Rechtsprechung
| BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsbegriff der fortgesetzten Handlung im Rahmen einer Steuerhinterziehung - Gesamtvorsatz zur inneren Tatseite beim Fortsetzungszusammenhang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zeitlicher Zusammenhang - Zeitliche Überschneidung - Gesamtvorsatz - Schlußfolgerung des Gerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 291
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Auszug aus BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90
Der allgemeine Entschluß oder eine Bereitschaft, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt nicht (BGHSt 36, 105, 110).Im Hinblick hierauf kann offenbleiben, ob und für welche Fälle an der Rechtsprechung zur nachträglichen Bildung oder Erweiterung eines Gesamtvorsatzes (…vgl. BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 1-4, 9-11) festzuhalten wäre, soweit sie nicht bereits durch die Entscheidungen BGHSt 36, 105 (113 ff.) und BGH NStZ 1989, 435 f. eingeschränkt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 4 StR 516/90 zum Diebstahl und BGH, Beschluß vom 9. Januar 1991 - 3 StR 243/90 zur Umsatzsteuerhinterziehung).
Bei einer fortgesetzten Tat beginnt der Lauf der Verjährungsfrist erst mit der Beendigung des letzten Teilaktes (BGHSt 36, 105, 109), hier also nicht vor dem 15. Januar 1985.
- BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins
Auszug aus BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90
Trotz der Möglichkeit, auch festgestellte verjährte Taten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (BGH NJW 1987, 3144, 3145), kann der Senat nicht ausschließen, daß die Strafaussprüche im Ergebnis zum Nachteil der Angeklagten von den dargelegten Beanstandungen betroffen sind. - BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84
Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall - …
Auszug aus BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90
Aus einem zeitlichen Zusammentreffen oder einer zeitlichen Überschneidung mehrerer Taten allein kann ein Gesamtvorsatz nicht gefolgert werden (BGHSt 33, 4, 5 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84];… BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 8, 16, 17 und 23), zumal hier wiederholt (zum Beispiel von Juni bis Oktober 1980 und von Juni bis September 1983) auch längere Unterbrechungen zwischen den Einfuhren liegen. - BGH, 09.01.1991 - 3 StR 243/90
Geschäftsführer - GmbH - Steuerhinterziehung - Steuervoranmeldung - …
Auszug aus BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90
Im Hinblick hierauf kann offenbleiben, ob und für welche Fälle an der Rechtsprechung zur nachträglichen Bildung oder Erweiterung eines Gesamtvorsatzes (…vgl. BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 1-4, 9-11) festzuhalten wäre, soweit sie nicht bereits durch die Entscheidungen BGHSt 36, 105 (113 ff.) und BGH NStZ 1989, 435 f. eingeschränkt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 4 StR 516/90 zum Diebstahl und BGH, Beschluß vom 9. Januar 1991 - 3 StR 243/90 zur Umsatzsteuerhinterziehung). - BGH, 13.12.1990 - 4 StR 516/90
Anforderungen an die Differenzierung zwischen Diebstahl und fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90
Im Hinblick hierauf kann offenbleiben, ob und für welche Fälle an der Rechtsprechung zur nachträglichen Bildung oder Erweiterung eines Gesamtvorsatzes (…vgl. BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 1-4, 9-11) festzuhalten wäre, soweit sie nicht bereits durch die Entscheidungen BGHSt 36, 105 (113 ff.) und BGH NStZ 1989, 435 f. eingeschränkt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 4 StR 516/90 zum Diebstahl und BGH, Beschluß vom 9. Januar 1991 - 3 StR 243/90 zur Umsatzsteuerhinterziehung).
- BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91
Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung; …
Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet allein noch keinen Gesamtvorsatz (BGHSt 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321; 2, 163, 167; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 30 und 33). - BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern …
Das Vorhaben, eine Tat "bei sich bietender Gelegenheit" zu wiederholen, reicht für gesamtvorsätzliches Handeln nach der - auch in der neueren Rechtsprechung - grundsätzlich übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 12, 148, 145; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 13, 14, 30 und 33). - BGH, 14.07.1993 - 5 StR 159/93
Fortsetzungszusammenhang bei Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer
- BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten …
Bei unregelmäßigen Teilakten, die sich über einen langen Zeitraum mit größeren Intervallen verteilen, hat der Bundesgerichtshof diese Voraussetzungen grundsätzlich verneint (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 3, 5, 22, 27, 33). - BGH, 26.01.1993 - 5 StR 625/92
Steuerhinterziehung - Fortsetzungstat - Institutionalisierung
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 25. Januar 1991 - 3 StR 329/90 - auf die Revisionen der Beschwerdeführer W. und Dr. K. das Urteil mit den Feststellungen zur inneren Tatseite des Gesamtvorsatzes der Angeklagten sowie zu den Strafaussprüchen aufgehoben; im übrigen hat er die Revisionen verworfen. - BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94
Strafrecht der ehemaligen DDR - Hauptstrafe - Diebstahl - Milderes Gesetz
- BGH, 09.03.1993 - 5 StR 37/93
Voraussetzungen für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs
Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet allein noch keinen Gesamtvorsatz (BGHSt 38, 165; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 2, 163, 167; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 30 und 33).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlaß eines Haftbefehls wegen Steuerhinterziehung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 03.01.1991 - Qs 299/90
- OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91
Papierfundstellen
- MDR 1991, 984
- NStZ 1991, 291
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 22.10.1982 - 1 Ws 266/82
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91
Da eine Entscheidung in der Sache bislang nicht ergangen ist, der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft vielmehr zu Unrecht wegen vermeintlicher (örtlicher) Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts abgelehnt worden ist, sieht sich der Senat an einer eigenen Sachentscheidung gehindert und verweist deshalb die Sache an das Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd als Gericht des ersten Rechtszuges zurück (OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427; OLG Koblenz MDR 1975, 241, 242 [OLG Koblenz 07.06.1974 - 1 Ws 205/74] ;… Kleinknecht/Meyer, § 309 Rdnr. 9;… Paulus in KMR, StPO, 8. Auflage, § 309 Rdnr. 9). - AG Bremerhaven, 23.09.1974 - 4 Qs 187/74
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91
Da eine Entscheidung in der Sache bislang nicht ergangen ist, der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft vielmehr zu Unrecht wegen vermeintlicher (örtlicher) Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts abgelehnt worden ist, sieht sich der Senat an einer eigenen Sachentscheidung gehindert und verweist deshalb die Sache an das Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd als Gericht des ersten Rechtszuges zurück (OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427; OLG Koblenz MDR 1975, 241, 242 [OLG Koblenz 07.06.1974 - 1 Ws 205/74] ;… Kleinknecht/Meyer, § 309 Rdnr. 9;… Paulus in KMR, StPO, 8. Auflage, § 309 Rdnr. 9). - OLG Koblenz, 07.06.1974 - 1 Ws 205/74
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91
Da eine Entscheidung in der Sache bislang nicht ergangen ist, der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft vielmehr zu Unrecht wegen vermeintlicher (örtlicher) Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts abgelehnt worden ist, sieht sich der Senat an einer eigenen Sachentscheidung gehindert und verweist deshalb die Sache an das Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd als Gericht des ersten Rechtszuges zurück (OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427; OLG Koblenz MDR 1975, 241, 242 [OLG Koblenz 07.06.1974 - 1 Ws 205/74] ;… Kleinknecht/Meyer, § 309 Rdnr. 9;… Paulus in KMR, StPO, 8. Auflage, § 309 Rdnr. 9).
- KG, 15.09.2026 - 5 Ws 87/26
Gerichtliche Überprüfbarkeit der zugrunde liegenden Beschlagnahme während des …
Aufgrund der unzutreffenden Behandlung der Aufhebungsanträge der Einziehungsbeteiligten als unstatthaft fehlt es bislang vollständig an einer Sachentscheidung des Landgerichts (zur Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht in derartigen Fällen vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Februar 2020 - StB 2/20 - [= BGHSt 64, 273 ff.], juris Rn. 31; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 2. Dezember 2005 - 3 Ws 972/05 -, juris Rn. 27; OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Februar 1991 - 3 Ws 21/91 -, juris Rn. 13;… Cirener in: BeckOK, StPO 60. Edition Stand: 1.7.2026, § 309 Rn. 16;… Matt, a. a. O., § 309 StPO, Rn. 14;… Neuheuser in: Münchener Kommentar, StPO 2. Aufl., § 309 Rn. 36;… Schmitt in: Schmitt/Köhler, StPO 69. Aufl., § 309 Rn. 8). - OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08
Fortwirkung der in einem Ursprungsverfahren eingetretenen …
Die Zuständigkeit des Amtsgerichts W. erstreckt sich auch auf Haftentscheidungen, da die Zuständigkeitsregelung des § 125 Abs. 1 StPO durch die Konzentrationswirkung des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO verdrängt wird (vgl. OLG Hamm MDR 1983, 688; OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292;… Meyer-Goßner a.a.O. § 125 Rdn. 1).Rn. 15 Da eine Entscheidung in der Sache bisher nicht ergangen ist, der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft vielmehr zu Unrecht wegen vermeintlicher (örtlicher) Unzuständigkeit durch das Amtsgericht W. abgelehnt worden ist, sieht sich der Senat an einer eigenen Sachentscheidung (§ 309 Abs. 2 StPO) gehindert und verweist die Sache an das Amtsgericht W. als Gericht des ersten Rechtszuges zurück (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427; OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292;… Meyer-Goßner a.a.O. § 309 Rdn. 9).
- OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 3 Ws 206/07
Zuständigkeitsregelung des § 125 Strafprozessordnung (StPO) für den Erlass eines …
Die besondere Zuständigkeitsregelung des § 125 StPO für den Erlass eines Haftbefehls bildet lediglich eine Ausnahme von der allgemeinen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO und wird von der Konzentrationsregelung des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO durchbrochen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292; OLG Hamm MDR 1983, 688;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, § 125 Rn. 1).
- OLG Stuttgart, 31.10.2003 - 4 Ws 270/03
Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls in …
- OLG Brandenburg, 15.06.1994 - 2 Ws 62/94
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zum Nachteil sozialistischen …
In derartigen Fällen kommt zwar in der Regel eine Zurückverweisung in Betracht (OLG Stuttgart NStZ 91, 291; OLG Frankfurt NStZ 83, 426; OLG Koblenz MDR 75, 241;… Kieinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., § 309 Rn. 9). - LG Chemnitz, 01.08.2023 - 4 Qs 272/23
Beschwerdeverfahren, Zurückverweisung, fehlende Sachentscheidung
So kommt eine Zurückverweisung etwa in Betracht, wenn das Gericht einen Antrag durch Beschluss als unzulässig abgelehnt hat, da es unzuständig sei (OLG Stuttgart Beschl. v. 04.02.1991 - 3 Ws 21/91-, juris).
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