Rechtsprechung
| BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung einer Tat bei Vorliegen von Wut als weiterem Beweggrund neben der Abwehr einer Gefahr - Voraussetzungen - Ausschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 32
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 117
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79
Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines …
Auszug aus BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82
Dem Angeklagten ist kein Vorwurf daraus zu machen, daß er Vorkehrungen dagegen traf, nochmals erheblich verprügelt zu werden (vgl. BGH NJW 1980, 2263 f.).Es ist auch nicht selbstverständlich, daß er H... auf dem Weg zur Wache hätte ausweichen müssen mit der Folge, daß er die Notwehrbefugnis verloren hätte (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 338; BGH NJW 1980, 2263).
Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang und möglichen Körperverletzungen braucht er sich nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285).
- BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71
Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation, …
Auszug aus BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82
Es ist auch nicht selbstverständlich, daß er H... auf dem Weg zur Wache hätte ausweichen müssen mit der Folge, daß er die Notwehrbefugnis verloren hätte (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 338; BGH NJW 1980, 2263).Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang und möglichen Körperverletzungen braucht er sich nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285).
- BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77
Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des …
Auszug aus BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82
Es ist auch nicht selbstverständlich, daß er H... auf dem Weg zur Wache hätte ausweichen müssen mit der Folge, daß er die Notwehrbefugnis verloren hätte (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 338; BGH NJW 1980, 2263).Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang und möglichen Körperverletzungen braucht er sich nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285).
- BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82
Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer …
Auszug aus BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82
Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang und möglichen Körperverletzungen braucht er sich nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285). - BGH, 14.09.1982 - 4 StR 490/82
Beurteilungskriterien für die Annahme von Rechtfertigungsgründen und …
Auszug aus BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82
Ob sich der Angeklagte auf Notwehr (§ 32 StGB) oder entschuldigende Notwehrüberschreitung (§ 33 StGB) berufen kann, hängt entscheidend davon ab, wie sich die "Kampflage" im Zeitpunkt der Messerstiche objektiv und vor allem in seiner Vorstellung darstellte (BGH, Beschluß vom 14. September 1982 - 4 StR 490/82).
- BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02
Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben
Eine Rechtfertigung kommt nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann in Betracht, wenn neben der Abwehr eines Angriffs auch andere Ziele verfolgt werden, solange sie den Verteidigungszweck nicht völlig in den Hintergrund drängen (vgl. nur BGH NStZ 1983, 117;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigungswille 1, jew. m.w.N.). - BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12
Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem …
Erst wenn diese anderen Beweggründe so dominant sind, dass hinter ihnen der Wille das Recht zu wahren ganz in den Hintergrund tritt, kann von einem Abwehrverhalten keine Rede mehr sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 5 StR 328/11, NStZ-RR 2012, 84, 86; Urteil vom 31. Januar 2007 - 1 StR 429/06, NStZ 2007, 325, 326; Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02; NJW 2003, 1955, 1957 f.; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 67/00, NStZ 2000, 365, 366;… Beschluss vom 23. August 1991 - 2 StR 360/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigungswille 1; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117;… Urteil vom 4. September 1979 - 5 StR 461/79, GA 1980, 67, 68; Urteil vom 1. Juli 1952 - 1 StR 119/52, BGHSt 3, 194, 198). - BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04
BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Nach allgemeinen notwehrrechtlichen Grundsätzen ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer minder einschneidende nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen (…st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; 1994, 581, 582; 2001, 591, 592; 2002, 140; StV 1999, 145, 146).
- BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12
Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz …
Dabei kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung an (BGH, Urteil vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117). - BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15
Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage …
Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027, und vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 mwN; Beschlüsse vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117; vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106, und vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13, NJW 2014, 1121, 1122). - BGH, 21.08.2013 - 1 StR 449/13
Erörterungsmangel zu einem möglichen Erlaubnistatbestandsirrtum bei der Notwehr …
Dabei kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung an (BGH, Urteil vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117). - BGH, 21.11.2012 - 2 StR 311/12
Notwehr (Mildestes Mittel: Gesamtabwägung, vorheriges Androhen einer …
Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (BGH NJW 1989, 3027; NStZ 1983, 117). - BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95
Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB, …
Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (BGH NStZ 1983, 117 mit zahlr.Eine Tat kann auch dann durch Notwehr gerechtfertigt sein, wenn der Täter neben der Abwehr noch andere Ziele verfolgt, solange sie den Verteidigungszweck nicht völlig in den Hintergrund drängen; das gilt auch, wenn Wut bei der Tat eine Rolle spielt (BGH NStZ 1983, 117;… BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 1; § 32 Abs. 2 Angriff 3, Erforderlichkeit 2, Verteidigungswille 1).
- BGH, 26.05.2020 - 2 StR 434/19
Körperverletzung (ärztlicher Heileingriff; Grundsätze der Rechtfertigung von …
Tritt ein anderes Motiv zu einem auch vorhandenen Willen, im Einklang mit dem mutmaßlichen Patientenwillen zu handeln hinzu, steht dieser neue Beweggrund der Annahme eines subjektiven Rechtfertigungswillens nur dann entgegen, wenn dieses hierdurch völlig in den Hintergrund gedrängt wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2001 - 1 StR 487/00, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 14; vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, juris Rn. 7; jeweils mwN). - BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98
Körperverletzung mit Todesfolge
Zwar trifft es zu, daß der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe nur das letzte Mittel der Verteidigung sein kann (BGHSt 26, 143, 146;… BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 11; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117). - BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an …
- BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89
Rechtsfolgen bei schuldhaft verursachter Notwehrlage - Strafbefreiender …
- BGH, 13.04.2017 - 4 StR 35/17
Notwehr (Bestimmung der erforderlichen Verteidigungshandlung: Gesamtbetrachtung)
- BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89
Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr - …
- BayObLG, 13.12.1990 - RReg. 5 St 152/90
Anforderungen an die Handhabung von Notwehrrechten durch Polizeibeamte oder …
- BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87
Verschuldete Provokation - Notwehr - Rechtsmißbräuchliche Verteidigung
- BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88
Fehlender Tötungsvorsatz bei (versuchtem) Totschlag; Tötungsvorsatz bei …
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98
Gerechtfertigte Tötung durch Notwehr; Entschädigung für eine zu Unrecht erlittene …
- BGH, 28.10.2015 - 5 StR 397/15
Notwehr (Erforderlichkeit; fehlende Feststellungen zu Art und Ausmaß der …
- BGH, 02.03.1994 - 3 StR 628/93
Anforderungen an das Gericht zur Feststellung des Todesgrundes - Voraussetzungen …
- BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer …
- BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02
(Versuchter) Totschlag; Notwehr (Messerstiche; Prüfungspflicht bei …
- BGH, 17.01.2001 - 1 StR 487/00
Subjektives Rechtfertigungselement bei der Notwehr
- BGH, 23.08.1991 - 2 StR 360/91
Anforderungen an die Verneinung eines Verteidigungswillens - Voraussetzungen für …
- BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87
Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des …
- OLG Düsseldorf, 08.12.2021 - 18 U 226/20
Grenzen des lebensgefährlichen Einsatzes von Schusswaffen durch Polizeibeamte
- BayObLG, 14.08.1998 - 2St RR 143/98
Proportionalität von Angriffs- und Verteidigungsmittel bei Alkoholisierung des …
- LG Bonn, 19.09.2016 - 26 Ns 65/16
Faustschläge als Notwehrhandlung i.R.e. gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs
- BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92
Annahme einer erhöhten Hemmschwelle bezüglich des Tötungsvorsatz bei dem …
- BGH, 17.11.1992 - 3 StR 518/92
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
- BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94
Untauglicher Versuch - Totschlag - Notwehr
- BGH, 19.11.1992 - 5 StR 464/92
Einschränkung des Notwehrechts durch rechtlich gebotenes oder erlaubtes Verhalten
- BGH, 26.11.1991 - 4 StR 544/91
Anwendung des Zweifelssatzes zugunsten der Angeklagten unter Versagung der …
- BGH, 25.03.1986 - 1 StR 72/86
Erforderlichkeit des Einsatzes eines Messers zur Abwehr eines Angriffs - …
- BGH, 20.03.1986 - 4 StR 88/86
Ablehnen einer Notwehrlage ohne Kenntnis vom Verhalten des Tatopfers - Beendigung …
- LG Paderborn, 27.11.2007 - 1 KLs 61/07
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Rechtsprechung
| BGH, 03.12.1982 - 2 StR 494/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Suicid - Selbsttötung - Unterlassen - Garantenpflicht - Wohngemeinschaft - Lebensgemeinschaft
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 117
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Zu einer dem erklärten Willen zuwiderlaufenden Hilfeleistung verpflichtete § 323c Abs. 1 StGB den Angeklagten nicht (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 494/82, NStZ 1983, 117, 118 und vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191). - BGH, 28.06.2022 - 6 StR 68/21
Frau vom Vorwurf der strafbaren Tötung freigesprochen: Tötung mit Insulinspritze …
Hieraus folgt aber keine Rechtspflicht, den anderen am selbstgewollten Ableben zu hindern, sofern sich dieser in freier Willensbestimmung dazu entschlossen hat, dem für ihn erkennbar herannahenden Tod keinen Widerstand mehr entgegenzusetzen, sondern dem dazu führenden Geschehen seinen Lauf zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 494/82 Rn. 9). - BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Entsprechend dieser Vereinbarung oblag es ihm nur noch, als Sterbebegleiter etwaige Leiden oder Schmerzen während des Sterbens zu lindern oder zu verhindern (vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 494/82, NStZ 1983, 117, 118; Beschluss vom 8. Juli 1987 - 2 StR 298/87, NJW 1988, 1532;… LK-StGB/Rissing-van Saan, 12. Aufl., § 216 Rn. 29, 31 f.;… MüKo-StGB/Schneider, aaO, § 216 Rn. 66;… SSW-StGB/Momsen, 4. Aufl., § 216 Rn. 11; Saliger, medstra 2015, 132, 136; Berghäuser, ZStW 2016, 741, 749). - LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
Tötung auf Verlangen und unterlassene Hilfeleistung: Unterlassung von …
Rn. 58 Im Jahr 1984 entschied der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall, dass den behandelnden Arzt auch gegenüber einem freiverantwortlich handelnden Suizidenten eine Pflicht zur Einleitung lebensrettender Maßnahmen treffe, sobald er nach dem Eintritt der Bewusstlosigkeit des Suizidenten die Tatherrschaft über das Geschehen erlange, denn der Eintritt des Todes oder eine Rettung des Suizidenten hänge dann alleine vom Verhalten des Garanten ab (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, NJW 1984, 2639 ff., sog. "Peterle"- oder "Wittig"-Entscheidung; anders hingegen bereits BGH, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 494/82, NStZ 1983, 117 f., der bei freier Willensentschließung des Suizidenten den Mitbewohner nicht als zum Einschreiten verpflichtet ansah und eine Strafbarkeit ablehnte, allerdings ausdrücklich offen ließ, wie bei einer längeren Bewusstlosigkeit des Suizidenten vor dem Tod zu entscheiden wäre). - BGH, 07.11.1986 - 2 StR 494/86
Keine Garantenstellung aus Notwehrsituation
Auf Grund der Wohngemeinschaft hätte eine Rechtspflicht nur bestanden, wenn die Angeklagten M. gegenüber eine besondere Schutzfunktion übernommen oder auf andere Weise erlangt hätten (vgl. BGH NStZ 1983, 117; 1984, 163).
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