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Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 01.10.1987

Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.09.1987 - 3 Ws 239/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2845
OLG Celle, 17.09.1987 - 3 Ws 239/87 (https://dejure.org/1987,2845)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.09.1987 - 3 Ws 239/87 (https://dejure.org/1987,2845)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. September 1987 - 3 Ws 239/87 (https://dejure.org/1987,2845)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 39
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 15.11.2022 - StB 51/22

    Notwendige Verteidigung (Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen …

    Denn durch die Bestellung eines Pflichtverteidigers als solche ist ein Beschuldigter im Regelfall nicht beschwert; er kann diese daher grundsätzlich nicht anfechten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98, NJW 1998, 2205; OLG Celle, Beschluss vom 17. September 1987 - 3 Ws 239/87, NStZ 1988, 39; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62; OLG Köln…, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 283/05, juris Rn. 6;… KK-StPO/Willnow, 8. Aufl., § 141 Rn. 13).

    Eine Beschwer durch eine - wie hier - von Rechts wegen erforderliche Pflichtverteidigerbestellung für einen bislang unverteidigten Beschuldigten kommt zwar ausnahmsweise in Betracht, wenn der bestellte Verteidiger wegen mangelnder Eignung oder wegen Interessengegensatzes unfähig erscheint, die Verteidigung ordnungsgemäß zu führen, oder der Beschuldigte in seinem Recht auf Bezeichnung des zu bestellenden Verteidigers und dessen Beiordnung aus § 142 Abs. 5 Satz 1 und 3 StPO betroffen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17. September 1987 - 3 Ws 239/87, NStZ 1988, 39; OLG Köln…, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 283/05, juris Rn. 6).

  • LG Nürnberg-Fürth, 01.07.2026 - 12 Qs 52/26

    Pflichtverteidigerbestellung, Beschwerdeunzulässigkeit, notwendige Verteidigung, …

    Der gesetzgeberischen Zielsetzung der §§ 140 ff. StPO entspricht in konsequenter Weise, dass eine Anfechtung der Pflichtverteidigerbestellung regelmäßig mangels Beschwer ausscheiden wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 15. August 2023 - StB 28/23, juris Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 17. September 1987 - 3 Ws 239/87, NStZ 1988, 39;… KK-StPO/Willnow, 9. Aufl., StPO § 142 Rn. 20;… Schmitt in Schmit/Köhler, StPO, 69. Aufl., § 142 Rn. 63, alle mwN).

    Die Beschwer ergibt sich dabei auch nicht daraus, dass die Beschuldigte im Fall ihrer späteren Anklage und Verurteilung die Kosten des beigeordneten Verteidigers zu tragen hätte, weil die Kostenfrage, soweit es die Wahrung der ordnungsgemäßen Verteidigung der Beschuldigten und des ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens anbelangt, außer Betracht zu bleiben hat (OLG Celle, Beschluss vom 17. September 1987 - 3 Ws 239/87, NStZ 1988, 39).

  • OLG Köln, 15.07.1988 - 2 Ws 340/88

    Strafprozeßrecht: Anfechtbarkeit der Entscheidung über …

    Bei einer Unterlassung prozessualer Handlungen können für den Angeklagten infolge Zeitablaufs Nachteile eintreten, die nach Ablauf des Revisionsverfahrens nicht mehr korrigiert werden können (OLG Schleswig, OLG St n.F., Nr. 2 zu § 141 StPO; OLG Celle, NStZ 1988, 39;… Karlsruher Kommentar, a.a.O. Rdn. 8 zu § 305 StPO).

    Es ist jedoch allgemein anerkannt, daß der Angeklagte die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidger mit der Beschwerde anfechten kann, wenn gleichzeitig geltend gemacht wird, die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einen bereits zuvor bevollmächtigten Wahlverteidiger sei unzulässig (OLG München, NJW 1981, 2208; OLG Koblenz, OLG St § 304 Nr. 2; OLG Celle, NStZ 88, 39;… Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur StPO, 23. Aufl., Nr. 45 zu § 141;… Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., Rdn. 12 zu § 141;… Kleinknecht-Meyer, Strafprozeßordnung 38. Aufl., Rdn. 9 zu § 141).

  • BGH, 15.08.2023 - StB 28/23

    Notwendige Verteidigung (Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen …

    Eine Beschwer durch eine Pflichtverteidigerbestellung kommt zwar ausnahmsweise in Betracht, wenn der bestellte Verteidiger wegen mangelnder Eignung oder Interessengegensatzes unfähig erscheint, die Verteidigung ordnungsgemäß zu führen, oder der Beschuldigte in seinem Recht auf Bezeichnung des zu bestellenden Verteidigers und dessen Beiordnung aus § 142 Abs. 5 Satz 1 und 3 StPO betroffen ist (…BGH, Beschlüsse vom 15. November 2022 - StB 51/22, NStZ 2023, 115 Rn. 5 mwN;… vom 3. Mai 2023 - StB 21/23, juris Rn. 3; OLG Celle, Beschluss vom 17. September 1987 - 3 Ws 239/87, NStZ 1988, 39; OLG Köln…, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 283/05 u.a., juris Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2 Ws 242/02

    Anfechtbarkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers; Verstoß gegen die …

    (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, AnwBl 1998, 46; OLG Frankfurt StV 1994, 288; StV 1991, 9; StV 1987, 379; OLG Hamm StV 1989, 242, 243; OLG Celle StV 1988, 100; NStZ 1988, 39; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 144; OLG Köln StV 1989, 241, 242; OLG München AnwBl 1980, 467 - jeweils mit weiteren Rechtspr.nachw.
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00

    Anfechtbarkeit der Verteidigerbestellung - Beiordnung eines weiteren Verteidigers …

    4 St 273/85">MDR 1986, 604; Beschluss vom 5. April 1989 - 1 Ws 302/89) und auch sonst in der Rechtsprechung (OLG Celle NStZ 1988, 39; OLG Koblenz OLGSt Nr. 1 zu § 142 StPO; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055) vertretene Ansicht, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers und auch die Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sei mangels Beschwer in der Regel einer Anfechtung entzogen, gilt insbesondere für Fälle, in denen die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers im Interesse und mit Zustimmung des Angeklagten erfolgt und der weitere Verteidiger das Vertrauen des Angeklagten genießt.
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96
    Die Kosten einer ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten haben bei der Annahme einer Beschwer im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerbestellung außer Betracht zu bleiben (…Senat a.a.O.; OLG Celle NStZ 1988, 39 StV 1988, 100 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 1 zu 141 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 31/00

    Abberufung eines bestellten Pflichtverteidigers

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  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99

    Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

    Die vom Senat (MDR 1986, 604 ; Beschluß vom 5. April 1989 - 1 Ws 302/89) und auch sonst in der Rechtsprechung (OLG Celle, NStZ 1988, 39 ; OLG Koblenz, OLGSt Nr. 1 zu § 142 StPO ; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055) vertretene Ansicht, die Beiordnung ein Pflichtverteidigers und auch die Beiordnung eines weiteren - Pflichtverteidigers neben einen Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sei mangels Beschwer in der Regel einer Anfechtung entzogen, gilt insbesondere für Fälle, in denen die Bestellung eine weiteren Pflichtverteidigers im Interesse und mit Zustimmung des Angeklagten erfolgt und der weitere Verteidiger das Vertrauen des Angeklagten genießt.
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 283/05
    Rn. 9 "Zwar ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers mangels Beschwer grundsätzlich der Anfechtung entzogen (zu vgl. Senat, StV 1989, 241 [242]; OLG Celle, StV 1988, 100; NStZ 1988, 39).
  • KG, 29.01.1999 - 3 Ws 60/99
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 01.10.1987 - Ws 118/87   

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https://dejure.org/1987,4260
OLG Bremen, 01.10.1987 - Ws 118/87 (https://dejure.org/1987,4260)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.10.1987 - Ws 118/87 (https://dejure.org/1987,4260)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Oktober 1987 - Ws 118/87 (https://dejure.org/1987,4260)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 16.11.2009 - 1 Ws 179/09

    Klageerzwingung: Durch Rechtspflegedelikte beeinträchtigte Verfahrensbeteiligte …

    Verletzt ist daher diejenige Prozesspartei (Angeklagter, Privatkläger, Kläger, Beklagter, Nebenintervenient, Beigeladener), bei der durch die Falschaussage, den Meineid, die falsche eidesstattliche Bekräftigung oder die Rechtsbeugung die Entscheidung zu ihrem Nachteil beeinflusst worden ist (vgl. OLG Bremen NStZ 1988, 39; OLG Düsseldorf JZ 1989, 404; OLG Düsseldorf StraFo 2001, 165; KG, Beschluss vom 3. Februar 2006, 3 Ws 312/05; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2000, 3 Ws 220/99, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.1999 - 1 Ws 789/99

    Verletzteneigenschaft im Klageerzwingungsverfahren

    Verletzter ist vielmehr nur, wer durch die behauptete Tat, ihre tatsächliche Begehung unterstellt, unmittelbar in seinen Rechten oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (…Senat a.a.O.; JZ 1989, 404 ; OLG Frankfurt MDR 1974, 1036 ; OLG Koblenz NJW 1985, 1409; wistra 1985, 83; VRS 79, 427; OLG München NJW 1985, 2430; OLG Hamm NStZ 1986, 327 ; HansOLG Bremen NStZ 1988, 39 ; OLG Karlsruhe Die Justiz 1988, 400; OLG Stuttgart Die Justiz 1989, 68).
  • OLG Koblenz, 30.08.1990 - 2 Ws 396/90

    Kalgeerzwingungsverfahren; Verletzteneigenschaft; Eidesdelikte; Aussagedelikte

    Was die zweite Rechtsauffassung anbelangt, die auf ein berechtigtes Genugtuungs- oder Schutzinteresse abstellt, so erstreckt sich der Schutzzweck des hier in Rede stehenden Straftatbestandes primär auf die staatliche Rechtspflege; daneben werden auch diejenigen Verfahrensbeteiligten geschützt, zu deren Nachteil die gerichtliche Entscheidung durch das Rechtspflegedelikt beeinflußt worden ist oder beeinflußt werden kann (OLG Bremen, NStZ 1988, 39 ).
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