
Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 1 StR 389/17
In diesem Fall verdrängt der zur Sicherung der Beute aus dem vorhergehenden Raub begangene besonders schwere räuberische Diebstahl den Tatbestand des § 249 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 385/15 mwN).
- LG Hamburg, 19.07.2024 - 628 KLs 1/24
Strafverurteilung wegen gemeinschaftlichen Raubes sowie schwerer …
In diesem - auch hier durch den Einsatz des Pfeffersprays vorliegenden - Fall verdrängt der zur Sicherung der Beute aus dem vorhergehenden Raub begangene besonders schwere räuberische Diebstahl den Tatbestand des § 249 StGB (BGH…, Beschluss vom 14.10.2015 - 5 StR 385/15 = juris Rn. 1 mwN; BGH, Beschluss vom 11.10.2017, 1 StR 389/17 = NStZ 2018, 103).
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