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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2020 - 3 StR 613/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10178
BGH, 07.04.2020 - 3 StR 613/19 (https://dejure.org/2020,10178)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2020 - 3 StR 613/19 (https://dejure.org/2020,10178)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2020 - 3 StR 613/19 (https://dejure.org/2020,10178)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 171b Abs. 2, Abs. 3 GVG
    Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Schlussanträgen in Verfahren mit mehreren Angeklagten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge von Mitangeklagten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 169 Abs 1 S 1 GVG, § 171b Abs 2 GVG, § 171b Abs 3 S 2 GVG, § 338 Nr 6 StPO, § 180 Abs 2 StGB
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge von Mitangeklagten

  • IWW

    § 338 Nr. 6 StPO, § 169 Abs. 1 Satz 1, § 171b GVG, § 180 Abs. 2 StGB, § 171b Abs. 5 GVG, § 336 Satz 2 StPO, § 171b Abs. 1 bis 4 GVG, § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG, § 171b Abs. 2 GVG

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten

  • rechtsportal.de

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten

  • datenbank.nwb.de

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge von Mitangeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 438
  • StV 2020, 841
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 240/17

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge (Ausschluss für alle …

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 613/19
    a) Die Verfahrensrüge ist nicht nach § 171b Abs. 5 GVG, § 336 Satz 2 StPO ausgeschlossen, da es nicht um die Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall gemäß § 171b Abs. 1 bis 4 GVG, sondern um die Frage geht, ob eine generelle Befugnis bestand, die Öffentlichkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts auszuschließen (BGH, Beschluss vom 28. September 2017 - 4 StR 240/17, BGHSt 63, 23 Rn. 6 mwN).

    Eine Differenzierung nach dem Inhalt und dem prozessualen Bezug der Schlussvorträge sowie nach der prozessualen Stellung des jeweiligen Verfahrensbeteiligten sieht sie nicht vor (BGH, Beschluss vom 28. September 2017 - 4 StR 240/17, BGHSt 63, 23 Rn. 12; s. auch BGH…, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 4 StR 605/18, BGHSt 64, 64 Rn. 13).

    Der Bundesgerichtshof hat dies bereits ausdrücklich für unterschiedliche Straftaten mit Blick auf mehrere Nebenklägerinnen entschieden (s. BGH, Beschluss vom 28. September 2017 - 4 StR 240/17 aaO); aus den dort dargelegten allgemeinen Erwägungen gilt nichts anderes für verschiedene Angeklagte (…vgl. auch Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl., § 171b Rn. 15 aE;… KKStPO/Diemer, 8. Aufl., § 171b GVG Rn. 2b).

    Eine etwaige Differenzierung des Öffentlichkeitsausschlusses je nach Inhalt des Plädoyers ist im Gesetzgebungsverfahren erwogen, aber als praktisch nicht durchführbar abgelehnt worden (s. BT-Drucks. 17/12735 S. 18; zudem bereits BGH, Beschluss vom 28. September 2017 - 4 StR 240/17, BGHSt 63, 23 Rn. 21).

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 605/18

    Absolute Revisionsgründe (Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung: …

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 613/19
    Eine Differenzierung nach dem Inhalt und dem prozessualen Bezug der Schlussvorträge sowie nach der prozessualen Stellung des jeweiligen Verfahrensbeteiligten sieht sie nicht vor (BGH…, Beschluss vom 28. September 2017 - 4 StR 240/17, BGHSt 63, 23 Rn. 12; s. auch BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 4 StR 605/18, BGHSt 64, 64 Rn. 13).
  • BGH, 18.09.2018 - 1 StR 454/18

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes (vorheriges Tätigwerden in der …

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 613/19
    Hiergegen vorgebrachte Bedenken (vgl. Eisenberg, JR 2018, 297, 299) überzeugen nicht, da der Grundsatz der Einheit der Hauptverhandlung (s. etwa BGH, Beschluss vom 18. September 2018 - 1 StR 454/18, NStZ 2019, 353 Rn. 12 mwN; Urteil vom 29. Juni 1956 - 2 StR 252/56, BGHSt 9, 243, 244) zu beachten ist.
  • BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56

    Notwendigkeit der Verteidigung erst während der Hauptverhandlung - Bestellung …

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 613/19
    Hiergegen vorgebrachte Bedenken (vgl. Eisenberg, JR 2018, 297, 299) überzeugen nicht, da der Grundsatz der Einheit der Hauptverhandlung (s. etwa BGH…, Beschluss vom 18. September 2018 - 1 StR 454/18, NStZ 2019, 353 Rn. 12 mwN; Urteil vom 29. Juni 1956 - 2 StR 252/56, BGHSt 9, 243, 244) zu beachten ist.
  • BGH, 19.03.2026 - 1 StR 25/26

    Revision im Strafverfahren scheitert trotz Fehlern an § 337 StPO

    Dies gilt wegen des "einheitlichen und unteilbaren Verfahrensbegriff[s]" auch für den Mitangeklagten, dem - wie hier mit der Strafvorschrift des § 258 StGB - keine Katalogtat des § 171b Abs. 2 Satz 1 StGB vorgeworfen wird (BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 613/19 Rn. 8 f.).
  • BGH, 27.01.2026 - 2 StR 644/25

    Rüge einer Verletzung von § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG ; Schuldspruch wegen schweren …

    Im Übrigen ist die gerichtliche Entscheidung, ob die in § 171b Abs. 1 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall vorliegen, anders als die Frage, ob eine generelle Befugnis bestand, die Öffentlichkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts auszuschließen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 3 StR 613/19, NStZ 2020, 438, 439 Rn. 6, und vom 4. Dezember 2025 - 2 StR 267/25), nach § 171b Abs. 5 GVG unanfechtbar und daher gemäß der Regelung des § 336 Satz 2 StPO der revisionsgerichtlichen Kontrolle entzogen.
  • BGH, 04.12.2025 - 2 StR 267/25

    Erfolgreicher Wiedereinsetzungsantrag (unvollständige Akteneinsicht für den …

    Die gerichtliche Entscheidung, ob die in § 171b Abs. 1 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall vorliegen, ist - anders als die Frage, ob eine generelle Befugnis bestand, die Öffentlichkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 613/19, NStZ 2020, 438, 439 Rn. 6) - nach § 171b Abs. 5 GVG unanfechtbar und daher gemäß der Regelung des § 336 Satz 2 StPO der revisionsgerichtlichen Kontrolle entzogen.
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