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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45111
BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16 (https://dejure.org/2017,45111)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16 (https://dejure.org/2017,45111)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2017 - 2 BvR 2221/16 (https://dejure.org/2017,45111)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 3 Abs. 1 StVollzG
    Höhe der Telefongebühren für Strafgefangene (Strafvollzug; Insassentelefonsystem eines privaten Telekommunikationsanbieters in einer Justizvollzugsanstalt; verfassungsrechtliches Resozialisierungsgebot; Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Gefangenen; Belastung ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsgebots (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) an die Wahrung der finanziellen Interessen Strafgefangener - hier: Gefangenentelefonie zu marktgerechten Preisen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 S 1 StVollzG, § 32 S 1 StVollzG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsgebots (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) an die Wahrung der finanziellen Interessen Strafgefangener - hier: Gefangenentelefonie zu marktgerechten Preisen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt; Anforderungen an die Wahrung der finanziellen Interessen von Strafgefangenen; Fürsorgepflicht der Justizvollzugsanstalt; Angleichung der Verhältnisse im Strafvollzug so weit wie ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt; Anforderungen an die Wahrung der finanziellen Interessen von Strafgefangenen; Fürsorgepflicht der Justizvollzugsanstalt; Angleichung der Verhältnisse im Strafvollzug so weit wie ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsgebots (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) an die Wahrung der finanziellen Interessen Strafgefangener - hier: Gefangenentelefonie zu marktgerechten Preisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Mondpreise für Telefonate in der Haft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entgelt im Strafvollzug: Telefonieren muss günstig sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telefongebühren im Justizvollzug

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Strafgefangene müssen zu marktgerechten Preisen telefonieren können

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Höhe der Telefongebühr in einer Justizvollzugsanstalt verstößt gegen Resozialisierungsgebot - Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    (Markt-)Gerechte Tarifgestaltung bei Gefangenentelefonie (Lorenz Bode; HRRS 2018, 72-76)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 144
  • NStZ 2018, 168
  • StV 2018, 624
  • DÖV 2018, 159
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07

    Nichtannahmebeschluss: Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom …

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Dies entspricht dem Grundsatz, dass die Missachtung wirtschaftlicher Interessen der Gefangenen mit dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot unvereinbar wäre (vgl. BVerfGE 98, 169 ; BVerfGK 17, 415 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 2015 - 2 BvR 2002/13 -, juris, Rn. 1).

    Zur Begründung dafür, dass den Gefangenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht entgeltfrei eingeräumt werden müssen, hat die Rechtsprechung den Grundsatz herangezogen, dass die Verhältnisse im Strafvollzug so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden sollen (vgl. § 3 Abs. 1 StVollzG, siehe nur BVerfGK 17, 415 m.w.N.).

    Es versteht sich, dass dieser Grundsatz, mit dem der Gesetzgeber dem Resozialisierungsgebot Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 45, 187 ), nicht die Belastung Gefangener mit Entgelten rechtfertigen kann, die, ohne dass verteuernde Bedingungen und Erfordernisse des Strafvollzugs dies notwendig machten, deutlich über den außerhalb des Vollzuges üblichen liegen (BVerfGK 17, 415 ).

    Auch mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen (vgl. BVerfGE 116, 69 m.w.N.), wäre dies nicht vereinbar (BVerfGK 17, 415 m.w.N. zur fachgerichtlichen Rechtsprechung, ebenso LG Stendal…, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 509 StVK 179/13 -, juris, Rn. 88; OLG Naumburg…, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 17).

    Aus solchen Bindungen kann sich die Anstalt nicht nach Belieben lösen, indem sie für die Erbringung von Leistungen Dritte einschaltet, die im Verhältnis zum Gefangenen einer entsprechenden Bindung nicht unterliegen (vgl. BVerfGK 13, 137 ; 17, 415 ).

    Jedenfalls für Konstellationen, in denen die Anstalt im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen lässt, auf den die Gefangenen ohne eine am Markt frei wählbare Alternative angewiesen sind, ist dementsprechend anerkannt, dass die Anstalt sicherstellen muss, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt (BVerfGK 17, 415 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16

    Strafvollzug: Gefangenentelefoniekosten

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    a) In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es die Fürsorgepflicht der Justizvollzugsanstalt gebietet, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz -, juris, Rn. 5; OLG Celle…, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 1 Ws 427/14 (StrVollz) -, juris, Rn. 6;… OLG Naumburg, Beschlüsse vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20, und vom 22. April 2016 - 1 Ws (RB) 123/15 -, juris, Rn. 12; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 -, juris, Rn. 17).

    Auch mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen (vgl. BVerfGE 116, 69 m.w.N.), wäre dies nicht vereinbar (BVerfGK 17, 415 m.w.N. zur fachgerichtlichen Rechtsprechung, ebenso LG Stendal…, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 509 StVK 179/13 -, juris, Rn. 88; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 17).

    Eine lange Vertragsdauer mit dem Anbieter, mag diese auch durchaus vollzugstypisch sein, darf sich nicht in der Weise auswirken, dass Preisentwicklungen auf dem Markt längerfristig ohne jeden Einfluss auf die von Gefangenen zu zahlenden Entgelte bleiben (vgl. OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 20, - 1 Ws 291/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 26).

  • OLG Naumburg, 26.06.2015 - 1 Ws (RB) 20/15

    Strafvollzug: Antrag eines Strafgefangenen auf Herabsetzung der …

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    a) In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es die Fürsorgepflicht der Justizvollzugsanstalt gebietet, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz -, juris, Rn. 5; OLG Celle…, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 1 Ws 427/14 (StrVollz) -, juris, Rn. 6; OLG Naumburg, Beschlüsse vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20, …und vom 22. April 2016 - 1 Ws (RB) 123/15 -, juris, Rn. 12; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 -, juris, Rn. 17).

    Auch mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen (vgl. BVerfGE 116, 69 m.w.N.), wäre dies nicht vereinbar (BVerfGK 17, 415 m.w.N. zur fachgerichtlichen Rechtsprechung, ebenso LG Stendal…, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 509 StVK 179/13 -, juris, Rn. 88; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Es versteht sich, dass dieser Grundsatz, mit dem der Gesetzgeber dem Resozialisierungsgebot Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 45, 187 ), nicht die Belastung Gefangener mit Entgelten rechtfertigen kann, die, ohne dass verteuernde Bedingungen und Erfordernisse des Strafvollzugs dies notwendig machten, deutlich über den außerhalb des Vollzuges üblichen liegen (BVerfGK 17, 415 ).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Auch mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen (vgl. BVerfGE 116, 69 m.w.N.), wäre dies nicht vereinbar (BVerfGK 17, 415 m.w.N. zur fachgerichtlichen Rechtsprechung, ebenso LG Stendal…, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 509 StVK 179/13 -, juris, Rn. 88; OLG Naumburg…, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Dem Beschwerdeführer sind, da er sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht hat, gemäß § 34a Abs. 2 und Abs. 3 BVerfGG die notwendigen Auslagen für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 79, 372 ; 86, 90 ; 104, 220 ; 114, 1 ).
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Dies entspricht dem Grundsatz, dass die Missachtung wirtschaftlicher Interessen der Gefangenen mit dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot unvereinbar wäre (vgl. BVerfGE 98, 169 ; BVerfGK 17, 415 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 2015 - 2 BvR 2002/13 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Dem Beschwerdeführer sind, da er sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht hat, gemäß § 34a Abs. 2 und Abs. 3 BVerfGG die notwendigen Auslagen für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 79, 372 ; 86, 90 ; 104, 220 ; 114, 1 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Dem Beschwerdeführer sind, da er sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht hat, gemäß § 34a Abs. 2 und Abs. 3 BVerfGG die notwendigen Auslagen für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 79, 372 ; 86, 90 ; 104, 220 ; 114, 1 ).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69

    Vorgeprüfte Apothekaranwärter

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Dem Beschwerdeführer sind, da er sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht hat, gemäß § 34a Abs. 2 und Abs. 3 BVerfGG die notwendigen Auslagen für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 79, 372 ; 86, 90 ; 104, 220 ; 114, 1 ).
  • BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05

    Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben; …

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …

  • LG Stendal, 30.12.2014 - 509 StVK 179/13

    Strafvollzug: Antrag eines Strafgefangenen auf Herabsetzung der …

  • BVerfG, 24.11.2015 - 2 BvR 2002/13

    Nichtannahmebeschluss: Zur Pflicht der Justizvollzugsanstalten zur Beachtung der …

  • OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16

    Telefonentgelte im Strafvollzug

  • OLG Naumburg, 22.04.2016 - 1 Ws (RB) 123/15

    Strafvollzug: Rückerstattungsanspruch des Strafgefangenen für überhöhte …

  • KG, 27.07.2001 - 5 Ws 112/01
  • OLG Celle, 20.10.2014 - 1 Ws 427/14
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16

    Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …

    Ist dies der Fall, sind solche Kostenbeiträge mit dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot vereinbar (vgl. BVerfGE 98, 169 ; BVerfGK 17, 415 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, Rn. 19 f. m.w.N.).

    Sie können damit begründet werden, dass die Verhältnisse im Strafvollzug so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden sollen (vgl. BVerfGK 17, 415 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, Rn. 20 m.w.N.).

    Ebenso können gesetzliche Bestimmungen über Beteiligungen der Gefangenen an Telefonkosten (Art. 35 Abs. 2 BayStVollzG, vgl. BVerfGK 17, 415 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, Rn. 19 ff. m.w.N.), an den Kosten für Schriftverkehr und Paketversand (Art. 31 Abs. 3 und Art. 36 Abs. 4 BayStVollzG; § 18 Abs. 3 StVollzG NRW), an Kosten der Verwertung oder Vernichtung eingebrachter Gegenstände (Art. 90 Abs. 3 BayStVollzG; § 15 Abs. 3 StVollzG NRW) und an den Miet-, Verplombungs- sowie Betriebs- und Stromkosten für von ihnen betriebene Geräte inklusive Rundfunkempfangsgeräten (Art. 71 Abs. 1 Satz 2, Art. 73 BayStVollzG; § 52 Abs. 4, § 51 Abs. 2, Abs. 3 StVollzG NRW), auch über die Erhebung einer Pauschale (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 2018 - 2 BvR 635/17 -, Rn. 38 ff.), vorgesehen werden.

    Lässt die Anstalt Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen, auf den die Gefangenen ohne eine am Markt frei wählbare Alternative angewiesen sind, ist anerkannt, dass die Anstalt dementsprechend sicherstellen muss, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen anbietet (vgl. BVerfGK 17, 415 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, Rn. 21).

  • OLG Frankfurt, 07.12.2018 - 15 U 181/17

    Amtspflichtverletzung wegen überhöhter Kosten für Telefonate aus …

    Eine lange Vertragsdauer mit dem Anbieter, mag diese auch durchaus vollzugstypisch sein, darf sich nicht in der Weise auswirken, dass Preisentwicklungen auf dem Markt längerfristig ohne jeden Einfluss auf die von Gefangenen zu zahlenden Entgelte bleiben (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, Rn. 19 - 22, juris;… OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 20, - 1 Ws 291/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 26).

    Nach der neusten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes im Kammerbeschluss vom 08. November 2017 - 2 BvR 2221/16 kommt es somit vorliegend nicht darauf an, welche Preise bei Abschluss der betreffenden Vereinbarung im Jahr 2007/2008 marktüblich waren bzw. welche Preisentwicklung möglicherweise zu dieser Zeit absehbar gewesen war, denn eine etwaige Vertragsbindung der Anstalt ist nicht maßgeblich.

  • BayObLG, 27.01.2026 - 203 StObWs 491/25

    Hausgeldkonto, Überweisungsauftrag, Strafvollstreckungskammer, …

    Die Fürsorgepflicht der Vollzugsanstalt gebietet es, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, juris Rn. 19; Senat…, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 203 StObWs 427/24 -, juris Rn. 4).

    Dies entspricht dem Grundsatz, dass die Missachtung wirtschaftlicher Interessen der Gefangenen mit dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot unvereinbar wäre ((BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 05.03.2025 - 1 Vollz 10/25

    Geltendmachung eigener Rechte; anfechtbare Maßnahme; Ausgestaltung der …

    Soweit § 18 Abs. 1 SVVollzG NRW die Justizvollzugsanstalt verpflichtet, den Untergebrachten in Angleichung an die Lebensverhältnisse außerhalb der Einrichtung ein möglichst kostengünstiges bzw. marktgerechtes Einkaufsangebot zur Verfügung zu stellen (LT-Drucks. 1435/16 S. 74; Senat, Beschluss vom 25.06.2019 - III-1 Vollz (Ws) 320/19; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16, Rn. 19 ff., juris), düfte nach vorläufiger Auffassung des Senats anfgesichts der regelmäßig begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Untergebrachten und des Angleichungsgrundsatzes eine marktgerechte Preisgestaltung dann nicht mehr vorliegen, wenn die Preise bezogen auf das gesamte Warensortiment des Anstaltskaufmanns durchschnittlich 20 % über denen des stationären Lebensmitteleinzelhandels liegen (vgl. Senat, Beschluss vom 09.09.2020 - III-1 Vollz 276/20, zur Preisgestaltung des Anstaltskaufmanns der JVA für den Bezug identischer bzw. baugleicher Haushaltsartikel im Vergleich zum Versandhandel).

    Rn. 9 In der Sache weist der Senat lediglich ergänzend und nicht entscheidungserheblich darauf hin, dass § 18 Abs. 1 SVVollzG NRW die Justizvollzugsanstalt verpflichtet, den Untergebrachten in Angleichung an die Lebensverhältnisse außerhalb der Einrichtung ein möglichst kostengünstiges bzw. marktgerechtes Einkaufsangebot zur Verfügung zu stellen (LT-Drucks. 1435/16 S. 74; Senat, Beschluss vom 25.06.2019 - III-1 Vollz (Ws) 320/19; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16, Rn. 19 ff., juris).

  • OLG Hamm, 09.09.2020 - 1 Vollz (Ws) 276/20

    Strafvollzug, Angleichungsgrundsatz, Einkauf Anstaltskaufmann, marktgerechte …

    Rn. 9 Soweit die Justizvollzugsanstalt erwägt, Gefangene hinsichtlich des Erwerbs der in § 17 Abs. 3 StVollzG NRW genannten Gegenstände auf einen Bezug über den Anstaltskaufmann zu verweisen, kann eine solche Handhabung unabhängig von der insoweit ohnehin jeweils gebotenen Ausübung fehlerfreien Ermessens nur dann in Betracht kommen, wenn entsprechend den zu § 17 Abs. 1 S. 1 StVollzG NRW bestimmenden Gesetzesmaterialien und gemäß der Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, juris) ebenfalls dafür Sorge getragen ist, dass eine "marktgerechte Preisgestaltung" gewährleistet ist.
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2018 - 1 Ws 287/18

    Strafvollzugssache: Berechtigtes Interesse an der Feststellung der …

    Für den Fall, dass die Telefonkosten in der Justizvollzugsanstalt tatsächlich keine marktgerechten Preise widerspiegeln, kommt zwar hierdurch ein Eingriff in das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 GG verankerte Recht des Antragstellers auf Resozialisierung in Betracht (Senat, Beschluss vom 6. April 2017, 1 Ws 291/16 (Vollz); BVerfG, Beschluss vom 08. November 2017, 2 BvR 2221/16; BVerfG, Beschluss vom 24. November 2015, 2 BvR 2002/13, beide zit. nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Juni 2015, 1 Ws (RB) 20/15, zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18

    Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Umfang und Ausgestaltung des Rechts …

    Rn. 14 Allerdings muss die Justizvollzugsanstalt, wenn sie im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung - wie der Vermittlung von Telefongesprächen - Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen lässt, auf den die Gefangenen (bzw. Untergebrachten) ohne eine am Markt frei wählbare Alternative angewiesen sind, sicherstellen, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16 -, NStZ 2018, 168 m.w.N.; vgl. ebenfalls zu "Gefangenentelefoniekosten" OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.04.2017 - 1 Ws 260/16 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 08.06.2018 - 2 Ws 166/18

    Voraussetzungen für die Durchsuchung eines Strafgefangenen mit Entkleidung

    Maßgeblich ist insoweit, dass dem Anwendungsbereich des Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG Fallgestaltungen zugrunde liegen, in denen erhebliche Gefahren des Einschmuggelns verbotener Gegenstände vom Gesetzgeber bereits typisiert anerkannt wurden, weshalb Ausnahmen hier nur unter noch engeren Voraussetzungen als bei einer Einzelfallanordnung nach Art. 91 Abs. 2 BayStVollzG denkbar sind (vgl. Krä NStZ 2018, 168).
  • KG, 14.02.2022 - 5 Ws 4/22

    Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwaltes in Vollzugssachen

    Maßgeblich hierfür ist ein Vergleich der in der Anstalt geltenden Entgelte mit den außerhalb des Vollzugs üblichen Gebühren (vgl. BVerfG NJW 2018, 144, 145), der keine die Beiordnung eines Rechtsanwalts gebietenden rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten erwarten lässt.
  • BayObLG, 31.10.2024 - 203 StObWs 427/24

    Preisvergleiche, Gegenstandswert, Rechtsbeschwerdegericht, …

    Die Fürsorgepflicht der Vollzugsanstalt gebietet es, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, juris Rn. 19).
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