Rechtsprechung
| BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Strafbarkeit eines Amtsträgers wegen Rechtsbeugung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 1975 § 336
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsbeugung - Amtsträger
Papierfundstellen
- BGHSt 34, 146
- NJW 1986, 3093
- MDR 1986, 1043
- NStZ 1987, 23
- Rpfleger 1987, 32
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.03.1972 - 5 StR 589/71
Finanzbeamter - Falsche Festsetzung von Steuern - Rechtsbeugung
Auszug aus BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86
In den Motiven hierzu findet sich für die Erweiterung der Vorschrift jedoch die Erklärung, daß nicht "alle Rechtsstreitigkeiten zur Entscheidung der Gerichte gehören und den Verwaltungsbeamten, wenn ihnen die Kognition in solchen Sachen überwiesen ist, hierbei gleiche Pflichten, wie den Richtern, obliegen« (Motive zum revidierten Entwurf des Strafgesetzbuchs für die Preußischen Staaten, 1833 S. 421 f. ; vgl. Bemmann JZ 1972, 599, 600).Darauf beruht es, daß die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts und später des Bundesgerichtshofs durchgehend verlangt hat, daß der unter § 336 StGB fallende Amtsträger die jeweilige Rechtssache wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hatte (BGHSt 24, 326, 327 f. ; BGH NJW 1960, 253; RGSt 71, 315; vgl. auch OLG Hamm NJW 1979, 2114).
Über die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich der Vorschrift zu beschränken, besteht auch in der Literatur grundsätzlich Einigkeit (…Spendel in LK 10. Aufl. § 336 Rdn. 27;… Rudophi in SK StGB § 336 Rdn. 7;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 22 Aufl. § 336 Rdn. 3; Wernicke NStZ 1986, 224; Meinberg NStZ 1986, 224, Otto Jura 1986, 221; Geppert Jura 1981, 78; Bemmann JZ 1972, 599; Musielak, Die Rechtsbeugung S. 46; Seebode, Das Verbrechen der Rechtsbeugung, S. 62; Sieveking, Der Täterkreis bei der Rechtsbeugung S. 72; Heinitz, Probleme der Rechtsbeugung S. 8).
- BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84
Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB
Auszug aus BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86
Danach erfaßt § 336 StGB "nicht schlechthin jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur die Beugung des Rechts ... In dem Begriff der Beugung wird man ein normatives Element erblicken können, das bereits als ein wesentliches Regulativ zu wirken vermag« (Ausschußprotokolle 7/1063; vgl. BGHSt 32, 357, 364). - BGH, 01.12.1959 - 1 StR 542/59
Bestimmung der "Rechtssache" i.S.v. § 336 Strafegesetzbuch (StGB) und der …
Auszug aus BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86
Darauf beruht es, daß die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts und später des Bundesgerichtshofs durchgehend verlangt hat, daß der unter § 336 StGB fallende Amtsträger die jeweilige Rechtssache wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hatte (BGHSt 24, 326, 327 f. ; BGH NJW 1960, 253; RGSt 71, 315; vgl. auch OLG Hamm NJW 1979, 2114). - OLG Hamm, 09.02.1979 - 4 Ws 12/79
Auszug aus BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86
Darauf beruht es, daß die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts und später des Bundesgerichtshofs durchgehend verlangt hat, daß der unter § 336 StGB fallende Amtsträger die jeweilige Rechtssache wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hatte (BGHSt 24, 326, 327 f. ; BGH NJW 1960, 253; RGSt 71, 315; vgl. auch OLG Hamm NJW 1979, 2114). - RG, 26.08.1937 - 2 D 142/37
Ein Steuerverfahren kann eine "Rechtssache" sein. Rechtsbeugung kann auch im …
Auszug aus BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86
Darauf beruht es, daß die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts und später des Bundesgerichtshofs durchgehend verlangt hat, daß der unter § 336 StGB fallende Amtsträger die jeweilige Rechtssache wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hatte (BGHSt 24, 326, 327 f. ; BGH NJW 1960, 253; RGSt 71, 315; vgl. auch OLG Hamm NJW 1979, 2114).
- BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung …
Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6). - LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08
Richter und Staatsanwalt werden zu Angeklagten
Erfasst werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (st. Rspr.; BGHSt 34, 146, 149 = NJW 1986, 3093; BGHSt 38, 381, 383 = NJW 1993, 605; BGHSt 42, 343, 345 = NJW 1997, 1452). - BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96
Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung …
Allerdings ist nicht jeder Rechtsverstoß als "Beugung" des Rechts anzusehen, vielmehr enthält dieses Tatbestandsmerkmal ein normatives Element und soll nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege erfassen, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 40, 272, 283; aA Seebode JR 1994, 1, 3 f.; Spendel JR 1994, 221, 223;… Rudolphi in SK StGB 4. Aufl. § 336 Rdn. 11).
- BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur …
Rn. 7 a) Ein nichtrichterlicher Amtsträger kommt als Täter einer Rechtsbeugung in Betracht, wenn er die jeweilige Rechtssache "wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hat" (BGHSt 24, 326, 327; 34, 146, 147 f; 35, 224, 230; BGH NJW 1960, 253).Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß der Tatbestand nicht in unangemessener Weise ausgedehnt werden darf (BGHSt 32, 357, 363 f; 34, 146, 148 f; BGH NStZ 1988, 218, 219).
Daß der Angeklagte im Hinblick auf die gesetzlichen Folgen der Verfahrenseinstellung weiterhin an Rechtsvorschriften gebunden war, reicht zur Erfüllung des Tatbestandes nicht aus (vgl. BGHSt 34, 146, 148).
- BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00
Tatbestand der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften (Konkrete …
Erfaßt werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 32, 357; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345), In diesem Sinne sind die angesprochenen Verfahrensverstöße, insbesondere aber die Verletzung der § 54 VwGO, §§ 41, 47 ZPO gravierend. - BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94
Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen …
Rn. 17 1. Der Bundesgerichtshof hat bereits in früheren Entscheidungen unabhängig von der Problematik strafrechtlicher Bewertung der Rechtsprechung in einem totalitären System hervorgehoben, daß nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts darstellt (BGHSt 32, 357, 363 f.; 34, 146, 149; 38, 381, 383). - BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93
Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung
In einer "Rechtssache" entscheidet nur, wer wie ein Richter in einem rechtlich vollständig geregelten Verfahren zu entscheiden hat (BGHSt 24, 326, 328; 35, 224, 230) und dabei einen gewissen Grad sachlicher Unabhängigkeit genießt (BGHSt 34, 146, 148).Rn. 34 4. Die Vorschrift des § 336 StGB betrifft jedoch nicht jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur die Beugung des Rechtes (BGHSt 34, 146, 149; vgl. auch BGHSt 32, 357, 364).
- OLG Koblenz, 02.02.2005 - 1 Ss 301/04
Strafvereitelung: Annahme der Strafverteilung durch einen Rechtspfleger bei der …
- BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94
Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der …
Rn. 39 Nicht jede unrichtige Rechtsanwendung stellt indes eine Beugung des Rechts dar (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; BGH NStZ 1994, 240, 241; NStZ 1994, 437, jeweils m.w.N.). - BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93
Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter …
Rn. 35 a) Im Hinblick auf Handlungen, die in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sind, hat der Bundesgerichtshof betont, daß § 336 StGB nicht schlechthin jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur die Beugung des Rechts treffe (BGHSt 34, 146, 149; vgl. auch BGHSt 32, 357, 364). - LG Potsdam, 08.12.2011 - 25 KLs 4/10
Rechtsbeugung Eisenhüttenstadt 2005
- BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87
Richterliche Tätigkeit - Rechtspfleger - Nachlaßsachen - Vergütung
- OLG Hamburg, 04.01.2005 - 3 Ws 176/04
Keine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung im Planfeststellungsverfahren
- OLG Hamm, 07.03.2000 - 15 W 355/99
Schiedsfähigkeit des Auskunfts- und Einsichtsrechts des GmbH-Gesellschafters
- BGH, 30.11.1995 - 4 StR 777/94
Verurteilung wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie wegen …
- AG Calw, 26.06.2025 - 1 Ls 34 Js 29889/23
- OLG Brandenburg, 12.07.2004 - 1 Ws 75/04
Keine Rechtsbeugung durch Beamte im bauordnungsrechtlichen Verfahren
- OLG Düsseldorf, 12.03.1997 - 1 Ws 90/97
- OLG Düsseldorf, 01.02.1990 - 1 Ws 1126/89
- OLG Koblenz, 26.07.1993 - 1 Ws 356/93
Rechtsbeugung; Tauglicher Täter; Amtsträgereigenschaft
- OLG Koblenz, 20.01.1987 - 1 Ws 835/86
Bewilligung; Beratungshilfe; Vorentscheidung; Vorinstanz
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Rechtsprechung
| BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bankrott als mitbestrafte Nachtat der Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer mitbestraften Nachtat - Verhältnis von Bankrott und Steuerhinterziehung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 23
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78
Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung …
Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
Während das mit der Bankrotthandlung verletzte Rechtsgut im Schutz der Gläubigergesamtheit (vgl. BGHSt 28, 371, 373 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78];… Samson in SK vor § 283 StGB Rdn. 3; Maurach/Schroeder BT 1. Halbb. § 43 I 3) und in Teilen des Schrifttums - darüber hinaus - des gesamtwirtschaftlichen Vermögens (Lackner § 283 Anm. 1;… Schönke-Schröder-Stree vor § 283 Rdn. 2; Schlüchter JR 1979, 515), jedenfalls des Vermögens der Kreditwirtschaft (…Tiedemann in LK vor § 283 Rdn. 51;… Dreher/Tröndle vor § 283 Rdn. 3), gesehen wird, richtet sich der in der Abgabe falscher Steuererklärungen liegende Angriff gegen den Anspruch des einzelnen Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer ( BGH, Beschluß vom 20. März 1979 - 1 StR 677/78; RGSt 59, 258, 262;… Kohlmann, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 280;… Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 370 AO Rdn. 9;… Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 10 b). - BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
In der vom Revisionsführer zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung BGH GA 1955, 149, 151 ist ausgeführt, Voraussetzung für die Annahme einer mitbestraften Nachtat sei nicht nur, daß die Geschädigten der beiden Straftaten dieselben Personen sind, sondern daß die Nachtat den Schaden nicht erweitert (BGHSt 5, 295, 297 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]und daß kein neues Rechtsgut durch die Nachtat verletzt wird (vgl. ferner BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81; RGSt 49, 405, 407; 60, 371). - BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70
Steueranspruch - Erhebung und Sicherung der Steuer - Steuerart - Blankettgesetz - …
Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
Der vom Angeklagten herbeigeführte tatbestandliche Schaden liegt in den auf seinen wahrheitswidrigen Angaben beruhenden unrichtigen Steuerfestsetzungen (vgl. BGHSt 24, 178, 181) [BGH 20.07.1971 - 1 StR 683/70].
- BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
In der vom Revisionsführer zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung BGH GA 1955, 149, 151 ist ausgeführt, Voraussetzung für die Annahme einer mitbestraften Nachtat sei nicht nur, daß die Geschädigten der beiden Straftaten dieselben Personen sind, sondern daß die Nachtat den Schaden nicht erweitert (BGHSt 5, 295, 297 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]und daß kein neues Rechtsgut durch die Nachtat verletzt wird (vgl. ferner BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81; RGSt 49, 405, 407; 60, 371). - RG, 07.10.1926 - III 646/26
Ist die Fälschung der Unterschrift des Berechtigten auf einem durch Diebstahl …
Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
In der vom Revisionsführer zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung BGH GA 1955, 149, 151 ist ausgeführt, Voraussetzung für die Annahme einer mitbestraften Nachtat sei nicht nur, daß die Geschädigten der beiden Straftaten dieselben Personen sind, sondern daß die Nachtat den Schaden nicht erweitert (BGHSt 5, 295, 297 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]und daß kein neues Rechtsgut durch die Nachtat verletzt wird (vgl. ferner BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81; RGSt 49, 405, 407; 60, 371). - BGH, 20.03.1979 - 1 StR 677/78
Steuerhinterziehung bei Vorenthaltung von Zollgut gegenüber der zollamtlichen …
Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
Während das mit der Bankrotthandlung verletzte Rechtsgut im Schutz der Gläubigergesamtheit (vgl. BGHSt 28, 371, 373 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78];… Samson in SK vor § 283 StGB Rdn. 3; Maurach/Schroeder BT 1. Halbb. § 43 I 3) und in Teilen des Schrifttums - darüber hinaus - des gesamtwirtschaftlichen Vermögens (Lackner § 283 Anm. 1;… Schönke-Schröder-Stree vor § 283 Rdn. 2; Schlüchter JR 1979, 515), jedenfalls des Vermögens der Kreditwirtschaft (…Tiedemann in LK vor § 283 Rdn. 51;… Dreher/Tröndle vor § 283 Rdn. 3), gesehen wird, richtet sich der in der Abgabe falscher Steuererklärungen liegende Angriff gegen den Anspruch des einzelnen Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer ( BGH, Beschluß vom 20. März 1979 - 1 StR 677/78; RGSt 59, 258, 262;… Kohlmann, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 280;… Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 370 AO Rdn. 9;… Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 10 b). - BGH, 03.11.1981 - 5 StR 435/81
Ziel der Täuschungsabsicht bei Missbrauch von Ausweispapieren - …
Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
In der vom Revisionsführer zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung BGH GA 1955, 149, 151 ist ausgeführt, Voraussetzung für die Annahme einer mitbestraften Nachtat sei nicht nur, daß die Geschädigten der beiden Straftaten dieselben Personen sind, sondern daß die Nachtat den Schaden nicht erweitert (BGHSt 5, 295, 297 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]und daß kein neues Rechtsgut durch die Nachtat verletzt wird (vgl. ferner BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81; RGSt 49, 405, 407; 60, 371). - RG, 15.02.1916 - II 814/15
1. Liegt Diebstahl vor, wenn der Überbringer einer quittierten Postanweisung sie …
Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
In der vom Revisionsführer zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung BGH GA 1955, 149, 151 ist ausgeführt, Voraussetzung für die Annahme einer mitbestraften Nachtat sei nicht nur, daß die Geschädigten der beiden Straftaten dieselben Personen sind, sondern daß die Nachtat den Schaden nicht erweitert (BGHSt 5, 295, 297 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]und daß kein neues Rechtsgut durch die Nachtat verletzt wird (vgl. ferner BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81; RGSt 49, 405, 407; 60, 371). - RG, 16.06.1925 - I 188/25
1. Inwiefern muß der Strafrichter nach § 433 der Reichsabgabenordnung die …
Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
Während das mit der Bankrotthandlung verletzte Rechtsgut im Schutz der Gläubigergesamtheit (vgl. BGHSt 28, 371, 373 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78];… Samson in SK vor § 283 StGB Rdn. 3; Maurach/Schroeder BT 1. Halbb. § 43 I 3) und in Teilen des Schrifttums - darüber hinaus - des gesamtwirtschaftlichen Vermögens (Lackner § 283 Anm. 1;… Schönke-Schröder-Stree vor § 283 Rdn. 2; Schlüchter JR 1979, 515), jedenfalls des Vermögens der Kreditwirtschaft (…Tiedemann in LK vor § 283 Rdn. 51;… Dreher/Tröndle vor § 283 Rdn. 3), gesehen wird, richtet sich der in der Abgabe falscher Steuererklärungen liegende Angriff gegen den Anspruch des einzelnen Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer ( BGH, Beschluß vom 20. März 1979 - 1 StR 677/78; RGSt 59, 258, 262;… Kohlmann, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 280;… Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 370 AO Rdn. 9;… Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 10 b).
- BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14
Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende …
Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, Rn. 11, wistra 2014, 392;… Beschluss vom 21. August 2012 - 1 StR 26/12, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 22; Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 348/86, BGHR StGB § 1 Nachtat, mitbestrafte 1; Urteil vom 22. April 1954 - 4 StR 807/53, BGHSt 6, 67, 68; Urteil vom 4. Februar 1954 - 4 StR 445/53, BGHSt 5, 295, 297;… Rissing-van Saan aaO Vor § 52 Rn. 153;… Sternberg-Lieben/Bosch aaO Rn. 131). - BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08
Hehlerei; Betrug; Konkurrenzen (mitbestrafte Nachtat; Sicherungsbetrug)
Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hin aus erweitert wird (BGHSt 5, 295, 297; 6, 67, 68; BGH NStZ 1987, 23; 2008, 396;… Rissing-van Saan aaO vor § 52 Rdn. 153). - BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88
Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem …
Der in der Abgabe falscher Steuererklärungen liegende Angriff richtet sich gegen den Anspruch des Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer (vgl. BGHR StGB § 283 I Nr. 1 Konkurrenzen 1).
- BGH, 21.08.2012 - 1 StR 26/12
Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (wiederholte Steuerhinterziehung; …
a) Steuerhinterziehung (§ 370 AO) kann auch im Beitreibungsverfahren begangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 348/86, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH…, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHR AO § 370 Abs. 1 Beitreibungsverfahren 2 und Konkurrenzen 16; BGH, Urteil vom 23. Juni 1992 - 5 StR 74/92, wistra 1992, 300; Bansemer, wistra 1994, 327; Grote, Steuerhinterziehung außerhalb des Festsetzungsverfahrens, 1989;… Jäger in Klein, AO, § 370, Rn. 52;… Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 370 AO, Rn. 226 ff.;… Rolletschke in Graf/Jäger/Wittig, § 370 AO, Rn. 49).Tateinheit scheidet hier aus, weil die von dem Angeklagten G. zur Tatbestandserfüllung im Festsetzungsverfahren begangenen Handlungen nicht zugleich Teil der weiteren im Beitreibungsverfahren - überdies mit anders gelagerter Zielsetzung - begangenen strafbaren Handlungen nach § 370 AO waren (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 348/86, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
- BGH, 23.04.2026 - 4 StR 357/24
Änderung des Schuldspruchs auf Revision der Angeklagten u.a. wegen fehlerhafter …
Rn. 30 Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Kammer nicht nur im Fall II.3.m) der Urteilsgründe, sondern auch im Fall II.3.k) - im Hinblick auf Fall II.3.i) der Urteilsgründe - sowie im Fall II.3.l) - im Hinblick auf Fall II.3.b) der Urteilsgründe - tatsachenbasiert Feststellungen zur Verursachung eines neuen, selbstständigen Schadens oder einer Schadensvertiefung eines bereits eingetretenen Schadens zu treffen haben wird (zu der Prüfung einer mitbestraften Nachtat vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 348/86, NStZ 1987, 23 sowie zum sog. Sicherungsbetrug vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2011 - 5 StR 46/11, BeckRS 2011, 06961). - OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00
Begrenzung der Regreßbefugnisse bei mehreren Obliegenheitsverletzungen
Im Strafrecht wird eine spätere -formell erfüllte- Nachtat konsumiert, wenn sie sich in der Auswertung oder Sicherung der durch die Vortat erlangten Position erschöpft, den schon angerichteten Schaden nicht wesentlich erweitert und kein neues Rechtsgut verletzt (vgl. BGHSt 6, 67; NStZ 87, 23).
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